Der Terroranschlag auf den Breitscheidplatz
Gerhard Piper
22. Januar 2018
Mahnmal auf der Nordseite der Gedächtniskirche
Inhaltsverzeichnis
1. Leben in Tunesien
2. Flucht nach Italien
3. Einreise nach Deutschland
4. Wohnorte in Deutschland
4.1. Baden-Württemberg
4.2. Nordrhein-Westfalen
4.3. Berlin
5. Aufenthaltsorte in Deutschland
6. Asylverfahren
6.1. Asylanträge
6.2. Erschleichen von Sozialleistungen
6.3. Identifzierung
6.4. Polizei verhindert Ausreiseversuch
6.5. Versuch einer Abschiebung nach Tunesien
7. Kriminalität und blinde Strafverfolgung
8. Islamistische Kontakte
8.1. Kontakte zur „Abu Walaa Brigade“ in der BRD
8.2. Kontaktleute und Moscheebesuche in Berlin
8.3. Kontakte zum libyschen IS
8.4. Sonstige Kontakte
9. Amtliche Zuständigkeiten
9.1. Zuständige Sicherheitsbehörden in NRW
9.2. Zuständige Sicherheitsbehörden in Berlin
10. Anschlagsintentionen und Polizeiliche Einschätzungen
(Chronologisch)
10.1. Erste Drohungen im Herbst 2015
10.2. Einstufung als „Gefährder“ im Februar 2016
10.3. Ermittlungsverfahren der Staatsanwalt ab März 2016
10.4. Anschlagswahrscheinlichkeiten im Frühjahr 2016
10.5. Radikalisierung im Sommer 2016
10.6. Abschließende amtliche Einschätzungen
11. Polizeiliche Überwachungsmaßnahmen
11.1. V-Mann-Einsätze
11.2. Abhöraktionen
11.3. Observation
12. Erkenntnisse der Nachrichtendienste
12.1. Bundesamt für Verfassungsschutz
12.2. Verfassungsschutzabteilung beim Berliner Innensenator
12.3. Verfassungsschutz in Düsseldorf
12.4. Bundesnachrichtendienst
12.5. Ausländische Nachrichtendienste
13. Beratungen im GTAZ
14. Allgemeine Drohungen und Warnungen
14.1. Drohungen und Warnungen gegen Weihnachtsmärkte
14.2. Drohungen und Warnungen gegen Berlin
15. Amris Anschlagsvorbereitungen in Berlin
16. Einzeltäter oder Kommandoaktion? – Der Fall Bilel Ben Ammar
17. Der Anschlag auf den Weihnachtsmarkt am Breitscheidplatz
18. Zweite Flucht nach Italien
19. Polizeieinsatz
19.1. Vorbereitung der Berliner Polizei auf besondere Lagen
19.2. Führungsorganisation am Rande des Chaos
19.3. Polizeiaufmarsch am 19. Dezember
19.4. Falsche Lageeinschätzung durch das Lagezentrum
19.5. Defizite bei den polizeilichen Ermittlungen
19.6. Verzögerte Fahndung nach gemeingefährlichen „Gefährdern“
20. Einsatz des Rettungsdienstes
20.1. Erstversorgung der Verletzten
20.2. Aufnahmekrankenhäuser
20.3. Psychosoziale Betreuung
21. Behördenversagen und Politische Schuldzuweisungen
21.1. Parlamentarische Aufarbeitung in NRW
21.1.1. Rotgrüne Vertuschungsversuche
21.1.2. Sonderermittler statt Untersuchungsausschuss
21.1.3. Untersuchungsausschuss statt Sonderermittler
21.2. Verspätete Aufarbeitung in Berlin
21.2.1. Sonderermittler statt Untersuchungsausschuss
21.2.2. Untersuchungsausschuss statt Sondermittler
21.2.3. Kriminalität im Landeskriminalamt
21.2.4. Polizeiinterne Nachbereitungen
21.2.5. Bullenpädagogik: Loben statt Strafen
21.2.6. Verspäteter Ausbau der Anti-Terror-Einheiten
21.2.7. Denkmal und Gedenkveranstaltung
21.3. Untersuchungsausschuss im Bundestag?
22. Verschärfung der Gesetze
23. Hinterbliebene und Angehörige in der Opferrolle
23.1. Behördlicher Umgang mit den Angehörigen
23.2. Vermisstensuche
23.3. Finanzhilfen
23.4. Regierungskritik der Angehörigen und Hinterbliebenen
23.5. Selbsthilfeorganisationen
24. Trittbrettfahrer und Nachahmungstäter
25. Reaktionen in Tunesien
26. Folgekämpfe in Libyen
1. Leben in Tunesien
„Abu Bara“ alias „Ahmed Almasri“ (drei Varianten[1]) alias „Anis Amir“ alias „Mohamed Hassa“ alias „Mohammad Hassan“ (zwei Varianten) alias „Ahmad Zaghloul“ alias „Ahmad Zaghoul“ alias „Ahmad Zarzour“ alias Anis Ben Othman Amri (arab.: أنيس العامري) war tunesischer Staatsbürger.[2] Anis Amri wurde am 22. Dezember 1992 im tunesischen Tataouine geboren. Später zog die Familie der Eheleute Mustafa und Nour Elhouda Amri nach Queslatia (andere Schreibweise: Waslatia) in der salafistischen Region Kairouan. Dort lebt seine Familie[3] heute noch im Stadtviertel Farhat Hached. Er besaß einen tunesischen Pass mit der Nummer 11859563. Neben seinen Aliasnamen gab er seinen bürgerlichen Namen wiederholt mit falschem Geburtsdatum bzw. falschem Wohnort an. In der Regel trat er als „Ägypter“ auf.
Seine Brüder Walid und Abdelkader Amri berichteten, dass Anis der Familie „nie etwas über sein Leben oder sich als Person erzählt“ habe. Außerdem sprach er davon, dass sein Bruder „keinen religiösen Glauben“ gehabt habe. Abdelkader Amri erklärte, sein Bruder sei mit einer „total anderen Mentalität“ aus dem Gefängnis gekommen.
Anis Ben Othman Amri war ein notorischer Krimineller. Mit 15 Jahren verließ er die Sekundarschule, weil die Familie die Schulgebühren nicht aufbringen konnte, und ging danach nur noch gelegentlich Gelegenheitsjobs nach. Als Jugendlicher beging er mit seiner „Gang“ mehrere Diebstähle und betätigte sich als Drogendealer. Im Jahr 2008 bedrohte er einen Lkw-Fahrer mit einem Messer und stahl dessen Lastwagen, daraufhin wurde er zu einer Haftstrafe von fünf Jahren verurteilt, von denen er aber nur wenige Monate absitzen musste. Nach dem Sturz des Diktators Ben Ali im Rahmen der „Jasmin Revolution“ profitierte Anis Amri von einer Generalamnestie.
Den letzten Kontakt mit seiner Herkunftsfamilie gab es Mitte Dezember 2016, Anis habe geantwortet, dass er bald nach Hause kommen würde. Anscheinend wollte er – zumindest zeitweise – nach Tunesien zurückkehren, um sich in seiner Heimat als Fuhrunternehmer selbstständig machen. Dazu überwies er seiner Mutter im Sommer 2016 rund 1.500 Euro.
2. Flucht nach Italien
Möglicherweise schon im März, wahrscheinlicher aber am 3. oder 4. April 2011, floh er mit einem Flüchtlingsboot vom tunesischen Zarzis über das Mittelmeer zur italienischen Insel Lampedusa. Dort wurde er zwar erkennungsdienstlich behandelt, aber seine Daten nicht in die EURODAC-Datenbank für Fingerabdrücke (= European Dactyloscopy) eingespeist. Außerdem forderten die italienischen Behörden von der tunesischen Regierung Heimreisedokumente an. Obwohl er bereits 18 Jahre alt war, gab er sich als Jugendlicher aus. Daher wurde er für kurze Zeit im Instituto Giovanna Romeo Sava in Belpasso bei Catania in einem Flüchtlingsheim für Jugendliche mit angegliederter Schule untergebracht. Dort beging er mehrere Eigentumsdelikte, sprach Drohungen aus und griff andere körperlich an. „Er schuf in der Klasse ein Klima des Schreckens“, berichtete die italienische Zeitung. Amri und vier weitere minderjährige tunesische Flüchtlinge protestierten gegen die Umstände ihrer Unterbringung (schlechtes Essen, zu geringe bzw. nicht erfolgende Zuteilung von Zigaretten, Alkohol und Telefonkarten) und die lange Anerkennungsprozedur im Asylverfahren. In der Folge legten die Fünf am 22. oder 23. Oktober 2011 Feuer in den Räumen des Heims (30.000 Euro Sachschaden) und verprügelten einen Erzieher, der lange Zeit an seinen Verletzungen litt.
Am 23. oder 24. Oktober 2011 wurde Anis Amri verhaftet. Im Januar 2014 verurteilte ihn ein Gericht in Catania wegen Sachbeschädigung mit Brand, Körperverletzung, Gewaltanwendung und Diebstahl zu einer Gesamtfreiheitssstrafe von 4 Jahre, von denen Anis Amri 2011 bis 2015 dreieinhalb Jahre in mehreren Justizvollzugsanstalten in Palermo auf Sizilien und südlich von Rom verbüßte. Während seiner Haftzeit erhielt er zwölf Disziplinarstrafen und verbüßte 74 Tage in Isolationshaft, weil er Wärter tätlich angriff oder Mithäftlinge verprügelte. Einem christlichen Mithäftling drohte er: „Ich schneide Dir den Kopf ab.“ Wegen seiner Aggressivität wurde er wiederholt verlegt und verbüßte seine Haftzeit in insgesamt fünf Haftanstalten: Nach Catania folgten Haftanstalten in Enna, Sciacca und Agrigent. Am 14. April 2014 griff er in der JVA Agrigent Vollzugsbeamte und anderen Häftlinge an. Schließlich kam er nach Palermo; im September 2014 zuerst ins dortige Pagliarelli-Gefängnis, zuletzt im Januar 2015 ins Ucciardone-Gefängnis.
Am 18. Mai 2015 wurde er vorzeitig aus der JVA Ucciardone entlassen und in einem „Centro di identificazione ed espulsione“ (CIE)[4] in Caltanissetta / Pian del Largo (ebenfalls Sizilien) in Abschiebehaft genommen. Seit seiner Haftentlassung wurde er vom italienischen Inlandsnachrichtendienst Agenzia Informazioni e Sicurezza Interna (AISI) unter der damaligen Führung von General Mario Parente überwacht.
Die italienischen Behörden wollten Anis Amri ihn nach Tunesien abschieben, aber die tunesischen Behörden stellten keine Passersatzpapiere (PEP) aus. Als die Abschiebung scheiterte, da die tunesischen Behörden innerhalb von dreißig Tagen keine Passersatzpapiere beibrachten, wurde Anis Amri am 17. Juni 2015 auch aus der Abschiebehaft entlassen.
Im Juni 2015 war er Beschuldigter in einem Fall vorsätzlicher Körperverletzung. Damals hatte Anis Amri Kontakt zu einem „Ahmed“, einen dschihadistischen Tunesier aus Belpasso, mit dem er Schießübungen veranstaltete.[5]
Am 23. Juni 2016 schrieben die italienischen Behörden Anis Amri zur Einreiseverweigerung im Schengener Informationssystem aus, allerdings unterließen sie es, ihn in die EURODAC-Datenbank einzuspeisen, so dass etwas später die deutschen Behörden angeblich keinen Warnhinweis abrufen konnten, als sich Anis Amri von Kalabrien nach Deutschland absetzte, wie der „Spiegel“ berichtete:
„Als er 2015 entlassen wurde, legte ihm die Polizei gleich einen Ausweisungsbescheid vor. Aber die tunesischen Behörden, die die Herkunft des Abzuschiebenden hätten bestätigen müssen, damit es zum Vollzug der Ausweisung kommen kann, hatten offenbar wenig Interesse, ihren hochkriminellen Staatsbürger zurückzunehmen. Sie verschleppten das Verfahren so lange - so jedenfalls stellen es die italienischen Behörden dar - bis die vom italienischen Recht vorgeschriebene Frist für ein solches Verfahren überschritten war. Die Ausweisung war damit gescheitert. Nun wollten auch die Italiener den gefährlichen jungen Mann offenkundig nicht unbedingt im Land behalten.
Amri wurde freigelassen und reiste, vermutlich im September 2015, ungehindert nach Deutschland. Italien habe freilich, so sagen die dortigen Behörden, alle Informationen über den gefährlichen, kriminellen und islamistisch radikalisierten Tunesier in die Europäische Polizeidatenbank und in das Schengen-Informationssystem eingespeist. Die deutschen Behörden hätten also alles über dessen Untaten in Italien erfahren können.[6]
Dieser Darstellung wurde von deutscher Seite widersprochen:
„Amri lebte jahrelang in Italien, saß dort zeitweise in Haft. „Informationen darüber kamen nach jetzigem Kenntnisstand nicht in Deutschland an.“ Die italienischen Behörden betonen, man habe die Daten weitergeschickt. Unklar ist, wann das passierte. Als sich Amri in Deutschland registrierte, waren sie jedenfalls noch nicht verfügbar.“[7]
Erst im Juni oder Juli 2015 trugen die italienischen Behörden in das Schengener Informationssystem (SIS) ein, dass Anis Amri ein Gewalttäter sei, „dem die Einreise in das Schengener Gebiet oder der Aufenthalt dort zu verweigern ist“.[8]
Im Mai 2015 reiste Anis Amri zunächst in die Schweiz, wo er sich fast zwei Wochen aufhielt, um sich einen Job zu suchen. Aus Angst vor den Schweizer Polizeikontrollen fuhr er weiter nach Deutschland. In diesem Zusammenhang leitete die Schweizer Bundesanwaltschaft im Dezember 2016 ein Strafverfahren (Art. 260 StGB Unterstützung bzw. Beteiligung an einer kriminellen Organisation) gegen Unbekannt ein.
3. Einreise nach Deutschland
Anis Amri kam am Mittag des 6. Juli 2015 als ein „Anis Amir“ auf dem Polizeirevier in Freiburg-Nord als Asylbewerber an. Er sei Tunesier, geboren 1993 und von Beruf Mechaniker und Koch, stellte sich „Amir“ vor.
Möglicherweise hatte Anis Amri noch seinen echten tunesischen Personalausweis bei seiner Einreise dabei. Dafür spricht ein abgehörtes Telefonat vom 8. April 2016 mit einem „Habib“[9], wie der Berliner Sonderermittler Bruno Jost feststellte:
„Am 8.4.2016 führte er allerdings ein Telefongespräch mit einem Freund, aus dem hervorgeht, dass AMRI möglicherweise mit einem tunesischen Reisepass nach Deutschland gekommen war und diesen wohl noch bis Frühjahr 2016 in Besitz gehabt hat. In dem erwähnten Telefonat teilte der Freund AMRI mit, dass er dessen Reisepass in der Moschee gefunden habe. AMRI erklärte daraufhin, der Freund solle das Foto aus dem Pass entfernen und den Pass dann wegwerfen, er (AMRI) brauche ihn nicht mehr. (…)
Letzteres wäre mit Blick auf die Bemühungen, AMRI möglichst schnell aus Deutschland loszuwerden, von besonderer Bedeutung gewesen und hätte vielleicht sogar weitere Haftmöglichkeiten eröffnet. Der Sachbearbeiter der Ausländerbehörde Kleve hat dies jedenfalls als Zeuge vor dem Untersuchungsausschuss des Landtags von NRW am 13.4.2017 so ausgeführt.“[10]
So beging Anis Amri schon bei seiner Einreise die erste Straftat: Wegen seiner falschen Namensangabe leitete die Staatsanwaltschaft Freiburg später ein Ermittlungsverfahren wegen „unerlaubter Einreise“ ein (Aktenzeichen: 440 Js 23374/15). Die Freiburger Polizei unterzog ihn der üblichen Erkennungsdienstlichen Behandlung und nahm seine Finger- und Handabdrücke und speiste die Daten in die polizeiliche Datenbank AFIS (Automatisiertes Fingerabdruck-Identifizierungs-System) ein.
Später behaupteten die deutschen Behörden, es hätten keine solchen Abdrücke vorgelegen; sie wären aber notwendig gewesen, um von den tunesischen Behörden Ersatzpapiere für eine potentielle Abschiebung zu bekommen. Zu dieser Schutzbehauptung erklärte später der Berliner Sonderermittler Bruno Jost: „Jeder der diese Handflächenabdrücke oder Fingerabdrücke gebraucht hätte, konnte im System danach suchen und hätte sie gefunden, wenn er danach gesucht hätte.“[11]
Bei seiner Einreise wurde er begleitet von zwei Dschihadisten, vermutlich Bilel Ben Ammar[12] und Habib S.. So war Anis Amri einer von über fünfzig namentlich bekannten Terroristen, die damals nach Deutschland einsickerten, viele von ihnen - durch die Grenzöffnungspolitik von Angela Merkel - völlig unkontrolliert.[13] Wie groß darüberhinaus das Dunkelfeld in diesem Bereich ist, darüber gibt es keine veröffentlichten Schätzungen.
Anschließend stellte ihm die Freiburger Polizei eine Fahrkarte nach Karlsruhe aus, dort sollte er sich bei der Landeserstaufnahmeeinrichtung (LEA) für Flüchtlinge in der früheren Mackensen-Kaserne (Durlacher Allee 100) melden, wo er am 7. Juli 2015 eingetroffen sein soll.
Die Landesregierung teilte dazu in Beantwortung einer parlamentarischen Anfrage am 17. Januar 2017 folgende Details mit:
„Anis Amri wurde der Polizei Baden-Württemberg erstmals am 6. Juli 2015 im Zusammenhang mit einem gegen ihn eingeleiteten Ermittlungsverfahren des Polizeipräsidiums (PP) Freiburg bekannt. (…)
Hintergrund war, dass Amri an diesem Tag beim Polizeirevier Freiburg-Nord des PP Freiburg unter Angabe der Personalien „Anis Amir, geb. 23. Dezember 1993 in Tatauine/Tunesien“ um Asyl nachsuchte. Im Rahmen des Ermittlungsverfahrens konnten keine Ausweispapiere erhoben oder Hinweise auf die Umstände seiner Einreise nach Deutschland erlangt werden. Zu seiner Person lagen weder unter den angegebenen Personalien noch zum erfolgten Fingerabdruckvergleich (einschließlich des europäischen daktyloskopischen Systems EURODAC) polizeiliche Erkenntnisse vor. Nach Durchführung der polizeilichen Maßnahmen wurde Amri angewiesen, sich zur Landeserstaufnahmeeinrichtung (LEA) für Flüchtlinge nach Karlsruhe zu begeben. Er erhielt eine Anlaufbescheinigung nach § 19 AsylVfG; die Belehrung hierüber erfolgte in französischer Sprache. Nach Abschluss der polizeilichen Maßnahmen wurde Amri eine Fahrkarte nach Karlsruhe ausgehändigt und durch einen Polizeibeamten des Polizeireviers Freiburg-Nord zum Hauptbahnhof Freiburg verbracht, von wo aus er am 6. Juli (16:25 Uhr) in einen Zug nach Karlsruhe einstieg; über den Sachverhalt wurde die LEA Karlsruhe per Fax informiert. Am 8. Juli 2015 wurde durch den für die polizeiliche Endsachbearbeitung zuständigen Polizeiposten Freiburg-Zähringen des Polizeireviers Freiburg-Nord ein Lichtbild des Amri sowie die vorbezeichnete Anlaufbescheinigung an die LEA Karlsruhe übersandt. Ferner erfolgte im Zuge des Ermittlungsvorgangs am 29. Juli 2015 eine Abfrage des Ausländerzentralregisters, die negativ verlief.“[14]
Zur halblegalen Einreise des „Amir“ alias Amri in die BRD berichtete im Nachhinein der „Spiegel“ kurz und prägnant:
„Nur ein Buchstabendreher, schon versagte das System. Anis Amri war nun im Land, aber das Land war auf einen wie ihn nicht vorbereitet. Es sollte Deutschland 532 Tage lang nicht gelingen, seiner habhaft zu werden. Selbst am 19. Dezember 2016 nicht, als Anis Amri einen Lkw auf den Weihnachtsmarkt am Berliner Breitscheidplatz lenkte und den bislang größten islamistischen Anschlag in der Bundesrepublik verübte. Zwölf Menschen starben, Anis Amri floh, bis ihn ein Polizist bei Mailand erschoss.“[15]
4. Wohnorte in Deutschland
In Deutschland trat er danach unter verschiedenen Namen auf; zunächst war von acht Pseudonymen die Rede, später von 14 Aliasnamen. Er gab sich mal als Italiener, mal als Tunesier, Ägypter oder Palästinenser aus. Außerdem reiste er als „Schlafplatz-Hopper“ viel hin und her, wohnte mal hier, mal dort: Berlin, Dinslaken, Dortmund, Duisburg, Emmerich, Freiburg, Friedrichshafen, Münster, Oberhausen, Rüthen, …[16]
4.1. Baden-Württemberg
Nach seiner Einreise am 6. Juli 2017 meldete er sich einen Tag später in der Landeserstaufnahmeeinrichtung (LEA) in Karlsruhe (Durlacher Allee 100), wo er offiziell untergebracht wurde. Da er danach dort nicht in den Folgetagen nicht mehr gesehen wurde, strich man ihn am 21. Juli 2015 aus der offiziellen Bewohnerliste. Anschließend verbrachte er unter seinen Aliasnamen „Anis Amir“ vom 17. Juli bis zum 22. Juli 2015 ein paar Tage in der LEA Ellwangen. Am 22. Juli 2015 wurde er von dort gemäß dem EASY-System (= Erstverteilung von Asylbegehrenden) zur gleichmäßigen Verteilung der neuen Asylbewerber auf die verschiedenen Bundesländer dem Bundesland Baden-Württemberg zugewiesen.
Danach sollte er nach Karlsruhe zurückkehren, kam aber in der LEA nicht an. Stattdessen hielt er sich bis zum 30. Juli 2015 in Berlin auf, dabei meldete er sich als der Ägypter „Mohammad Hassan“ aus Kafer (Ägypten) bei der Zentralen Aufnahmeeinrichtung für Asylbewerber (ZAA) an. Die schickte ihn nach Nordrhein-Westfalen.
4.2. Nordrhein-Westfalen
Stattdessen kam es am 30. Juli 2015 zu einer simulierten Einreise: Unter dem Namen „Ahmed Almasri“ meldete er sich in Dortmund und stellte dort erneut einen Asylantrag. So war er vom 30. Juli bis 3. oder 4. August 2015 in der Erstaufnahmeeinrichtung (EAE) in Dortmund-Hacheney untergebracht. Vom 3. oder 4. August bis zum 18. August 2015 wohnte er in der Zentralen Unterbringungseinrichtung (ZUE) in Rüthen (Kreis Soest in NRW).[17] Hier fiel er auf durch den Diebstahl eines Fahrrades. Danach wohnte er unter dem Pseudonym „Ahmed Almasri“ ab dem 18. August 2015 vorübergehend in Emmerich, im Flüchtlingsheim bzw. in der Kommunalen Gemeinschaftseinrichtung. Da er hier längere Zeit nicht anzutreffen war, wurde er – von Amts wegen – am 5. Dezember 2015 abgemeldet.
Anschließend wurde er unter dem Pseudonym „Ahmad Zaghoul“ beim Landesamt für Gesundheit und Soziales (LAGeSo) in Berlin als Flüchtling registriert. Hier kam es am 6. Oktober 2015 zu einem Handgemenge zwischen ihm und einem Wachmann, daraufhin wurde gegen ihn Strafanzeige wegen Körperverletzung erstattet. Die Berliner Behörde verwies ihn erneut an eine Flüchtlingsunterkunft in Nordrhein-Westfalen: Er kam vorübergehend in Emmerich (Tackenweide 19) unter. Am 29. Oktober 2015 meldete er sich bei der Registrierstelle in Münster unter dem Aliasnamen „Ahmed Almasri“ erneut an. Danach wohnte er anscheinend nur kurze Zeit in einer Flüchtlingsunterkunft in Dinslaken. Im November 2015 war er auch in einer Flüchtlingsunterkunft in Oberhausen unter einem ähnlichen Aliasnamen gemeldet.
Außerdem wohnte er zeitweise bei Boban Simeonovic in Dortmund. Im Stadtteil Lindenhorst besuchte er regelmäßig eine Moschee (Lindenhorster Straße 83), die von Simeonovic geleitet wurde. Nicht zuletzt pendelte er oft zwischen Nordrhein-Westfalen und Berlin hin und her.
4.3. Berlin
Spätestens am 28. Juli 2015 tauchte Anis Amri zum ersten Mal als vermeintlicher Geflüchteter in Berlin auf. Er meldete sich unter dem Namen „Mohammad Hassan“ bei der Zentralen Aufnahmeeinrichtung für Asylbewerber (ZAA) in Berlin. Allerdings konnte Anis Amri nicht in Berlin bleiben, weil ihn die Behörde Nordrhein-Westfalen zuwies.
Im Dezember 2015 kam Anis Amri erstmals für längere Zeit nach Berlin und wurde von den Behörden unter dem Aliasnamen „Ahmad Zaghoul“ in einem als Flüchtlings-Notunterkunft dienenden Hostal untergebracht.
Bereits im Jahr 2015 kam er in der provisorischen Notunterkunft auf dem ex-Flughafen in Berlin-Tempelhof (Columbiadamm), gelegentlich schlief er auch in der Notunterkunft „Nou Tango“ in Berlin-Mitte (Chausseestraße 102) gegenüber der neuen BND-Zentrale. Spätestens seit dem 24. Februar 2016 besuchte er eine deutsche Freundin im Helmholtzkiez (Lychener Straße 59) im Stadtteil Prenzlauer Berg, wo er an den Wochenenden gelegentlich auch übernachtete, allerdings erwiderte die Frau die Avancen Amris nicht.[18] Außerdem wohnte er in Charlottenburg (Tauroggener Straße) und im Wedding (Prinz-Eugen-Straße).[19]
Seit Februar 2016 hielt er sich hauptsächlich in Berlin auf. Hier bezog er keine feste Wohnung, sondern übernachtete bei Bekannten und pendelte dabei zwischen Charlottenburg, Kreuzberg, Spandau, Tempelhof, Wedding und Weißensee. Nach der Razzia gegen die „Abu Walaa Brigade“ am 26. Oktober 2016, bei der zeitgleich Ahmad Abdulaziz Abdullah Abdullah zeitgleich mit Hasan Çelenk, Ahmed Fifen Youssouf, Mahmoud Omeirat und Boban Simeonovic festgenommen wurden, hielt sich Anis Amri – soweit bekannt - ausschließlich in Berlin auf, um in der Großstadt unterzutauchen.
Spätestens seit dem 7. März bis Mitte Juli 2016 besuchte er wiederholt eine Wohnung in Berlin-Kreuzberg (Großbeerenstraße 26)[20]; seit dem 3. Juli 2016 besuchte er wiederholt auch eine Wohnung in der Buschkrugallee. Bei der Fahndung nach Amri durchsuchte die Berliner Polizei am 22. Dezember drei Wohnungen in Berlin-Kreuzberg (u. a. Großbeerenstraße) und eine Wohnung im Prenzlauer Berg (Lychener Straße).[21] Außerdem berichtete eine Berliner Boulevardzeitung, Anis Amri soll zeitweise bei Mohamed Aymen A. in Berlin-Moabit (Gotzkowskystraße) gewohnt haben.[22]
Seit dem 27. Oktober 2016 wohnte Anis Amir im Soldiner-Kiez in Berlin-Gesundbrunnen (Freienwalder Straße 30, Hinterhaus, Parterre links). Die Wohnung gehörte dem Tunesier Kamel A.[23], der zwei Zimmer illegal untervermietete, um sein Einkommen als Berufskraftfahrer aufzubessern. Hier teilte sich Anis Amri ein Zimmer mit einem Khaled A. (phon.: Abdedaim)[24]. Außerdem gehörte zu der Wohngemeinschaft Salah A., ein früherer Polizeileutnant aus Sabah (Libyen), der 2015 nach Deutschland flüchtete, um hier eine Schusswunde behandeln zu lassen. Er geriet mit Amri bei einer Diskussion über die Entwicklungen in Libyen in heftigen Streit, als Amri einen Milizenchef als „Taghi“ bezeichnete.[25] Außerdem kamen ihm die islamistischen Sprüche und das Verhalten von Amri verdächtig vor. Weil die Spannungen innerhalb der WG zunahmen, forderte Kamel A. Mitte Dezember 2016 Anis Amri auf, er solle sich bis zum 26. Dezember eine neue Bleibe suchen.[26] Am 13. Dezember, sechs Tage vor dem Anschlag, zog Anis Amri tatsächlich aus, ließ aber ein paar Sachen zurück.[27] Am 3. Januar 2017 führte die Polizei bei Kamel A. eine Hausdurchsuchung durch.
Ein Mitbewohner schilderte Anis Amri als einen Chaoten, der unordentlich war und unfähig, seinen Alltag zu regeln. Außerdem habe er beim Verlassen der Wohnung schon mal vergessen, den Gasherd abzudrehen oder die Fenster zu schließen.[28] Als er die Wohnung in der Freienwalder Straße zum letzten Mal verließ, entschuldigte er sich bei seinem Vermieter für die Unordnung, die er früher immer in der Küche hinterlassen hatte.
Über die Vermieter bzw. Mitbewohner Amris gibt es unterschiedlichen Einschätzungen: Nach Erkenntnissen des marokkanischen Sicherheitsdienstes DGST vom Oktober 2016 handelte es sich bei Kamel A. um einen Sympathisanten der damaligen Jabhat al-Nusra li-Ahl asch-Sham (JaN, jetzt: Hayat Tahrir al-Sham [HTS]). Dieser Einschätzung widersprach das Landeskriminalamt Berlin.[29] Am 26. Oktober 2016 meldete der marokkanische Sicherheitsdienst Direction générale de la surveillance du territoire (DGST – arab: Mudīriyyat Murāqabat al-Turāb al-Waṭaniy) unter der Führung von Abdellatif Hammouchi: „Amri soll in Berlin mit einem weiteren marokkanischer Staatsangehörigen zusammen wohnen. Dessen Eltern sollen IS-Anhänger sein und väterliche Cousins sollen IS-Mitglieder in Syrien/Irak und Libyen sein.“[30]
5. Aufenthaltsorte in Deutschland
Aufgrund der zahlreichen Wohnungswechsel und umfassenden Reisetätigkeit können die Aufenthaltsorte des Anis Amri nur lückenhaft bestimmt werden. Eine Grundlage hierfür waren u. a. die Geodaten seiner Handys, seine Asylanträge, seine Straftaten und sonstigen Spuren. Die dabei
vorhandenen Lücken wurden sinnvoll ergänzt und kursiv markiert:
Datum
|
Ort
|
Anmerkung
|
06.07.2015
|
Freiburg
|
Einreise nach Deutschland
|
07.07. - …
|
Karlsruhe
|
Landeserstaufnahmeeinrichtung (LEA) (Durlacher Allee 100)
|
11.07.1
|
Karlsruhe
|
Schwarzfahren in Straßenbahn
|
(?)2
|
|
(Fahrt von Karlsruhe nach Ellwangen)
|
17.07. –
22.07.
|
Ellwangen
|
Landeserstaufnahmeeinrichtung (LEA)
|
22.07.
|
Karlsruhe
|
Asylantrag
|
(?)
|
|
(Fahrt von Karlsruhe nach Berlin)
|
ca. 28.7. –
30.07.
|
Berlin
|
Aufenthalt
|
(30.07.)
|
|
(Fahrt von Berlin nach Dortmund)
|
30.07. –
03.08.
|
Dortmund-Hacheney
|
Erstaufnahmeeinrichtung (EAE)
|
31.07.
|
Werl
|
Fahrraddiebstahl
|
03.08.
|
Dortmund
|
Erstaufnahmeeinrichtung
|
03./04.08. –
18.08.
|
Rüthen
|
Zentrale Unterbringungseinrichtung (ZUE)
|
18.08. - …
|
Emmerich
|
Kommunale Gemeinschaftseinrichtung
|
(?)
|
|
(Fahrt von Emmerich nach Berlin)
|
10.09.
|
Berlin
|
Asylantrag
|
06.10.
|
Berlin
|
Möglicherweise Asylantrag
|
(?)
|
|
(Fahrt von Berlin nach Dortmund)
|
28.10.
|
Dortmund
|
Asylantrag
|
29.10.
|
Münster
|
Asylantrag
|
(?)
|
|
(Fahrt von Münster nach Dortmund)
|
12.11.
|
Oberhausen
|
Asylantrag
|
(?)
|
|
(Fahrt von Oberhausen nach Emmerich)
|
04.12.
|
Emmerich
|
Diebstahl zweier Handys
|
(?)
|
|
(Fahrt von Emmerich nach Dortmund)
|
06.12.
|
Dortmund /
Berlin
|
Fahrt von Dortmund nach Berlin
|
06.12. -17.12.
|
Berlin
|
Aufenthalt in Berlin, am 11.12. Asylantrag
|
17.12.- 24.12.
|
Dortmund
|
|
24.12. –
27.12.
|
Hildesheim-Norstadt
|
Aufenthalt in Hildesheim,
Besuch Masjid-Moschee (Martin-Luther-Str. 41a)
|
28.12.
|
Dortmund
|
Aufenthalt
|
28.12.2015 - 04.01.2016
|
Berlin
|
Aufenthalt
|
04.01.- 05.01.
|
Oberhausen
|
Aufenthalt
|
05.1. –
09.01.
|
Dortmund
|
Aufenthalt
|
10.01. –
22.01.
|
Berlin
|
Aufenthalt
|
22.01.
|
Berlin /
Dortmund
|
Rückfahrt ins Ruhrgebiet
|
22.01. –
12.02.
|
Dortmund
|
Aufenthalt
|
12.02. –
13.02.
|
Hildesheim
|
Aufenthalt
|
13.02. -17.02.
|
Dortmund
|
Aufenthalt
|
18.02.
|
Dortmund /
Berlin
|
Fahrt mit dem Überlandbus, Polizeikontrolle am ZOB Berlin
|
18.02. –
21.02.
|
Berlin
|
Aufenthalt
|
22.02. –
24.02.
|
Dortmund
|
Aufenthalt
|
24.02. –
25.02.
|
Dortmund /
Berlin
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Der V-Mann „VP-01“ bringt Anis Amri mit seinem Pkw nach Berlin; sie halten sich danach mehrere Tage in der Fussilet 33-Moschee (Perleberger Str. 14) auf.
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25.02-22.03.
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Berlin
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Aufenthalt
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22.03.
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Berlin /
Düsseldorf
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Fahrt von Berlin nach Düsseldorf
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(?)
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(Fahrt von Düsseldorf nach Oberhausen)
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29.03.
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Oberhausen
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Asylantrag
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05.04. –
12.04.
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Oberhausen
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Aufenthalt
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12./13.04.
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Dortmund /
Berlin
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Nachtfahrt von Dortmund nach Berlin
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26.04.
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Berlin /
Oberhausen
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Fahrt von Berlin über Dortmund nach Oberhausen
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28.04.
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Dortmund oder Bochum
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Asylantrag
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(?)
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(Fahrt von Dortmund/Bochum nach Oberhausen)
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06.05.
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Oberhausen /
Berlin
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Fahrt mit dem Überlandbus von Oberhausen nach Berlin
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15./16.05.
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Berlin / Bochum
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Nachtfahrt von Berlin nach Bochum
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17.05.
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Dortmund
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Asyl-Anhörung gemäß § 25 Asylgesetz
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(?)
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(Fahrt von Bochum nach Oberhausen)
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Mai 2015
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Oberhausen
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Aufenthalt
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(?)
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(Fahrt von Oberhausen nach Dortmund)
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24.5.
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Dortmund /
Berlin
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Fahrt von Dortmund nach Berlin
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11.07.
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Berlin-Neukölln
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Messerstecherei
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29.07. - 30.07.
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Berlin /
Friedrichshafen
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Fahrt mit dem Überlandbus
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30.07. - 01.08.
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Ravensburg
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Inhaftierung in JVA
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01. oder 02.08.
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Ravensburg /
München
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Fahrt von Ravensburg über Augsburg und Ulm nach München
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02.08.
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München /
Berlin
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Weiterfahrt von München nach Berlin, wo er nachmittags ankommt
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03.08.- 10.08.
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Berlin
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Aufenthalt
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11.08.
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Berlin /
Emmerich
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Fahrt von Berlin über Dortmund und Oberhausen nach Emmerich
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12.08.
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Emmerich und Kleve
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Aufenthalt
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15.08.
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Emmerich
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Aufenthalt
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16.08
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Kleve
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Termin bei der Ausländerbehörde
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17./18.08.
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Emmerich /
Kleve /
Dortmund /
Berlin
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Nach Geldabholung in Emmerich Nachtfahrt nach Berlin mit Zwischenstationen
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18.08. - 23.08.
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Berlin
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Aufenthalt
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(?)
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(Der Aufenthaltsort vom 23.08. bis 2.10. ist hier nicht bekannt.)
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02.10.
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Berlin-Moabit
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Besuch Fussilet 33-Moschee (Perleberger Str. 14)
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03.10.
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Berlin-Moabit
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Besuch Fussilet 33-Moschee (Perleberger Str. 14)
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27.10. - 20.12.
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Berlin-Gesundbrunnen
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Aufenthalt, Untermieter Freienwalder Str. 30
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28.10.
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Berlin-Charlottenburg
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Besuch Seituna-Moschee (Sophie-Charlotten-Straße 31/32
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31.10. - 12.12.
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Berlin-Charlottenburg
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Wiederholte Ausspähung des Tatortes Breitscheidplatz
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28.11. - 18.12.
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Berlin-Tiergarten
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Wiederholte Ausspähung des Tatortes am Friedrich-Krause-Ufer
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20.12. – 22.12.
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Berlin /
Emmerich /
Nimwegen (…)
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Flucht von Berlin über NRW ins Ausland
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Anmerkungen: (1) „Während seines Aufenthaltes in Karlsruhe, der sich nicht terminieren lässt, hinterließ Anis Amri eine Spur seines Aufenthaltes, indem er an einem Tag beim bei Schwarzfahren erwischt wurde, daher ist Tag hier eingerückt dargestellt; (2) Am 11.7.2015 wurde Anis Amri in Karlsruhe beim Schwarzfahren erwischt, am 17.7. wurde sein Aufenthalt in Ellwangen registriert, also muss er im fraglichen Zeitraum irgendwann von Karlsruhe nach Ellwangen gefahren und damit seinen Aufenthaltsort verlegt haben. Ob er auf direkten oder indirekten Wege umgezogen ist, ist nicht bekannt. Daher ist diese zeitliche und geographische Lücke hier kursiv markiert.
6. Asylverfahren
6.1. Asylanträge
Anis Amri stellte unter verschiedenen Namen Asylanträge, und erhielt dafür – quasi als Quittung - eine damalige „Bescheinigung über die Meldung als Asylsuchender“ (BüMA)[31] bzw. meldete sich in den verschiedenen Flüchtlingsheimen an:
- am 6. Juli 2015 in Freiburg als „Anis Amir“ aus Tataouine (Tunesien), dabei erfolgte eine Erkennungsdienstliche Behandlung durch Abnahme der Fingerabdrücke,
- am 22. Juli 2015 in Karlsruhe,
- am 28. Juli 2015 bei der Zentralen Aufnahmeeinrichtung für Asylbewerber (ZAA) in Berlin-Moabit (Turmstraße 21) unter dem Namen „Mohammad Hassan“ aus Kafer (Ägypten)[32],
- am 3. August 2015 in Dortmund als „Mohamed Hassa“ aus dem ägyptischen Cafricik bzw. Alexandria nach Weiterverweisung von der ZAA in Berlin,
- am 18. August 2015 in Emmerich,
- am 10. September 2015 erneut bei der Zentralen Aufnahmeeinrichtung für Asylbewerber (ZAA) in Berlin-Moabit (Turmstraße 21) als „Ahmad Zaghloul“ aus Ägypten,
- am 28. Oktober 2015 in der Erstaufnahme-Einrichtung für Asylbewerber (EAE) in Dortmund unter dem Namen „Ahmed Almasri“ aus Skendiria (Ägypten)[33],
- am 29. Oktober 2015 bei der Außenstelle der Bezirksregierung Arnsberg in Münster als „Ahmed Almasari“ aus Alexandria (Ägypten),
- 12. November 2015 Ausstellung einer BüMA auf den Aliasnamen „Ahmed Almasri“ aus Alexandria (Ägypten) durch die Bezirksregierung Oberhausen,
- am 11. Dezember 2015 erneut in Berlin, diesmal in der Zentralen Ersterfassung (ZEE) in der Kruppstraße als „Ahmad Zarzour“ aus Ghaza, dabei erfolgte eine Erkennungsdienstliche Behandlung durch Abnahme der Fingerabdrücke,
- 29. März 2016 Ausstellung einer so genannten „Zweit-BüMA“ auf den Namen „Ahmed Almasri“ durch die Stadt Oberhausen,
- am 28. April 2016 in Dortmund als „Ahmed Almasri“ mit ED-Behandlung und AFIS-Abfrage (AFIS = Automatisiertes Fingerabdruckidentifizierungssystem) sowie Ausstellung einer Aufenthaltsgestattung zur Durchführung eines Asylverfahrens,
- im Mai 2016 in Oberhausen.
In der Folge wurde er beim Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (Bamf) unter verschiedenen Aktenzeichen geführt: 07741A2015 und 23082A2015 und 6455136 (Hilfsakte 6075149) etc.. Einer seiner Sachbearbeiter trug das Personalkürzel II A 1304 (V). In der Bundesrepublik wurden Anis Amri folgende Personalpapiere ausgestellt: J14607611, Q1684443, …
Da Anis Amri unter verschiedenen Namen mehrere Asylanträge gestellt hatte, musste er mehrere Asylverfahren durchlaufen: Bei der Stadtverwaltung in Emmerich waren die Mitarbeiter M. und S. für den Fall Anis Amri zuständig; bei der Stadtverwaltung Oberhausen Herr K. und Frau C.. Nachdem ihm die Stadt Oberhausen am 12. November 2015 zunächst eine damalige „Bescheinigung über die Meldung als Asylsuchender“ (BüMA) ausgestellt hatte,[34] sprach ihm die Stadt am 28. April 2016 eine bis zum 28. Juli 2016 befristete Aufenthaltsgestattung aus, die seine Wohnsitznahme auf die Stadt Oberhausen und seinen Aufenthalt auf NRW begrenzte.[35]
In einem Asylverfahren kam es am 17. Mai 2016 in Bochum zu einer Anhörung durch die Bamf-Entscheiderin C. und den Dolmetscher H., bei der Anis Amri allerdings durchfiel. Anschließend berichtete Anis Amri in einem Telefonat mit „Montasser“ (andere Schreibweise: Montassir) alias Mohmad K. (andere Schreibweise: Mohamad K.) und einem J. über den Verlauf des Gesprächs. In einer Nachübersetzung des Telefonats durch die Polizei wurde sein Inhalt wie folgt wiedergegeben:
„Anis hat heute während des Gesprächs im BAMF erzählt, dass er Ägypter sei und dass er Probleme bekommen habe nach dem Putsch von Sissi und zwar weil er ein Anhänger Mursis sei. Der marokkanische Dolmetscher im BAMF habe ihn aber durchschaut, versicherte ihm aber, dass es „so“ gut klappen wird und dass er so weiter machen soll. Anis vertraut dem Dolmetscher nicht ganz.“[36]
Der „Spiegel“ berichtete über die Asyl-Anhörung:
„Am 17. Mai 2016 hört das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge Amri an, es will über seinen Asylantrag entscheiden. Amri lügt, er sei Ägypter und Anhänger der verfolgten Muslimbruderschaft. Doch auf Fragen zu den „einfachsten Dingen des täglichen Lebens“ in Ägypten habe er nicht antworten können, heißt es in dem Bescheid. Auch der Dolmetscher ist skeptisch: Amris Dialekt deute auf einen Tunesier hin, nicht auf einen Ägypter.
Der Antrag wird abgelehnt. Amri wird aufgefordert, „Deutschland innerhalb einer Woche“ zu verlassen, andernfalls werde er nach Tunesien abgeschoben.“[37]
6.2. Erschleichen von Sozialleistungen
Als Asylbewerber erschlich sich Anis Amri am November 2015 unter mindestens zwei verschiedenen Namen gleich an vier Orten Sozialleistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz: Dinslaken, Emmerich, Oberhausen und Rüthen. Deswegen stellte später das LKA NW am 14. April 2016 eine Strafanzeige gegen Amri wegen Erschleichens staatlicher Leistungen, die Staatsanwaltschaft Duisburg beantragte dazu einen Haftbefehl. Zwei Staatsschützer versuchten dem zuständigen Staatsanwalt klar zu machen, Anis Amri müsse „weg von der Straße“, doch der verweigerte eine Festnahme.[38] „Es geht um eine Überschneidungszeit von wenigen Tagen“, sagte Staatsanwalt Detlef Nowotsch zum damals anhängigen Fall.
Über die tatsächliche Höhe des „Schadens“ gab es höchst unterschiedliche Berechnungen, wie Prof. Dr. Bernhard Kretschmer in seinem Gutachten darlegte:
„Aus diesem Grunde bemühte sich insbesondere die Abt. 1 des MIK (Ministerium für Inneres und Kommunales des Landes NRW, G. P.) mit Nachdruck darum, über die Bezirksregierungen die von Amri unter seinen Aliasidentitäten bezogenen Leistungen in Erfahrung zu bringen. Die durch die Ämter ausgezahlten Beträge wurden alsdann auf einen Betrag in Höhe von 3.404,81 € addiert, von der SiKo und dem LKA NRW - dies allerdings rechtlich zu Unrecht - als gewerbsmäßiger Betrug subsumiert und sodann durch das LKA im April 2016 bei der Staatsanwaltschaft Duisburg in persönlicher Vorstellung zur Anzeige gebracht. (…)
Die Staatsanwaltschaft Duisburg hat jedenfalls unter Abgleich der ihr vorliegenden und für sie zusammengestellten Bezugsleistungen nur Überschneidungen für November 2015 festgestellt. Danach hätte eine Überzahlung allein in der Entgegennahme des sich auf den Betrag von 162,80 € belaufenden Barschecks vom 17.11.2015 gelegen. Dieser betrugsrechtlichen Einschätzung vom 28.7.2016 zufolge blieb lediglich der - insofern dringende - Tatverdacht, einfachbetrügerisch einen Schaden in Höhe des genannten Betrags von 162,80 € bewirkt zu haben. (…)
Seitens des Sozialamtes Kleve erhielt Amri nun als Hassa für November 2015 zwei Scheckzahlungen über jeweils 162,80 €, und zwar am 3.11. und am 17.11.2015 (worin die Staatsanwaltschaft letzterenfalls den Betrug sieht). Unter dem Aliasnamen Almasri stellte Amri am 13.11.2015 bei der Stadt Oberhausen noch einen weiteren Antrag auf Asylbewerberleistungen für November 2015, der sich auf einen Betrag in Höhe von 206,22 € beläuft. Auf den beanspruchten (Teil-)Betrag erhielt er tags darauf, also am 14.11.2015, einen Barscheck über 100 €. Auf diesen hatte er indes, da es sich um eine Zweitmeldung handelte, keinen Anspruch. Desgleichen gilt für die Taschengeldleistungen in Höhe von jeweils 30 €, die Amri als Almasri zuvor am 3.11. sowie am 10.11.2015 in der ZUE Dinslaken erhalten hat, obwohl er für diesen Zeitraum bereits Asylbewerberleistungen in Emmerich bezogen hatte.
Nach hiesiger Einschätzung dürfte Amri daher am 3.11. und 10.11.2015 in betrügerischer Weise Sozialleistungen in Höhe von jeweils 30 € erschlichen haben sowie am 14.11.2015 in Höhe von weiteren 100 €, weil er die Leistungen in Emmerich jedenfalls zunächst noch weiterbeziehen wollte (und dies am 17.11.2015 auch tat). Weil Amri dabei die Auszahlung von 206,22 € im Wissen um den weiteren Bezug in Emmerich beantragt hatte, lag hinsichtlich des die Anzahlung übersteigenden Betrags von 106,22 € (zunächst) außerdem Versuch vor. Infolge der nachholenden Überweisung vom 16.12.2015 durch die Stadt Oberhausen auf das Konto des Amri, das unter dessen Aliasnamen Almasri bei der dortigen Stadtsparkasse geführt wurde, ist der Betrugsschaden in beantragten Umfang letztlich doch noch eingetreten. Nach hiesiger Einschätzung ist die Schadenshöhe mithin insgesamt etwas höher zu veranschlagen als von der Staatsanwaltschaft Duisburg angenommen und beläuft sich auf insgesamt 266,22 €. Zudem ist dieser Schaden nicht nur durch eine Handlung bewirkt worden, sondern durch mehrere Handlungen in freilich kurzem Zeitraum (3.11, 10.11. und 13./14.11.2015).“[39]
Am 23. November 2016 stellte die Staatsanwaltschaft ihre Ermittlungen ein, da sie den Aufenthaltsort von Anis Amri nicht feststellen konnte.
6.3. Identifzierung
Dem zuständigen Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (Bamf) soll im Herbst 2015 durch die jeweilige erkennungsdienstliche Behandlung bekannt gewesen sein, dass Anis Amri unter mehreren Namen auftrat.
Am 16. Februar 2016 erfuhr das Bamf durch eine Anfrage des LKA NW, dass es im Fall Anis Amri Sicherheitsbedenken gab. Daraufhin befasste sich mit dem Fall das Bamf-Sicherheitsreferat, hier war ein Herr G. dafür zuständig.
Allerdings tolerierte man dies aus „Sicherheitsgründen“, wie der „Spiegel“ berichtete:
„Das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (Bamf) führte Anis Amri später absichtlich unter einem falschen Namen, um ihn trotz laufender Ermittlungen in Sicherheit zu wiegen. Ein Vertreter der Behörde war im März bei einer Besprechung im Gemeinsamen Terrorismusabwehrzentrum (GTAZ) dabei, wo es um den Fall Amri ging. Auf Bitten der Sicherheitsbehörden ließ das Bamf Amri in dem Glauben, es kenne seinen richtigen Namen nicht. Die Ausländerbehörde in Kleve stellte daraufhin eine Duldungsbescheinigung aus - auf Ahmed Almasri.“[40]
Ungefähr im Februar 2016 wurden die Sicherheitsbehörden gewahr, dass Anis Amir unter verschiedenen Namen als Asylbewerber auftrat:
„Telebildantwort des BKA an LKA Berlin - sodann Weiterleitung an LKA NRW -, dass zu der Person Ahmad ZAGHLOUL identische Fingerabdrücke unter abweichenden Personalien, nämlich zu Anis AMIR, *23.12.1993 in Tataouine/Tunesien (welche aus der ED-Behandlung in Freiburg zwecks Asylverfahren stammen) vorliegen. Damit steht fest, dass die bekannten Fingerabdrücke des BAMF Berlin (vom 28.07.2015 auf Mohammed Hassa), des LKA Berlin (vom 18.02.2016 auf Ahmad Zaghloul) und der KD Freiburg (vom 06.07.2015 auf Anis Amir) zu derselben Person gehören.“[41]
Ende April / Anfang Mai 2016 herrschte dann bzgl. der Identität von Anis Amri und seiner verschiedenen Decknamen Klarheit, wie Prof. Dr. Kretschmer in seiner Analyse berichtete:
„28.04.2016 Asylantrag in der Außenstelle Dortmund auf den Namen Almasri; ED-Behandlung durch das BAMF erfolgt. Dieser ergibt keinen Eurodac-Treffer. Durch die AFIS-Abfrage im BKA werden die Alias-Personalien des AMRI dem BAMF umfänglich bekannt. Aufgriff sowie die damit bereits erfolgte ED-Behandlung von AMRI durch die KD Freiburg werden im Rahmen der ED-Behandlung durch das BAMF aufgedeckt. Keine Durchsuchung des AMRI. Ausstellung einer Aufenthaltsgestattung am 29.04.2016 zur Durchführung des Asylverfahrens auf den Namen Ahmed ALMASRI, *01.01.1995 (Hintergrund dessen ist, dass die erste Anlage der Vorakte unter den Personalien ALMASRI, Ahmed, *01.01.1995 erfolgte. Da zu diesem Zeitpunkt des Asylverfahrens keine offizielle Bestätigung über den korrekten Namen im BAMF vorlag, wurde der Asylantrag unter der Aliaspersonalie ALMASRI, Ahmed weitergeführt). (…)
29.04.2016 BAMF-Sicherheitsabfrage an BKA: Überprüfung zu insgesamt neun übermittelten (Alias-)Personalien, Übermittlung polizeilicher Erkenntnisse und Ausschreibungen an das BAMF.
06.05.2016 Mitteilung des BKA an LKA BE und LKA NRW: Besprechung der Verdachtslage zur Person AMRI im Rahmen einer Dienstreise des BKA in Tunis; dabei auch Übergabe ed-Material (der bekannten Personalien, Lichtbilder, Fingerabdrücke) zu AMRI. Es wurde auf die zeitliche Dringlichkeit hingewiesen. Zusage schneller Kooperation. Erkenntnisse aus ITA: Entlassung aus dem Aufnahmelager am 17.06.2015, da Anerkennung seitens der TUN-Behörden nicht fristgerecht innerhalb von 30 Tagen eingetroffen.“[42]
Der „Spiegel“ berichtete dazu:
„Er behauptete, ein Ägypter zu sein und in seiner Heimat verfolgt zu werden. Doch auf Nachfragen konnte er so gut wie nichts über das Land sagen. Einem Dolmetscher des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge (Bamf) fiel zudem auf, dass sein Arabisch überhaupt nicht ägyptisch klang. Eine Sprachanalyse bestätigte das.
Ein Blick in das neu geschaffene „Kerndatensystem“ des Bamf offenbarte zudem, dass die Behörden Anis Amri unter mehreren Identitäten und Geburtsdaten registriert hatten. Die Sicherheitsbehörden hatten ihn zu diesem Zeitpunkt schon auf dem Schirm.“[43]
Nachdem Zweifel an seiner Identität aufgekommen waren, holte das LKA NW im März 2016 ein Sprachgutachten ein, danach stammte Anis Amri mit einiger Wahrscheinlichkeit aus Tunesien. Um diese Vermutung zu überprüfen wurde er am 24. Mai 2016 zu einer Sprach- und Textanalyse nach Dortmund eingeladen, zu der er aber nicht erschien. Nachdem „Almasri“ alias Anis Amri auch am 30. Mai 2016 nicht zu einem zusätzlichen Sprach- und Schreibtest erschienen war, wurde sein entsprechender Asylantrag am selben Tag als offensichtlich unbegründet abgelehnt.[44]
Nach der Ablehnung dieses Asylantrags hätte er gemäß der Rechtslage eigentlich abgeschoben werden müssen, wie Prof. Dr. Bernhard Kretschmer befand:
„Der Bescheid vom 30.5.2016, mit dem der Antrag auf Asyl bzw. subsidiären Schutz als offensichtlich unbegründet ablehnt worden war, wurde am 11.6.2016 unanfechtbar. Damit war Amri binnen einer Woche vollziehbar ausreisepflichtig (§ 36 Abs. 1 AsylG i.V.m. Ziffer 5 des Bescheids vom 30.5.2016; s.a. § 50 AufenthG) (AufenthG = Aufenthaltsgesetz, G. P.). Seither hatten die behördlichen Bemühungen seiner zeitnahen Abschiebung (§ 58 AufenthG) zu gelten, wie ihm dies im v.g. Bescheid vom 30.5.2016 gemäß § 34 AsylG i.V.m. § 59 AufenthG angedroht worden war. Für ein Abschiebungsverbot im Sinne des § 60 AufenthG bestanden dabei keine Anhaltspunkte, weil für Amri in Tunesien keine besondere Gefährdungslage bestand.“[45]
Doch ohne Personalpapiere des Herkunftslandes war eine Abschiebung rechtlich nicht möglich. „Ich glaube nicht, dass wir den jemals loswerden,“ schrieb eine Polizeibeamtin aus NRW damals in einer Email.[46]
Am 11. Juni 2016 wurde schließlich sein 2. Asylantrag als „Ahmed Almasri“ (Dortmund, 30.Juli 2015) als „offensichtlich unbegründet“ abgelehnt.
6.4. Polizei verhindert Ausreiseversuch
Nach der Messerstecherei unter Drogendealern am 11. Juli 2016 in Neukölln wurde Anis Amri der Boden in Deutschland zu heiß und er dachte an eine Ausreise:
„Anis Amri hatte wohl trotzdem das Gefühl: In Berlin wird die Luft dünn. Er wollte weg, womöglich zunächst nach Italien. Ende Juli telefoniert er mit seiner Mutter in Tunesien. Er habe Stress, ein Freund habe fast jemanden umgebracht. Deswegen sei er jetzt auf der Flucht und habe schon ein Ticket gekauft. Zwei Tage später sitzt er in einem Bus nach Süddeutschland.“[47]
Am frühen Nachmittag des 29. Juli 2016 fuhr er mit einem „Flix“-Bus von Berlin nach Süddeutschland. Unterwegs werden seine Telefongespräche durch eine staatliche Dolmetscherin „live“ abgehört. Man befürchtete, dass er nach Syrien ausreisen könnte.
Am 30. Juli 2016, einem Samstag, wurde Amri bei einer Routinekontrolle auf dem Bahnhofsvorplatz in Friedrichshafen (Baden-Württemberg) in einem „Flix“-Fernbus (Berlin-Zürich), der weiter in Richtung Italien fuhr, mit 281,42 Euro, einem Klapphandy, einem Joint und zwei gleichlautenden italienischen Pässen - Totalfälschungen auf den Namen „Anis Amri“ (Pass-Nr. 9512225M2506010ITA)[48] - aufgegriffen. Die gefälschten Pässe waren bereits im polizeilichen INPOL-System bzw. der DOMESCH-Datei (= Dokumente, Menschenhandel, Schleusung) des BKA gespeichert, da Personalpapiere der gleichen Machart bereits 2013 bei der Einreise eines Syrers sichergestellt worden waren.
Da sein Asylantrag einen Monat zuvor abgelehnt worden war, war Anis Amri ausreisepflichtig. Vermutlich wollte er in Zürich eine bekannte Freundin treffen.
In die Festnahme waren damals auch das Staatsschutzdezernat der Polizeidirektion Friedrichshafen, die Kriminalinspektion 6 (Staatsschutz) des Polizeipräsidiums Konstanz und die Staatsschutzabteilung 5 des Landeskriminalamts BW involviert.[49] Beteiligt waren die Kontrollbeamten Klaus Scheidt und Roland Stocker in Friedrichshafen und sowie die Polizeibeamten Bernd Hierlemann und Herbert Zimmermann vom Kriminaldauerdienst (KDD) der Kriminalpolizeidirektion Friedrichshafen.[50]
Die Polizisten stellten fest, dass Anis Amri abgeschoben werden sollte. Sie nahmen ihn in Gewahrsam und verhinderten so seine geplante Ausreise. „Ich will von mir aus ausreisen. Warum muss ich deshalb hierblieben?“ fragte Anis Amri.[51] Später leitete die Staatsanwaltschaft Ravensburg ein Ermittlungsverfahren wegen Urkundenfälschung ein.
Daraufhin brachte die Bundespolizei ihn nach Ravensburg, weil dort gerade ein Richter, Herr Dr. Jörg Pohlmann, Wochenenddienst hatte und verfügbar war. Obwohl Anis Amri die gefälschten Personalausweise und einen Joint mitführte und damit gleich mehrere Straftaten begangen hatte, lehnte die Staatsanwaltschaft ab, einen Strafantrag zu stellen. Offensichtlich wollte die Staatsanwaltschaft unbedingt, dass Anis Amri in „Freiheit“ blieb.
Der Bereitschaftsrichter Dr. Pohlmann wurde in die Beweggründe dafür nicht eingeweiht. Um Anis Amri dennoch in Haft zu nehmen, blieb ihm nichts anderes übrig, als eine „Haft zur Sicherung der Abschiebung“ anzuordnen. Daraufhin wurde Anis Amri zumindest in Abschiebehaft in die örtliche Justizvollzugsanstalt (Zelle 32) gebracht, damit er ins Ausland abgeschoben werden konnte. Allerdings bestritten die tunesischen Behörden, dass es sich bei dem Abschiebehäftling um einen tunesischen Staatsbürger handelte[52] Dazu berichtete Amtsgerichtsdirektor Matthias Grewe gegenüber der „Bild“-Zeitung:
„Er wurde samstags von einer Polizeistreife in einem Fernbus in Friedrichshafen kontrolliert. Im Computer war ein Abschiebevermerk. Deshalb wurde der Bereitschaftsrichter des Amtsgerichts Ravensburg eingeschaltet. Dieser versuchte, die Ausländerbehörde in Kleve zu erreichen. Das gelang an diesem Samstag nicht. Per einstweiliger Anordnung verfügte der Bereitschaftsrichter deshalb, dass der Mann bis Montag 18 Uhr zur Sicherung der Abschiebung in Haft genommen wird.“[53]
Als die Ausländerbehörde in Kleve (Nordrhein-Westfalen)[54] am 1. August 2016 keinen Passersatz aus Tunesien vorlegen konnte, musste Anis Amri gegen 17.30 Uhr dann doch aus der Haft entlassen werden und kam „frei“. Immerhin wurden ihm in der JVA – zum zweiten Mal – die Handflächenabdrücke abgenommen. Als zukünftige Meldeadresse benannte Anis Amri eine Villa in Karlsruhe (Durlacher Allee 66), wo mehrere Flüchtlingshilfsorganisationen und das MenschenRechtsZentrum (MRZ) untergebracht sind. Dort war Anis Amri aber unbekannt. Danach wurde Amri ins Ausländeramt Kleve zitiert, wo die Herren K. und Kar B. mit dem Fall betraut waren. Anis Amri erhielt am 16. August 2016 eine Duldung bis zum 19. September 2016 und Geld. Anschließend tauchte er erneut in Berlin unter.
6.5. Versuch einer Abschiebung nach Tunesien
Die Zentrale Ausländerbehörde (ZAB) in Köln war seit August 2016 mit dem Fall betraut, wie die Mitarbeiterin Petra Weber gegenüber dem Untersuchungsausschuss berichtete:
„Einige Tage später sei man dann in Form eines Amtshilfeersuchens von der Ausländerbehörde Kleve gebeten worden, das Passersatzpapierverfahren durchzuführen. Das entsprechende Schreiben aus Kleve habe den Hinweis erhalten, dass es sich bei Amri – dessen Hauptname in dem Schreiben als „Ahmed Almasri“ angegeben worden sei – um einen sogenannten Gefährder handle, der unter besonderer Beobachtung der Sicherheitsbehörden stehe. Das MIK (Ministerium für Inneres und Kommunales, G. P.) habe aber – auf Nachfrage von Frau Weber – darum gebeten, diesen Umstand im Antrag an die tunesischen Behörden nicht zu erwähnen. Daraufhin sei der Antrag dann – noch im August – unter Angabe des Hauptnamens „Almasri“ und diverser Aliasnamen (darunter auch „Anis Amri“) an das tunesische Generalkonsulat übersendet worden, das schließlich am 20. Oktober 2016 geantwortet habe, dass die gesuchte Person unbekannt sei. (…)
Nachdem die Ausstellung von Passersatzpapieren durch das tunesische Generalkonsulat abgelehnt worden sei, habe man dies zunächst der Ausländerbehörde sowie der Sicherheitskonferenz NRW mitgeteilt und anschließend bei der Polizei Köln ein Personenfeststellungsverfahren in Auftrag gegeben. Einige Tage später sei die ZAB Köln dann durch die Sicherheitskonferenz bzw. das LKA NRW darüber in Kenntnis gesetzt worden, dass nach Aussage von Interpol Tunesien das entsprechende erkennungsdienstliche Material dem tunesischen Staatsbürger Anis Amri zuzuordnen sei.“[55]
Noch am 20. Oktober 2016 hatte sich das tunesische Generalkonsulat gegenüber der ZAB geweigert, Passersatzpapiere (PEP) für Anis Amri auszustellen. Bei der ZAB waren die Mitarbeiterinnen Martina Treml und Gruppenleiterin Petra Weber sowie Herr H. mit dem Fall betraut. Am 24. Oktober 2016 bestätigte das Interpol-Büro in Tunis gegenüber dem BKA, dass es sich bei Anis Amri um einen Tunesier handelt. Doch dem jungen Sachbearbeiter bei der Ausländerbehörde in Kleve reichte das nicht. Er wartete weiterhin auf die tunesischen Personaldokumente. Gleichzeitig ging er davon aus, dass Anis Amri weiterhin von der Polizei intensiv überwacht wurde, was aber längst nicht mehr der Fall war.
Dem BKA lagen seit Juli 2015 in seiner AFIS-Datei Finger- und Handflächenabdrücke von Anis Amri vor. Diese wurden jedoch lange Zeit nicht an die tunesischen Behörden weitergeleitet, die diese Abdrücke benötigten, um Anis Amri identifizieren zu können und entsprechende Ersatzpapiere ausstellen zu können. Nachdem schließlich die Fingerabdrücke übermittelt worden waren, teilte der BKA-Verbindungsbeamte in Tunesien seiner Zentrale mit, dass es sich bei der fraglichen Person um einen Anis Amri mit der TUN-Identifikationskarte Nr. 11859563 vom 26. August 2009 handelt. Damit war die Identität von Anis Amri endgültig geklärt, dennoch wurde Anis Amri nicht abgeschoben oder in Abschiebehaft genommen.
Nachdem die ZAB innerhalb von zwei Monaten viermal beim tunesischen Generalkonsulat nachgefragt hatte, teilte man ihm am 21. Dezember 2016 – zwei Tage nach dem Attentat – endlich telefonisch mit, dass die tunesischen Behörden nunmehr bereit waren, für ihren Staatsbürger Ersatzpapiere auszustellen.[56] Zur Hinhaltetaktik der tunesischen Behörden befand Prof. Dr. Bernhard Kretschmer:
„Am 20.10.2016 lehnte das tunesische Generalkonsulat den PEP-Antrag der ZAB Köln ab, weil die Person in Tunesien unbekannt sei und die Fingerabdrücke nicht hätten identifiziert werden können. Demgegenüber erklärte kurz darauf der Leiter von Interpol in Tunis dem BKA-Verbindungsbeamten, dass das übergebene ED-Material doch dem Amri zuzuordnen sei und gab dazu die Passdaten durch (so der BKA-Vermerk, der am 24.10.2016 den LKAs in Berlin, Niedersachen und NRW mitgeteilt wurde). Aufgrund dieser neuen Informationen stellte die ZAB Köln am 27.10.2016 beim tunesischen Generalkonsulat einen erneuten PEP-Antrag unter Bezugnahme auf die polizeilichen Erkenntnisse. Nach wiederholter Anfrage der ZAB Köln (konkret: am 4.11.2016, 25.11.2016, 9.12.2016 und 21.12.2016) antwortete das tunesische Generalkonsulat am 21.12.2016, dass Amri nun doch als tunesischer Staatsangehöriger identifiziert worden sei. Bemerkenswert ist dabei, dass in anderen Fällen, in denen Tunesien eine Anerkennung vorgenommen hat, bereits weitere Unterlagen (Flugbuchung, PEP) übermittelt worden sind, was hier nicht der Fall war. Dabei konnte Tunesien, nachdem Amri am 20.12.2016 als Tatverdächtiger des Anschlags bekanntgeworden war, recht sicher sein, ihn nicht zurücknehmen zu müssen, weil er im Falle der Verhaftung ohnehin eine lebenslange Freiheitsstrafe zu erwarten hatte. Honi soit qui mal y pense.“[57]
Aufgrund seiner monatelangen Obstruktionspolitik gegen die Rückkehr von tunesischen Dschihadisten aus dem Ausland trifft den tunesischen Präsidenten Béji Caid Essebsi bzw. seinen Premierminister Youssef Chahed eine Mitschuld an dem Anschlag auf den Breitscheidplatz.[58]
Jedoch wies Premierminister Youssef Chahed im Februar 2017 frech jede Schuld von sich:
„Eines muss ich ganz klar sagen: Die tunesischen Behörden haben keinen Fehler gemacht. (…) Als Amri 2011 Tunesien verlassen hat, war er kein Terrorist, es gab keinerlei Anzeichen dafür, dass er sich radikalisieren würde. (…) Wir standen immer eng mit Deutschland in Kontakt. (…) Uns tut wahnsinnig leid, was in Berlin passiert ist. (…) Die Kooperation mit Deutschland funktioniert schon jetzt sehr gut. Aber wir brauchen eben von den deutschen Behörden klare Beweise, dass es sich wirklich um Tunesier handelt. (…) Das größte Problem für Europa sind die Flüchtlinge, die aus Libyen nach Italien aufbrechen.“[59]
7. Kriminalität und blinde Strafverfolgung
Insgesamt hatte Anis Amri während seines 18-monatigen Aufenthalts in der Bundesrepublik bereits mehr als ein Dutzend Straftaten und Delikte begangen, bevor er das Massaker auf dem Breitscheidplatz verübte. So führte man in Berlin gleich elf Ermittlungsverfahren gegen ihn: ein Verfahren der Generalstaatsanwaltschaft (Aktenzeichen: 173 Js 112/16), neun Verfahren der Staatsanwaltschaft (AZ: - 275 Js 6935/15, 106 Js 393/16, 252 Js 1202/16, 252 Js 1078/16, 275 Js 6935/15, 264 Js 6193/16, 264 Js 7327/16, 252 Js 5733/16[60] und 273 Js 1310/17) und ein Verfahren der Amtsanwaltschaft (AZ: 3014 Js 6391/16).[61] Dennoch wurde er nur einmal für zwei Tage inhaftiert. So gilt der Fall Anis Amri als ein Beispiel für Justizversagen:
„Allein in Nordrhein-Westfalen ermittelten drei Staatsanwaltschaften unabhängig voneinander gegen Amri, hinzu kamen Verfahren in Baden-Württemberg, Hessen und Berlin. Jedoch gelang es der Justiz zumeist nicht, die Informationen zu bündeln, auch weil Amri unterschiedliche Personalien nutzte. Den Strafverfolgern wurde oft nicht deutlich, dass sie es mit ein- und derselben Person zu tun hatten. Und dennoch hätte es viele Gelegenheiten gegeben, Anis Amri vor seiner Attacke auf den Weihnachtsmarkt aus dem Verkehr zu ziehen.“[62]
- Wegen der falschen Namensangabe bei seiner Einreise am 6. Juli 2015 leitete die Staatsanwaltschaft Freiburg später ein Ermittlungsverfahren wegen „unerlaubter Einreise“ ein (Aktenzeichen: 440 Js 23374/15), das einstellt wurde.
- Bereits fünf Tage nach seiner Einreise in die BRD wurde Anis Amri erneut kriminell. Am 11. Juli 2015 wurde er von der „Verkehrsbetriebe Karlsruhe GmbH“ beim Schwarzfahren erwischt. Da es sich um einen Erstverstoß handelte, wurde das Verfahren am 28. Juli 2015 durch die Staatsanwaltschaft Karlsruhe eingestellt (Aktenzeichen: 310 Js 25670/15).
- Am 31. Juli 2015 wurde durch einen Sicherheitsbeamten der Zentralen Unterbringungseinrichtung für Geflüchtete (ZUE) in Rüthen festgestellt, dass „Mohamed Hassan“ alias Anis Amri ein Fahrrad besaß, das als gestohlen gemeldet worden war. Das Fahrrad hatte Neupreis von 599 €, war aber mittlerweile sechs Jahre alt. Er hatte das Rad offensichtlich am 31. Juli 2015 im Bahnhof Werl-Westönnen entwendet. Daraufhin leitete die Staatsanwaltschaft Arnsberg ein Ermittlungsverfahren wegen Diebstahl in einem schweren Fall ein (Aktenzeichen: 450 Js 871/15), das am 21. Oktober 2015 eingestellt wurde.
- Am 6. Oktober 2015 wurde Anis Ben Othman Amri unter dem Aliasnamen „Ahmad Zaghoul“ polizeibekannt, weil er einen Wachmann des Landesamtes für Gesundheit und Soziales (LAGeSo), das für die Aufnahme der Flüchtlinge zuständig ist, mit der Faust ins Gesicht geschlagen hatte. Daraufhin wurde gegen ihn Strafanzeige wegen Körperverletzung erstattet. Die Staatsanwaltschaft Berlin, die z. Zt. von den Leitenden Oberstaatsanwalt Jörg Raupach mit Sitz in Berlin-Moabit (Turmstraße 91) geführt wird, stellte das Verfahren (Aktenzeichen: 275 Js 6935/15) am 18. Dezember 2015 vorläufig mit der Begründung ein, dass es kein besonderes öffentliches Interesse an einer Strafverfolgung gab (§170 Abs. 2 StPO).[63] Am 25. Januar 2017 wurde das Verfahren mit dem Tod von Amri endgültig eingestellt.
- Im November 2015 tauchte der Name von Anis Amri im Umfeld von drei salafistischen Tunesiern auf, gegen die das BKA ermittelte. Der Deckname des Ermittlungsverfahrens lautete EV EISBÄR (EV EIBA); der Generalbundesanwalt Dr. Peter Frank leitete die Ermittlungen wegen Verdachts der Gründung einer terroristischen Vereinigung in Tateinheit mit Vorbereitung einer schweren staatsgefährdenden Gewalttat (Aktenzeichen: 2 BJs 119/15). Das Trio aus Sachsen und Berlin, darunter Bilel Ben Ammar, soll einen Anschlag mit einer bis zu 25 Kilogramm schweren Bombe geplant haben, um „die Säulen der Bundesrepublik zu zerstören“. Im Zuge der Telekommunikationsüberwachung stießen die Behörden auf einen gewissen „Anis“, den man zunächst nicht identifizieren konnte. Er wurde als „Kontaktperson einer Kontaktperson“ klassifiziert. [64] Am 26. Juni 2016 wurde EV EISBÄR eingestellt.[65]
- Am Morgen des 4. Dezembers 2015 stahl er zwei Mitbewohnern in seiner Flüchtlingsunterkunft die Handys vom Typ „Samsung A3“. In seiner Vernehmung gab ein Zeuge zu Protokoll:
„Heute Morgen beobachtete ich den Mohamed Hassa (gemeint ist Anis Amri, G. P.) und sah wie er die beiden Mobiltelefone, des xxxxx entwendete. Die beiden Telefone waren auf dem Kühlschrank abgelegt. Herr Hassa tat erst so, als wenn er müde wäre und legte seinen Kopf, aufgestützt auf seine Arme, auf dem Kühlschrank ab. Als er sich wieder aufrichtete, waren die Mobiltelefone verschwunden. Er muss sie an sich genommen haben. Die beiden Geschädigten haben geschlafen zu diesem und ich tat so, als wenn ich schlafen würde.“[66]
Die Flüchtlinge erstatteten Strafanzeige; daraufhin leitete die Staatsanwaltschaft Kleve ein Ermittlungsverfahren (Aktenzeichen: 304 Js 129/16 und 106 Js 393/16) ein und schrieb die beiden Handys zur Sachfahndung aus. Nachdem eines der beiden Handys bei einer Kontrolle von Anis Amri am 18. Februar 2016 in Berlin sichergestellt worden war, stellte die Berliner Polizei eine Anzeige wegen einer Ordnungswidrigkeit (OWi). Daraufhin beantragte die Staatsanwaltschaft Berlin (Aktenzeichen: 252 Js 1202/16) bei der Staatsanwaltschaft Kleve eine Übernahme des Verfahrens, dies wurde jedoch am 8. April 2016 abgelehnt. In der Zwischenzeit verurteilte das Amtsgericht Emmerich Anis Amir am 26. Februar 2016 in Abwesenheit zu einer Geldstrafe in Höhe von 40 Tagessätzen zu jeweils 10,00 Euro (= 400,00 €). Der entsprechende Strafbefehl konnte jedoch wegen fehlender Adresse nicht zugestellt werden.[67] Am 28. April 2016 stellte das Amtsgericht Kleve das Verfahren ein und schrieb zeitgleich „Mohamad Hassa“ alias Amri Amri zur Aufenthaltsermittlung aus.
- Weil Anis Amri am 11. Dezember 2015 unter dem Falschnamen „Ahmad Zarzour“ einen Asylantrag gestellt hatte, leitete die Staatsanwaltschaft Berlin am 22. Februar 2016 ein Ermittlungsverfahren wegen des Verdachts der mittelbaren Falschbeurkundung ein (Aktenzeichen: 252 Js 1078/16). Das Verfahren wurde am 25. Februar 2016 eingestellt, weil man irrtümlicherweise einen mangelnden hinreichenden Tatverdacht unterstellte und bezüglich der von dem Täter angegebenen Personalien kein „öffentlicher Glaube“ bestehe und „die Ermittlungen nicht genügend Anlass zur Erhebung der öffentlichen Klage“ boten (§ 170 Abs. 2 StPO).[68]
- Am 11. März 2016 beging er in Berlin-Kreuzberg (Yorkstraße) einen Ladendiebstahl im Gesamtumfang von ca. 15,00 €. Nachdem er sich gegenüber dem Ladenbesitzer/Kaufhausdedektiv mit Personalpapieren auf den Falschnamen „Ahmad Almasri“ ausgewiesen hatte, verließ er das Geschäft noch bevor die Polizei eintraf. Daraufhin eröffnete die Staatsanwaltschaft Berlin ein Ermittlungsverfahren (Aktenzeichen: 3014 Js 6391/16), das sie am 6. Juni 2016 wegen geringen Verschuldens (§ 153 StPO) einstellte.
- Ab April 2016 bildete er zusammen mit dem Anführer „Montassir“ (andere Schreibweise: Montasser) alias Mohmad K.[69] (andere Schreibweise: Mohamad K.) und „Dali“ alias Mohammed D. (andere Schreibweise: Mohamed D.) ein Trio, das im Drogenhandel tätig war. So betätigte er sich von April bis September 2016 als Drogendealer in Berlin-Kreuzberg (Clubszene auf dem „RAW“-Gelände an der Warschauer Brücke, Görlitzer Park, Wrangel-Kiez und Kottbusser Tor) und Moabit (Ottopark und Kleiner Tiergarten in der Turmstraße). Amri verkaufte immer Drogen in „größeren“ Chargen ab 50 Euro. Er selbst konsumierte selbst Marihuana, Kokain und Ecstasy.[70] Selbst am Tag des Anschlags versuchte er noch 100 Euro von einem säumigen Kunden einzutreiben.[71] Später leitete die Staatsanwaltschaft Berlin formal ein Ermittlungsverfahren (Aktenzeichen: 273 Js 310/17) ein, um den Aktenvorgang abschließen zu können.
- Am 14. April 2016 stellte das LKA NW bei der Staatsanwaltschaft Duisburg Strafanzeige gegen Amri wegen Erschleichens staatlicher Leistungen, da er als Asylbewerber die Leistungsbehörden mehrfach abgezockt hatte (Aktenzeichen: 116 Js 277/16). Zwei Staatsschützer versuchten dem zuständigen Staatsanwalt klar zu machen, Anis Amri müsse „weg von der Straße“, doch der verweigerte eine Festnahme.[72] Da der Aufenthaltsort von Anis Amri nicht ermittelt werden konnte, stellte die Staatsanwaltschaft das Ermittlungsverfahren am 23. November 2016 ein.
- Nachdem er am 28. Oktober 2015 in Dortmund einen Asylantrag unter dem Namen „Ahmed Almasari“ gestellt hatte, erhielt er eine Aufenthaltsgenehmigung mit der räumlichen Beschränkung auf NRW. Dennoch wurde er am 6. Mai 2016 von Beamten des LKA BE am Zentralen Omnibusbahnhof in Berlin angetroffen. Daraufhin leitete die Staatsanwaltschaft Berlin ein Ermittlungsverfahren wegen Verstoßes gegen Verletzung einer Aufenthaltsbeschränkung (§ 85 Abs. 2 AsylG) ein (Aktenzeichen: 252 Js 5733/16), das sie an die Staatsanwaltschaft Kleve übergab (Aktenzeichen: 106 Js 1278/16). Da die Staatsanwaltschaft irrtümlich von einem Erstverstoß ausging, wurde das Verfahren wegen mangelnden öffentlichem Interesse (§ 170 Ab. 2 StPO) eingestellt.[73]
- Am 11. Juli 2016 war Anis Amri, Mohmad K., Mohammed D. und möglicherweise noch eine weitere Person in einen Streit mit einem anderen Dealer-Trios in der kleinen Cocktail-Bar „Novoline“ in der Hertastraße in Berlin-Neukölln verwickelt, dabei soll er einem Gegner in die Hoden getreten haben und den Marokkaner Ahmed Z.[74] mit einem Fliesengummihammer zweimal niedergeschlagen haben, der dann von zwei Mittätern niedergestochen wurde. „Fick deine Mutter!“, rief Anis Amri. Ahmed Z. gehörte zu einer arabischen Großfamilie, die zur Organisierten Kriminalität gerechnet wird.[75] Zwei tunesische Gruppen stritten sich damals um den Drogenmarkt am Schlesischen Tor in Berlin-Kreuzberg.
Über den genauen Ablauf des Kampfes gab es unterschiedliche Aussagen durch die involvierten Zeugen K. und R.. Obwohl das Opfer Anis A. und seinen Komplizen „Montassir“ alias „Karim H.“ alias Mohmad K. auf Fotos zweifelsfrei als Täter identifizierte, wurde ein Ermittlungsverfahren der Staatsanwaltschaft Berlin gegen Anis Amri (Aktenzeichen: 264 Js 7327/16) wegen gemeinschaftlicher gefährlicher Körperverletzung am 7. Dezember 2016 gemäß den Bestimmungen aus §154f StPO vorläufig eingestellt, da Anis Amri für die Behörden nicht auffindbar war, obwohl sein Handy damals abgehört wurde und er über eine „stille SMS“ hätte geortet werden können. Außerdem sollte er – laut richterlichem Beschluss - zu diesem Zeitpunkt eigentlich observiert werden, was aber durch das LKA Berlin nicht mehr ausgeführt wurde.
In einer damaligen Polizeimeldung zu dem Überfall in der Bar hieß es:
„Ein bislang nicht zweifelsfrei identifizierter Mann kam heute früh zur stationären Behandlung in ein Krankenhaus, nachdem er in Neukölln zusammengebrochen war. Erste Ermittlungen ergaben, dass der Mann gegen 6.25 Uhr mit zwei weiteren Männern Gast in einer Shisha-Bar in der Neuköllner Hertastraße war. Plötzlich seien vier Männer in die Bar gestürmt, von denen einer gezielt auf das spätere Opfer an einem der Spielautomaten zugesteuert sei. Der Täter hätte laut Zeugenaussagen auf den Sitzenden eingestochen und sei anschließend mit den drei anderen Männern geflüchtet. Vermutlich hatte sich der verletzte Mann danach in Richtung Hermannstraße geschleppt, wo er dann aufgrund der Schwere der Verletzung zusammengebrochen war. Er kam nach Erstversorgung durch die Feuerwehr in eine Klinik, wo er sofort operiert wurde.“[76]
Mohmad K. wurde am 2. Mai 2017 vom Amtsgericht Tiergarten wegen gefährlicher Körperverletzung zu zwei Jahren und zehn Monaten verurteilt. Seinen Komplizen Mohamed D. verurteilte das Amtsgericht Tiergarten am 15. Juni 2017 zu einer Haftstrafe von einem Jahr und acht Monaten.[77] Anis Amri blieb unbehelligt, das die Staatsanwaltschaft davon ausging, dass für einen Haftbefehl gegen ihn nicht genügend Beweise vorliegen würden. Stattdessen wurde nur ein „Suchvermerk“ angelegt: Sobald der Aufenthaltsort des Tatverdächtigen Amri bekannt werden würde, sollten weitere Ermittlungen aufgenommen werden. Dessen ungeachtet befürchtete Anis Amri im Sommer 2016, dass die Polizei ihn wegen des Mordversuches festnehmen könnte oder dass sich die arabische Mafiafamilie an ihm rächen könnte, daher spielte er mit dem Gedanken, die Bundesrepublik zu verlassen und nach Tunesien zurückzukehren.
- Da er bei seinem Ausreiseversuch am 30. Juli 2016 in Friedrichshafen (Baden-Württemberg) zwei gefälschte italienische Pässe (Carta d´Identità) mit sich führte, leitete die Staatsanwaltschaft Ravensburg ein Ermittlungsverfahren wegen Urkundenfälschung ein.
Zur diesbezüglichen Gesetzeslage erklärte der Parlamentarische Staatssekretär im Bundesministerium des Innern (BIM), Dr. Günter Frings, gegenüber dem Bundestag:
„Aufgrund des Antreffens des Amri am 30. Juli 2016 in Friedrichshafen wurden durch die Bundespolizeiinspektion Konstanz am 30. Juli 2016 mehrere Ermittlungsverfahren eingeleitet. Konkrete Vorwürfe waren: Urkundenfälschung, § 267 Absatz 1 StGB, Verschaffen von falschen amtlichen Ausweisen, § 276 Absatz 1 StGB, unerlaubter Besitz von Betäubungsmitteln, § 29 Absatz 1 Satz 1 Nummer 3 BtMG, Verdacht des unerlaubten Aufenthaltes ohne Pass bzw. Passersatz, § 95 Absatz 1 Nummer 1 Aufenthaltsgesetz, Verdacht des unerlaubten Aufenthaltes ohne Aufenthaltstitel, § 95 Absatz 1 Nummer 2 Aufenthaltsgesetz.
Nach Abschluss der strafprozessualen Sofortmaßnahmen und Sachdarstellung bei der zuständigen Staatsanwaltschaft wurde der Gesamtvorgang zuständigkeitshalber dem Landespolizeirevier Friedrichshafen übergeben. Zudem wurden durch die Bundespolizei Erkenntnismitteilungen an das Bundeskriminalamt und die Landeskriminalämter Baden-Württemberg, Nordrhein-Westfalen und Berlin gesteuert. Auch das Bundesamt für Verfassungsschutz wurde über die Festnahme des Amri unterrichtet. (…)
Aus dem Aufgriff des Amri erwuchs ein Ermittlungsverfahren der Staatsanwaltschaft Ravensburg, über dessen Inhalt grundsätzlich die Landesbehörden Auskunft erteilen müssen. Das Verfahren wurde am 7. September 2016 von der entsprechenden Landesbehörde dort gemäß § 154f StPO eingestellt.“[78]
Darauf entgegnete der damalige Bundestagsabgeordnete Christian Ströbele (Bündnis 90/Die Grünen):
„Herr Staatssekretär, das war eine ganz schöne Auflistung von Straftaten, die allein am 30. Juli 2016 in Friedrichshafen durch die Bundespolizei festgestellt worden sind. Sie sagen, diese Verfahren wurden nach § 154f StPO, das heißt, mit Rücksicht auf andere, schwerere Straftaten bzw. Strafverfahren aufgrund noch schwererer Delikte, eingestellt.
Wie beurteilt die Bundesregierung diese Einstellung wenige Tage nach der Feststellung des Verdachts, dass sich Herr Amri in diesem Maße strafbar gemacht hat? Offenbar war ein guter Geist über ihm, der die Strafverfolgungsbehörden davon abgehalten hat, ihres Amtes in Deutschland zu walten.“[79]
- Zuletzt wurde am 20. Oktober 2016 eine Strafanzeige des LKA BE gegen Anis Amri wegen unerlaubten Handels mit Kokain (§ 29 Abs. 1 BtMG) gestellt.
Die Ermittlungsbehörden standen vor der Schwierigkeit, die verschiedenen Pseudoprofile der einzelnen fiktiven Personen mit Aliasnamen in einer Synopse zusammenzuführen und der Person Anis Amri zuzuordnen. Die verschiedenen Strafverfahren wurden von den Justizbehörden nie zu einem Sammelverfahren zusammengeführt, sondern immer wieder eingestellt.
Nicht nur der frühere Bundestagsabgeordnete Christian Ströbele (Bündnis 90/Die Grünen) wundert sich, warum Anis Amri nicht festgenommen wurde, wie der TV-Sender „n-tv“ berichtete:
„„Bereits im Februar 2016 lagen so gravierende Hinweise vor, dass Anis Amri fest in Strukturen verankert ist, dass man ihn hätte aus dem Verkehr ziehen können und müssen", sagte Ströbele. Nicht nur die Landesämter von Nordrhein-Westfalen und Berlin, auch das Bundeskriminalamt und der Verfassungsschutz seien über den Tunesier und seine Beziehungen zur Terrormiliz IS im Bilde gewesen. „Die waren nicht blind, die wussten“, sagte Ströbele über die Bundesbehörden.
Zu den eindeutigen Warnzeichen zählt Ströbele auf Amris Handy gefundene Chats mit anderen IS-Kämpfern im Ausland. „Dieser Chat hat belegt, dass er sich mehrfach ganz konkret in Geheimsprache unterhalten hat über einen Anschlag“, sagte Ströbele. Amri habe Anweisungen und Ratschläge erhalten. Verabschiedet habe man sich in dem Chat mit „Wir sehen uns im Paradies“.“[80]
8. Islamistische Kontakte
Seine Kontakte ergaben sich teilweise über seine Wohngemeinschaften, teilweise durch seine Moscheebesuche. Schon bei seiner Einreise im Juli 2015 wurde Anis Amri von zwei Dschihadisten begleitet: Bilel Ben Ammar und Habib S.. Nach einem Bericht der „Berliner Zeitung“ vom Dezember 2017 hatte Anis Amri schon bei seiner Einreise die Absicht, einen dschihadistischen Anschlag zu begehen. Es ist letztendlich nicht bekannt, wann Anis Amir zum „Soldaten“ des so genannten Islamischen Staates (IS – arabische Bezeichnung: ad-dawlat al-islamiyya fi-l-iraq wa sch-scham [kurz: Dawlatul Islam, Dawlata Islamiya oder Daesh]) wurde.
Dazu stand er von Anfang an in Kontakt mit seinen IS-Kontaktleuten in Libyen.[81] Der libysche Ableger des Islamischen Staates ist aus der Katibat al-Battar al-Libi (KBL) hervorgegangen. Bekannt wurden die Namen „Achref Abdaoui“, ein Tunesier, der ebenfalls aus Queslatia stammt und zur unteren Führungsebene des IS in Libyen gehört haben soll, und ein „Malek Isis“ oder „Malek ISIS“[82] oder „Malekisisi“ (phon.). Später ist auch noch von einem Moadh T. die Rede.[83] Amris Kontaktleute lebten damals bei Sirte; allerdings wurde der IS am 4. Dezember 2016 aus der Stadt vertrieben.
Bereits früh gab es die ersten Hinweise auf eine dschihadistische Orientierung: Im Oktober 2015 warnte Mohamed J., ein syrischer Mitbewohner von Anis Amri in der Flüchtlingsunterkunft in Emmerich, warnte die Hausleitung und die Polizei frühzeitig vor der dschihadistischen Radikalisierung von Anis Amri. Allerdings wurde er von der Polizei dazu erst nach dem Anschlag vernommen. Am 27. Juli 2016 informierte Mohamed J. bei seiner Anhörung in der Bamf-Außenstelle in Düsseldorf gleichfalls das Bundesamt: „Ich habe in Emmerich einen Tunesier kennengelernt. Diese Person war nicht normal. … Der Tunesier ist sehr islamisch radikal. Er hatte auch ein Buch, wo er eine IS Flagge hatte. … Wir haben … Bescheid gesagt, dass sie uns von diesem Radikalen trennen sollen. … (Der Tunesier heißt) Anis, er hat den ganzen Tag IS Lieder gehört.“ Außerdem berichtete Mohamed J., dass der Mitbewohner 1992 geboren wurde und nach Berlin umgezogen sei, um dort unter einem Aliasnamen als Palästinenser Asyl zu beantragen. Er wolle sich bald in Syrien am Dschihad beteiligen.[84] Daraufhin versendete das Bamf am 6. August 2016 eine entsprechende Mitteilung an die Sicherheitsbehörden des Bundes (u. a. BfV und BND), Nordrhein-Westfalens und Berlin.[85]
Ende Dezember 2015 geriet Anis Amri mit einem befreundeten Boxer aus Weißrussland, der in Berlin wohnte, in einen handgreiflichen Streit, weil der ihm nicht strenggläubig genug war und dieser außerdem eine jüdische Mutter hatte.[86]
8.1. Kontakte zur „Abu Walaa Brigade“ in der BRD
Laut LKA NW hatte er zu mindestens 14 Personen aus dem Netzwerk um „Abu Walaa“ alias Ahmad Abdulaziz Abdullah Abdullah Kontakt.[87] Abdullah gilt als der „Emir“ des Islamischen Staates (IS) in Deutschland. Er wohnte mit seiner „Erstfrau“ in Tönisvorst und mit einer „Zweitfrau“ in Bad Salzdetfurth-Ortberg. Er predigte vor allem in der Masjid-Moschee des Deutschsprachigen Islamkreises e. V. (DIK) in Hildesheim-Nordstadt (Martin-Luther-Str. 41a), der am 14. März 2017 schließlich verboten wurde.
Spätestens seit Sommer 2015 besuchte er gelegentlich eine „Madrasa“ in Dortmund-Lindenhorst (Lindenhorster Straße 83), die damals von Boban Simeonovic geleitet wurde. Zeitweise wohnte er auch dort. Simeonovic gehört zur „Abu Walaa Brigade“. Zu weiteren Personen im Umfeld des „Abu Walaa“ gehörten u. a. Hasan Çelenk in Duisburg-Rheinhausen (Atroper Str. 42), der dort ein Reisebüro für „Öztürk Reisen“ betrieb, dass auch als Treffpunkt und Schulungsort für Islamseminare diente, Ahmed Fifen Youssouf in Dortmund und Mahmoud Omeirat in Hildesheim.
Mindestens zweimal, am 27. Dezember 2015 und vom 12. Bis 13. Februar 2016, besuchte er die Masjid-Moschee des Deutschsprachigen Islamkreises e. V. (DIK) in Hildesheim-Nordstadt (Martin-Luther-Str. 41a), wo „Abu Walaa“ alias Ahmad Abdulaziz Abdullah Abdullah als „(Hass-)Prediger und Vertreter des Islamischen Staates in Deutschland auftrat. So kam das LKA NW im Februar 2016 zu der Einschätzung, dass Anis Amri einem IS-Netzwerk angehörte: „Zusammenfassend kann gesagt werden, dass Anis AMRI sehr wahrscheinlich nicht nur direkte Kontakte zum sogenannten „Islamischen Staat” unterhält, sondern offenbar von einem derer Mitglieder direkt und persönlich instruiert wird, einen nicht bekannten Tatplan in Deutschland in die Tat umzusetzen.“[88]
Innerhalb der Organisation des Islamischen Staates war/ist die Abteilung für „externe Arbeit“ (arab.: al-Amal al-Khariji) für Auslandsoperationen in Europa zuständig. Innerhalb des BND ist diese Abteilung als Organisations-Struktur Externe Operationen (OSEO) bekannt. Diese wurde von 2014 bis zu seinem Tod im August 2016 von „Abu Mohammad al-Adnani“ alias Taha Subhi Falaha geleitet. Dieser forderte seine Anhänger am 22. September 2014 zu Anschägen auf:
“If you can kill a non-believing American or European – especially the spiteful and filthy French – or an Australian, or a Canadian, or any other non-believer from the non-believers waging war, including the citizens of the countries that entered into a coalition against the Islamic State, then rely upon Allah, and kill him in any manner or way however it may be. Smash his head with a rock, or slaughter him with a knife, or run him over with your car, or throw him down from a high place, or choke him, or poison him”.[89]
Über die Beziehungen zwischen der „Abu Walaa Brigade“ und der IS-Abteilung für „externe Arbeit“ wurden keine Informationen bekannt.
Außerdem besuchte Anis Amri in Dortmund rund ein Dutzend Moscheen besucht haben, darunter die Abu Bakr Moschee (Carl-Holtschneider-Straße 8a), die Imam Darusselam Moschee (Burgholzstraße 41) der „Bengalischen Muslimgemeinschaft“. In mehreren Moscheen trat er zumindest gelegentlich als Vorbeter auf. ußerdem stand er in Dortmund in Kontakt mit einem namentlich nicht genannten Algerier, den die Behörden im April 2017 auswiesen.[90]
Am 26. September 2017 begann der Prozess gegen Ahmad Abdulaziz Abdullah Abdullah, Hasan Çelenk, Ahmed Fifen Youssouf, Mahmoud Omeirat und Boban Simeonovic vor dem Oberlandesgericht Celle. Die Gerichtsakten umfassen mehrere zehntausend Seiten; im Verfahren sollten über 70 Zeugen und Sachverständige gehört werden. Die Anklage wird durch die Bundesanwälte Dieter Killmer, Holger Schneider-Glockzin und Nadine Robe vertreten. Die Rechtsanwälte von Ahmad Abdulaziz Abdullah Abdullah sind Mutlu Günal (Bonn) und Peter Krieger (Bonn). Günal hält die Vorwürfe des Kronzeugen und der V-Leute gegen seinen Mandanten für „konstruiert“; Krieger nannte Anil O…. einen „Hochstapler“.[91] Am 8. November 2017 sagte Anil O…. im Prozess als Kronzeuge aus, dass „Abu Walaa“ der „Repräsentant des Islamischen Staates (IS) in Deutschland“ sei. Weitere Zeugen erhielten aus der salafistischen Szene in Hildeheim Drohungen: „Wir wissen, dass du mit der Polizei zusammenarbeitest, lass das lieber sein.“
8.2. Kontaktleute und Moscheebesuche in Berlin
Nach der Messerstecherei in Berlin-Neukölln am 11. Juli 2016 und seiner kurzen Inhaftierung in Ravensburg am 30. Juli 2016, die beide für Anis Amri ohne weitere strafrechtliche Konsequenzen blieben, begann sich Anis Amri noch weiter religiös zu radikalisieren. In Berlin besuchte Anis Amir verschiedene Moscheen, darunter zwei bis drei Gotteshäuser öfters:
- Spätestens ab Juli bis zum 19. Dezember 2016 besuchte er mindestens 17-mal die salafistische Fussilet-Moschee in Berlin-Moabit (Perleberger Straße 14): 18.2.2016, 19.2., 21.2., 24.2., 25.2., 26.2., 7.3., 10.3., 13.4., 21.4., 22.4., 25.4., 6.5., 25.5., 27.5., 1.6., 6.6., 7.6., 8.6., 9.6., 13.6., 15.6., 2.10., 3.10., 28.11., 10.12., 13.12. und zuletzt am 19.12..[92]
- Außerdem besuchte er wiederholt die Seituna-Moschee in Charlottenburg (Sophie-Charlotten-Straße 31/32): 21.2.2016, 25.2., 26.2., 14.3., 16.3., 7.6. und zuletzt am 28.10.2016.[93]
- Am 24. Februar 2016 besuchte er die salafistische As-Sahaba-Moschee im Sprengel-Kiez in Berlin-Wedding (Torfstr. 14 / Sprengelstraße).
- Am 15. März 2016 besuchte er die Al-Imam-Moschee in Berlin-Wedding (Badstraße 21).
- Am Nachmittag des 19. Dezember 2016, wenige Stunden vor seinem Anschlag, besuchte er mit seinen Landsleuten Walid S. und Bilal M. die Masjid-Al-Ummah-Moschee – Bengalisches Weisheitszentrum e. V. in Berlin-Gesundbrunnen (Buttmannstraße 17).
- Am 30. Mai 2016 hielt sich Anis Amri am Kottbusser Tor in Berlin-Kreuzberg auf und besuchte dort die Mevlana-Moschee (Skalitzer Str. 129-130), die früher als Treffpunkt für Radikale galt.
- Mehrere Wochen lang soll er auch die Ayasofya-Moschee e. V. in Moabit (Stromstraße 35 / Ecke Birkenstraße) besucht haben.[94]
- Außerdem soll er 2015 eine nicht-genannte Moschee an der Osloer Straße im Wedding besucht haben.[95]
So stand er in Berlin ebenfalls mit einer lokalen salafistischen Zelle aus der Fussilet-Moschee in Kontakt, die aus mindestens elf Personen bestand, darunter Soufiane Amri, Emrah C. und Lutumba Nkanga. Mehrfach wurde er beim Betreten oder Verlassen dieser Moschee durch eine dort dauerhaft installierten Überwachungskamera der Polizei gefilmt. Allerdings werden die Filmaufnahmen nicht sofort ausgewertet, sondern nur auf Vorrat angelegt, um sie bei Bedarf zum Zweck der Strafverfolgung durchzuforsten. Außerdem machte der Berliner Verfassungsschutz gelegentlich Aufnahmen von den Moscheebesuchern.
Ein mögliches Moscheeverbot wurde von dem damaligen Innensenator und CDU-Fraktionsvorsitzenden Frank Henkel über Monate verschlafen, weil der zur Untermauerung eines Verbotsantrags erst den Ausgang mehrerer Strafprozesse gegen verschiedene Moscheebesucher abwarten wollte. Aber das war nicht der einzige Grund für diese Schlamperei, wie die „Berliner Zeitung“ noch vor dem Terroranschlag berichtete:
„Schon im März 2015 hatte Innensenator Frank Henkel (CDU) angekündigt, ein Verbot des Trägervereins der Neuköllner Al-Nur-Moschee zu prüfen. Immer wieder werden dort extremistische und volksverhetzende Reden gehalten. Den Verein gibt es immer noch.
Geprüft wird seit dem vergangenen Jahr auch ein Verbot des Islamisten-Vereins Fussilet 33. Dessen Räume in der Perleberger Straße in Moabit hatte die Polizei im vergangenen Jahr gestürmt, weil führende Mitglieder Geld für Terroranschläge in Syrien gesammelt haben sollen. Die Prüfung dauert an.
Nach dem Vorbild Hamburgs erwägen die Berliner Behörden seit Monaten, die Koran-Verteilaktionen durch Extremisten auf Berlins Straßen zu verbieten. (…) Geschehen ist nichts, die Salafisten können ungehindert agieren.
Dass es bei all diesen Verfahren seit Jahren nicht vorangeht, hat nach Angaben mehrerer Behördenmitarbeiter einen Grund: Die zuständige Abteilung I in der Senatsinnenverwaltung (zuständig für: „Staats-, Verwaltungs- und Dienstrecht“, G. P.) hat nur einen Beamten, der die Ermittlungsergebnisse von Polizei und Hinweise anderer Behörden rechtlich prüft, ob sie für ein Verbot reichen. Ist er krank oder im Urlaub, dann stellt sich die Frage, wer die Arbeit macht.
Jener zuständige Jurist aus dem Referat I A (zuständig für: „Staats und Verwaltungsrecht, Bezirksangelegenheiten, Wahlen und Volksbegehren, Melderecht, Vereinsverbote“, G. P.) lasse sich viel zu viel Zeit, sagt ein ranghoher Beamter, der den Beamten als entscheidungsunwillig empfindet. So habe das Verbot einer Untergruppierung des Rockerclubs Hells Angels im Jahr 2012 zuvor etwa fünf Jahre lang auf dessen Tisch gelegen, ohne dass sich an der Faktenlage etwas Wesentliches geändert habe. Erst als der Leiter der Abteilung I die Angelegenheit an sich zog, sei es zum Verbot gekommen. Diese Verzögerung ist somit vor allem in die Amtszeit des damaligen Innensenators Ehrhart Körting (SPD) gefallen.
Aber auch unter dessen Nachfolger Frank Henkel wurde die Situation nicht besser. Der zuständige Beamte wurde weder abgelöst noch bekam er Verstärkung an die Seite. „Die Senatsverwaltung für Inneres und Sport äußert sich in der Regel nicht dazu, ob gegen bestimmte Vereine ein Verbot geprüft wird“, sagt ein Behördensprecher. Das für die Aufgabenwahrnehmung erforderliche Personal stehe in dem gebotenen Umfang zur Verfügung, versichert er. „Da Verbotsmaßnahmen in grundrechtlich geschützte Bereiche eingreifen, erfordert die Ermittlung und Bewertung der Ermittlungsergebnisse eine besondere Sorgfalt, sodass keine pauschale Prüf- und Bearbeitungsdauer angesetzt werden kann.“ Zu Angelegenheiten des Personaleinsatzes, zu Urlaubs- und Krankheitszeiten von Mitarbeitern äußere sich die Senatsverwaltung grundsätzlich nicht. Zu einem möglichen Verbot der „Lies!“-Stände sagt der Verwaltungssprecher lediglich: „Die Zuständigkeit für die Sondernutzung von öffentlichem Straßenland obliegt den Bezirken.““[96]
Nach Angaben des „Spiegel“ war der Sachbearbeiter für Vereinsverbote erst krank und danach dienstunfähig, so dass die Verfahren ein Jahr lang ruhten.[97]
Mehrere Besucher dieser Moschee sitzen z. Zt. wegen ihrer dschihadistischen Umtriebe im Gefängnis: Ismet Doğan, Emin Filiz, Gadzhimurad Khanov und Murat San. Ein weiterer der Fussilet-Moschee, Benjamin Xu, sitzt z. Zt. in einem türkischen Gefängnis ein.[98]
Außerdem stand Anis Amri in Berlin in Kontakt mit mehreren Muslimen bzw. Salafisten:
- dem tunesischen Dschihadisten Bilel Ben Ammar,
- dem Salafisten Habib B., der ihn schon bei seiner Einreise im Juli 2015 begleitet haben soll,
- dem Salafisten „Morad“, mit dem er im Juni 2016 eine Auseinandersetzung über die Bewertung der Anschläge von Paris und Brüssel hatte,
- mit Maximilian R.,
- dem Mitbewohner Khaled A. (phon.: Abdedaim), einen Tunesier, den er aus dem Knast in Italien kannte,
- nicht zuletzt stand er in telefonischem Kontakt mit dem Ägypter Ashraf Mohamed Gamaleldin Mohamed Aly Omar, der in Catania (Italien) in einem Obsthandel arbeitete.[99]
Vermutlich im Juni 2016 kam es zu einer verbalen Auseinandersetzung zwischen Amri und einem gewissen „Morad“, weil er glaubte, dass seine salafistischen Kumpane der Meinung sein könnten, er hätte sich über die Terroranschläge von Paris und Brüssel nicht hinreichend gefreut. Dies zeigte folgender Dialog.
„Amri: „Stück Scheiße! Pfui!“
Morad: „Warum sagst du so? Was habe ich dir gemacht?“
Amri: „Du hasto gesaget ich mage nicht was is pasert in Paris.“
Morad: „Nein, so habe ich nicht gesagt. Brüssel gut hast du gesagt. Paris nicht gesprochen.“
Amri: „Stück Scheiße!“
Morad: „Du selber Arschloch!“
Amri schickt eine Audiobotschaft hinterher. Sie lässt erahnen, wie aufgewühlt er ist.
„Ich schlachte dich! Scheiße! Pfui! Du Hurensohn! Schweinehund!, Schwein, Du bist Schwein! Komm treffen mir in Dortmund, ich bin in Dortmund. Du bis Mann, komm her!“[100]
8.3. Kontakte zum libyschen IS
Darüber hinaus hielt er über die Sozialen Medien den Kontakt zu den IS-Leuten aufrecht: Bereits im Februar 2016 bot er sich dem IS als Selbstmordattentäter an. Auf einem in Berlin-Wedding (Kieler Brücke am Nordhafen) gedrehten Selfi vom Morgen des 31. Oktobers oder 1. Novembers schwor Anis Amri dem IS-„Kalifen“ „Abu Bakr al-Baghdadi al-Husaini al-Qurashi“ alias Ibrahim Awad Ibrahim al-Badari seine Treue. In einer - vor dem Attentat aufgezeichneten - Video-Erklärung erklärte er: „Wir kommen zu Euch, um Euch zu schlachten, Ihr Schweine."[101]
Am 2. Februar 2016 chattete Anis Amri mit einem „Malekisisi“ (phon.) in Libyen: „Mein gütiger Bruder, es ist besser wenn wir hier nicht reden, wir sind live auf Sendung.” Noch am selben Tag kündigte Anis Amri gegenüber „Achref Abdaoui“, seinem IS-Chatpartner in Libyen in verschleierter Form an, dass er ein Selbstmordattentat begehen wolle: „Ich möchte etwas Schönes mache. (…) Ich befinde mich im Land der Zwietracht. (…) Ich habe ihm gesagt, wenn du jemanden hier kennst, der eine Schwester hat und die heiraten will, dann mach mir mit ihm Kontakt und ich gehe sie nehmen von ihm und heirate. Hast du mich verstanden?“ Die Rede war dann von „Duqma“ (andere Schreibweisen: „Dugma“ oder „Dougma“), einem IS-Codewort für einen Selbstmordanschlag, wie die Ermittler mithörten.[102] Sein Chatpartner warnte ihn, er solle vorsichtiger sein und seine Handys öfters wechseln. [103]
Am 8. Februar 2016 folgte ein weiteres Gespräch. Nach der Festnahmeaktion berichtete Anis Amri seinen libyschen Kontaktleuten, sein Handy sei „verbrannt“. Außerdem kehrte er nach Dortmund zurück, um sich – ausgerechnet mit dem Polizeispitzel „VP-01“ - zu beraten. Daraufhin beschaffte der V-Mann Anis Amri ein neues Handy. Das Telefon war vorher vom LKA manipuliert worden, so dass die Sicherheitsbehörden fortan die Telekommunikation des Anis Amri „live“ mithören bzw. mitlesen konnten. Dies galt auch für die kryptierten „Telegram“ und „WhatsApp“-Verkehre. Es ist unklar, wieviele islamistische Kontaktpersonen so in das Visier der Sicherheitsbehörden gerieten.[104]
Am 3. August 2016 teilten ihm die Libyer mit, dass ein ihn bekanntes IS-Mitglied aus seinem tunesischen Heimatort bei Kämpfen umkam.
Am 4. Dezember 2016 schickt ihm sein IS-Mentor via „Telegram Messenger“ ein so genanntes Nasheed, ein islamistisches Kampflied.
Am 5. Oktober 2016 wollte er eigentlich über die Schweiz und Italien nach Syrien ausreisen: „Ich will zu euch …. Sagt mir, was ich tun soll,“ schrieb er nach Syrien. Aber er wurde von seinem Hintermann in Syrien gedrängt, einen Anschlag direkt in Deutschland zu begehen. Mit dieser bisher nicht identifizierten Person tauschte Anis Amri mindestens sieben Nachrichten aus. Ende Oktober leistete er den Treueeid auf „Abu Bakr al-Baghdadi“ und wurde spätestens damit IS-Vollmitglied.
Am 10. November 2016 wurde ihm die pdf-Datei eines IS-Dokuments mit dem Titel „Die frohe Botschaft zur Rechtleitung für diejenigen, die Märtyrer-Operationen durchführen“ (143 Seiten) übermittelt, indem der Dschihad auch gegen Alte, Frauen und Kinder gerechtfertigt wurde.[105] Eine der genannten Anschlagsoptionen ist der Angriff mit einem Lkw. Seit dem 22. November 2016 besuchte Anis Amri siebenmal den Breitscheidplatz, um sich mit den Örtlichkeiten vertraut zu machen. Dies ergab eine spätere Auswertung der Ortungsdaten seines Handys. In einer Email schrieb er: „Ana irhabi, haha (dt.: „Ich bin ein Terrorist, haha.“).“[106]
Der ex-Bundestagsabgeordnete Christian Ströbele (Die Grünen) vermutet, „dass Amris Kontakte nach Libyen einen besonders hohen Wert für ausländische Nachrichtendienste hatten“, da die US-Regierung damals einen Angriff auf IS-Stellungen in Libyen plante.[107]
8.4. Sonstige Kontakte
Darüber hinaus stand Anis Amri über seinen „Facebook“-Account „Anis, Anis“ mit rund 140 verschiedenen Frauen in Europa, insbesondere in Deutschland und der Schweiz, in Kontakt. Er wollte unbedingt heiraten, um so sein Aufenthaltsproblem zu lösen. Zu seinen Bekanntschaften zählte u. a. Valeria Schmutz sowie eine weitere Frau in Romanshorn (Schweiz). Eine der „Facebook-Freundinnen“ klärte:
„Ich habe immer im Hinterkopf gehabt, er sucht eine Frau zum Heiraten und so. Man hat schon gemerkt, dass er ein Problem hat mit dem Aufenthalt und so weiter. Mein Vorschlag war, vielleicht ein Jahr warten und dann, aber sicher nicht so schnell, schnell.“[108]
Anis Amri gilt als ein aggressiver Typ. Wiederholt hat er andere Muslime tätlich angegriffen. Am 3. Juli 2017 erklärte Bundesanwalt Thomas Beck gegenüber dem Innenausschuss des Berliner Abgeordnetenhauses, Anis Amri sei eine „entwurzelte Persönlichkeit“ gewesen, er war „weder in der Lage noch willens, sich in Deutschland zu integrieren“: Stattdessen sei er gezielt vom IS rekrutiert worden sei.
9. Amtliche Zuständigkeiten
Am 22. Juli 2017, als er sich in der Erstaufnahmeeinrichtung in Ellwangen (Baden-Württemberg) befand, wurde Anis Amri - gemäß dem EASY-System zur gleichmäßigen Verteilung der neuen Asylbewerber auf die verschiedenen Bundesländer – dem Bundesland Baden-Württemberg zugewiesen. Fortan wäre BW nach der Gesetzeslage offiziell für das gesamte Asyl- bzw. Abschiebungsverfahren zuständig gewesen. Dazu ist es aber nie gekommen, weil sich Anis Amri fortan kaum noch in BW aufhielt und in anderen Bundesländern weitere Asylanträge unter verschiedenen Aliasnamen stellte.
Von der rot-grünen Landesregierung in Stuttgart wurde diese Zuständigkeit für das Abschiebeverfahren negiert. In eine Erklärung des Landesinnenministers Thomas Strobl (CDU) gegenüber dem baden-württembergischen Landtag hieß es:
„Die ausländerrechtliche Zuständigkeit richtet sich grundsätzlich nach dem gewöhnlichen Aufenthalt eines Ausländers. Nachdem A. Baden-Württemberg verlassen hatte, war sein gewöhnlicher Aufenthalt nicht mehr in Baden-Württemberg. Vielmehr hat die Außenstelle Dortmund des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge (BAMF) am 28. April 2016 den Asylantrag von A. entgegengenommen und eine erkennungsdienstliche Behandlung durchgeführt. Dadurch wurden dem BAMF die verschiedenen Identitäten von A. bekannt. In Kenntnis dieser verschiedenen Identitäten hat das BAMF eine Aufenthaltsgestattung für A. mit einer Wohnsitzverpflichtung auf Oberhausen und einer räumlichen Beschränkung auf Nordrhein-Westfalen ausgestellt. Damit durfte sich A. nicht mehr außerhalb von Nordrhein-Westfalen aufhalten. Die ausländerrechtliche Zuständigkeit lag allein dort.“[109]
Da sich Anis Amir in den folgenden Monaten vorrangig in den Bundesländern Nordrhein-Westfalen und Berlin aufhielt und zwischen diesen beiden hin und her pendelte, kam es zum Kompetenzstreit. So hieß es in einer Email der Sicherheitskonferenz (SiKo) des Landesinnenministeriums (MIK) in NRW an die Arbeitsgruppe Extremistische Ausländer (AG ExtraA) der Senatsinnenverwaltung (SennI, jetzt: SenInnDS) in Berlin am 19. August 2016, die am 23. August von den Berliner Behörden bestätigt wurde:
„(M)it unten abgebildeter Mail sowie angefügtem Sachstandbericht hatten wir Sie in Kenntnis gesetzt, dass keine weitere ausländerrechtliche Bearbeitung der Person ALMASRI/AMRI in NRW erfolgt. Zwischenzeitlich hatte sich der Aufenthalt des Ausländers im Bereich des Ruhrgebiets verfestigt. Nach unserem Kenntnisstand befindet sich der Ausländer in den letzten Wochen wieder häufiger in Berlin. Da seinerzeit von dort aus keine Antwort erfolgte, möchte ich folgende Absprache treffen:
Unabhängig vom tatsächlichen Aufenthalt des Ausländers verbleibt die ordnungsrechtliche Zuständigkeit in NRW. Da seitens der zuständigen ABH bereits ein Verfahren zur PEP Beschaffung betrieben wird, wäre eine Übergabe untunlich.
Sollte der Ausländer dort versuchen zur Anmeldung zu gelangen, bitte ich um Info, damit der Zuständigkeitsverbleib offiziell veraktet werden kann.
Ich bitte darum, mir kurz die dortige Zustimmung zu dem geschilderten Verfahren mitzuteilen.“[110]
Für die polizeiliche Zuständigkeit galt wiederum eine andere Regelung, wie Bundesanwalt a. D. Bruno Jost betonte:
„Die polizeiliche Zuständigkeit für Gefährder liegt in dem Bereich, in dem die betreffende Person ihren tatsächlichen Wohn- oder Aufenthaltsort hat. Dies war bei AMRI ab dem 17.2.2016 zunächst NRW, wechselte aber am 11.3.2016 nach Berlin und von dort am 6.5.2016 wieder zurück nach NRW. Dort verblieb sie bis zu AMRIs Tod am 23.12.2016.
Unabhängig von der förmlichen Einstufung einer Person als Gefährder ist die Zuständigkeit und Befugnis zur Gefahrenabwehr gem. §§ 1, 17 ASOG Bln. (Allgemeines Sicherheits- und Ordnungsgesetz, G. P.)[111] immer dann gegeben, wenn eine Gefahr für die öffentliche Sicherheit und Ordnung vorliegt. Sie bestand also für die Berliner Polizei unabhängig davon, ob AMRI in NRW als Gefährder eingestuft war, auch dann, wenn er sich in Berlin aufhielt und hier von ihm eine Gefahr für die öffentliche Sicherheit und Ordnung ausging.“[112]
9.1. Zuständige Sicherheitsbehörden in NRW
Zuständig für die Überwachung von Anis Amri waren – auf Landesebene - mehrere Dienststellen: Das Landeskriminalamt Nordrhein-Westfalen (LKA NW) in Düsseldorf (Völklingerstr. 49) wurde bis zum 12. Juli 2017 von Uwe Jacob geleitet. Seitdem dieser auf den Posten des Polizeipräsidenten von Köln versetzt wurde, leitet Frank Hoever die Polizeibehörde. Die Abteilung 2 Polizeilicher Staatsschutz glieder sich in vier Dezernate, u. a. das Dezernat 21 Islamistischer Terrorismus, das sich aufgliedert in die SG 21.1 Grundsatzangelegenheiten und Querschnittsaufgabe, SG 21.2 Auswertung und Analyse islamistischer Terrorismus, SG 21.3 Personenbezogene Auswertung und Analyse (itPP) und der Ermittlungskommission Ermittlungen Islamismus. Beim LKA waren u. a. der Abteilungsleiter Leitender Kriminaldirektor B. und die Abteilungsleiterin Leitende Kriminaldirektorin W. zuständig. Außerdem wurden durch den Untersuchungsausschuss des Düsseldorfer Landtags folgende Polizeibeamte als Zeugen geladen: Die Ersten Kriminalhauptkommissare L. und P., die Kriminalhauptkommissare L., M. und Z., die Kriminaloberkommissare L. und R., die Kriminaloberkommissarin Z. und die Kriminalkommissarin H..[113]
In NRW stellt den Verfassungsschutz die Abteilung 6 des Landesinnenministeriums mit Sitz in Düsseldorf (Haroldstraße 5). Der Verfassungsschutz wird seit 2012 von Ministerialdirigent Burkhard Freier geleitet. Hier gliedert(e) sich die Gruppe 62 unter Führung des Leitenden Ministerialdirigenten R. in fünf Referate, u. a. das Referat 622 Auswertung und Beschaffung Ausländerextremismus/Islamismus (jetzt: Auswertung und Beschaffung Islamismus und islamistischer Terrorismus), das Referat 624 Werbung, Nachrichtenbeschaffung (jetzt: Auswertung und Beschaffung Linksextremismus und –terrorismus, Auslandsbezogener Extremismus und Terrorismus, Finanzermittlungen) und das Referat 625 Auswertung Islamismus (jetzt: Operative Auswertung Jihadismus). Außerdem war die Gruppe 61 unter dem Leitenden Ministerialdirigenten Dr. E. involviert. Für Observationen ist das Referat 604 zuständig.
Der Verfassungsschutz stellte dem Regierungsgutachter Prof. Dr. Bernhard Kretschmer für sein amtliches Gutachten zum Fall Amri immerhin 2.872 Blatt seiner Geheimdienstakten zur Verfügung.[114]
9.2. Zuständige Sicherheitsbehörden in Berlin
Das Landeskriminalamt Berlin (LKA BE) in Berlin-Tempelhof (Tempelhofer Damm 12) wird seit dem 1. Mai 2011 geführt von Christian Steiof. Seine Organisationsstruktur unterliegt einem ständigen Wechsel. Für die Terrorismusbekämpfung ist die Staatsschutzabteilung (LKA 5) zuständig. Neben der Abteilungsleitung gibt es fünf Dezernate, wobei das Dezernat 54 Politisch motivierte Kriminalität – religiöse Ideologie – (Islamismus) für die Bekämpfung der dschihadistischen Szene zuständig ist. Das Dezernat gliedert sich in mindestens vier Kommissariate (LKA 541, LKA 542, LKA 543, LKW 544 etc.). Zum Kommissariat LKA 541 gehörten neben dem damaligen Kommissariatsleiter[115] dessen Stellvertreter Kriminalhauptkommissar (KHK) O. und der Kriminaloberkommissar (KOK) L , die von der Kriminalkommissarin (KK) W. und dem Kriminalkommissar K. vorübergehend unterstützt wurden.
Der Leiter des Dezernats 54 wurde nach dem Anschlag im Lauf des Jahres 2017 zum Leiter der LKA-Abteilung 1 Delikte am Menschen (Keithstraße 30) befördert. Auch der Kommissariatsleiter, dem der Berliner Sonderermittler im Falll Amri Versagen bei der Führungsaufsicht vorwarf, soll nach dem Anschlag im April 2018 befördert worden sein.
Die Eingriffsbefugnisse der Polizei für den Bereich der Gefahrenabwehr sind im „Allgemeinen Gesetz zum Schutz der öffentlichen Sicherheit und Ordnung in Berlin“ (ASOG) festgeschrieben. Die Ermächtigung für das Einschreiten zur Strafverfolgung ergibt sich aus der Strafprozessordnung (StPO).
Die Haushaltseinsparungen im Polizeibereich bei gleichzeitiger Potenzierung der dschihadistischen Gefahr führten zu prekären Arbeitsverhältnissen beim polizeilichen Staatsschutz, wie der Sonderermittler Bruno Jost ermittelte:
„Bei den staatsanwaltschaftlichen Vernehmungen und auch bei den durch mich erfolgten Befragungen haben Angehörige der Kommissariate 541 und 544 auf die schon vor dem Anschlag vom 19.12.2016 sehr hohe Arbeitsbelastung, die vielen Überstunden und den durch einen organisatorischen Umbau im Dezernat verursachten zusätzlichen Aufwand hingewiesen. Dabei haben sie von „teilweise chaotischen“ Zuständen gesprochen.
Die Gegebenheiten waren offenbar wie folgt: Die Kommissariatsleitungen hatten 2015/2016, neben der Ausübung ihrer Fach- und Dienstaufsicht, die Herausforderung zu bewältigen, innerhalb kürzester Zeit zahlreiche neue Dienstkräfte zu integrieren und mit der Neugründung des weiteren Kommissariats 544 erfahrenes Personal umzusetzen. Dies geschah vor dem Hintergrund einer extrem hohen Arbeitsverdichtung:
Die Zahl der von LKA 54 zu betreuenden islamistischen Gefährder in Berlin verdoppelte sich in einem sehr kurzen Zeitraum. Aufgrund der bundesweiten Mobilität dieses Personenkreises stieg gleichzeitig der Bedarf an Informations- und Erkenntnisaustausch mit anderen Bundesländern stark an. Außerdem bestanden im Jahr 2015 allein im LKA 5 sechs (Sonder-)Ermittlungsgruppen und wurden neun sogenannte Besondere Aufbauorganisationen (BAOen) für umfassende Einsatzlagen gebildet, davon sechs im Dezernat LKA 54. Im Jahr 2016 gab es im LKA 5 sechs Ermittlungsgruppen sowie zusätzliche fünf BAOen, allein vier davon im LKA 54. Darüber hinaus unterstützte LKA 5, wie alle anderen Abteilungen im LKA, behördenweite Ermittlungsgruppen und BAOen durch Personal.
Für die von kurzfristig gebildeten Ermittlungsgruppen, BAOen und anderweitigen Personalgestellungen betroffenen Kommissariate sind diese Zusatzbelastungen, wie mir erläutert wurde, im täglichen Dienstbetrieb kaum zu kompensieren. Die verbleibenden Dienstkräfte müssen die Vorgangsbearbeitung für die abgeordneten Kollegen teilweise über mehrere Monate hinweg zusätzlich zu der Belastung übernehmen, die schon aus den eigenen Aufgaben erwächst – ohne dass dabei persönliche Aspekte wie z.B. Innendiensttauglichkeit, Teilzeit oder familiäre Verpflichtungen adäquat berücksichtigt werden können. Die Belastung durch Überstunden und Mehrarbeit ist überdurchschnittlich.
Wegen dieser hohen Arbeitsbelastung wurde eine adäquate fachliche Einarbeitung, Ausbildung und Betreuung neuer Dienstkräfte vielfach vernachlässigt; teilweise erfolgte ein „training on the job“; und dies in einem besonders sensiblen Phänomenbereich, in dem es erhebliche Gefahren für die Allgemeinheit zu verhindern gilt. (…)
Mit der Neuschaffung von LKA 544 kam es zu schrittweisen Umzügen, weswegen zum Zeitpunkt des Anschlags Dienstkräfte verschiedener Kommissariate zusammen bzw. des gleichen Kommissariats getrennt arbeiteten.“[116]
Alle polizeilichen Erkenntnisse werden in das neue Polizeiliche Landessystem zur Information, Kommunikation und Sachbearbeitung (POLIKS) und das bundesweite Informationssystem der Polizei (INPOL-neu) eingespeist. Ein weiteres Datenbanksystem zur Terrorismusbekämpfung ist die Computergestützte Anwendung für Sachbearbeitung und Auswertung (CASA).[117]
Für die Telekommunikationsüberwachung (TKÜ) ist das Dezernat 72 „Qualifizierte technische Ermittlungsunterstützung“ zuständig[118]. Für Observationsaufgaben ist gegenwärtig das Dezernat LKA 62 Mobiles Einsatzkommando (MEK) mit seinen acht Gruppen (insgesamt ca. 160 - 170 Beamte) zuständig. Bei besonderen Anlässen bildet die Polizei spezielle Ermittlungsgruppen wie die 2014/15 Sonderkommission SEMINAR für Ermittlungen gegen die Fussilet 33-Moschee und die dortige islamistische Gruppierung, die von Ismet Doğan in Berlin-Moabit geleitet wurde.
Zur Berliner Senatsverwaltung für Inneres und Sport gehört die Abteilung II Verfassungsschutz (Klosterstraße 47). Seit dem 19. November 2012 ist Bernd Palenda Präsident der Verfassungsschutzabteilung. Sein Dienst gliedert sich u. a. in sieben Referate. Für die Bekämpfung des Islamismus/Islamistischen Terrorismus ist das Referat II C zuständig. Zu den Datenbeständen des Verfassungsschutzes gehört die so genannte „Amts- und Analysedatei (AMANDA)“. Präsident Palenda wollte sich zu dem Fall Anis Amri öffentlich nicht äußern.
10. Anschlagsintentionen und Polizeiliche Einschätzungen (Chronologisch)
10.1. Erste Drohungen im Herbst 2015
Am 1. August 2015 glänzten die Beamten das Bundesministerium des Innern (BIM) mal wieder durch eine ihrer krassen Fehleinschätzungen. Auf eine parlamentarische Anfrage der Linksfraktion im Bundestag berichtete das BIM: „Der Bundesregierung liegen keine belastbaren Hinweise vor, wonach sich IS-Mitglieder gezielt unter Flüchtlinge oder Asylsuchende mischen bzw. sich selber als solche ausgeben, um einen Aufenthaltsstatus in Deutschland oder anderen europäischen Ländern zu erlangen.“ Außerdem stellte das Ministerium klar, „dass der IS im Bundesgebiet derzeit über keine operativ handlungsfähigen, hierarchisch organisierten Strukturen verfügt. (…) Demzufolge wird den Drohungen des IS gegen die Bundesrepublik aktuell noch eine eher geringere gefährdungsrelevante Bedeutung beigemessen.“[119]
Nach einem Bericht der „Berliner Zeitung“ vom Dezember 2017 hatte Anis Amri schon bei seiner Einreise die Absicht, einen dschihadistischen Anschlag zu begehen. Dazu stand er von Anfang an in Kontakt mit seinen Kontaktleuten in Libyen.
Im Oktober 2015 teilte Amris Mitbewohner in der Asylunterkunft in Emmerich, Mohamed J., ein Apotheker aus Aleppo, erste Hinweise mit, dass „Mohamed Hassa“ alias Anis Amri eine gefährliche Person sei: Auf seinem Handy waren Photos mit schwarzgekleideten Personen, die mit Schnellfeuerwaffen und Handgranaten posierten. Daraufhin informierte die Heimleitung am 27. Oktober 2015 die Ausländerbehörde in Kleve, die wiederum informierte das Polizeipräsidium Krefeld. Daraufhin leitete dort der/die Sachbearbeiter(in) RBe (?) Birschel am 28. Oktober 2015 einen „Prüffall Islamismus“ ein, ohne allerdings Mohamed J. direkt zu befragen.
Am 17. November 2015 berichtete ein V-Mann des LKA Düsseldorf, der im Umfeld von Ahmad Abdulaziz Abdullah Abdullah ermittelte, dass Anis Amri „was machen“ wolle. Vom 2. Dezember 2015 bis 25. Mai 2016 führte das LKA Düsseldorf eine Telefonüberwachung durch. Bei der Überwachung seiner Chats über „Telegram“ wurde im Februar 2016 festgestellt, dass er mit zwei IS-Mitgliedern in Libyen in Kontakt stand.[120]
Am 3. Dezember 2015 wurde der Landkreis Kleve nach eigenen Angaben „informell telefonisch darauf hingewiesen worden, dass Herr Amri im Fokus der Sicherheitsbehörden steht“. Aber die nordrhein-westfälischen Behörden verpassten es damals, Anis Amri eine scharfe Residenzpflicht aufzuerlegen.
Am 14. Dezember 2015 besuchte er den arabischen Blog „Abo Suhib“ (www.elfagr.org), um sich dort über „die einfachste Methode zur Herstellung eines Sprengkörpers“ zu informieren, wie ein Artikelangebot hieß.[121] Er interessierte sich für die Synthese von TNT, um eine Handgranate zu bauen. Außerdem interessierte er sich für die Herstellung von uralten Insektiziden auf der Basis von Chlor, wie es in einem „Gefahrensachverhalt Anis AMRI“ des LKA NW – Dezernat 21 vom 23. Dezember 2015 hieß.[122] Möglicherweise wollte Anis Amri einen Giftgasanschlag auszuführen.
10.2. Einstufung als „Gefährder“ im Februar 2016
Am 5. Februar 2016 gab das BKA eine Gefährdungsbewertung ab. Am 17. Februar 2016 stufte das Landeskriminalamt Düsseldorf, Dezernat 21 – SG 21.3 „Personenbezogene Auswertung und Analyse“ (itPP), in Absprache mit dem Verfassungsschutz NRW, Anis Amri als salafistischen „Gefährder“ ein und kategorisierte ihn als „Funktionstyp Akteur“.[123] Das Polizeipräsidium Dortmund stufte ihn als Sympathisanten des Islamischen Staates ein. Dort waren Kriminaloberrat S. und Kriminalhauptkommissar H. mit dem Fall beschäftigt. Aufgrund eines (vermeintlichen) Wohnortwechsels stufte ihn das LKA NW am 10. März als „Gefährder“ aus, daraufhin stufte ihn das LKA Berlin einen Tag später als „Gefährder“ erneut ein. Das LKA Berlin zählte ihn zu den „Gefährdern“ der „Priorität 1a“.[124] Am 6. Mai stufte ihn das LKA Berlin – erneut wegen eines (vermeintlichen) Wohnortwechsels in der umgekehrten Richtung - aus, woraufhin ihn die Polizei Essen, hier waren der Kriminaloberrat S. und der Kriminalhauptkommissar M. verantwortlich, am 10. Mai 2016 erneut als „Gefährder“ einstufte.[125] Die Polizeibehörden in NRW sprachen in diesem Fall von einem „Gefahrenüberhang“, was die Berliner Kollegen nicht so sahen. Am 7. Juni 2016 erließ das Ministerium für Inneres und Kommunales (MIK) einen Erlass, danach wurde Anis Amri erneut als „Gefährder Nordrhein-Westfalen, Funktionstyp Akteur“ eingestuft.
Im Februar 2016 geriet er erneut ins Visier der Sicherheitsbehörden, als sein Name im Rahmen von Ermittlungen gegen Ahmad Abdulaziz Abdullah Abdullah genannt wurde. In einem Eintrag zur verdeckten Fahndung vom 5. Februar 2016 steht: „Mutmaßlicher Bezug zum IS“ und „Intensive Kontrolle der Person“ - „soweit nach Polizeirecht zulässig“.
Darüber hinaus berichtete Landeskriminaldirektor Dieter Schürmann, der Leiter der Gruppe 42 innerhalb des Landesinnenministeriums in Düsseldorf, am 24. März 2017 gegenüber dem parlamentarischen Untersuchungsausschuss, dass Anis Amri als „Gefährder“ klassifiziert wurde. Innerhalb der zehnstufigen Gefährderliste des LKA NW wurde er zwar nicht der gefährlichsten Kategorie „FOCUS“ zugeordnet, wohl aber der Kategorie „REAKTION“.[126] So hieß es im parlamentarischen „Zwischenbericht“:
„Im Februar 2016 sei Amri dann nicht nur als Gefährder eingestuft, sondern auch in die Zielgruppe „Reaktion“ im Zusammenhang mit der Fahndungsmaßnahme „Abpass“ aufgenommen worden. Bei dieser Fahndungsmaßnahme handle es sich um ein für den Fall eines Anschlags vorgeplantes Prozedere. Bei Auslösung dieser Maßnahme würden dafür eigens vorbereitete Kräfte der Kreispolizei- und Staatsschutzbehörden ausrücken, um die vermerkten Gefährder z.B. auf ihren Aufenthaltsort, auffälliges Verhalten oder Kontakte zu anderen relevanten Personen zu überprüfen. In der Zielgruppe „Reaktion“, die etwa 80 Personen umfasse, befänden sich dabei die aus Sicht des LKA als besonders aktionsrelevant eingeschätzten Gefährder.“[127]
Am 18. Februar 2016 informierte das LKA NW die Kollegen in Berlin darüber, dass Anis Amri am selben Tag mit einem „Flixbus“ von Dortmund nach Berlin unterwegs ist, aber in Berlin war kein MEK verfügbar, das nach dessen Ankunft eine Observation hätte durchführen können. Stattdessen passten die Berliner – angeblich sehr zum Missfallen der Kollegen aus NRW – „Almasri“ alias Anis Amri am Zentralen Omnibusbahnhof (ZOB) neben dem Funkturm zur Personenkontrolle ab. Anis Amri gab sich als „Ahmad Zaghloul“ aus, legte aber dilettantischer Weise Personalpapiere auf den Namen „Ahmed Almasri“ vor.[128] Die Polizeibeamten beschlagnahmen sein Handy vom Typ „Samsung A3“, das Anis Amri zweieinhalb Monate zuvor einem Mitbewohner im Asylheim gestohlen hatte. Bis heute ist unklar, ob die Berliner Polizeibeamten am ZOB vorschnell zugriffen, wie die Presse berichtete, oder ob dies eine (nachrichtendienstlich) inszenierte Operation war, um über die Handy-Daten an die libyschen Hintermänner zu gelangen. Auf dem Handy befanden sich zwei Telefonnummern in Libyen. Der Sonderermittler des Berliner Senats ließ diese Frage in seinem „Abschlussbericht“ offen, verwies vielmehr darauf, dass die beteiligten Behörden ihre Handlungsoption wechselten:
„Das LKA Berlin wurde darum gebeten, AMRI zu observieren, aber nicht an ihn heranzutreten. So sollte eine Offenlegung der in NRW gegen AMRI laufenden Maßnahmen vermieden werden. Dies wäre allerdings ohnehin nicht von erheblichem Gewicht gewesen. Das konspirative Gesprächsverhalten AMRIs bei seinen Kontakten mit den oben erwähnten mutmaßlichen IS-Angehörigen lässt vermuten, dass er ohnehin mit der Überwachung seiner Kommunikation rechnete.
Da wegen des kurzen zeitlichen Vorlaufs die Bereitstellung von Observationskräften ad hoc nicht zu leisten war, entschloss man sich beim LKA zu einer Personenkontrolle sowie der anschließenden Verfolgung AMRIs. Der traf gegen 12.00 Uhr am Zentralen Omnibusbahnhof Berlin (ZOB) ein, wurde durch eine Streife des LKA 62 in der Nähe des ZOB kontrolliert und anschließend auf ein Präsidium gebracht.
Dieses Vorgehen entsprach zwar nicht den Wünschen des LKA NRW, deckte sich aber mit den Vorgaben der in der Arbeitsgruppe (AG) „Operativer Informationsaustausch“ im GTAZ am 4.2.2016 einvernehmlich beschlossenen Fahndungsausschreibung AMRIs:
„intensive Kontrolle der Person, mitgeführter Gegenstände und Begleiter, Feststellung der Reiseroute.“
Die Kontrolle AMRIs führte u.a. zur Auffindung eines der beiden Handys, die AMRI im Oktober 2015 zwei Mitbewohnern in der Flüchtlingsunterkunft in Emmerich entwendet hatte. Nachdem das LKA NRW zunächst telefonisch darum gebeten hatte, das Mobiltelefon nicht in die Maßnahme einzubeziehen, ersuchte es später um die Beschlagnahme des Handys, da es in Sachfahndung stehe. Dem kam das LKA Berlin nach.
Die unmittelbar im Anschluss an die offenen Maßnahmen ab 16.00 Uhr ermöglichte Observation, die nach § 25 ASOG Berlin zur Gefahrenabwehr angeordnet wurde, führte an diesem Tag zu keinen weiteren Erkenntnissen; AMRI nutzte die BVG im abendlichen Berufsverkehr und entzog sich geschickt der Observation. Die polizeirechtlichen Observationsmaßnahmen dauerten insgesamt bis zum 17.3.2016, wurden an 15 Tagen durchgeführt (von denen AMRI an 13 Tagen tatsächlich beobachtet werden konnte) und zeigte, dass AMRI sich in Berlin häufig im Bereich der Fussilet-Moschee in Moabit sowie einer Moschee in Charlottenburg aufhielt. Beide sind (bzw. waren) als Treffpunkte von Angehörigen des salafistischen Spektrums bekannt. Der Trägerverein der Fussilet-Moschee wurde am 8.2.2017 verboten.“[129]
Da Anis Amri gegen die Beschlagnahme des Handys Widerspruch einlegte, verzögerte sich die Auswertung des Geräts. Die Auswertung mit Hilfe der Computergestützten Anwendung für Sachbearbeitung und Auswertung (CASA) durch die Dienststelle LKA 54 AE 2 ergab, dass Anis Amri telefonischen Kontakt zu zwei Tunesiern aus der Heimatstadt hatte, die zu IS-Mitgliedern in Libyen gehörten.[130] In dem Datenbestand auf dem Handy befanden sich rund 12.000 Dateien, darunter mehrere tausend Fotos, die Anis Amri bewaffnet zeigten: mal mit Pistole, mal mit Machete oder einem Taschenmesser. Allerdings wurden beim LKA NW die Datensätze nur durch den automatischen Datenfilter ausgewertet, so dass die fragwürdigen „Waffen-Selfies“ erst bei einer Nachauswertung 2017 durch LKA-Beamte entdeckt wurden.[131]
Der Berliner Sondermittler kommentierte diese Verfahrensweise des LKAs im Nachhinein:
„Dieses Vorgehen des LKA Berlin war in der Gesamtschau in mehrfacher Hinsicht unprofessionell und der Bedeutung des Falles und der Person AMRI sowohl aus heutiger als auch aus damaliger Sicht völlig unangemessen. (…)
Ob sich bei der gebotenen Auswertung tatsächlich weiterführende Erkenntnisse über AMRI und eine möglicherweise von ihm ausgehende Gefahr ergeben hätten, ist spekulativ. Die nach dem Anschlag in AMRIs dann genutzten Handy gesicherten tatrelevanten Daten, über die z.B. der Abteilungsleiter des Generalbundesanwalts am 3.7.2017 im Innenausschuss des Abgeordnetenhauses berichtet hat, lassen dies jedenfalls als denkbar erscheinen. Unabhängig davon entsprach der Umgang des LKA mit den Handydaten AMRIs in keiner Weise dem, was zu einer umfassenden Aufklärung AMRIs und der von ihm eventuell ausgehenden Gefahr möglich und notwendig gewesen wäre. Bemerkenswert ist in diesem Zusammenhang allerdings auch, dass ausweislich der Sitzungsprotokolle keine der weiteren Stellen, die an den Besprechungen im GTAZ vom 19. und 26.2.2016 teilgenommen hatten, das Ausbleiben der vereinbarten Auswertung beanstandet oder bemerkt hat. (…)
Die Auswertung des am 18.2.2016 bei AMRI sichergestellten Handys war fehlerhaft und unzureichend. Die Behandlung im GTAZ erfolgte nach Aktenlage sehr schematisch und ohne substanziellen Informationsaustausch zwischen den beteiligten Sicherheitsbehörden.“[132]
Unklar ist, ob und in welchem Umfang das LKA, Dezernat 22 Fahndungsgruppe Staatsschutz“, Anis Amri fortan überwachte. Die Ermittlungen wurden ab 14. März 2016 in Berlin vom dortigen Generalstaatsanwalt geführt. Sowohl das LKA Düsseldorf als auch das LKA Berlin fertigten jeweils ein Personagramm von Anis Amri an. Beide Profile stimmten nicht überein; am Ende erwiesen sich beide als falsch.[133]
Am 4. Februar 2016 hieß es in einer polizeilichen Mitteilung an den Bundesnachrichtendienst: „In der Gesamtschau ist der Eintritt eines gefährdenden Ereignisses im Sinne des vorliegenden Hinweises derzeit daher als eher auszuschließen zu bewerten. Diese Bewertung ist mit den Bundessicherheitsbehörden sowie dem LKA Berlin und LKA NW abgestimmt.“[134]
Am 5. Februar 2016 heißt es in einem Eintrag ins polizeiliche INPOL-System: „Person ist dem islamistischen Spektrum zuzuordnen, mutmaßlicher Bezug zum IS, intensive Kontrolle der Person, mitgeführter Gegenstände und Begleiter, Feststellung der Reiseroute.“[135]
Am 24. Februar 2016 wurden erneut Mordpläne Amris behördenbekannt.
10.3. Ermittlungsverfahren der Staatsanwalt ab März 2016
Nachdem der Generalbundesanwalt (GBA) Dr. Peter Frank in Karlsruhe (Brauerstr. 30) bereits am 10. und am 19. Februar 2016 einen Beobachtungsvorgang gegen Anis Amri eingeleitet hatte, leitete er am 23. März 2016 auch ein Ermittlungsverfahren mit Bezug auf „seine Anschlagsplanungen“ ein, dass er ab die Generalstaatsanwaltschaft zur Bearbeitung weiterleitete.[136]
Allerdings hielten sich die Ermittlungen in Karlsruhe in Grenzen, wie der Generalbundesanwalt in seiner Zeugenvernehmung vor dem Parlamentarischen Untersuchungsausschuss in Düsseldorf einräumte. Im parlamentarischen „Zwischenbericht“ hieß es diesbezüglich:
„Nach der Identifizierung des Anis Ende Dezember 2015 seien diese Erkenntnisse in ein Behördenzeugnis des Bundesamts für Verfassungsschutz vom 26. Januar 2016 eingeflossen, das an das LKA Berlin gesteuert worden sei, es sei um diesen geplanten Raubüberfall oder Diebstahl/Einbruch, zur Frage der Finanzierung eines Anschlages gegangen. Dies sei dann an die Generalstaatsanwaltschaft Berlin weitergeleitet worden. Der Generalbundesanwalt habe zum damaligen Zeitpunkt für Anis Amri einen eigenständigen Beobachtungsvorgang angelegt. Die gewonnenen Erkenntnisse hätten gezeigt, dass Anis Amri ein Gefährder gewesen sei, also eine Person, die bereit sei, schwerste Straftaten zu begehen. Anis Amri habe erkennbar Sympathien für den sogenannten Islamischen Staat gezeigt. Er habe wohl auch Kontakt zu IS-Mitgliedern über Telekommunikationsmittel gehabt. Es lägen aber bis heute keine Anhaltspunkte, auch keine strafprozessualen Anhaltspunkte vor, dass er selbst IS-Mitglied gewesen sei. Ein Auswertevermerk über evtl. Verdichtungen der Verdachtsmomente sei seiner Behörde Mitte Februar 2016 vom Landeskriminalamt NordrheinWestfalen absprachegemäß übermittelt worden. In der Folgezeit seien dann noch im Februar 2016 vom Landeskriminalamt Nordrhein-Westfalen weitere Erkenntnisse zusammengetragen und in Absprache mit seiner Behörde am 25. Februar 2016 auch an seine Behörde übersandt worden. Wie vorher auch besprochen, sei darin die Prüfung einer Einleitung eines Verfahrens nach § 89a Strafgesetzbuch angeregt, oder, wie es in diesem Übersendungsvermerk und in der Übersendungs-E-Mail an seine Behörde heiße, sei die Übersendung der Aktenbestandteile an die Staatsanwaltschaft Berlin erbeten worden. Staatsanwaltschaft Berlin deswegen, weil sich Anis Amri zu diesem Zeitpunkt schwerpunktmäßig in „Berlin bewegt habe. Die Erkenntnisse zu Amri seien dem zuständigen Dezernenten beim GBA also mit der Bitte um Prüfung und Einleitung eines Verfahrens gemäß § 89 a StGB oder der Übersendung der nachgehefteten Aktenteile an die örtlich zuständige StA Berlin zur Prüfung und Einleitung eines Verfahrens gemäß § 89a StGB übersandt worden. Für die von Verfahren nach § 89a StGB seien aber grundsätzlich die Länderstaatsanwaltschaften zuständig, deshalb sei von seiner Behörde am 04.03.2016 die Bitte der Weiterleitung nach Berlin umgesetzt worden. Das Ziel sei erreicht gewesen, auch aus Sicht des LKA NRW: Amri sei Beschuldigter eines Ermittlungsverfahrens geworden.[137]
Am 23. März kam die Generalstaatsanwaltschaft Berlin (GenStA BE oder GStA BE), die von Generalstaatsanwalt Ralf Rother mit Sitz in Berlin-Schöneberg (Elßholzstraße 30 – 33) geführt wird, zu der Erkenntnis, dass kein Anfangsverdacht der Vorbereitung einer schweren staatsgefährdenden Straftat gegeben sei, weil sich das festgestellte Geschehen noch im straflosen Vorfeld liege und damit die Kriterien für eine Anwendung von § 89a StGB nicht erfüllt seien.[138] Stattdessen leitete die Generalstaatsanwalt Berlin am 23. März 2016 ein Ermittlungsverfahren mit Bezug auf „seine Anschlagsplanungen“ (Versuchte Anstiftung zu einem Sprengstoffanschlag gemäß § 211 StGB) ein. Das Ermittlungsverfahren der Generalstaatsanwaltschaft wurde unter dem Aktenzeichen 173 Js 12/16 geführt. Am 24. März 2016 beantragte die Generalstaatsanwaltschaft Berlin eine Telefonüberwachung zunächst für sechs Monate.
Offensichtlich wollte der Generalbundesanwalt keine Festnahme von Anis Amri, sondern er sollte frei bleiben, damit man über ihn an weitere Kontaktleute bzw. Hintermänner rankäme.
10.4. Anschlagswahrscheinlichkeiten im Frühjahr 2016
Am 28. März 2016 berichtete ein V-Mann, dass Anis Amri einen Selbstmordanschlag mit einem Sprengstoffgürtel plane.
Am 30. März 2016 hieß es in einem Vermerk des LKA BE, dass sich Anis Amri mit zwei Personen getroffen habe, die „tief in der Berliner Salafistenszene verankert“ seine. Sie könnten möglicherweise das „Gefahrenpotential des Beschuldigten AMRI fördern“. Außerdem besuchte Amri Moscheen, „die der gewaltbereiten Salafistenszene zugerechnet werden“.[139]
Im März 2016 stellte das LKA Düsseldorf in einer „Tischvorlage“ zur „Vorprüfung“ fest, „die Begehung eines terroristischen Anschlags durch Amri ist zu erwarten“.[140] Er stelle ein „kaum zu kalkulierendes Risiko dar“ und man empfehle daher, ihn sofort abzuschieben. Aber die Hausjuristen lehnten dies ab.[141]
Der Leiter des Verfassungsschutzes in Nordrhein-Westfalen, Ministerialdirigent Burkhard Freier, äußerte sich in seiner Zeugenvernehmung durch den Parlamentarischen Untersuchungsausschuss am 29. März 2017 zu diesem Schreiben des LKAs. Im parlamentarischen „Zwischenbericht“ hieß es:
„Zu einem Schreiben des LKA an das MIK NRW aus März 2016 führte der Zeuge aus, spätestens seit Dezember 2015 habe über die EK „Ventum“ ein enger Austausch mit dem LKA bestanden. Die Einschätzung des LKA in dem Schreiben entspreche eigentlich der Gesamteinschätzung. Ob es für ein Verfahren ausreiche, könne er nicht beurteilen. Weiter gab er an, dass das Schreiben so etwas wie eine Tischvorlage für eine interne Diskussion gewesen sei. Es handele sich um den Versuch, quasi einmal wie ein Personagramm zusammenzuschreiben, was für Unterlagen vorliegen, um dann unabhängig von der Frage, ob der GBA alles freigibt, und unabhängig von der Frage, ob das jetzt gerichtsverwertbar ist und für ein Verfahren ausreicht, ausländerrechtliche Maßnahmen zu prüfen und die Frage des § 58a AufenthG zu prüfen.“[142]
10.5. Radikalisierung im Sommer 2016
Am 6. Mai 2016 gegen 14.15 Uhr wurde Anis Amri ein zweites Mal am Zentralen Omnibusbahnhof (ZOB) in Berlin von Beamten des LKA BE kontrolliert.[143]
Am 30. Juni 2016 hieß es in einem Schreiben des Dezernats LKA 541 des Landeskriminalamtes Berlin, der „Gefährder“ habe zwei neue Kontaktpersonen, die „tief in der Berliner Salafistenszene verankert sind“, nämlich Soufiane Amri und Maximilian R.. Außerdem verhielt sich Amri zunehmend konspirativer. So sei er, „was sein Umfeld angeht, aufmerksamer geworden“. Am Telefon versuche er, „gezielt Fehlinformationen in Bezug auf seinen Standort zu verbreiten“. Und: „Er versucht, Polizeibeamten und Personen, die er als zivile Polizeibeamte zu erkennen glaubt, aus dem Weg zu gehen. (…) Es ist nicht auszuschließen, dass er sich dieses Verhalten in Bezug auf den Tatvorwurf angeeignet hat. (…) Nach hiesiger Einschätzung erscheint es als wahrscheinlich, dass der Beschuldigte Amri ohne Telekommunikationsüberwachung und Observation im Stadtgebiet nicht mehr aufgefunden werden kann.“[144]
Am 21. Juli 2016 meldete ein V-Mann der Polizei, dass Anis Amri sich eine Waffe besorgen wolle.[145] Einmal erklärte er, er wolle in Frankreich Maschinenpistolen besorgen, ein andermal gab er an, er könne in Neapel ein russisches Sturmgewehr „Kalaschnikow“ beschaffen.
Im Juli 2016 berichtete ein Undercover-Agent dem LKA Düsseldorf, Amri habe damit geprahlt, ein Blutbad anzurichten. Erneut habe er „mehrfach davon gesprochen, Anschläge zu begehen.“ Ein Helfer namens Abdul R. habe angeboten, dem Tunesier gefälschte Pässe zu beschaffen.[146]
10.6. Abschließende Einschätzungen
Bei der Einschätzung von Anis Amri ging es vor allem um die Frage, wie wahrscheinlich ist es, dass er einen Anschlag verübt. Diese Frage wurden von den Sicherheitsbehörden im Verlauf des Jahres unterschiedlich beantwortet, wie Holger Schmidt, Terrorexperte beim „Südwestrundfunk“ berichtete:
„Als sich Anis Amri den Sattelzug von Łukasz Urban als Waffe aussucht, halten ihn deutsche Polizisten und Verfassungsschützer schon seit Monaten für einen high potential, eine Person, die zu einem terroristischen Anschlag fähig und bereit sein könnte. Die Bewertungsmaßstäbe in Bund und Ländern sind verschieden, aber im Gemeinsamen Terrorismusabwehrzentrum GTAZ haben sich Bund und Länder auf ein Stufensystem geeinigt. Es gibt acht Stufen, 1 ist die gefährlichste. Amri wird zunächst mit 7 bewertet, dann mit 5: „Eintritt eines schädigenden Ereignisses eher unwahrscheinlich“. (…)
Denn laut nachdenken über Anschläge tun viele. „Große Klappe“, nennen das die Ermittler. Es ist für sie manchmal weniger relevant, als wenn jemand plötzlich leise wird.“[147]
Im Rahmen ihrer Ermittlungen versuchten die Behörden, sich durch „Informationsverdichtung“ ein möglichst präzises Bild zu machen, schließlich hängt davon die Sicherheit einer Vielzahl von Menschen ab. Der Buchautor Elmar Theveßen beschrieb diesen Intelligence-Prozess der Sammlung, Sichtung, Sortierung und Auswertung so:
„Die Anschlagswarnungen kommen aus allen Richtungen, sowohl von obskuren als auch von sonst verlässlichen Informanten in der arabischen Welt und in Deutschland, von ausländischen Geheimdiensten, aus abgehörten Telefongesprächen und überwachten E-Mail-Konten, vom eigenen Bundesnachrichtendienst und von den Verfassungsschutzämtern der Bundesländer, die die Islamistenszene im Inland beobachten. Der Druck auf die Nachrichtendienste, die Polizei und die für sie verantwortlichen Politiker ist immens: Aus der Flut der Hinweise müssen die Fahnder jene herausfiltern, hinter denen eine tatsächliche Gefährdung steckt. Diese Arbeit nennen sie „Informationsverdichtung“, eine mühsame, zeitaufwendige Suche nach Anhaltspunkten, die kombiniert mit anderen Puzzleteilchen wenigstens einen Teil des Bildes liefern und damit vielleicht die entscheidende Erkenntnis, ob die Warnung nur eine Luftnummer ist oder vielleicht doch das Gegenteil.“[148]
Am 19. August 2016 bestätigte LKA Berlin im Fall Anis Amri in einem weiteren „Sachstandsbericht“ seine bisherigen Erkenntnisse:
„In der Gesamtschau ist festzuhalten, dass der Grad konspirativen Verhaltens sich weiter gesteigert hat. … Dazu ist eine gruppendynamische Steigerung des Gewaltpotenzials erkennbar. (…) Die Verfolgung des in Rede stehenden Tatplans (gemeint sind Einbrüche oder Überfälle zur Geldbeschaffung zwecks Waffenkauf, G. P.) steht weiterhin zu besorgen.“[149]
Am 1. November 2016 verfasste eine Kriminalkommissarin W. vom Kommissariat LKA 541 der Staatsschutzabteilung einen „Einleitungsbericht“ (zehn Seiten). Amri betreibe mit zwei Komplizen „gewerbsmäßigen, bandenmäßigen“ Drogenhandel. Kopf des Trio sei „Montassir“ alias Mohmad K.. Der Bericht wird in das polizeiliche Informationssystem (POLIKS) eingespeist aber nicht weitergeleitet.[150]
11. Polizeiliche Überwachungsmaßnahmen
Vom 14. März bis September 2016 ermittelte das LKA Berlin, Dezernat 54 „Politisch motivierte Kriminalität Ausländer (Islamismus)“, gegen ihn. Gegenstand der Ermittlungen waren seit Ende Dezember 2015 Informationen, wonach Amri - zusammen mit den beiden Kontaktpersonen „Dali“ alias „Mohammed D.“ und „Montassir“ alias Mohmad K. - „einen Einbruch plane, um hierdurch Gelder für den Erwerb automatischer Waffen aus Frankreich zu beschaffen, möglicherweise um damit später mit noch zu gewinnenden Mittätern einen Anschlag zu begehen“, teilte die Generalstaatsanwaltschaft in der Hauptstadt mit. Außerdem soll er im Internet Sprengstoffmixturen und Bauanleitungen für Rohrbomben heruntergeladen haben. Die Ermittlungen hätten jedoch keine Hinweise darauf geliefert, um „den ursprünglichen Vorwurf zu verifizieren oder diesen oder einen anderen staatsschutzrelevanten Tatvorwurf zu erhärten“, zumal die Beamten nur einen Bruchteil der Kommunikation tatsächlich abschöpften. So hatten sie – so die offizielle Darstellung - angeblich keinen Zugriff auf Amris Messenger-Dienste wie „WhatsApp“ oder „Telegram“.[151] Die Richtigkeit dieser amtlichen Version wird allerdings bestritten.
Nach seiner Festnahme im „Flix“-Bus nach Zürich am 30. Juli 2016 wurden die polizeilichen Ermittlungen einfach schlampig durchgeführt, wie der „Focus“ berichtete:
„Staatsanwaltschaften in Nordrhein-Westfalen und Berlin wurden über die Festnahme informiert. Der Mann, den 50 Sicherheitsbehörden quer durch die Republik als gefährlich einstuften, saß im Knast. Was aber geschah? Nichts.
Weder das LKA Berlin noch die NRW-Kollegen schickten Spezialisten nach Ravensburg, um den mutmaßlichen Terroristen zu vernehmen. Die Staatsanwaltschaft Ravensburg erhielt aus Berlin oder Düsseldorf keine Details darüber, welche Gefahr von Amri ausging. Im Gegenzug versäumten es die Staatsanwaltschaften in Duisburg und Kleve, wo Verfahren gegen Amri liefen, den Fall an sich zu ziehen und auf eine Überstellung zu pochen.
Die Ermittlungen vor Ort waren schlampig. Niemand beschlagnahmte Amris Handy und wertete die Daten aus. Ein Schriftstück mit arabischen Schriftzeichen wurde nicht übersetzt. Nicht einmal die beiden gefälschten italienischen Pässe, die bei dem Tunesier gefunden wurden, spielten bei den Ermittlungen eine besondere Rolle. Die Papiere stammten aus einer polizeilich bekannten Fälscherwerkstatt, die im großen Stil mit unechten Dokumenten handelte.“[152]
11.1. V-Mann-Einsätze
Spätestens seit Juli 2015 war ein V-Mann der Ermittlungskommission VENTUM (EK VENTUM) des Landeskriminalamtes NW mit Codenamen „VP-01“ bzw. „MURAD“ (andere Schreibweise: „MURAT“) auf die „Abu Walaa Brigade“ angesetzt.[153] Es handelte sich um einen Türken, der vermutlich in Dortmund wohnte und bereits früher im Kampf gegen die Organisierte Kriminalität erfolgreich eingesetzt worden war. Er soll die salafistischen Strukturen nicht nur ausgeforscht haben, sondern als agent provocateur wiederholt versucht haben, andere zu Anschlägen zu animieren.
Über die Tätigkeit des V-Manns berichtete der „Spiegel“:
„Wie gefährlich Abu Walaa und sein Netzwerk sind, erkannten die Sicherheitsbehörden 2015. Das nordrhein-westfälische Landeskriminalamt hatte einen V-Mann in der Islamistenszene platziert, Tarnname „Murat“, ein leicht untersetzter Mann, der Türkisch und ein bisschen Arabisch spricht und im Toyota durch das Ruhrgebiet brauste.
Ihm gelang es, sich in den geheimen Unterricht zweier Prediger aus Abu Walaas Netzwerk einzuschleichen, Boban S. und Hasan C.. (…)
Eine Chatgruppe, in die der V-Mann sich einklinkte, hatte den Namen „Projekt J“ – Projekt Jihad. Konspirative Gespräche führten die Islamisten beim Dampfbaden im Hamam Sahara. (…)
Im Sommer 2015 fuhr V-Mann „Murat“ zum ersten Mal mit seinem Toyota nach Hildesheim zur Moschee in der Martin-Luther-Straße. (…) Die Seminare in der Moschee dauerten bis zu zehn Tage. Die Fenster sollten dabei streng geschlossen bleiben, zur Abschottung von der Außenwelt. (…)
In der Moscheegemeinde herrschte Paranoia, überall witterten sie Spitzel und Verräter. Klartext geredet wurde oft nur im Keller. Die Handys blieben oben. (…)
Die Ermittlungsbehörden waren elektrisiert, doch V-Mann „Murat“ fand keine Belege, dass jemand den Männern tatsächlich Waffen liefert. Dafür entdeckte er, dass die Moschee Gläubigen offenbar direkte Wege in den Krieg eröffnete. (…)
Mindestens 15 Männer aus Niedersachsen und 9 weitere aus Nordrhein-Westfalen durchliefen nach ihren Erkenntnissen Abu Walaas Netzwerk und fuhren ins Kriegsgebiet. (…)
Im Sommer 2016 entschieden sich die Ermittler zu einem riskanten Schritt. Sie ließen Abu Walaas Wohnungen durchsuchen, auch die Moschee in Hildesheim wurde auf den Kopf gestellt. Im Durchsuchungsbeschluss war als wichtigster Zeuge ein namenloser V-Mann aufgeführt. Im Netzwerk der Islamisten herrschte schon seit Monaten Panik vor Spitzeln, mehrmals geriet „Murat“ in Verdacht.
Per Chat verbreitete Abu Walaa nun eine Botschaft gegen den „abtrünnigen Spion“. Er beschrieb detailliert, wie „Murat“ aussieht („ein bisschen dick“), nannte Größe, Haarfarbe, geschätztes Alter und fügte hinzu: Allah möge diesen Abtrünnigen „vernichten“. Im Internet bot ein Islamist „für jeden Stich 200 Euro.““[154]
Der frühere Bundestagsabgeordnete Christian Ströbele (Bündnis 90/Die Grünen) kritisierte den V-Mann-Einsatz: „Der V-Mann hat ihn durch die Gegend gefahren. Der war ein richtiger Chauffeur für ihn auf Staatskosten. (…) Das Bundeskriminalamt und das Bundesamt für Verfassungsschutz waren informiert und haben sich trotzdem nicht eingeschaltet.“[155]
Mehrere Personen sagten aus, dass sich „MURAD“ als agent provocateur auftrat, um andere Islamisten zu Anschlägen zu animieren. So erklärte ein Zeuge im Sommer 2016 gegenüber dem Verfassungsschutz, „(…), dass die mutmaßliche VP … gegenüber in einem Vier-Augen-Gespräch erklärt habe, nach einem zuverlässigen Mann für einen Anschlag mit einem Lkw zu suche. Dies sei aufgrund mangelndes Interesses seitens … jedoch nicht weiter vertieft worden.“[156]
Zu seiner Rechtfertigung seiner Tätigkeit als agent provocateur erklärte „MURAD“ gegenüber der Polizei:
„Ich habe mich absprachegemäß immer als „anschlagsbereit“ dargestellt. Ich will damit sagen, dass ich von euch den Auftrag hatte, mich so zu positionieren, dass ich von Leuten, die möglicherweise Anschläge planen, mit einbezogen werde, um an Informationen zu kommen.“[157]
Ahmad Abdulaziz Abdullah Abdullah war sich wohl bewusst, dass die Sicherheitsbehörden ihn im Visier hatten und mindestens ein V-Mann auf ihn angesetzt war, wie er selbst behauptete. Dazu berichtete „Erasmus Monitor“:
„Dass die Geheimdienste ihn schon lange im Fokus und in seinem Umfeld auch V-Leute eingesetzt hatten, das erkannte er offenbar erst, als es schon zu spät war. Im September schrieb Abu Walaa bei seinen Anhängern einen Mann zur Fahndung aus. Ein "buckliger" Mann namens Murad, etwa 35 Jahre alt, Türke "mit großen Augen", "oft am Lügen" und in Seminaren und bei Vorträgen häufig anwesend, sei wohl ein "Spion" gewesen, schrieb er auf Facebook. An anderer Stelle wurde sogar zum Mord an dem Mann aufgerufen. "Wer diesen Murtadd kennt, soll ihn zuerst zur Taubah (Reue) aufrufen. Wenn er verweigert oder den Aufruf ignoriert, dann gibt es für ihn keine andere Wahl mehr, außer die Reaktion eines Löwen zu spüren!" Für jeden "Stich" bot man 200 Euro.“[158]
Während die Kontakte des V-Mannes zu verschiedenen Personen des IS-Netzwerkes in Deutschland kaum bekannt wurden, liegen einige Informationen bzgl. seiner Kontakte zu Anis Amri vor:
Am 17. oder 19. November 2015 kam es zum ersten Kontakt zwischen Anis Amri mit dem V-Mann „VP-01“. Letzterer berichtete, dass ein „Anis“ „was machen“ wolle. Somit wurde Anis Amri spätestens seit November 2015 von der Staatsschutzabteilung (ST) des Bundeskriminalamtes „überwacht“. Ein weiteres Treffen fand am 30. November 2015 statt.
In der Nacht vom 24. auf den 25. Februar 2016 brachte der „VP-01“ mit seinem Privatfahrzeug Amri bis nach Berlin, unauffällig begleitet von der Polizei, die seinem Wagen folgte. Der V-Mann berichtete über die Reisegespräche, Anis Amri habe erklärt, „die bringen Muslime um, also muss er die umbringen“. Die beiden Muslime kamen um 3:26 Uhr an der Fussilet-Moschee an, wo Amri mitunter schlief.[159]
Am 26. Februar erfuhr „VP-01“, dass Anis Amri „Tötungen von Ungläubigen“ ausdrücklich guthieß.[160]
Am 24. März 2016 diskutierte „VP-01“ mit Anis Amri über die Terroranschläge in Brüssel: Dort hatten zwei Tage zuvor zwei IS-Kommandos den Flughafen Brüssel-Zaventem und den U-Bahnhof Maalbeek in der Nähe des Europa-Viertels angegriffen. Nach offiziellen Angaben kamen 35 Menschen ums Leben, darunter die drei (Selbstmord-)Attentäter; mehr als 300 Personen wurden verletzt.[161] Am 28. März 2016 berichtete ein V-Mann, dass Anis Amri die Terroranschläge vom 22. März in Brüssel befürwortete und einen Selbstmordanschlag mit einem Sprengstoffgürtel plane.
Ende Mai 2016 sprach Amri erneut mit der Vertrauensperson „VP-01“ des Landeskriminalamts Düsseldorf.
Am 21. Juli 2016 meldete ein V-Mann der Polizei, dass Anis Amri sich eine Waffe besorgen wolle.[162] Einmal erklärte er, er wolle in Frankreich Maschinenpistolen besorgen, ein andermal gab er an, er könne in Neapel ein russisches Sturmgewehr „Kalaschnikow“ beschaffen. Er wolle ein Blutbad anzurichten.
Im Laufe von eineinhalb Jahren sammelten und vervollständigten die verschiedenen Sicherheitsbehörden ihre Erkenntnisse über Anis Amri. Zum Einsatz des V-Manns „VP-01“ erklärte der ehemalige Bundesrichter Dieter Deiseroth:
„Die Vermerke weisen aus, dass Amri der jeweiligen Vertrauensperson gegenüber ankündigte, „Anschläge in Deutschland begehen zu wollen“. Ferner habe er erklärt, sich „als potenzieller Attentäter angeboten“ zu haben, um „in Deutschland Attentate zu begehen“ und dass es „sein Auftrag sei, im Sinne von Allah zu töten“.
Außerdem ergibt sich aus dem Aktenvermerk vom 30.11.2015 unter anderem, den deutschen Sicherheitsbehörden sei über Maßnahmen der Überwachung seiner Telekommunikation bekannt geworden, „dass sich Amri im Internet für chemische Formeln interessiert, die zur Herstellung von Sprengmitteln genutzt werden können“
Wenn diese Aktenvermerke authentisch, also keine Phantasieprodukte sind, dann ergibt sich daraus, dass dem LKA Nordrhein-Westfalen sowie auch den - ausweislich der Vermerke - darüber informierten Behörden der Berliner Polizei, der Berliner Generalstaatsanwaltschaft, des Bundeskriminalamtes, des Generalbundesanwaltes und der Behörden der deutschen Inlandsgeheimdienste jedenfalls seit November 2015, also seit über einem Jahr, unter Zeugen geäußerte Verbrechensabsichten von Anis Amri bekannt waren.
Ausweislich eines der Vermerke wurde Amri sogar von einer behördlichen Vertrauensperson im Frühjahr 2016 mit dem Pkw nach Berlin, dem Ort des Anschlags, gefahren. Auch hier konnte er sich offenbar frei herumtummeln und Kontakte knüpfen. Und dies, obwohl er ausreisepflichtig und für eine baldmöglichste Abschiebung durch die Ausländerbehörde vorgesehen war. Er wurde zwar ausweislich einer der Aktenvermerke „durch Kräfte der Berliner Polizei observiert“, konnte dort jedoch dennoch untertauchen.“[163]
Offensichtlich wurde Anis Amri – nicht zuletzt aufgrund seiner regen Kommunikationstätigkeit – von den deutschen bzw. ausländischen Nachrichtendiensten als Quelle abgeschöpft, um möglichst viel über die dschihadistischen Strukturen in Deutschland und deren Verbindungen nach Libyen auszuforschen. Dies konnte nur solange funktionieren, wie sich Anis Amri in Freiheit befand und er eng „unter Wind“ gehalten wurde, wie Polizeiermittler sagen.
Es stellt sich die Frage, ob Personen aus der dschihadistischen Szene den V-Mann „VP-01“ aufgrund der mittlerweile vorliegenden Informationen enttarnen und identifizieren konnten. So weit bekannt, wurde sein Klarname in den Sozialen Medien bisher nicht offenbart.
Außerdem war „VP-01“ nicht der einzige Polizeispitzel, der auf die „Abu Walaa-Brigade“ angesetzt war. Das Landeskriminalamt Hessen setzte den V-Mann mit der Codebezeichnung „VP-02“ ein. Allerdings gibt es bisher keinen Hinweis darauf, dass auch dieser V-Mann in Kontakt mit Anis Amri gestanden haben könnte.
11.2. Abhöraktionen
Eine Telekommunikationsüberwachung (TKÜ) erstreckt sich auf die Metadaten, wer hat mit wem, wann und für wie lange telefoniert oder gesimst. Durch die IMEI-Nummer (= International Mobile Station Equipment Identity) ist jedes Handy eindeutig identifizierbar. Die Handy-Ortung erlaubt darüber hinaus noch eine Lokalisation des Verdächtigen. Durch eine „stille SMS“ können die Überwachungsbehörden das Handy eines Verdächtigen auch anrufen, um dessen Aufenthaltsort festzustellen, ohne dass der Angerufenen davon etwas mitbekommt. Außerdem sollen die Gesprächsinhalte mitgehört, transkribiert und gegebenenfalls entschleiert werden. Im Computerbereich wird bei einer TKÜ ebenfalls festgestellt, wer mit wem, wann und für wie lange über die Sozialen Medien im Internet kommuniziert hat. So können die verbalen Gespräche über Skype mitgehört werden oder – nach dem Stand der Technik - der Email-Verkehr über verschiedene Messenger-Dienste mitgelesen werden. Außerdem kann – offiziell nur mit entsprechender Genehmigung – der Computer gehackt und die Datenbestände erfasst werden.
Eine TKÜ-Maßnahme bedarf eines richterlichen Beschlusses. Dieser legt einen bestimmten Zeitraum fest, bis wann eine Abhöraktion durchgeführt werden darf. In Nordrhein-Westfalen ist dafür beim Verfassungsschutz das Referat 612 Internet, Technik und ND-Technik.G10 Durchführungsstelle zuständig. In Berlin unterhält das Landeskriminalamt sein Dezernat 72 „Qualifizierte technische Ermittlungsunterstützung“. So hört die Berliner Polizei jedes Jahr mehrere hunderttausend Gespräche ab, außerdem verschickte sie allein 2015 mehr als 140.000 „stille SMS“, um so den Aufenthaltsort von Personen festzustellen.[164]
Im Laufe der Monate benutzte Anis Amri verschiedene Handys, die z. T. von den Sicherheitsbehörden beschlagnahmt wurden. Zunächst besorgte er sich bei der Durchreise durch die Schweiz 2015 ein Handy mit einer Schweizer-Prepaid-Karte, die auf eine andere Person registriert waren. Im Herbst 2015 stahl er zwei Mitbewohnern in seiner Flüchtlingsunterkunft in Emmerich deren Handys des südkoreanischen Typs „Samsung A3“. Im Februar 2016 besorgte ihm der V-Mann „VP-01“ ein Handy mit einer Dual-Sim-Karte, das zuvor vom LKA manipuliert worden war, um die Telekommunikation über „Telegram“ und „WhatsApp“ „live“ mithören bzw. mitlesen zu können. Es ist unklar, wieviele Kontaktpersonen so in das Visier der Sicherheitsbehörden gerieten.[165] Ungefähr seit dem 26. September oder dem 2. Oktober 2016 benutzte er ein Smartphone der taiwanesischen Marke „HTC“ (Rufnummer: 0152/1495802)[166], das mit dem „Google“-Konto „Napoli Roma“ verbunden war. Außerdem besaß er zuletzt ein zweites Klapphandy „Samsung A3“. Beide Geräte ließ er am 19. Dezember 2017 am Tatort zurück.
Vom 2./3. Dezember 2015 bis 25. Mai 2016 führte das LKA NW gegen Anis Amri eine Telefonüberwachung im Rahmen der Ermittlungen gegen die „Abu Walaa Brigade“ durch. Bei der Überwachung seiner Chats über „Telegram“ wurde im Februar 2016 festgestellt, dass er mit zwei IS-Mitgliedern in Libyen in Kontakt stand.[167] Allerdings wurde die Abhöraktion am 25. Mai 2016 eingestellt, „aufgrund abnehmender Kontakte zu den dortigen Beschuldigten“, wie Prof. Dr. Bernhard Kretschmer berichtete.[168]
Am 18. Februar 2016 wurde er bei der Ankunft am Zentralen Omnibusbahnhof (ZOB) in Berlin einer erneuten ED-Behandlung unterzogen und sein Handy durch die Polizei beschlagnahmt. Es handelte sich dabei um das Gerät, das er in Emmerich einem anderen Flüchtling gestohlen hatte. Auf dem Handy befanden sich zwei Telefonnummern in Libyen. Daraufhin erklärte Anis Amri gegenüber seinen Kontaktleuten in Libyen, dass sein (altes) Handy verbrannt sei. Sein IS-Mentor versuchte ihn zu beruhigen und gab ihm Verhaltenstipps:
„Hadj, du bist nicht verbrannt, aber ich, ich und der andere Bruder werden abgehört. Die von Tunesien (im Sinne von: die Tunesier) hören unsere Teile ab. … Jedenfalls Hadj, mach andere Teile (vermutlich Telefone, d. A.) und spricht jedes Mal mit einem Teil und mach einige Accounts bei Facebook, bleib nicht bei einem, auf den sie dich abhören. Hast du mich verstanden? Und sprich nicht viel. … möge Gott uns im Paradies vereinen.“[169]
Anis Amri hielt sich in der Folgezeit an die Anweisungen und verhielt sich zunehmend kryptisch: Er unterhielt bei „Facebook“ gleich fünf verschiedene Profile (u. a. „mosln.moslm“ und die ID 100010907621012). Der letzte „Facebook“-Eintrag stammte vom 7. Dezember 2016. Außerdem benutzte er zehn verschiedene Telefonkarten verschiedener Anbieter, wie z. B. „Vodafone D2“ und „Orange Business Germany“.
Am 24. März 2016 beantragte die Generalstaatsanwaltschaft Berlin eine erneute Telefonüberwachung durch IMSI-Catcher etc. zunächst für sechs Monate. Da die Genehmigung für die TKÜ am 30. August 2016 auslief, wurde kurz zuvor eine Verlängerung bis zum 21. September 2016 erwirkt.[170] Tatsächlich wurde vom 4. oder 5. April bis zum 21. September 2016 Amris Kommunikation per Handy oder Internet durch das Dezernat 72 „Qualifizierte technische Ermittlungsunterstützung“, überwacht (Aktenzeichen des Generalstaatsanwaltes: 173 Js 12/16). Insgesamt 7.685 Datensätze wurden aufgezeichnet, darunter befanden sich 5256 inhaltslose Datensätze (z. B. vergebliche Anwahlversuche) und 2429 Datensätze mit Inhalt (Telefonate oder Hintergrundgespräche bei Anwahlversuchen).[171] Die meisten Gespräche drehten sich um die Abwicklung des Drogenhandels. Allerdings hatten die Polizeibeamten angeblich keinen Zugriff auf Amris Messenger-Dienste wie „WhatsApp“ oder „Telegram“.[172] Außerdem wurden die Gespräche nur zum Teil ausgewertet.[173] Ein Fehler war, dass die Erkenntnisse aus der TKÜ nicht an die Observationseinheiten des Mobilen Einsatzkommandos (MEK) weitergegeben wurden, dass hätte die Lokalisation von Anis Amri zur Aufnahme einer Observation erleichtert.
Der Sonderermittler des Berliner Senats, Bundesanwalt a. D. Bruno Jost, bemängelte später die mangelnden Ermittlungsergebnisse:
„Die seit April 2016 in dem Berliner Verfahren durchgeführten Observationen und Telekommunikationsüberwachungen erbrachten allerdings für den Vorwurf der Verbrechensverabredung im staatsschutzrelevanten Sinn keine weiterführenden Erkenntnisse, dafür aber zunehmend den Verdacht des Handeltreibens mit Betäubungsmitteln durch Amri und weitere Personen.“[174]
Der zuständige Sachbearbeiter beim LKA-Staatsschutzreferat 541, Kriminaloberkommissar L…, vermerkte:
„Die Maßnahmen zur Telekommunikationsüberwachung wurden am 21.09.2016 aufgrund mangelnder Erkenntnisse im Sinne Tatverdachts zum Versuch der Beteiligung an einem Mord beendet. Im Rahmen der parallel durchgeführten Observationsmaßnahmen (die ebenfalls längst eingestellt worden waren, G. P.) konnten keine Handelstätigkeit des AMRI festgestellt werden. Ein ausführlicher Bericht zu den Erkenntnissen aus den Überwachungsmaßnahmen liegt der Anzeige bei.“[175]
Am 1. November 2016 verfasste eine Kriminalkommissarin W. vom Kommissariat LKA 541 der Staatsschutzabteilung des LKA Berlin einen „Einleitungsbericht“ (zehn Seiten), in dem sie 72 Telefonate im Zeitraum Mitte Juni bis Mitte September 2016 zusammenfasste. Amri betreibe mit zwei Komplizen „gewerbsmäßigen, bandenmäßigen“ Drogenhandel. Kopf des Trio sei „Montassir“ alias Mohmad K.. Der Bericht wurde in das polizeiliche Informationssystem POLIKS eingespeist aber nicht weitergeleitet.[176]
11.3. Observation
Eine Observation bedarf einer richterlichen Genehmigung. Für die Durchführung der Observation ist die Polizei bzw. der Verfassungsschutz zuständig. In Nordrhein-Westfalen ist dies das Landeskriminalamt NW mit seinem Dezernat 64 Mobiles Einsatzkommando, Technische Einsatzgruppen, Zielfahndung. Dieses Dezernat gliedert sich in SG 64.1 MEK 1, SG 64.2 MEK 2, SG 64.3 technische Einsatzgruppe und SG 64.4 Zielfahndung.[177] bzw. der Verfassungsschutz mit seinem Referat 613 und dessen Observationsgruppe. In Berlin werden Observationen durch das Landeskriminalamt BE mit seinem Dezernat LKA 62 Mobiles Einsatzkommando (MEK) und dessen acht Gruppen durchgeführt.
Der personelle und technische Aufwand für eine Observation ist groß, wie der Buchautor Samu Weis berichtete, dabei ist der (Tarnungs-)Aufwand für Polizei und Verfassungsschutz unterschiedlich:
„Für eine 24-Stunden-Observation sind zwischen 20 und 30 Polizeibeamte im Schichtdienst notwendig. Beim Verfassungsschutz sind es bis zu 60 Agenten pro Woche. Selbst in den großen Bundesländern können daher maximal zehn Extremisten umfassend observiert werden. (…) Allein für die Überwachung von Rückkehrern aus den Bürgerkriegsgebieten des Nahen Ostens wären nach BDK-Schätzungen (Bund Deutscher Kriminalbeamter, G. P.) rund 3600 Beamte nötig. (…)
Gilt ein Islamist als gefährlich, dann entscheidet das Landeskriminalamt (LKA) im jeweiligen Bundesland, ob eine Rund-um-die-Uhr-Überwachung notwendig ist. Dann beginnt für die verdeckten Ermittler der Polizei die Arbeit. Zuerst geht es um einfache Fakten: Wohn- und Arbeitsort, der Tagesablauf. Erst dann kommen die Observationsteams zum Einsatz, die sogenannten Mobilen Einsatzkommandos (MEKs). Jedes Team besteht aus zehn bis zwölf Beamten. Da im Schichtdienst gearbeitet wird, sind für eine 24-Stunden-Überwachung mindestens zwei bis drei Teams nötig. Das bedeutet: 20 bis 36 Polizisten. (…)
Wen trifft der Islamist? In welche Moscheen geht er? Wen empfängt er in seiner Wohnung? „Kontakt/Bewegungsbild, heißt das im Behörden-Deutsch. Diese Observierungsphase kann bis zu zwei Wochen dauern und erweist sich mitunter als sehr schwierig. Polizisten können nicht einfach in Berlin-Neukölln oder Hamburg-Harburg im Stadtbild untertauchen, dort kennt jeder jeden. Fremde fallen auf.
Stadtteile, in denen arabische Familienklans herrschen, sind besonders schwierig. Dienstwagen zur Beschattung gibt es deshalb in allen Varianten – von der Schrottkarre bis zur Luxuslimousine. Polizisten tarnen sich als Jogger, als Lieferservice, als Bauarbeiter. Egal, wie gut die Tarnung ist, Geduld braucht es immer. Die meiste Zeit wird gewartet. Und zwar überall. Im Auto, in der Dönerbude oder dem Shisha-Café. Setzt sich die Zielperson in Bewegung, verfolgen die Polizisten sie, zu Fuß, aber auch per Auto, in der U-Bahn oder auf dem Fahrrad. Die Teams sind alphabetisch durchnummeriert. Team A ist das, was sich am nächsten zur Zielperson befindet.
Die Observationskräfte der Polizei, „Obser“ oder „MEKler“ genannt, erhalten eine mehrjährige Ausbildung.“[178]
Aber die Personalkapazitäten des Berliner MEKs sind begrenzt, wie das Magazin „Focus“ noch vor dem Terroranschlag im Oktober 2016 berichtete:
„Die Staatsschützer kennen ihre Gegner, sie wissen, wo sie wohnen und wie gefährlich sie sind. Aber: „Es ist unmöglich, sie lückenlos zu überwachen“, wie ein Fahnder anmerkt. So ist es eine Sicherheitspolitik des Abwägens, des Hoffens und des Bangens. Beispiel Bundeshauptstadt Berlin: 40 Gefährder gehören hier zum Top-Level und sollten rund um die Uhr überwacht werden. Unmöglich. Für die Observation ist das Mobile Einsatzkommando (MEK) zuständig. In Berlin gibt es davon neun Gruppen mit jeweils 12 bis 16 Mann. Für eine 24-Stunden-Überwachung eines einzigen Verdächtigen sind drei Gruppen zuständig. Heißt: Die Spezialisten können sich einem Gefährder drei Tage an die Fersen heften – oder drei Zielpersonen einen Tag.
Die Überwachung muss lückenlos sein: Welche Lokale oder Moscheen besucht er, mit wem hat er Kontakt, nimmt er Geld in Empfang?
Eigentlich ist der Einsatz der Elitepolizisten bereits die zweite Eskalationsstufe. Im Vorfeld steht die technische Überwachung: das Abhören der Telefone, das Mitlesen der Kommunikation über Social-Media-Kanäle. (…)
Gefahr erkannt, analysiert – aber längst nicht gebannt. Sobald der Einsatzbefehl an das MEK ergeht, liegt die Umsetzung beim sogenannten Führungsdienst.“[179]
Außerdem genehmigt ein Gericht eine Observation immer nur für einen bestimmten Zeitraum. Da die Personalkapazitäten der Polizei begrenzt sind, entscheidet anschließend die Polizei, an welchen Tagen sie die genehmigte Observation tatsächlich durchführt. Nachdem eine solche Entscheidung vorliegt, muss der Verdächtige erst einmal lokalisiert werden, dass gelingt nicht immer, so dass die Observation an diesem Tag ins Leere läuft. Manchmal verreist der Verdächtige über Landesgrenzen hinweg, dann ist – nach dem föderalistischen Prinzip - eine Observation nur im Rahmen der Amtshilfe möglich.
Zum bürokratischen Prozedere zwischen Antrag, Genehmigung und Durchführung einer Observationsmaßnahme berichtete der Berliner Sonderermittler Bruno Jost in seinem „Abschlussbericht“:
„Observationen werden im Bereich der Berliner Polizei auf Ersuchen der jeweiligen Fachdienststellen grundsätzlich durch Spezialkräfte des LKA 62 (Mobiles Einsatzkommando) durchgeführt. Die entsprechenden Bedarfsanforderungen werden vom Fachdezernat (vorliegend LKA 54) begründet und an die Abteilung (LKA 5) gesteuert. Dort erfolgt unter Beteiligung der Dezernatsleitungen sowie der Abteilungsleitung die wöchentliche „Observationskoordination“, also ein Abgleich der Anmeldungen aus den verschiedenen Fachdezernaten, bevor die abschließende Bedarfsmitteilung der Abteilung zentral über die Steuerungsstelle LKA 511 an LKA 6 gerichtet wird.
Zuvor erfolgt innerhalb der Fachdezernate eine eigene Priorisierung, also eine Vorabentscheidung darüber, in welcher Reihenfolge die Observation für die „eigenen“ Gefährder beantragt wird. Die dezernatsinterne Priorisierung und die Priorisierung im Rahmen der Koordination durch die Abteilung orientieren sich an verschiedenen Kriterien wie z.B. der Schwere des dem Observationsauftrags zugrunde liegenden Deliktes, Strafzumessung, zeitliche Dringlichkeit, Phänomenzugehörigkeit und Bearbeitungsreife des Vorgangs. Diese Priorisierungen fließen in die Entscheidung von LKA 6 ein.
Die Ersuchen sollen neben den notwendigen Personendaten aktuelle Erkenntnisse zur Person, zum Sachverhalt und vor allem zu den Zielen der Observation enthalten. Zur wöchentlichen „Phänomenrunde“ des LKA 54, in der eine Vorbesprechung der Priorisierung stattfindet, wird üblicherweise auch das LKA 6 eingeladen. Die Entscheidung darüber, ob und in welchem Umfang eine beantragte Observation tatsächlich erfolgt, trifft letztlich das LKA 6 in eigener Zuständigkeit. Die Entscheidung wird den anfragenden Dienststellen am Freitag für die folgende Kalenderwoche mitgeteilt.(…)
Die o.g. Observationsanforderungen wurden durchgängig mit folgendem Text begründet:
„Anis AMRI ist Angehöriger des islamistisch-jihadistischen Personenspektrums. Gemäß der vom LKA NRW übermittelten Erkenntnislage versuche AMRI offensiv, Personen als Beteiligte an islamistisch motivierten Anschlägen im Bundesgebiet zu gewinnen. Er beabsichtige, sich mit Schnellfeuergewehren des Typs AK47 zu bewaffnen, die er über Kontaktpersonen in der französischen Islamistenszene beschaffen könne. AMRI hält sich abwechselnd in Berlin und Dortmund auf.““[180]
Nachdem Anis Amri am 17. Februar 2016 als „Gefährder“ eingestuft worden war, ordnete der Direktor des LKA NW an, dass er ab dem 18. Februar bis zum 24. März 2016 anlassbezogen observiert werden sollte.[181] In dieser Zeit (22. Februar bis 24. März 2016) hielt sich Anis Amri allerdings in Berlin auf, so dass das Personal des LKA NW gar nicht zum Einsatz kam, sondern die Berliner diese präventivpolizeiliche Aufgabe bewältigen mussten. Tatsächlich wurde die angeordnete Observation am 18. März 2016 vorläufig eingestellt.[182]
Am 24. März 2016 ordnete der Leitende Kriminaldirektor des LKA NW erneut eine längerfristige Observation und die Datenerhebung durch den verdeckten Einsatz technischer Mittel zur Anfertigung von Bildaufnahmen an.[183]
Am 4. April 2016 fasste das Amtsgerichts Tiergarten in Berlin den Beschluss, aufgrund Amris Anschlagsdrohungen weiterhin eine Überwachung bis zum 30. August 2016 zu erlauben.[184] Da sich Anis Amri zeitweise außerhalb von Berlin aufhielt, so war er vom 5. bis 11./12. April[185] in Oberhausen, wandte sich der Polizeipräsident in Berlin (PP) wiederholt an die Kollegen in Nordrhein-Westfalen, damit sie im Rahmen der Amtshilfe die Observationsmaßnahmen im fraglichen Zeitraum durchführen sollten. Die Kollegen entsprachen dem Begehren.
Allerdings wurde die Observation am 15. Juni 2016, also bereits nach sechs Wochen, ergebnislos eingestellt.[186] Zwei Wochen später, am 1. Juli, verlängerte das Amtsgericht Tiergarten auf Antrag der Generalstaatsanwaltschaft Berlin die Genehmigung für die Dauer der Observation vom 30. August bis zum 21. Oktober 2016.[187] Dass die Observation zu diesem Zeitpunkt gar nicht mehr stattfand, war von der Berliner Polizei an die Generalstaatsanwaltschaft gar nicht gemeldet worden.
Außerdem fanden die tatsächlichen Observationen in Berlin nur tagsüber und nur Werktags statt. Sie begannen i. d. R. am späten Vormittag oder Nachmittag und dauerten selten länger als bis 23.00 Uhr und wurden auch dann schematisch beendet, wenn Anis Amri noch im Stadtgebiet unterwegs war, um Leute zu treffen. Der Berliner Sonderermittler Bundesanwalt a. D. Bruno Jost erklärte dazu später:
„Es war schon überraschend, dass man eine Observation sozusagen fast nach Bürozeiten durchführt. Es war schon auffällig, dass die Observation im Regelfall am frühen Abend endete und vor allem – das fand ich erstaunlich – dass die Observation auf die Zeit von Montag bis Freitag beschränkt war, das ist schon bemerkenswert“.[188]
Nachdem Anis Amri erkannt hatte, dass er durch die Polizei observiert wurde, versucht dere seine Verfolger zu „schütteln“. Dazu berichtete der „Spiegel“:
„Unterdessen überwacht das Berliner LKA Amri weiter. Beamte beobachten, wie er durch die Stadt streunt, zu Lidl, ins Gesundbrunnencenter, in die Dönerbude, durch Kreuzberg, Neukölln und den Prenzlauer Berg. Und häufig in die Fussilet-Moschee. Sie wird zu seinem zweiten Zuhause.
Immer öfter gelingt es Amri, die Ermittler abzuschütteln. An der Turmstraße springt er im letzten Moment in die vollbesetzte U-Bahn. „Die Zielperson“, heißt es im Protokoll, „kann nicht weiter observiert werden.“ Tipps für konspiratives Verhalten hatte Amri bereits in seinem Chat mit den Männern aus dem Kampfgebiet bekommen.“[189]
So hieß es in einem Bericht des LKA Berlin vom 30. Juni 2016:
„Geht in Moscheen, die der gewaltbefürwortenden Salafistenszene zugerechnet werden können. Zudem verhält er sich der Beschuldigte AMRI weiterhin konspirativ. So versucht er in Telefongesprächen, die er unter Verwendung der Mobilfunknummer xxxxx führt, gezielt Fehlinformationen über seinen Standort zu verbreiten. … Er versucht Polizeibeamten und Personen, die er als zivile Polizeibeamte zu erkennen glaubt, aus dem Weg zu gehen.“[190]
Als die Observationsmaßnahmen am 15. Juni 2016 eingestellt wurden, unterließ es das LKA Berlin unterließ, die Generalstaatsanwaltschaft von der Einstellung der Beschattungsmaßnahmen zu unterrichten. Außerdem heuchelte das LKA Berlin in einer Besprechung der GTAZ-AG „Operativer Informationsaustausch“ am 15. Juni - trotz der praktischen Einstellung der Aufklärungsmaßnahmen - laut Protokoll der Sitzung:
„- Nach den vorliegenden Erkenntnissen kommen die Teilnehmer überein, dass derzeit keine konkrete Gefährdungskomponente erkennbar ist. Weiterhin wird von den Teilnehmern festgehalten, dass die Zielrichtung der weiteren ausländerrechtlichen Bearbeitung die Sicherung der zukünftigen Abschiebung sein sollte. (…)
- LKA BE setzt die bisherigen Maßnahmen in eigener Zuständigkeit fort, kann aber Operativmaßnahmen im bisherigen Umfang nicht mehr gewährleisten.
- LKA BE hält Rücksprache mit der Generalstaatsanwaltschaft und steuert vorliegende Erkenntnisse an LKA NW. LKA NW hält Rücksprache mit der Ausländerbehörde Kleve, um einen möglichen Abschiebeprozess in die Wege zu leiten.“[191]
So ist die Formulierung über die vermeintliche „Fortsetzung der bisherigen Maßnahmen“ auslegungsfähig. Tatsächlich wurde die polizeiliche Observation von der LKA-Bürokratie in den Polizeiakten nur noch simuliert. Ein früherer GTAZ-Mitarbeiter erklärte zu diesem bürokratischen Gehabe:
„Protokolle (der GTAZ-Sitzungen, G. P.) sind das Papier nicht wert, auf dem sie stehen. Es wird der Stand ausgetauscht, einer übernimmt den Fall, aber daraus folgt nichts. Im Protokoll steht viel drin, damit es mal gesagt wurde, um sich abzusichern, damit man immer sagen kann, man hat es ja gesagt. Im Behördenjargon heißt das auch „Melden macht frei“. (…)
Die Berliner waren immer die Größten: „Icke“, „icke“! Wir lassen uns nicht sagen, dass wir es nicht können.“[192]
Zur Begründung der Einstellung der Überwachung durch Observation berichtete der „Spiegel“:
„Und so stellt die Generalstaatsanwaltschaft am 21. September, zwei Tage nach dem Geheimdiensthinweis (des marokkanischen D[G]ST, G. P.), die Überwachung Amris ein. Ein Antrag auf eine weitere Verlängerung der Maßnahme beim zuständigen Gericht wäre aus Sicht der Ermittler aussichtslos gewesen. Der Tunesier, heißt es bei der Justizbehörde, konnte vom Staatsschutz „in Berlin zu diesem Zeitpunkt nicht mehr festgestellt, Verbindungen zu seinen früheren Kontaktpersonen nicht beobachtet und er an den bekannten Anlaufstellen, namentlich einer relevanten Moschee, nicht mehr aufgenommen werden“. Mit anderen Worten: Rund drei Monate vor seinem Anschlag wissen zumindest die Berliner nicht mehr, wo der Gefährder überhaupt ist.“[193]
Dabei war diese Behördenentscheidung innerhalb der Polizei umstritten. Ohne Telekommunikationsüberwachung und ohne Observation bestehe die Gefahr, dass er sich der polizeilichen Beobachtung im Stadtgebiet entziehen und untertauchen würde, hieß es von Seiten des Dezernats LKA 541 des LKA Berlin. Angeblich stellte auch das LKA Berlin am 30. Juni 2016 einen Verlängerungsantrag und begründete diesen mit dem konspirativen Verhalten Amris.
Nachdem das Amtsgericht Tiergarten bereits am 4. April und am 3. Juli Anträgen der Generalstaatsanwaltschaft Berlin zugestimmt hatte, die Observation von Anis Amri zu verlängern, stimmte es am 19. August 2016 zum dritten Mal einer Verlängerung zu, obwohl die Beschattungsmaßnahmen schon Monate zuvor durch das Landeskriminalamt längst eingestellt worden waren.[194] Es ist erstaunlich, dass das LKA BE die Generalstaatsanwaltschaft nicht über die längst vollzogene Einstellung der Observation unterrichtete, es ist gleichfalls erstaunlich, dass die Generalstaatsanwaltschaft über Monate hinweg eine Fortsetzung der Maßnahmen beantragte, ohne einmal beim LKA BE nach den Beobachtungsergebnissen der vermeintlichen Beschattung nachzufragen.
Während so in der Zeit vom 18. Februar bis zum 21. Oktober (246 Tage) eine (richterliche) Genehmigung für die Durchführung von Observationsmaßnahmen vorlag, wurde Anis Amri nur an insgesamt dreißig Tagen beschattet. Davon entfielen zehn Tage auf seinen Aufenthalt in NRW, an den übrigen zwanzig Tagen fand die Beschattung in Berlin statt.[195] So wurde er beispielsweise am 24.4., 2.5., 18.5., 19.5. und 20.5. in NRW observiert. Als er am 24. Mai nach Berlin zurückfuhr, übernahm wieder das LKA BE die Observation. Diese wurde am 25.5., 30.05, 1.6., 2.6., 6.6., 7.6., 8.6., 9.6., 10.6., 13.6., 14.6. und 15.6. fortgesetzt. In den letzten sechs Monaten vor dem Anschlag fanden keinerlei Observationen mehr statt.
Dazu meinte der Berliner Sonderermittler in seinem „Abschlussbericht“:
„Gleichwohl ist es kaum nachvollziehbar, wenn in einem Zeitraum von weit mehr als sechs Monaten eine Umsetzung der Maßnahme an gerade einmal 30 Tagen erfolgt. Genauso unverständlich ist es, dass schon vor Ende der „Laufzeit“ des ersten richterlichen Beschlusses die Observation faktisch eingestellt, gleichwohl noch zweimal eine Verlängerung der richterlichen Anordnung erwirkt und dann auch von dieser kein Gebrauch gemacht wurde.“[196]
Observationen haben darüberhinaus den Nachteil, dass sie weitergehende polizeiliche Maßnahmen ausschließen, erst so konnte Anis Amri über Monate hinweg (tagtäglich) seinen Drogengeschäften – von der Polizei beobachtet - nachgehen und sich als Neuberliner auf dem umkämpften Drogenmarkt in Berlin etablieren, ohne ein einziges Mal von einem RDler des Rausgiftdezernats belästigt zu werden.
Zusätzlich zur Observation durch das Mobile Einsatzkommando wurde Anis Amri noch zur „Polizeilichen Beobachtung“ ausgeschrieben: Am 10. Oktober 2016 ordnete das Amtsgericht Krefeld auf Antrag des Polizeilichen Staatsschutz des Polizeipräsidiums Krefeld die Polizeiliche Beobachtung (PB 07) von Anis Amri an. Dieser wurde daraufhin am 13. Oktober in das nordrhein-westfälische Polizei-Auskunfts-System (POLAS) und in das Schengener Informationssystem (SIS) der EU mit dem Vermerk „foreign fighter“ (fofi) aufgenommen.[197]
Am 13. Oktober 1996 teilte eine Kriminalhauptkommissarin des „LKA NW, Abteilung 2 – SG 21.3“ der/dem „ZI32-Sirene[198]-Deutschland (BKA)“ in einer Email mit, man hätte Anis Amri als „foreign fighter“ klassifiziert und „schengenweit zur polizeilichen Beobachtung ausgeschrieben. Sofortmaßnahme wurde aktiviert.“[199]
Außerdem wurde am 19. Februar 2016 eine Überwachungskamera im Polizeigebäude des Abschnitts 33 in der Perleberger Str. 61A installiert, um die Besuche insbesondere von Anis Amri in der Fussilet 33-Moschee gegenüber in der Perleberger Str. 14 zu erfassen. Eine weitere Kamera wurde – zumindest gelegentlich – vom Berliner Verfassungsschutz am Hauseingang platziert. Nicht zuletzt sind zur Überwachung des öffentlichen Raumes in Berlin mehr als 14.765 Videokameras (Stand: Ende 2016) installiert, davon überwachen 13.640 Stück den öffentlichen Nahverkehr in U- und S-Bahnhöfen und den Fahrzeugen.[200]
Die Polizeibehörden in NRW waren besorgt, da sie keine Erkenntnisse mehr über den aktuellen Aufenthaltsort von Anis Amri hatten. Entsprechende Nachfragen schickte das LKA NW am 19. und 23. August 2016 an den Polizeipräsidenten in Berlin.
Gleichzeitig soll spätestens ab dem 13. Oktober 2016 eine „Nachrichtendienstliche Beobachtung durch BfV“ angeordnet worden sein; dies wurde vom BfV dementiert: „Das genannte Datum 13.10.2016 kann hier nicht in Zusammenhang mit einem Tätigwerden des BfV gesetzt werden.“[201]
12. Erkenntnisse der Nachrichtendienste
Der Sonderermittler des Berliner Senats kam in seinem „Abschlussbericht“ zu einer ernüchternden Erkenntnis:
„Soweit aus den hier vorliegenden Akten ersichtlich, spielten die deutschen Nachrichtendienste (hier BfV, LfV Berlin und BND) sowohl im Vorfeld des Anschlags vom 19.12.2016 als auch bei der Aufklärung und Aufarbeitung des Verbrechens eine bemerkenswert bedeutungslose Rolle. Dies gab mir Anlass, den Kenntnisstand der jeweiligen Dienste über AMRI zu erfragen und weiterhin zu klären, ob und in welcher Weise etwa eigene Erkenntnisse proaktiv mit den anderen Diensten und/oder Polizeibehörden geteilt wurde und ob umgekehrt von der Polizei Wissen der Dienste abgefragt und in Anspruch genommen wurde.“[202]
12.1. Bundesamt für Verfassungsschutz
Für den Fall Anis Amri war im BfV die Sachbearbeiterin F. mit Sitz in Berlin-Treptow zuständig.[203]
Nach Angaben der Bundesregierung wurde das Bundesamt für Verfassungsschutz zum ersten Mal am 20. Januar 2016 durch einen Gefährdungshinweis vom LKA NW, der über das LfV NW weitergeleitet wurde, auf den Fall Anis Amri aufmerksam:
„Aus diesem Hinweis ergaben sich Rückschlüsse auf Herkunft, Namen, Aliaspersonalien, nicht näher spezifizierte Kontakte im In- und Ausland sowie auf ein mögliches Eigentumsdelikt in Berlin zur Erlangung von Geldmitteln zur Vorbereitung eines Anschlags mit Schnellfeuergewehren durch AMRI.“[204]
In gleicherweise stellte der Berliner Sonderermittler Bruno Jost fest:
„Das BfV hat (…) am 17.5.2017 mitgeteilt, es habe vor dem Anschlag keine eigenen Informationen zu AMRI besessen und auch keine eigene Informationsbeschaffung zu AMRI betrieben. Selbst die Erkenntnisse des marokkanischen Dienstes seien dem BfV nicht unmittelbar von dort zugegangen, sondern nur in Form eines zusammenfassenden Schreibens des LKA NRW übermittelt worden, dem eines der insgesamt vier marokkanischen Schreiben auszugsweise beigefügt gewesen sei. Deswegen habe das BfV sich zu einer Validierung dieser Informationen veranlasst gesehen. Eine Intensivierung des Informationsaustausches mit ausländischen Diensten habe erst nach dem 19.12.2016 eingesetzt, wobei diese eigeninitiativ an das BfV herangetreten sein.“[205]
Im Januar 2016 hieß es in einem „Behördenzeugnis“, das vom BfV-Präsident Hans-Georg Maaßen persönlich unterzeichnet wurde:
„AMRI versuche offensiv, Personen als Beteiligte an islamistisch motivierten Anschlägen im Bundesgebiet zu gewinnen. Er beabsichtige, sich mit Schnellfeuergewehren des Typs AK47 zu bewaffnen, die er über Kontaktpersonen in der französischen Islamistenszene beschaffen könne.
Derzeit plane AMRI zur Beschaffung der nötigen finanziellen Mittel einen Einbruchsdiebstahl. Dazu habe der bis zum 23. Dezember 2015 in der JVA Berlin-Moabit inhaftierte xxxxx ihm eine Tatgelegenheit eröffnet:
Ein Schwager des xxxxx wohne in einem freistehenden Einfamilienhaus mit Schwimmbad und ggf. Kameraüberwachung in Berlin und lagere 200.000 Euro Bargeld und mehrere Kilogramm Goldschmuck im Schlafzimmer.
An dem geplanten Einbruch sollen sich neben AMRI noch zwei weitere Personen (u. a. Mohmad K., G. P.) beteiligen.“[206]
Ein solches „Behördenzeugnis“ dient dem Informationsaustausch zwischen Verfassungsschutz und Polizei. Der Verfassungsschutz tritt dabei als „Zeuge vom Hörensagen“ auf, ohne dass seine Quelle offengelegt werden muss. Zur Erklärung, warum das BfV ein „Behördenzeugnis“ zu Anis Amri ausstellte, obwohl es mit dem Fall (angeblich) gar nicht befasst war, stellte Bundesanwalt a. D. Bruno Jost fest:
„Das LKA NRW führte seinerzeit im Auftrag des Generalbundesanwalts ein umfangreiches Ermittlungsverfahren gegen verschiedene Personen wegen Bildung bzw. Unterstützung einer terroristischen Vereinigung. In diesem Verfahren mit der Bezeichnung „EK Ventum“ ergaben sich – gewissermaßen als „Beifang“ – auch (möglicherweise strafrechtlich relevante) Erkenntnisse zu AMRI, der selbst aber nicht Beschuldigter des Ermittlungsverfahrens war. Um mit diesen Erkenntnissen möglichst schnell ein Ermittlungsverfahren gegen AMRI einleiten zu können, ohne gleichzeitig die Ermittlungen im Ausgangsverfahren „Ventum“ zu gefährden, übernahm das BfV quasi als „Dienstleistung“ die Aufgabe, das im Verfahren „Ventum“ angefallene, AMRI betreffende Wissen als Quellenmeldung in einem Behördenzeugnis darzustellen und so die eigentliche Herkunft zu verfremden. Tatsächlich handelte es beim Inhalt des Behördenzeugnisses also nicht um originäres Wissen des BfV.“[207]
Trotzdem hieß es in einer Meldung des Verfassungsschutzes an den Bundesnachrichtendienst vom 4. Februar 2016:
„In der Gesamtschau ist der Eintritt eines gefährdenden Ereignisses im Sinne des vorliegenden Hinweises derzeit daher als eher auszuschließen zu bewerten. Diese Bewertung ist mit den Bundessicherheitsbehörden sowie dem LKA Berlin und LKA NW abgestimmt.“[208]
Seit Anfang Juli 2016 wusste das BfV durch einen Hinweis des LKA BE, dass Anis Amri die Fussilet 33-Moschee in Berlin-Moabit aufsuchte.
Außerdem tauchte der Name Anis Amri in zwei Kurzmitteilungen des Bundesamtes für Verfassungsschutz an einzelne/verschiedene Landesämter vom 30. Juli und 3. August 2016 auf.[209] Darin ging es um die Kontrolle von Anis Amri beim Ausreiseversuch über Friedrichshafen.
Am 7. September 2016 erfasste das BfV Anis Amri in der Behörden-übergreifenden Anti-Terror-Datei (ATD). In einem mehrstufigen Zugriffsverfahren hat der abfragende Beamte zunächst nur Zugriff auf die „erweiterte Index-Datei“, die den Namen, Telefonnummern, Email-Adressen und Bankdaten etc. der gesuchten Person enthält, danach hat der Benutzer Zugang zu über hundert Dateien, in denen möglicherweise Daten zur gesuchten Person gespeichert sind. Gleichzeitig wird bei den Nachrichtendiensten im Rahmen der „verdeckten Speicherung“ registriert, welche Polizeidienststelle die Daten abgefragt hat, so dass die Geheimdienstler den betreffenden Polizeibeamten zusätzliche Informationen zukommen lassen können, wenn sie dies für wünschenswert halten. Gemäß dem Eintrag Amris in die Datei, zählte er zu einer Gruppe von „Personen, die rechtswidrig Gewalt als Mittel zur Durchsetzung international ausgerichteter politischer oder religiöser Belange anwenden oder eine solche Gewaltanwendung unterstützen, vorbereiten, befürworten oder durch ihre Tätigkeiten vorsätzlich hervorrufen“, wie es in einem Schreiben des BfV an das BKA hieß.[210]
Im Oktober 2016 forderte das Bundesamt für Verfassungsschutz, Abteilung 6 „Islamismus und islamistischer Terrorismus“, alle deutschen Sicherheitsbehörden auf, alle Beobachtungen zum Fall Amri zu melden.
Am 2. November 2016 sagte der BfV-Vertreter in der GTAZ-AG Operativer Informationsaustausch zu, die Informationen des marokkanischen Partnerdienstes DGST zu überprüfen und das Ergebnis an die anderen Behörden weiterzuleiten. Daraufhin fragte das BfV am 8. November 2016 bei einem anderen ausländischen Nachrichtendienstnach; ob und wie diese Anfrage beantwortet wurde, ist hier nicht bekannt.
12.2. Verfassungsschutzabteilung beim Berliner Innensenator
Der Berliner Verfassungsschutz war – nach eigenen Angaben – mit dem Fall Anis Amri kaum befasst, wie der Berliner Sonderermittler feststellte:
„Die Berliner Verfassungsschutzbehörde (LfV Berlin) teilte auf meine Anfrage vom 16.5.2017 mit, vor dem 19.12.2016 lediglich selbst erhobenes Bildmaterial von AMRI besessen zu haben, das am 24.4.2016 und Ende September/Anfang Oktober 2016 entstanden sei. Zudem seien erfolglos Lichtbildvorlagen bei verschiedenen Quellen unternommen worden.
Von anderen deutschen Diensten habe die LfV Berlin bis Ende 2016 lediglich die unter den Sicherheitsbehörden ausgetauschten Informationen zu AMRI erhalten, beispielweise über seine Einstufung als Gefährder in NRW, seinen Ausreiseversuch in Friedrichshafen oder seine Angaben bei der Anhörung im Asylverfahren durch das BAMF. Die LfV Berlin sei weder von der Berliner Polizei noch von Dienststellen des Bundes oder anderer Bundesländer um Unterstützung oder Amtshilfe (etwa bei Observationen) gebeten worden und habe solche auch nicht geleistet.
Diese Auskünfte decken sich mit den Erkenntnissen, die sich aus einem Stehordner mit Unterlagen ergeben, der mir von der LfV mit dem Bemerken übergeben wurde, er enthalte alle dort über AMRI vorhandenen Erkenntnisse.“[211]
12.3. Verfassungsschutz in Düsseldorf
Der Verfassungsschutz stellte dem Regierungsgutachter Prof. Dr. Bernhard Kretschmer für sein amtliches Gutachten zum Fall Amri immerhin 2.872 Blatt seiner Geheimdienstakten zur Verfügung. Über deren Inhalt wurde nichts bekannt.[212]
Außerdem räumte der Leiter des Verfassungsschutzes, Ministerialdirigent Burkhard Freier, konkret ein, dass der Verfassungsschutz bei der Einstufung der Person von Anis Amri als „Gefährder“ beteiligt war. So hieß es im „Zwischenbericht“ des Parlamentarischen Untersuchungsausschusses über dessen Zeugenvernehmung am 29. März 2017:
„Zu der Befassung der Polizeibehörden und des Verfassungsschutzes mit Anis Amri erklärte der Zeuge, Anis Amri sei in Abstimmung mit dem Verfassungsschutz von der Polizei als Gefährder eingestuft worden. Die Einstufung einer Person als Gefährder erfolge in NRW in Abstimmung der Behörden, weil auch der Verfassungsschutz Informationen zu den Personen habe und deswegen zusammen mit der Polizei einschätzen könne und müsse, ob eine Person ein Gefährder sei. Für Maßnahmen betreffend eingestufter Personen seien die Polizei in einer A-Position und der Verfassungsschutz in der B-Position. Je näher die Gefahr oder die Verwirklichung einer Gefahr sei, desto mehr sei die Polizei zuständig. Im gesamten Verfahren könne es immer mal wieder zu Lücken oder Überschneidungen kommen, so dass es auch hinsichtlich der Maßnahmen einer Abstimmung bedürfe. Um das zu operationalisieren finde alle 14 Tage eine Jour fixe mit dem LKA statt. Unabhängig vom GTAZ werden in NRW Einzelpersonen in Fallkonferenzen durchgesprochen. Zudem werde eine Nutzwertanalyse genutzt. Hierbei handele es sich um eine wissenschaftlich basierte Möglichkeit, eine Person einzuschätzen und es entspreche in etwa dem bundesweit eingeführten Radar-iTE (wurde erst im Verlauf des Jahres 2017 eingeführt, G. P.). Ungeachtet der A-Position der Polizei sei der Verfassungsschutz befugt, bei Gefährdern nachrichtendienstliche Mittel aus eigener Zuständigkeit einzusetzen. Im Fall Amri seien im März Observationen und im Oktober eine MSC-Anfrage erfolgt. “[213]
12.4. Bundesnachrichtendienst
Das Hauptquartier des Bundesnachrichtendienstes befindet sich seit Jahrzehnte, im bayerischen Pullach (Heilmannstr. 30). Im Frühjahr 2014 zogen die ersten BNDler ins neue Hauptquartier nach Berlin (Chausseestr.) um. Bis zur endgültigen Fertigstellung residieren sie in einer ehemaligen Kaserne aus der Kaiserzeit in Berlin-Lichterfelde (Gardeschützenweg 71-101).[214] Hier befindet sich u. a. das Stabsgebäude mit dem Büro des BND-Präsidenten Bruno Kahl und dem Lage- und Informationszentrum (LIZ) für rund 50 Geheimdienstmitarbeiter.
Beim BND ist die Abteilung 5 Ausländer- und Linksextremismus (vormals: Operative Aufklärung / Auswertung - Internationaler Terrorismus- Internationale Organisierte Kriminalität) für Internationalen Terrorismus und Terrorfinanzierung aber auch Geldwäsche, Internationalen Drogenhandel und Illegale Migration zuständig. Das Referat Bereich Internationaler Terrorismus war in Berlin-Lichterfelde (Gardeschützenweg) angesiedelt, als eine der ersten Abteilungen zogen die Terroristenexperten mittlerweile um ins neue Hauptquartier in Berlin-Mitte (Chausseestraße / Ida-von-Arnim-Straße).
Am 4. Februar 2016 erhielt der BND einen ersten Hinweis auf Anis Amri durch das Bundeskriminalamt. Welche Erkenntnisse der Bundesnachrichtendienst (BND) über Anis Amri und seine libyschen IS-Kontaktleute hatte und welche Detailtiefe dieser Kenntnisstand besaß, ist nicht bekannt. Die vom LKA NW erfassten libyschen Telefonnummern wurden vom Bundesnachrichtendienst überprüft, allerdings mit „negativem Ergebnis“.[215] Nachdem der BND Informationen vom marokkanischen DGST erhalten hatte, erstellte er durch Internet-Recherchen ein Online-Profil von Anis Amri.
12.5. Ausländische Nachrichtendienste
Insgesamt viermal (19. September und am 11., 14. und 26. Oktober 2016) warnte der marokkanische Sicherheitsdienst Direction générale de la surveillance du territoire (DGST bzw. Mudīriyyat Murāqabat at-Turāb al-Waṭanī) die marokkanische Dependance des Bundesnachrichtendienstes und den lokalen Vertreter des Bundeskriminalamtes (BKA-VB Rabat) vor den Umtrieben von Anis Ben Othman Amri. Dieser sei ein Anhänger des Islamischen Staates. Er halte die BRD für ein „Land des Unglaubens“, das die muslimischen Brüder erpressen würde. Amri hätte sich zudem in Dortmund mit zwei Vertretern des IS, einem Russen, der von den deutschen Behörden nach Russland abgeschoben werden sollte, und einem Marokkaner, getroffen. Außerdem würde er in Berlin bei einem Marokkaner wohnen, dessen Eltern IS-Anhänger seien und dessen Verwandte in Libyen, Syrien und Irak kämpfen würden. So übermittelten die Marokkaner die Wohnadresse eines ihrer verdächtigen Landsleute in Berlin. Außerdem übermittelten die Marokkaner Lichtbilder der Kontaktpersonen Amris.[216]
Die Informationen wurden in der GTAZ unter dem Stichwort „Informationsaustausch in Staatsschutzangelegenheiten (Islamismus); hier: Erkenntnismitteilung Marokko zu Anis AMRI V“ (kurz) behandelt. Aber die Berliner Polizei hatte an diesen Informationen kein Interesse.[217] Zwei Tage nach der ersten Warnung des marokkanischen Sicherheitsdienstes stellten die Berliner Behörden die Telefonüberwachung von Anis Amri ein.
Später meldeten die tunesischen Sicherheitsdienste am 4. Oktober 2016, die von Anis Amri in Libyen angerufenen Personen seien tunesische Staatsbürger mit vermutlichem Anschluss an terroristische Gruppierungen.[218]
Dass die Nachrichtendienste nicht handelten, könnte ein Hinweis darauf sein, dass sie im Herbst 2016 dicht an Anis Amri dran hingen und glaubten, ihn „an der langen Leine“ kontrollieren zu können – anders als die Polizei, die ihn bereits im Sommer aus dem Blick verloren hat. So hält es der frühere Bundestagsabgeordnete Hans-Christian Ströbele (Bündnis 90 / Die Grünen) für plausibel, dass die Geheimdienste über die Person Amri Informationen zu seinen libyschen IS-Kontaktleuten sammelten, die damals Anschläge in Europa planten oder vorbereiteten.[219]
13. Beratungen im GTAZ
Im Dezember 2004 wurde das Gemeinsame Terrorismusabwehrzentrum (GTAZ) in einer alten „Stasi“-Kaserne in Berlin-Treptow (Am Treptower Park 5-8) eingerichtet. Mindestens 220 Vertreter von vierzig deutschen Sicherheitsbehörden arbeiten hier zusammen. Mit dem GTAZ konnte ein Koordinationszentrum der deutschen Sicherheitsbehörden geschaffen werden, während gleichzeitig dem verhätschelten Landesbeamtentum dutzende lukrative Führungsposten erhalten blieben. Dabei waren der Gründung des GTAZ jahrelange Kompetenzstreitigkeiten vorausgegangen, wobei gerade der Freistaat Bayern Angst vor einem Machtverlust hatte.
Die Folge der Kompromisslösung „GTAZ“ ist verheerend, wie der Jurist Dr. Nikolaos Gazeas befand:
„Es gibt keinen im GTAZ, der den Hut aufhat und bestimmt, was dort geschieht. Ein weiteres Kernproblem liegt in meinen Augen darin, dass im GTAZ keine verbindlichen Entscheidungen getroffen werden, sondern eben nur operative Maßnahmen gemeinsam besprochen werden.“[220]
Selbst der Bundesinnenminister Thomas de Maizière räumte am 27. März 2017 in einer Anhörung gegenüber dem Parlamentarischen Untersuchungsausschuss in Düsseldorf Defizite ein, die auf die Arbeitsweise des GTAZ zurückzuführen seien. Im „Zwischenbericht“ des Ausschusses hieß es:
„Zur Arbeitsweise des GTAZ führte der Zeuge aus, dass das im Jahr 2004 vor dem Hintergrund der Ereignisse des 11. September 2001 gegründete und seitdem fortentwickelte GTAZ keine eigenständige Behörde, sondern ein institutionalisiertes Treffen der teilnehmenden Behörden des Bundes und der Länder sei. Besondere Relevanz für die operative Fallbearbeitung der Sicherheitsbehörden habe dabei die AG „Operativer Informationsaustausch“, in der sich die jeweils betroffenen Behörden über konkrete Einzelfälle, so siebenmal im Jahr 2016 über Anis Amri, austauschen. Der Zeuge betonte, dass Gegenstand der Besprechungen und Bewertungen dieser AG nicht Personen, sondern Gefährdungssachverhalte seien. Die Bewertung, dass ein von Amri ausgehendes schädigendes Ereignis eher unwahrscheinlich sei, habe sich auf das den Sicherheitsbehörden aus der EK „Ventum“ bekannte Anschlagsszenario und nicht die Person Amri bezogen. Die AG folge dem Grundprinzip, nach Abwägung aller vorliegenden Informationen zu einem gemeinsamen Ergebnis zu kommen und verständige sich auf bestimmte Maßnahmen, die dann in Verantwortung der federführenden Behörden durchgeführt werden würden. Im Fall Amri sei es die meiste Zeit das Land NRW gewesen. Weiter wies der Zeuge darauf hin, dass in der Vergangenheit trotz steigender Anzahl von Gefährdungshinweisen in vielen Fällen Anschläge haben verhindert werden können. Obwohl dies zeige, dass das GTAZ prinzipiell gut aufgestellt sei, erfordere die zunehmende Dynamik und Komplexität der terroristischen Bedrohungen eine Weiterentwicklung der Arbeitsmethoden des GTAZ.“[221]
Das Gemeinsame Terrorismusabwehrzentrum (GTAZ) hat sich in verschiedenen Gremien rund ein Dutzend Mal mit dem Fall Anis Ben Othman Amri beschäftigt. Kein weiterer Fall wurde so oft und so intensiv besprochen, wie dieser Fall.
Die erste Sitzung der Arbeitsgruppe Operativer Informationsaustausch (OPI bzw. informell Infoboard) im GTAZ zu Anis Amri fand am 4. Februar 2016 statt. Bei diesem Treffen ging es um die Frage, wie seine Gefährlichkeit zu taxieren sei: Die Behörden haben hierfür Prognosemodell mit einer achtstufigen Skala entwickelt. Ziffer „Eins“ steht dafür, dass „mit einem gefährdenden Ereignis zu rechnen ist“; die „Acht“ bedeutet, ein solches Ereignis sei auszuschließen. Damals kam man zu der Ersteinschätzung, dass seine Gefährlichkeit mit „7/8“ (= „sieben von acht möglichen“) zu bewerten sei, dass also ein „schädigendes Ereignis ist in der Zukunft eher auszuschließen“. Außerdem wurde entschieden, Anis Amri in das INPOL-System der Polizei mit folgendem Eintrag aufzunehmen: „Person ist dem islamistischen Spektrum zuzuordnen, mutmaßlich Bezug zum IS, intensive Kontrolle der Person, mitgeführter Gegenstände und Begleiter, Feststellung der Reiseroute.“[222]
Die AG Operativer Informationsaustausch, deren Sitzungen vom BKA-Referat ST 32 geleitet werden, traf sich erneut am 17. Februar zum Fall Anis Amri. Damals wurde festgestellt, der Sachverhalt bedürfe weiterer Abklärung. Sobald der BND Kenntnisse zu den fraglichen Chat-Nummern erhalten solle, werde er diese an die anderen Behörden weiterleiten.
Weitere Treffen wurden am 19. und 26. Februar abgehalten und kamen zu demselben Ergebnis. Damals beschäftigte man sich u. a. mit den Dateien auf Amris Handy, fragte dann aber monatelang nicht weiter danach nach.
Am 23. Februar 2016 hieß es in einer Besprechung der Polizeilichen Informations- und Analyseselle (PIAS) im Bundeskriminalamt:
„Aktuell sind bei Amri Verhaltensmuster feststellbar, die auf eine Intensivierung von Anschlagsplanungen hindeuten und die Tiefe seiner radikal-islamistischen Gesinnung untermauern. Aufgrund der vorliegenden Erkenntnisse ist gegenwärtig davon auszugehen, dass Amri seine Anschlagsplanungen ausdauernd und langfristig verfolgen wird.“[223]
Am 11. März 2016 schlug die Bamf-Verbindungsbeamtin im GTAZ - gemeint ist vermutlich Frau Steffi Ö.[224] - vor, dass sich die Arbeitsgruppe Extremistische Ausländer (AG ExtrA) der Senatsverwaltung für Inneres und Sport mit dem Fall Anis Amri beschäftigt.
Am 14. März 2016 wurde in der AG Tägliche Lagebesprechung der GTAZ mitgeteilt, dass Anis Amri in NRW als „Gefährder“ ausgestuft und in Berlin eingestuft wurde.
Über die Probleme der Einstufung berichtete der „Spiegel“:
„Nachdem Amri in einer Bamf-Außenstelle in Dortmund seinen Asylantrag gestellt hat, streichen die Berliner ihn am 6. Mai kurzerhand aus der Gefährderliste. Vier Tage später setzen ihn die Kollegen von Rhein und Ruhr wieder drauf. So wird der Mann, von dem alle ahnen, dass er eine Zeitbombe ist, ein ums andere Mal hin und her geschoben.“[225]
Am 13. April 2016 diskutierte man im GTAZ die Frage, ob Anis Amri einen Anschlag in Deutschland konkret plane. Amris Verhalten wurde auf der Terrroranschlagswahrscheinlichkeitstabelle von „7“ auf „5“ hochgestuft, dennoch bedeutete dies immer noch, dass eine Gewalttat ist eher unwahrscheinlich ist:[226] eine „unmittelbare Gefährdung … zum aktuellen Zeitpunkt nicht gesehen“.[227]
Am 10. Mai 2016 wurde in der AG Tägliche Lagebesprechung der GTAZ mitgeteilt, dass Anis Amri in NRW erneut als „Gefährder“ eingestuft wurde.
Am 11. Mai 2016 fand eine Besprechung der Polizeilichen Informations- und Analysestelle (PIAS) statt, dabei ging es um die Einstufung Amris als „Gefährder“.[228]
Am 15. Juni konstatierte die AG Operativer Informationsaustausch „keine erkennbaren Gefahren“. Außerdem hieß es in einem Besprechungsprotokoll heuchlerisch: „LKA Berlin setzt die bisherigen Maßnahmen in eigener Zuständigkeit fort, kann aber Operativmaßnahmen im bisherigen Umfang nicht mehr gewährleisten.“
„Am 19./20. Juli 2016 diskutierte die Arbeitsgruppe Statusrechtliche Begleitmaßnahme (AG Status) des GTAZ, ob man für Anis Amri eine sofortige Ausweisungsanordnung befürworten müsse. Allerdings sah man damals „keine akute Gefährdungslage in gerichtverwertbarer Form“.[229]
Im „Fall Amri“ äußerte der Vertreter Nordrhein-Westfalens gegenüber demjenigen des Bundesministerium des Innern (BMI) die Bitte, das BMI möge die Passersatzpapierbeschaffung übernehmen. Da aber seitens der Landesbehörden in Nordrhein-Westfalen noch gar kein entsprechender Antrag bei den tunesischen Behörden gestellt worden sei, traf man die Vereinbarung, dass das Verfahren zunächst durch die nordrhein-westfälischen Behörden geführt werden solle und das BMI gegebenenfalls unterstützend tätig werde, wenn sich Probleme ergäben.
Außerdem hieß es im Protokoll der Sitzung:
„BAMF ergänzt, dass im letztmaligen Infoboard am 15.6.2016 das LKA BE mitgeteilt hat, dass die Beschlüsse für die Durchführung von polizeilichen Maßnahmen nicht länger fortgeführt werden können, da sich im Rahmen dieser, die o.g. dargestellten Anschlagsplanungen nicht verifizieren lassen. Vielmehr konnten lediglich Informationen hinsichtlich Eigentums- und BtM-Delikte gewonnen werden.“[230]
Am 3. August 2016 war Anis Amri erneut ein Diskussionspunkt in der Täglichen Lagebesprechung des GTAZ. Diesmal ging es um die Kontrolle Amris bei dessen Ausreiseversuch über Friedrichshafen.
Am 28. September 2016 befasste sich die AG Status des GTAZ erneut mit dem Fall und beschloss ein Vorantreiben der Passbeschaffungsmaßnahmen.
Am 2. November 2016 beriet die GTAZ-Arbeitsgruppe „Operativer Informationsaustausch“ ein letztes Mal über Anis Amri. Diesmal wurden die Informationen des marokkanischen Nachrichtendienstes DGST zur Kenntnis genommen und die „Expertenrunde“ kam zu folgender Erkenntnis: „Zwischen den Teilnehmern besteht Einigkeit, dass auf Grundlage der vorliegenden Erkenntnisse kein konkreter Gefährdungssachverhalt erkennbar ist.“[231] Dennoch forderten die Vertreter NRWs, dass Anis Amri zur Klärung des „Gefährdungssachverhaltes“ weiterhin beobachtet werden sollte.
Am 14. Dezember 2016 stellten die Sicherheitsbehörden zuletzt ein fast 20-Seiten umfassendes Personagramm über Anis Ben Othman Amri fertig. Darin hieß es, Anis Amri habe „Polizeierfahrung“ und zeige „Konspirativität“; allerdings schätzen sie ihn und seine Gefährlichkeit falsch ein.
Sieht man einmal von den ergebnislosen Besprechungen im GTAZ ab, mangelte es an einer direkten Zusammenarbeit der deutschen Sicherheitsbehörden. Dies gilt insbesondere für das LKA BE mit dem LKA NW. Mehrmalige Nachfragen bei den Berliner Kollegen vom 19. August, 23. August, 26. Oktober und 13. Dezember 2016, sechs Tage vor dem Anschlag, wurden vom LKA BE einfach ignoriert.[232] Gleichfalls fragte ein Polizeibeamter der Abteilung Staatsschutz des Polizeipräsidiums in Krefeld am 26. Oktober 2016 in Berlin nach: „Guten Morgen nach Berlin, ich bin mit der „Rundumversorgung“ des als Gefährders eingestuften Anis Amri beauftragt und habe eine Frage zu dessen Lebensmittelpunkt.“ Die Anfrage blieb von Seiten der Berliner Polizei unbeantwortet, Anis Amri unbehelligt. Die Polizei in Krefeld konnte lediglich notieren: „Rückmeldung nicht erfolgt!“[233]
Anfang März 2016 warnten Sicherheitsbeamte aus Bund und Ländern in einem vertraulichen Papier vor den Gefahren „der deutlich gesteigerten Zuwanderung für die polizeiliche Aufgabenwahrnehmung“. Sie prognostizieren eine Zunahme der Kriminalität – von Migranten und gegen Migranten – sowie einen „Motivationsverlust bei Polizeikräften“. Ein hochrangiger Beamte sagte damals: „Wir können die Sicherheit in Deutschland nicht mehr gewährleisten.“[234]
14. Allgemeine Drohungen und Warnungen
14.1. Drohungen und Warnungen gegen Weihnachtsmärkte
Wiederholt hatte es Warnungen vor Terroranschlägen gegen Weihnachtsmärkte gegeben. Es war sogar schon mehrfach zu Anschlagsversuchen gekommen. Trotzdem gingen und gehen Millionen von Deutschen jeden Winter ein persönliches Risiko ein und lassen sich zu den Weihnachtsmärkten locken, um bei Glühwein, gebrannten Mandeln, Lebkuchen, Zuckerwatte, Germ-Knödeln und Pilzpfanne die vorweihnachtliche Stimmung zu genießen.
- Dabei hatte es schon im Dezember 2000 die ersten islamistischen Anschlagsplanungen gegen einen christlichen Weihnachtmarkt gegeben: Damals plante das „Meliani“-Kommando der Groupe Salafiste pour la Prédication et le Combat“ (GSPC – jetzt: Al-Qaida im Maghreb [AQIM]) einen Terroranschlag auf den Weihnachtmarkt in Straßburg. Das Kommando war in Frankfurt/Main angesiedelt und wurde von dem Algerier „Meliani al Ansari al-Germi“ alias Mohamed Bensakhria geführt. Sein Kommando setzte sich aus rund zwanzig Mitgliedern zusammen: Djillali Benali, Salim Boukhari, Mabrouk Echiker (ein V-Mann), Lamine Maroni, „Noureddine“ (ein V-Mann), Fouhad Sabour etc.. Mehrere Mitglieder hatten in Afghanistan oder Pakistan eine Kampfausbildung absolviert. Das Kommando plante einen Anschlag in Straßburg, der durch die rechtzeitige Festnahme der Kommandomitglieder vereitelt wurde. Als Angriffsobjekte wurde mal der Sitz des Europaparlamentes, mal die dortige Kathedrale Notre Dame (Cathédrale Notre-Dame de Strasbourg) mit ihrem Weihnachtsmarkt genannt. Auch eine Synagoge stand auf der Zielliste und das Kaufhaus „Marks & Spencer“ (Rue Kleber) wurde im Rahmen der Anschlagsvorbereitungen gefilmt. Nach einem Tipp vom britischen Abhördienst Government Communications Headquarters (GCHQ) und dem französischen Sicherheitsdienst Direction de la Surveillance du Territoire (DST) beschlagnahmte die Grenzschutzgruppe 9 (GSG 9) bei Hausdurchsuchungen am 25. oder 26. Dezember 2000 in Frankfurt (Kettenhofweg, Röderbergweg 136, Sigmund-Freund-Straße 55 und Spohrstraße 61) eine fertiggestellte Kochtopf-Nagelbombe mit Funkfernzündung, elf Schusswaffen (darunter eine Maschinenpistole Skorpion), Handgranaten und Chemikalien (darunter 29,5 kg Kaliumpermanganat, Aluminiumpulver, Wasserstoffperoxid, Aceton, Schwefelsäure, Natriumkarbonat, große Mengen Schwarzkümmel etc.), Bargeld (45.000 DM) und Haschisch.
- Im Dezember 2015 gab es eine Warnung der Polizei in Wien, zwischen Weihnachten und Neujahr sei mit einem Terroranschlag in einer europäischen Hauptstadt zu rechnen. Möglich sei sowohl ein Sprengstoffanschlag als auch eine Schießerei. Die Polizei sprach von einem Hinweis, „der von der Intensität auf eine höhere als die allgemein bekannte abstrakte Gefahrenlage“ etc. hindeutete. So wurden mehrere potentielle Attentäter namentlich genannt. Ein Sprecher des Bundesinnenministeriums erklärte dazu: „Zu Einzelsachverhalten nehmen wir aus operativen Erwägungen grundsätzlich keine Stellung.“ Die belgische Polizei nahm am 28. Dezember 2015 zwei Verdächtige fest, die für die Silvesternacht Terroranschläge in Brüssel u. a. gegen das Generalkommissariat der Polizei geplant haben sollen. Auch in Ankara wurden zwei Terrorverdächtige am 30. Dezember festgenommen, die für den Neujahrstag Anschläge geplant haben sollen. In Moskau wurde der Rote Platz am Kreml für die Öffentlichkeit gesperrt.
- Im Jahr 2016 versuchte der 12-jährige Deutsch-Iraker „Abu Muhamad“ alias Yad A. zweimal, am 26. November 2016 und am 5. Dezember 2016, einen Sprengstoffanschlag auf den Weihnachtsmarkt am Rathaus in Ludwigshafen durchzuführen. Eigentlich wollte er einen Selbstmordanschlag verüben, aber der Sprenggürtel war zu groß und daher steckte er ihn in einen Rucksack. Beim ersten Mal funktionierte die Rucksackbombe auf dem Berliner Platz nicht; am 5. Dezember 2016 fand ein Passant rechtzeitig den Rucksack mit einer Nagelbombe, die in einem Gewürzglas steckte, und informierte die Polizei. Laut Experten des Landeskriminalamtes BW steckte in dem Rucksack „ein mit einer nicht exakt definierbaren Substanz gefülltes Glas“. Dabei handele es sich wohl um pyrotechnisches Material, wie es in Feuerwerkskörpern vorkommt. Bei dem Attentäter handelte es sich um einen Deutsch-Iraker, der 2004 in Ludwigshafen geboren wurde. Er gilt als „stark religiös radikalisiert“. Aufgrund seines Alters ist er nicht strafmündig, daher wurde er zur Betreuung dem Jugendamt übergeben. Im Laufe der weiteren Ermittlungen stieß die Polizei auf den 17-jähriger Anstifter „Sabir ibn Gharib“ alias Lorenz K. in Wien und Kevin T. in Neuss.[235]
- Anfang Dezember seien vier namentlich bekannte ISIS-Anhänger aus dem irakischen Mossul (Ahmed A., Radad A., Easser B. und Satar A.) nach Deutschland eingereist, um in der Weihnachtszeit einen Anschlag zu begehen, warnte die Wiener Polizei, wie erst am 27. Dezember 2016 öffentlicht bekannt wurde Der Informant war Mitglied einer Schleuser-Organisation aus der Türkei. Das Bundeskriminalamt erklärte zu der Warnung: „Auch wenn die österreichischen Behörden den Angaben der Quelle insoweit trauen, dass entsprechende Angaben an die deutschen Behörden weitergegeben werden, liegen bisher keine Informationen vor und sind auch nicht zu erwarten.“[236]
- Ende 2016 erhielt der Verfassungsschutz nicht weniger als zwanzig verschiedene „unspezifische Gefährdungshinweise“ unterschiedlicher Validität aus der deutschen Zivilbevölkerung zu vermeintlichen Anschlägen zu Weihnachten oder zu Silvester/Neujahr.
Doch trotz der vielen Opfer waren nach dem Anschlag in einer „Emnid“-Umfrage für die „Bild am Sonntag“ nur 11 Prozent der Befragen bereit, öffentliche Veranstaltungen zu meiden; 84 % sahen für eine Änderung ihres Verhaltens keinen Anlass. Die übrigen Befragten äußerten gar, sie würden jetzt erst recht öffentliche Veranstaltungen aufsuchen.[237]
14.2. Drohungen und Warnungen gegen Berlin
Aufgrund seiner Größe, ihrem Status als Bundeshauptstadt und Kulturmetropole sowie wegen ihrer aufregenden Vergangenheit genießt Berlin weltweit einen besonderes Bekanntheitsgrad. Dies macht die Stadt auch für Terroristen zu einem begehrten Zielobjekt. So gab es in den letzten Jahren wiederholt dschihadistische Drohungen explizit gegen Berlin, sein Regierungsviertel und "weiche Ziele" in der Stadt:
- Im Dezember 2002 plante eine Terrorzelle aus Cottbus, Frankfurt und Stuttgart angeblich Anschläge gegen jüdische Einrichtungen in Berlin und Frankfurt.
- Im Jahr 2002 plante eine Terrorzelle Bombenschläge gegen (vermeintlich) jüdische Einrichtungen in Berlin und Düsseldorf.
- Im März 2003 plante jemand Bombenanschläge in Berlin.
- Im Dezember 2004 wurde ein angeblich geplanter Bombenanschlag auf den irakischen Regierungschef Allawi vorzeitig verhindert. Drei Tatverdächtige wurden festgenommen.
- Im Februar 2006 erhielt Klaus Stuttmann, Karikaturist des „Tagesspiegel“ in Berlin, mehrere Morddrohungen wegen „anti-iranischer“ Karikatur zur Fußball-Weltmeisterschaft.
- Am 14. März 2006 teilte ein anonymer Anrufer der deutschen Botschaft in Dakar (Senegal), dass in vier Tagen mit Sprengstoff beladene Lkws in Berlin explodieren würden. Auch die Bundeskanzlerin Angela Merkel sei in Gefahr.
- Im März 2006 versuchte der pakistanische Studenten Amer Cheema, der damals in Aachen wohnte, einen dilettantischen Mordanschlag durch den auf Chefredakteur Roger Köppel mit einem Messer. Die Attacke wurde durch den Objektschutz vereitelt. Amer Cheema wurde festgenommen, daraufhin verübte er in der JVA Moabit Selbstmord.
- Im Mai 2006 sprach man im Online-Magazin Ansar al-Sunna(h) Drohungen gegen die Tageszeitungen „Berliner Zeitung“, „Tageszeitung“ und „Welt“ in Berlin wegen Abdruck der Mohammed-Karikaturen aus. Es „steht der Weg in den Dschihad gegen die Feinde Gottes offen“, hieß es.
- Am 12. Januar 2009 erklärte Bekkay Harrach in seinem Drohvideo: „Wir werden eine Armee senden mitten in eure Stadt, besonders Berlin, Köln und Bremen. (...) Deutschland und vier andere Länder werden ab Februar ´09 Probleme kriegen.“
- Am 25. September 2009 erklärte der Berliner Student Yusuf Ocak in einem Video mit dem Titel „Der Ruf zur Wahrheit“: „Erst durch euren Einsatz hier gegen den Islam wird ein Angriff auf Deutschland für uns Mudschahidin verlockend. Damit auch ihr etwas von dem Leid kostet, welches das unschuldige afghanische Volk Tag für Tag ertragen muss. (...) Es ist nur eine Frage der Zeit, bis der Dschihad die deutschen Mauern einreißt.“
Währenddessen wurden Bilder aus folgenden Orten gezeigt: Berlin (Brandenburger Tor), Hamburg (Hauptbahnhof), München (Oktoberfest), Frankfurt (Skyline), und Köln (Dom). Daraufhin wurde die Polizeipräsenz merklich erhöht.
- Im September 2009 warnten die Geheimdienste Central Intelligence Agency (CIA) und Bundesnachrichtendienst (BND) vor einem Anschlag mit einer schultergestützten Flugabwehrrakete vom Typ Anza Mk III (o. ä.) gegen ein Passagierflugzeug in der Start- oder Landphase. Bedroht seien vor allem die Flughäfen in Berlin, Frankfurt und München.
- Im Januar 2010 trat ein Kämpfer der Islamische Bewegung Usbekistan (IBU) in Afghanistan, mit einer Mörsergranate auf. Dazu hieß es in einem Untertitel: „Insha´Allah fliegt diese hier nach Berlin oder noch besser nach Washington und insha´Allah fällt sie genau auf das weiße Haus und zerschmettert es.“
- September/Oktober 2010 machte Ahmad Wali Sidiqi in Verhören / bei Folterungen auf der Air Base in Afghanistan umfassende Aussagen. So „warnte“ er vor dem Aufbau eines europäischen Terrornetzes durch Scheich Mohamad Younis al-Mauretani, dass mehrere Anschläge in verschiedenen Ländern planen würde. Geplant würden Anschläge im Stil des Anschlags von Mumbai (Indien) am 26. November 2008 (166 bis 174 Tote, 239 Verletzte) und Osama Bin Laden sei an der Finanzierung der Planungen direkt beteiligt. Entsprechende Warnungen vor einem „Euro-Plot“ gaben die amerikanische, britische, französische und japanische Regierung heraus. Hingegen ging die deutsche Bundesregierung lediglich von einer unverändert (hohen) Gefahrenlage aus. Neben Ahmad Wali Sidiqi soll sich auch Rami Makanesi am Aufbau der Zelle in Deutschland beteiligt haben.
- November 2010 warnte ein Geheimdienst (CIA?), ein vier- bis sechsköpfiges Kommando der al-Qaida (2 Inder, 2 Pakistani u. eventuell ein Deutschmarokkaner und ein Deutschsyrer) sei auf dem Weg nach Deutschland, um im Auftrag von Scheich Mohamad Younis al-Mauretani bzw. Ilyas Kashmiri Ende November 2010 einen Terroranschlag zu verüben. Als potentielle Zielgebiete wurden Berlin, Hamburg, München und das Ruhrgebiet genannt.
- Im November 2010 rief „Nova“ alias Emrah Erdoğan das Bundeskriminalamt an und erklärte am Telefon, er wolle aus der Terrorszene aussteigen. Dazu gab er preis, dass ein sechsköpfiges Kommando (u. a. ein Deutscher, ein Deutschtürke, ein Türke und ein Nordafrikaner) eine Massengeiselnahme mit finalem Massaker im Berliner Reichstagsgebäude für Februar / März 2011 plane. Später räumten die Behörden ein, dass der Anrufer lediglich Geld ergaunern oder Angst schüren wollte. Wegen seiner „Anschlagswarnung“ musste sich Emrah Erdoğan ab dem 3. Juni 2013 vor dem Oberlandesgericht Frankfurt wegen „Störung des öffentlichen Friedens“ verantworten (Aktenzeichen: 5-2 StE 2/13 - 8 – 1/13). Das Gericht verurteilte ihn am 23. Januar 2014 zu einer Freiheitsstrafe von sieben Jahren.
- Im November 2010 hieß es, ein vierköpfiges Kommando plane - gemäß dem „Mumbai-Szenario“ - ein Schusswaffen- und Selbstmordattentat mit Sturmgewehren und Sprengstoffwesten „mutmaßlich im Raum Berlin“. In dem BKA-Papier hieß es weiter: „Diese Personen würden sich derzeit noch in einem speziell für zukünftige Selbstmordattentäter reservierten Versteck aufhalten, wo sie abschließend ideologisch indoktriniert würden.“
- Im Dezember 2010 drohte al-Qaida im Internet mit einem Anschlag gegen die Gemeinden der rund 6.000 Kopten in Berlin und anderen Orten in der BRD.
- Am 6. Mai 2011 wurde im Bordrestaurant des ICE 374 Berlin-Interlaken (Schweiz) bei Karlsruhe eine CD mit dem Schriftzug „Allah wird uns alle töten“ gefunden. Daraufhin wurde der Zug gestoppt und evakuiert. Die 250 Passagiere mussten mit einem anderen Zug ihre Reise fortsetzen. Eine Bombe wurde nicht gefunden.
- Am 15. Juni 2011 wurde in Wien Thomas „Ismail“ Samih al-Jibaie festgenommen, der in Verbindung mit Yusuf Ocak in Berlin stand und angeblich einen Flugzeugangriff auf den Reichstag geplant haben soll. „Es ist schon möglich, dass ein Flugspiel auf den Computern gefunden wurde. Ob und mit welcher Maschine der Verdächtige den theoretischen Angriff geübt haben könnte, können wir nicht sagen,“ erklärte ein Sprecher des österreichischen Innenministeriums.
- Am 26. Juni 2011 verbreitete ein Unbekannter aus Anlass des Eröffnungsspiels der Fußballweltmeisterschaft der Frauen im Internet Gerüchte über einen bevorstehenden Nuklearangriff auf das Olympiastadion. Die Information wurde durch die Rechtsanwaltskanzlei Thorsten van Geest (Essen) und durch „Radio Wake News“ lanciert. Das BKA stufte die Meldungen als „nicht ernsthaft“ ein.
- Im August 2011 behauptete der österreichische Herausgeber der Globale Islamische Medienfront (GIMF), Mohammed Mahmoud, der damals in Österreich eine Haftstrafe verbüßte, in seinem Artikel „Tragödie und Leiden einer standhaften Schwester ... in Deutschland“, Filiz Gelowicz sei während ihrer U-Haft in Deutschland misshandelt worden. Daraufhin kündigten mehrere Kommentatoren Vergeltungsanschläge gegen Merkel, Friedrich und Westerwelle sowie gegen Eisenbahnzüge an. Als Ziele wurden Berlin und Hamburg explizit genannt. Filiz Gelowicz distanzierte sich über ihren damaligen Berliner Anwalt von den Terrordrohungen.
- Im Januar 2013 erklärte ein „Abu Azzam al-Almani“ in einem Kampflied: „Mit Rückblick auf einen arabischen Frühling, freuen wir uns auf einen europäischen Sommer. (...) Osama, warte auf uns, wir haben Blut geleckt. Wir wollen Obama und Merkel tot sehen! (...) Unsere Truppen sind schon da, welch eine Freude. (...) Ihr werdet bluten, eure Köpfe werden rollen! (...) Oh Allah, gib dem deutschen Volk, was es verdient!“
- Ende 2013 drohte Ali S. (Frankfurt) aus Syrien: „So bereite ich mich mit meiner Frau (gemeint ist Sibel H., G. P.) auf die dreckigen Kuffar in Deutschland vor. Nehmt euch in Acht! Merkel, du bist die Nächste!“ Kurz darauf wurde Ali S. bei Kampfhandlungen getötet.
- Am 13. Januar 2015 warnte das BKA - nach Hinweisen ausländischer Nachrichtendienste - vor Anschlägen auf die Hauptbahnhof im Regierungsviertel in Berlin und auf den Hauptbahnhof Dresden. Außerdem seien die wöchentlichen Aufzüge der Pegida-Bewegung gefährdet.
- Am 26. Dezember 2015 gab die Polizei in Wien bekannt, dass in den Tagen vor Weihnachten ein befreundeter Nachrichtendienst gewarnt habe, zwischen Weihnachten und Neujahr sei mit einem Terroranschlag zu rechnen. Möglich sei sowohl ein Sprengstoffanschlag als auch eine Schießerei. Die Polizei sprach von einem Hinweis, „der von der Intensität auf eine höhere als die allgemein bekannte abstrakte Gefahrenlage“ etc. hindeutete. So wurden mehrere potentielle Attentäter namentlich genannt. Die Drohung richtete sich gegen europäische Hauptstädte, damit auch gegen Berlin. Ein Sprecher des deutschen Bundesinnenministeriums erklärte dazu: „Zu Einzelsachverhalten nehmen wir aus operativen Erwägungen grundsätzlich keine Stellung.“
- Am 6. Januar 2916 wurde das Bundeskanzleramt wegen einer verdächtigen Postsendung ab 8.30 Uhr vorübergehend abgesperrt. Die Polizeifeuerwerker konnten keinen Sprengsatz feststellen
- Am 17. Februar 2016 erklärte der Präsident der Verfassungsschutz-Abteilung beim Berliner Innensenator, Bernd Palenda, auf einer Veranstaltung des CDU-Forums Sicherheitspolitik: „Wir haben eine abstrakt hohe Gefährdung. Es ist die höchste Warnstufe, die wir haben. Höher geht es nicht – alles, was danach kommt, ist Bumm.“
- Am 30. März 2016 twitterte ein User namens „abomussaab_186“ unter dem Titel „Ein Kafir und sein Töter werden nicht im Feuer vereint“ ein Video der „Al-Furad Media Foundation“, mit denen er andere Islamisten zu Anschlägen in Deutschland aufrief. In vier Fotomontagen waren unter anderem der Flughafen „Köln-Bonn Airport“ und das Kanzleramt zu sehen. Das Kanzleramt wurde in Flammen gezeigt. Zur Fotomontage des Bundeskanzleramtes hieß es: „Deutschland ist ein Schlachtfeld“.
- Ende März 2016 veröffentlichte die Al-Thabaat Media Foundation, die wohl zum Islamischen Staat zählt, ein Video, in dem mit einer „Invasion“ von London, Brüssel und Berlin gedroht wurde.
- Anfang April 2016 veröffentlichte der Islamische Staat ein Video, in dem mit Terroranschlägen gegen London (Parlamentsgebäude), Paris, Rom (Colosseum) und/oder Berlin gedroht wurde. So zeigt eine Filmsequenz das Viertel rund um die Hackeschen Höfe in Berlin-Mitte aus der Vogelperspektive. Herausgeber war die bisher unbekannte Al Wa'ad Media, die womöglich zum Islamischen Staat gehört. In dem Video heißt es auf Englisch: „Gestern war es Paris und heute Brüssel. Allah weiß, wo es morgen sein wird. Vielleicht wird es London sein, oder Berlin oder Rom.“
- Am 25. April 2016 wurde auf die Turnhalle der Mozart-Schule in Berlin-Hellersdorf (Cottbusser Str. 23 ein islamistischer Anschlag vorgetäuscht. An der Hauswand war – orthographisch falsch - der Spruch „Anschlag 25.4. Ahllahu Akbar“ gesprüht. Daraufhin fiel der Unterricht am Montag, den 25. April, komplett aus. Die Mozart-Schule war in den vorangegangenen Monaten durch mehrere Gewaltvorfälle in Verruf geraten. Eltern schrieben einen offenen Brandbrief an die Bildungsverwaltung, berichteten von gewalttätigen Übergriffen der Schüler untereinander und überforderten Lehrern. In einem Bericht der Schulverwaltung hieß es damals: „Einige Kinder und Jugendliche fallen durch unsoziales Verhalten bis hin zur Gewalttätigkeit jüngeren Kindern, aber auch Lehrkräften gegenüber, auf.“
- Am 2. Juni 2016 stufte der Bundestag den Vernichtungsfeldzug der muslimischen Türken gegen die 1,5 Millionen christlichen Armenier im Osmanischen Reich während des ersten Weltkrieges, als „Völkermord“ an. Im Vorfeld wurden die Parlamentarier durch in der Bundesrepublik lebende Türken massiv unter Druck gesetzt. So hetzte der faschistoide Islamist und mafiöse türkische Staatspräsident Recep Tayyip Erdoğan gegen den Bundestag: Deutschland könne einen „wichtigen Freund“ verlieren, erklärte er und verwies ausdrücklich auf die Millionen türkischstämmigen Menschen in Deutschland. Deutschland sei „das letzte Land“, das über einen „sogenannten Völkermord“ der Türkei abstimmen solle. Außerdem forderte Erdoğan, die türkisch-stämmigen Bundestagsabgeordneten sollten sich einem Bluttest unterziehen, ob sie wirklich Türken seien. Nach der Abstimmung erhielten mehrere Abgeordnete Morddrohungen: Justizminister Heiko Maas, Öczan Mutlu, Cem Özdemir usw.. Der Büroleiter von Özdemir, Marc Berthold, erklärte gegenüber der „Welt am Sonntag“. Man sei „mit dem BKA in Abstimmung“. Er fügte an: „Schmähungen und Beleidigungen sind wir durchaus gewohnt, aber so eine hohe Zahl von Todesdrohungen haben wir noch nie erlebt.“ Ein Kemal Kutludeger drohte: „Wir sollten diesem ehrenlosen assimilierten Deutschen Cem Özdemir in den Kopf schießen.“ Und in einem anderen Tweet fragt ein Egri Konusur, ob es „unter den 2,5 Millionen Türken im riesigen Deutschland keinen einzigen jungen Mann“ gebe, „der diesem Typen eine Kugel verpasst“. Es gäbe leider „eine türkische Pegida", kommentierte Özdemir die Entwicklung Der Bürgermeister von Ankara (Türkei) verbreitete entsprechende „Fahndungsfotos“
- Am 13. Juni 2016 löste ein 17-jähriger Berliner auf dem Flughafen Berlin-Tegel an Bord eines Passagierflugzeuges der „Germanwings“ mit 122 Passagieren um 22.30 Uhr einen Terroralarm aus. Der Jugendliche erklärte, der Flug nach Köln/Bonn sei „gefährdet“, daraufhin brach der Pilot den Startvorgang vorsorglich ab und informierte die Bundespolizei. Die Passagiere mussten in Berlin übernachten. Nach einer polizeilichen Vernehmung wurde der Jugendliche freigelassen und muss möglicherweise für den ökonomischen Schaden aufkommen. Von Seiten der Polizei Berlin hieß es, der Jugendliche hätte auf seinem Smartphone mit Kopfhörern ein Kampfspiel gespielt. Eine Straftat sei nicht erkennbar gewesen.
- Am 24. Juni 2016 teilte die amerikanische „Site Intelligence Group“ mit, im „Jihad Telegram Channel“ wurde das Ergebnis des britischen EU-Ausstiegsreferendum (Brexit) begrüßt; zugleich wurden Terrordrohungen gegen Berlin und Brüssel als europäische Zentren angekündigt, um Europa zu „paralysieren“.
- Am 1. Juli 2016 wurde ein ICE Berlin-Hannover der „Deutschen Bahn AG“ um 15.18 Uhr bei Bückeburg gestoppt. Die ca. 400 Fahrgäste wurden evakuiert. Ein Fahrgast hatte laut Koranverse zitiert. Dies hatte Mitreisende beunruhigt. Der Moslem wurde festgenommen und (vorübergehend) in eine psychiatrische Klinik eingewiesen.
- Am 7. Juli 2016 wurde gegen einen Airbus A319 der „Lufthansa“, der mit 128 Passagieren an Bord von Berlin-Tegel nach München (Flug LH 2041) fliegen wollte, eine Bombendrohung ausgesprochen. Die Maschine sollte ursprünglich um 16 Uhr in Tegel starten und um 17.10 Uhr in München landen. Nach einer Drohung, die bei der Internetwache der Berliner Polizei eingegangen war, wurde sie gestoppt. Die Passagiere und Besatzungsmitglieder mussten das Flugzeug verlassen. Die Bundespolizei untersuchte das Flugzeug mit Spezialkräften und Hunden. Es wurde kein Sprengkörper gefunden.
- Am 15. Juli 2016, einen Tag nach dem Terroranschlag in Nizza (Frankreich) mit einem Lkw (86 Tote, 300 Verletzte), erklärte der IS über sein „Niwelt“-Telegramm: „Wir haben die Sturmgewehre und Sprengstoffgürtel. Und wenn wir das nicht haben, dann haben wir die Lkw, ein Feuerzeug oder ein Messer.“ Dazu wurde im Hintergrund ein Photo des Berliner Reichstages mit dem Schriftzug „BALD BERLIN“ gezeigt.
Zwar haben Terroranschläge einen gewissen „Unterhaltungswert“, wie die erhöhte Auflage von Tagesmedien nach einem Anschlag immer wieder gezeigt hat, dennoch reagiert die bornierte Zivilbevölkerung auf Terrordrohungen ausgesprochen lethargisch. Dies zeigt sich auch in dem mangelnden Publikumsinteresse bei „Terrorprozessen“. Die Verantwortlichen innerhalb der Sicherheitsbehörden können daher nicht davon ausgehen, dass sich durch eine rechtzeitige Warnung der Zivilbevölkerung vor einem drohenden Anschlag die Zahl der Opfer verringern ließe.
Trotz dieser zahlreichen Drohungen und Warnungen kam es bis zum 19. Dezember 2016 zu keinem vollendeten Terroranschlag in Berlin. Alle Drohungen erwiesen sich als Angstpropaganda bzw. konnten von der Polizei Berlin in der Planungsphase vereitelt werden. So ist der scharfe Kontrast zwischen Terrordrohungen und tatsächlichen Terroranschlägen auffällig. Anscheinend träumen viele Dschihadisten: „Ich habe noch eine Kofferbombe in Berlin.“ Während es so bis zum 19. Dezember 2016 keine Terroropfer im Berliner Stadtgebiet zu beklagen waren, wurden mehrere (Ex-)Berliner auf ihren Reisen um die Welt in den letzten Jahren durch Terrorattacken getötet: Martin Eugen Arker., Selma A., Silan A., Marcel B., Adolf Jürgen Glorius, Henrike Grohs., Ingeborg Joseph, Alexandra Köppke, Sabine Merz, Helga N., Naseem Claudia Theile, … Für sie gibt es kein Denkmal in Berlin.
15. Amris Anschlagsvorbereitungen in Berlin
Anis Amri spähte mehrere Lokalitäten für einen Anschlag aus. Neben den Breitscheidplatz auch den Lustgarten am Dom und den Weihnachtsmarkt auf dem Alexanderplatz. So inspizierte er viermal den Alexanderplatz, zuletzt am 19. Dezember 2016. Möglicherweise interessierte er sich auch für den Potsdamer Platz, allerdings ist dies bisher nicht nachweisbar.
Sein Hauptinteresse galt dem Breitscheidplatz in Berlin-Charlottenburg am Übergang vom Tauentzien in den Kurfürstendamm. Auf dem Platz befinden sich die Ruine der neuromanischen „Kaiser-Wilhelm-Gedächtniskirche“, die bei einem britischen Luftangriff in der Nacht vom 22. zum 23. November 1943 in Brand geriet und schwer beschädigt wurde und heute als Mahnmal für den Frieden dient, der Kirchenneubau des Architekten Egon Eiermann mit der blauen Glasfassade des französischen Künstlers Gabriel Loire aus dem Jahr 1961, das Hochhaus „Europa-Center“ (103 m Höhe) aus dem Jahr 1965 und der rote Weltkugelbrunnen von Joachim Schmettau von 1983. Mit diesem architektonischen Ensemble war der Breitscheidplatz der Touristenmagnet im alten Westberlin. Diesen Rang hat ihm zwar das Brandenburger Tor seit der Maueröffnung 1989 abgetrotzt, aber noch immer strömen jeden Tag mehrere tausend Touristen zur Gedächtniskirche, auch wenn kaum jemand unter ihnen den Platz mit Namen kennt. Benannt ist der Platz nach dem sozialdemokratischen Politiker und früheren preußischen Innenminister Dr. Rudolf Breitscheid, der von den Nazis ins KZ Buchenwald verschleppt wurde, wo er am 24. August 1944 bei einem amerikanischen Luftangriff ums Leben kam. Die Popularität des Breitscheidplatzes blieb nicht ohne Wirkung auf das weltweite Interesse, das der Anschlag vom 19. Dezember fand.
Im Juli 2016 drohte der Islamische Staat mit einem Anschlag mittels Lkw in Berlin; ob die Drohung mit Anis Amri abgestimmt war, ist nicht bekannt: Am 15. Juli 2016, einen Tag nachdem der Frankotunesier Mohamed Salmene Lahouaiej Bouhlel auf der breiten Uferstraße Promenade des Anglais in Nizza mit einem zweiachsigen 19-Tonner-Truck in die Menschenmenge gerast war, erklärte der IS über sein „Niwelt“-Telegramm: „Wir haben die Sturmgewehre und Sprengstoffgürtel. Und wenn wir das nicht haben, dann haben wir die Lkw, ein Feuerzeug oder ein Messer.“ Dazu wurden im Hintergrund ein Photo des Berliner Reichstages mit dem Schriftzug „BALD BERLIN“ gezeigt.[239] Der Anschlag in Nizza forderte 86 Tote und 300 Verletzte. Unter den Toten waren schon damals drei Berliner: Die Deutschlehrerin Saskia S. und die beiden Schülerinnen Şilan A. und Selma A. von der Paula-Fürst-Gemeinschaftsschule in Berlin-Charlottenburg (Sybelstraße 21 bzw. Nehringstraße) waren auf Klassenfahrt, um ihr Abitur zu feiern. Eine weitere deutsche Schülerin, Amal K., wurde vom Lkw überrollt und schwer verletzt.
Im Rahmen seiner Anschlagsvorbereitungen fuhr Anis Amri mindestens zwölf Mal mit der U-/S-Bahn zum Breitscheidplatz, um sich fußläufig mit den örtlichen Gegebenheiten und den Anfahrtswegen vertraut zu machen. Dabei nimmt er zahlreiche Fotos und Videoaufnahmen auf:
- Am 31. Oktober 2016 fuhr er mit der U-Bahn zum Breitscheidplatz, den er zwischen 13.45 Uhr und 13.55 Uhr in Augenschein nahm.
- Am 9. November hielt er sich erneut für elf Minuten am benachbarten Europa-Center auf.
- Am 22. November lief er zwischen 19.50 Uhr und 20.17 Uhr einmal im Uhrzeigersinn vom Zoologischen Garten aus um den Breitscheidplatz. Es war exakt die Uhrzeit, zu der er 27 Tage später den Lkw zwischen Glühweinstände und Weihnachtsbuden steuern würde.
- Am 30. November war er erneut am Breitscheidplatz.
- Am 1. Dezember drehte er ein 20-Sekunden-Video vom Breitscheidplatz und der Kaiser-Wilhelm-Gedächtniskirche.
- Am 2. Dezember hielt er sich erneut am Breitscheidplatz auf.
- Am 6. Dezember erreicht Amri gegen 15 Uhr den Bahnhof Zoo, umrundet den Breitscheidplatz und läuft anschließend über die Hardenbergstraße zum Ernst-Reuter-Platz. Nach kurzer Zeit macht er kehrt, um zum Breitscheidplatz zurückzulaufen. Amri läuft also genau die Strecke ab, die der Sattelschlepper am Tag des Anschlags zurücklegen wird. Er nimmt mit seinem Handy mindestens drei Thumbnail-Bilder auf.
- Am 7. Dezember ist er erneut am Breitscheidplatz.
- Am 12. Dezember, eine Woche vor dem Anschlag, hält er sich noch zweimal am Breitscheidplatz auf.[240]
Gleichzeitig kundschaftete Anis Amri die Möglichkeiten aus, einen Lkw zu kidnappen. Insgesamt 26 Mal fuhr er zum Friedrich-Krause-Ufer, wo zahlreiche Lkws routinemäßig abgestellt sind und die Fahrer ihre Ruhezeit verbringen. Am 28. November kundschaftete er das Umfeld der Parkzone zum ersten Mal aus. Vom 3. Dezember bis zum 19. Dezember fährt er täglich, insgesamt 15-mal (Ausnahme 11. Dezember), zu der Parkzone.[241] Als er sich dort am 15. Dezember aufhielt, wurde zeitgleich von einem Unbekannten der Versuch unternommen, einen Lkw aufzubrechen und zu stehlen, ein so genanntes „abklinken“. Ob es sich bei dem Täter um Anis Amri handelte, wurde nicht bekannt. Die Häufigkeit seiner „Besuche“ am Friedrich-Krause-Ufer deuten darauf hin, dass er bei der erstbesten sich bietenden Gelegenheit zuschlagen wollte.
Dazu veröffentlichte das IS-Propagandamagazins „Rumiyah“ im November 2016 eine dreiseitige Anleitung für einen Lkw-Anschlag: Der Truck sollte möglichst schwer und hoch sein und schnell beschleunigen können, um Bordsteinkanten und Absperrungen zu überwinden. Als ideale Ziele nannte der IS Fußgängerzonen und öffentliche Feiern. Ausdrücklich wiesen die Terroristen auch auf die Möglichkeit hin, einen Lkw zu entführen.[242]
Vermutlich wollte Anis Amri nicht unbedingt einen Anschlag in Deutschland begehen, sondern hätte es vorgezogen, ins Ausland zu gehen. So wollte er am 30. Juli 2016 die Bundesrepublik in Richtung Schweiz/Italien verlassen, wurde aber durch die Bundespolizei daran gehindert. Außerdem teilte er am 2. Oktober 2016 einem Hintermann in Libyen mit: „Ich möchte zu euch auswandern. Sagt mir, was ich tun soll. Ich bin jetzt in Deutschland.“[243]
16. Einzeltäter oder Kommandoaktion? – Der Fall Bilel Ben Ammar
Mit dem Tod von Anis Amri begann eine verspätete Suche nach Hintermänner und Unterstützern:
„Die Gefahr ist mit Amris Tod nicht vorüber. Das wird in diesen Tagen fast stündlich betont. Anis Amri hatte Anstifter, hatte Unterstützer, hatte Helfer, vor dem Anschlag, beim Anschlag, nach dem Anschlag. Jemand hat ihm eine Waffe gegeben. Jemand hat ihm Geld für sein Zugticket gegeben. Zu irgendjemandem wollte er. Jemand hat sein Bekennervideo hochgeladen. Wer sind diese Leute?“[244]
Schon bei seiner Einreise nach Deutschland wurde Anis Amri von dem tunesischen Salafisten Bilel Ben Ammar begleitet.[245] Seitdem hielten sie ihren Kontakt aufrecht, zumal auch Ben Ammar in einer Berliner Flüchtlingsunterkunft unterkam (Berlin-Siemensstadt, Motardstraße 101A). So besuchte Anis Amri alias „Ahmed Almasri“ nachweislich am 6. Dezember 2015 Bilel Ben Ammar in dessen Unterkunft in Berlin.
Am Abend des 18. Dezember 2016, einen Tag vor dem Anschlag auf den „City Weihnachtsmarkt“ auf dem Breitscheidplatz, traf sich der Attentäter Anis Amri um 21.08 Uhr zu einem 20-minütigen Abendessen mit angeregtem Gespräch mit seinem salafistischen Weggefährten Bilel Ben Ammar in dem Restaurant „Ya Hala Chicken“ im Ortsteil Gesundbrunnen (Pankstraße 51). Gegen 21.30 Uhr verlassen sie das Lokal. Am Mittag des nächsten Tags telefonierten beide um 14.30 Uhr ein letztes Mal miteinander. Dazu erklärte die Bundesanwaltschaft:
„Nach den bisherigen Erkenntnissen kannten sich Amri und der Beschuldigte spätestens seit Ende 2015. Aufgrund eines Hinweises konnte rekonstruiert werden, dass beide sich noch am Vorabend des Anschlagstages, am 18. Dezember 2016, gegen 21:00 Uhr in einem Restaurant in Berlin-Mitte, Ortsteil Gesundbrunnen, getroffen und intensiv unterhalten haben. Vor diesem Hintergrund ergab sich der Verdacht, dass der Beschuldigte in die Tat eingebunden gewesen sein könnte, zumindest aber von Anschlagsplänen Amris gewusst haben könnte. Bei der Durchsuchung wurden unter anderem Kommunikationsmittel sichergestellt, die derzeit ausgewertet werden. Die gegen den Beschuldigten bestehenden Verdachtsmomente reichen derzeit nicht für einen dringenden Tatverdacht aus.“[246]
Ob bei diesen letzten Kontakten über den unmittelbar bevorstehenden Anschlag gesprochen wurde, lässt sich in Nachhinein nicht gerichtsfest beweisen. Bekannt wurde immerhin, dass sich auch Bilel Ben Ammar für die (mangelhaften) Sicherheitsmaßnahmen den Breitscheidplatz interessiert hatte: Am 6. Februar und 11. März 2016 machte er Foto- und Videoaufnahmen von dem Platz. In einem Vermerk der Bundesanwaltschaft hieß es dazu: „Bei den am 6. Februar 2016 gefertigten Bildern fällt auf, dass sie den späteren Anschlagsort zeigen und weniger auf Gebäude als auf die Straße und Begrenzungspoller gerichtet sind.“[247]
Und in einer amtlichen „Zwischenauswertung“ hieß es:
„Im Ergebnis der Auswertung der Bilder mit Bezug zum Breitscheidplatz kann festgestellt werden, dass BEN AMMAR sich bereits in der ersten Jahreshälfte 2016 für die Örtlichkeit zu interessieren schien, wobei die gefertigten Bilder von den sonstigen, auf dem Mobiltelefon des BEN AMMAR festgehaltenen Bilddateien abweichen. So lassen sich im zeitlichen Zusammenhang mit Ausnahme von Lichtbildern, die den Potsdamer Platz zeigen, keine ähnlichen Aufnahmen von Berliner Örtlichkeiten feststellen. Bereits zu Beginn des Jahres 2016 wurden Fotos gefertigt, die aufgrund des speziellen Blickwinkels des Fotografen und den dargestellten örtlichen Bereichen den Anschein erwecken, dass hier möglicherweise der spätere Anschlagsort aufgeklärt wurde. Dafür spricht, dass die Örtlichkeit „Breitscheidplatz“ unter Vernachlässigung der eigentlichen Sehenswürdigkeiten fotographiert wurde, mit Augenmerk auf den Standort des späteren Weihnachtsmarktes und auf eventuelle, für die spätere Tatbegehung geeignete Schwachpunkte (fehlende Poller, Absperrung). Am 11.03.2017 wurde Fotos vom späteren Tatort und ein „Selfie“ des BEN AMMAR mit …“[248]
Im Rahmen der Ermittlungen zum Terroranschlag vom 19. Dezember 2016 gegen den „City Weihnachtsmarkt“ führte das Bundeskriminalamt am 3. Januar 2016 bei ihm eine Hausdurchsuchung durch und nahm Bilel Ben Ammar fest. Dazu erklärte die Bundesanwaltschaft am 4. Dezember 2017:
„Nach den bisherigen Erkenntnissen kannten sich Amri und der Beschuldigte spätestens seit Ende 2015. Aufgrund eines Hinweises konnte rekonstruiert werden, dass beide sich noch am Vorabend des Anschlagstages, am 18. Dezember 2016, gegen 21:00 Uhr in einem Restaurant in Berlin-Mitte, Ortsteil Gesundbrunnen, getroffen und intensiv unterhalten haben. Vor diesem Hintergrund ergab sich der Verdacht, dass der Beschuldigte in die Tat eingebunden gewesen sein könnte, zumindest aber von Anschlagsplänen Amris gewusst haben könnte. Bei der Durchsuchung wurden unter anderem Kommunikationsmittel sichergestellt, die derzeit ausgewertet werden. Die gegen den Beschuldigten bestehenden Verdachtsmomente reichen derzeit nicht für einen dringenden Tatverdacht aus. Die Bundesanwaltschaft hat gegen ihn daher keinen Haftbefehl beantragt. Allerdings wurde der Beschuldigte gestern in einem Verfahren der Staatsanwaltschaft Berlin vorläufig festgenommen und heute dem dortigen Ermittlungsrichter vorgeführt, der Haftbefehl erlassen und den Vollzug der Untersuchungshaft angeordnet hat.“[249]
Am 4. Januar 2017 wurde ein Haftbefehl wegen des Verdachts auf Sozialbetrug gegen Bilel Ben Ammar erlassen Dieser bestritt in der polizeilichen Vernehmung jegliche Kenntnis von den Anschlagsplänen.
Bilel Ben Ammar ist eine schillernde Figur: Am 24. November 2016 wurde er – anscheinend unter einem Falschnamen – vom Amtsgericht Tiergarten zu einer Haftstrafe von sieben Monaten auf Bewährung verurteilt:
„Das Urteil wurde gegen Abu Bakir M., geboren 1991 in der Stadt Mansoura Ägypten, verhängt - eine Scheinidentität. Sein wahrer Name, Bilel A., geboren 1990 im tunesischen Bizerte, taucht in dem Urteil nur als Aliasname auf.
A. hatte gestanden, am 12. Februar 2016 in einer Karstadt-Filiale in Berlin-Spandau (Carl-Schurz-Straße 20, G. P.) mehrere T-Shirts, Jacken und eine Jeans gestohlen zu haben. Er führte Pfefferspray, eine Nagelzange und Nagelknipser bei sich - somit machte sich der Mann nach Ansicht des Gerichts des Diebstahls mit Waffen schuldig.“[250]
In der Urteilsbegründung des naiven Richters hieß es: „Es ist davon auszugehen, dass sich der Angeklagte die Verurteilung allein, ohne deren Vollstreckung, wird zur Warnung dienen lassen und zukünftig keine Straftaten mehr begehen wird.“[251]
Gegen Bilel Ben Ammar selbst wurde in Berlin wegen eines angeblichen Anschlagsplans ermittelt. Angeblich wollte er in Nordafrika einen Sprengsatz beschaffen und ihn in die Hauptstadt schmuggeln, so der Verdacht. Im November 2015 tauchte sein Name im Umfeld von drei Tunesiern auf, gegen die das BKA ermittelte. Der Deckname des BKA-Ermittlungsverfahrens lautete EV EISBÄR (EV EIBA); der Generalbundesanwalt leitete die Ermittlungen wegen Verdachts der Gründung einer terroristischen Vereinigung in Tateinheit mit Vorbereitung einer schweren staatsgefährdenden Gewalttat (Aktenzeichen: 2 BJs 119/15). Das Trio aus Sachsen und Berlin, darunter Bilel Ben Ammar, soll einen Anschlag mit einer bis zu 25 Kilogramm schweren Bombe geplant haben, um „die Säulen der Bundesrepublik zu zerstören“. Bei mehreren Durchsuchungen zwischen September und November 2015 in Leipzig, Dresden, Berlin (ein islamischer Kulturverein in Berlin-Charlottenburg), Riesa und Meißen kam sogar die GSG9 zum Einsatz. Beweise für die Pläne oder eine Bombe fanden sich nicht.[252]
Im Zuge der Telekommunikationsüberwachung aber stießen die Behörden nicht nur auf Bilel Ben Ammar, sondern auch auf einen gewissen „Anis“, der in Dortmund wohnte und Verbindungen nach Berlin hatte, den man aber zunächst nicht identifizieren konnte. Er wurde als „Kontaktperson einer Kontaktperson“ klassifiziert. [253] Am 26. Juni 2016 wurde BKA-EV EISBÄR eingestellt.[254]
Ende Dezember 2016 stuften die Sicherheitsbehörden Bilel Ben Ammar als „Gefährder“ ein. Er wurde Anfang Januar 2017 in der JVA Berlin-Moabit inhaftiert.
Am 1. Februar 2017 wurde Bilel Ben Ammar über den Flughafen Frankfurt in sein Heimatland abgeschoben und stand somit für weitere Befragungen nicht mehr zur Verfügung.[255]
Sein Verteidiger Ralf-Peter Fiedler wunderte sich über die Abschiebung seines Mandanten: „(W)enn jetzt gegen ihn sogar wegen Mordes ermittelt wurde, warum schiebt man ihn dann ab? Aus einer Stadt, die doch stolz darauf ist, dass überhaupt nicht abgeschoben wird?“[256] In gleicher Weise bemerkte der Berliner Opferanwalt Andreas Schulz, dass die Abschiebung von Ammar nur dann sinnvoll gewesen sein, „wenn es eine Interessenlage gab, diesen Mann zu schützen. Wir wissen ja bis heute nicht, ob er nicht in irgendeine Informationseinbindung eines Dienstes gewesen ist, und dass man ihn dann, zum Schutze seiner Person, ersteinmal ins Ausland zurück hat bringen müssen.“[257]
Der Bundestagsabgeordnete Konstantin von Notz (Bündnis 90/Die Grünen) sieht in der überhasteten Abschiebung von Bilel Ben Ammar einen geheimdienstlichen Vertuschungsversuch:
„Hier werden, wie in vielen anderen Fällen in den vergangenen Jahren, die Quellenlagen und Interessen der Dienste über die Aufklärung des Geschehens gestellt. Für mich ist zum Beispiel unerklärlich, dass Ben Ammar, der eng an Amri dran war, am Abend vorher mit Amri in einem Restaurant gestritten hat, der selbst verdächtigt wird, Mitglied des IS zu sein, der auf seinem Handy Aufnahmen vom Breitscheidplatz hatte, dass der – bevor die Tat vollständig aufgeklärt ist – abgeschoben wird und heute verschwunden ist. Das sind unerklärliche Vorgänge, für die das Bundesinnenministerium die Verantwortung trägt.“[258]
Der Berliner Landtagsabgeordnete Marcel Luthe (FDP), Mitglied des Berliner Untersuchungsausschusses, vermutet: „Ben Ammar sollte als Zeuge weder den Ermittlern noch dem Parlament zur Verfügung stehen.“[259] Die tunesischen Behörden erklärten, sie wollten ihn wegen „Zugehörigkeit zu einer terroristischen Gruppe“ anklagen.[260] Allerdings ist Bilel Ben Ammar seit seiner Abschiebung verschwunden und auch für die tunesischen Behörden angeblich nicht greifbar.
In ähnlicher Weise wurde der Mitbewohner von Anis Amri in der Freienwalder Straße 30, Khaled A. (phon.: Abdedaim), bereits am 22. Februar 2017 nach Tunesien abgeschoben.[261]
Im Dezember 2017 widersprach der „Focus“ der in der staatlichen Propaganda verbreiteten Darstellung, Anis Ben Othmane Amri sei ein „Einzeltäter“ gewesen:
„Als eindeutig widerlegt darf die Einzeltäter-These gelten, wonach Amri als eine Art einsamer Wolf handelte, gewissenlos und maximal radikalisiert. „Die Ermittlungen haben bisher keine belastbaren Hinweise dafür ergeben, dass Amri im Inland Mittäter oder Gehilfen hatte,“ sagte zwar noch am 3. Juli 2017 der für Terrorismus zuständige Bundesanwalt Thomas Beck vor dem Innenausschuss. Doch neben dem engen Kontakt zu Ben Ammar gibt es nach FOCUS-Recherchen noch mehr Hinweise auf ein Netzwerk: Bereits am 10. Mai 2016 hielt das Landeskriminalamt Nordrhein-Westfalen in einer E-Mail an verschiedene Ermittlungsbehörden fest: „Mutmaßlich im Jahr 2015 reiste Amri zusammen mit weiteren Personen über Italien nach Deutschland ein.“ Teil dieser Gruppe waren laut E-Mail auch zwei Terrorverdächtige. „Beide sind derzeit Beschuldigte eines Terrorverfahrens der Generalstaatsanwaltschaft Berlin.“ Dazu allerdings sagt der Bundesanwalt den Parlamentariern kein Wort. Auch dass Amri offenbar tief in das Netzwerk des mutmaßlichen deutschen Statthalters der Terrormiliz Islamischer Staat (IS) Ahmad A. alias Abu Walaa, eingebunden war, bleibt unerwähnt. (…) So segnete Abu Walaa den Weihnachtsmarkt-Mörder in einer Hildesheimer Moschee. Diese spirituelle Handlung gilt laut Ermittlern in der Islamisten-Szene als besondere Auszeichnung. Außerdem fing der US-Geheimdienst NSA Telefonate zwischen Amri und seinem Neffen ab. Darin prahlte Amri damit, dass er nun ein „Emir“ und damit Anführer der Abu-Walaa-Brigade sei. Er versuchte sogar, den Neffen als Dschihad-Kämpfer nach Deutschland zu locken.“[262]
Bundesanwalt Thomas Beck wollte sich in seiner Anhörung vor dem Ausschuss für Inneres, Sicherheit und Ordnung (InnSichO) des Berliner Abgeordnetenhauses am 3. Juli 2017 diesbezüglich nicht genau festlegen:
„Die Ermittlungen haben bisher keine belastbaren Hinweise dafür ergeben, dass Amri im Inland Mittäter oder Gehilfen hatte. Bereits der Umstand, dass das lange vor der Tat von ihm aufgenommene Video von der IS-Medienstelle Amaq veröffentlicht wurde, spricht dafür, dass es Mitwisser und möglicherweise Tatbeteiligte im Ausland gab. In diesem Zusammenhang wird auch weiterhin geprüft, ob das Verfahren bezüglich noch zu identifizierender Tatbeteiligter auf den Verdacht der Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung zu erweitern ist. Das ist der Bereich des Ermittlungsverfahrens, der noch offen ist und nach wie vor läuft – einer der Bereiche. (…)
Er hat ab Ende November fast täglich den Bereich Friedrich-Krause-Ufer erkundet. Er hat offenbar auf eine passende Tatgelegenheit gewartet. So ist es auch nachvollziehbar, dass selbst die Personen, mit denen er am Tattag oder kurz vorher noch Kontakt hatte, von seinen Plänen nichts wussten. Die Tat war daher nach unseren Erkenntnissen von Anbeginn an als Tat einer Person ausgelegt. Der Involvierung weiterer bedurfte es nicht.“[263]
17. Der Anschlag auf den Weihnachtsmarkt am Breitscheidplatz
Obwohl er während seines Aufenthalts in Deutschland mehrfach angekündigt hatte, dass er einen tödlichen Anschlag ausüben werde, und obwohl er mehrere Straftaten verübte, wurde Anis Amri nur für ein Wochenende inhaftiert und sogar an einer Ausreise gehindert. Aufgrund ihrer Weigerung, Anis Amri bloß wegen Terrorismus festzunehmen, ließen die deutschen Sicherheits- und Justizbehörden ihm am Ende keine andere Wahl, als seine Terrordrohungen auszuführen.
Was Anis Amri in den Vormittags- und Nachmittagsstunden des 19. Dezember 2016 gemacht hat, bevor er zum Massenmörder wurde, konnte mittlerweile durch die Polizei, unter Verwendung der gespeicherten Einlog-Ortsdaten seines taiwanesischen „HTC“-Handys teilweise ermittelt werden, da Anis Amri es versäumt hatte, die entsprechende Geodaten-Funktion auszuschalten.[264]
Dazu berichtete Bundesanwalt Thomas Beck vor dem Ausschuss für Inneres, Sicherheit und Ordnung (InnSichO) des Berliner Abgeordnetenhauses:
„Amri verließ gegen 14.15 Uhr seine Wohnung und traf sich mit zwei Personen auf dem Parkplatz eines Möbelmarktes in Berlin Wedding. Von etwa 15.30 Uhr bis 16.30 Uhr hielten sich die drei in einem Imbiss gegenüber der Masjid-Al-Ummah-Moschee auf. Anschließend nahmen sie die U-Bahn. An der Station Herrmannstraße trennten sich die drei, Amri fuhr weiter bis zur Station Gesundbrunnen. Dort nahm er die S-Bahn und erreichte gegen 18 Uhr die Station Westhafen. Von dort ging Amri zur Putlitzbrücke und weiter am Friedrich-Krause-Ufer entlang bis zum Torfstraßenweg und wieder zurück zur Putlitzbrücke. Dabei passierte er zweimal den Lkw von Urban. Videoaufzeichnungen eines Anliegers zeigen, dass Amri allein unterwegs war. Danach ging er zur Fussilet-Moschee. Dort hielt er sich bis kurz nach 19 Uhr auf. Anschließend ging er wieder zurück zur Putlitzbrücke und von dort erneut am Friedrich-Krause-Ufer entlang. Dabei wurde er erneut von einer Kamera gefilmt. Auch diese Aufnahmen belegen, dass Amri allein unterwegs war.“[265]
Und bei derselben Gelegenheit führte Bundesanwalt Thomas Beck weiter aus:
„Um 6 Uhr verrichten Amri und Abdedaim – [phonetisch] – das Morgengebet. Um 6.30 Uhr trifft der polnische Staatsangehörige Urban mit seinem Lkw in Berlin ein und parkt wie geschildert. Um 12 Uhr sah der Mitbewohner Abdedaim – [phonetisch] – Amri zum letzten Mal. Er verließ die Wohnung, um zur Moschee zu gehen. Zu der Zeit habe Amri noch geschlafen. Um 13.27 Uhr ein Anruf von Amri bei einem Luigi 1, das ist ein bisher nicht identifizierter mutmaßlicher Drogenkontakt. Um 14.14 Uhr verlässt Amri die Wohnung. Um 14.20 Uhr wählt er die Nummern von einem Drogenkontakt und von Abdedaim – [phonetisch] – an. Um 14.32 Uhr: eine WhatsApp-Nachricht von Amri an einen Mahmoud – [phonetisch] –. Mit diesem und einem weiteren trifft er sich um 14.38 Uhr auf einem Parkplatz in Wedding, von einer Privatfirma aufgezeichnet (möglicherweise ist der Parkplatz in der Drontheimer Straße gemeint, G. P.). Von 15.39 Uhr bis 16.32 Uhr halten sich diese drei in einem Imbiss in der Buttmannstraße auf. Um 16.46 Uhr telefoniert Amri noch mal mit Abdedaim – [phonetisch] –, dem Mitbewohner. Es sei um den gemeinsamen Wohnungsschlüssel gegangen. Nach den Angaben einer der zwei Personen, mit denen er sich getroffen hat, ist man dann zur U-Bahn gegangen, bis zur Pankstraße, und von dort aus weiter Richtung Hermannstraße gefahren. Dort haben Amris Begleiter die Bahn verlassen. Er fuhr bis zur Endstation und dann zur Station Gesundbrunnen, wo er um 17.54 Uhr ankam. Er stieg um in die S-Bahn S 42 und fuhr bis Bahnhof Westhafen, den er um 17.59 Uhr erreichte.
Von 17.59 bis 18.37 Uhr ging er vom S-Bahnhof Westhafen zur Putlitzbrücke, von dort ostwärts am Friedrich-Krause-Ufer entlang bis zum Torfstraßensteg und denselben Weg wieder zurück. Er passierte dabei zweimal den abgestellten Lkw des polnischen Fahrers. Amri wurde auf seinem Weg von einer Kamera der Firma Vattenfall aufgezeichnet, als er allein zunächst in östliche und zehn Minuten später wieder in westliche Richtung ging. Von dort ging er weiter zur Fussilet-Moschee in der Perleberger Straße. Er hielt sich eine knappe halbe Stunde, bis 19.06 Uhr, dort auf.[266] 19.06 bis 19.24 Uhr: Er geht wieder zur Putlitzbrücke und dann erneut am Friedrich-Krause-Ufer entlang bis zum Lkw. Auf dem Weg dorthin wird er wieder von einer Kamera aufgezeichnet. Er war allein unterwegs.
Von 19.24 bis 19.32 Uhr: Bemächtigung des Lkw und Tötung des Fahrers mit der Schusswaffe.“[267]
Legt man das Liniennetz der Berliner Verkehrsgemeinschaft (BVG) zugrunde, dann macht die Darstellung der Bundesanwaltschaft keinen Sinn: Entweder Anis Amri stieg mit seinen Begleitern in der U-Bahnstation Hermannplatz aus und fuhr dann mit der „U8“ zurück bis zum Gesundbrunnen, wo er in die „S42“ umstieg, um schließlich zum Westhafen zu gelangen, oder aber er blieb am Hermannplatz im Waggon der „U8“, fuhr drei Stationen weiter bis zur Endstation „Hermannstraße“ und stieg dort um in die „S42“, die ihn zum Westhafen brachte.[268]
In ähnlicher Weise berichteten die Journalisten Jörg Köpke und Jan Sternberg:
„Um 14.14 Uhr verlässt Anis Amri am Nachmittag des 19. Dezember seine Unterkunft an der Freienwalder Straße (Nr. 30, G. P.) Zu Fuß begibt er sich zum U-Bahnhof Pankstraße. Mit der U 8 fährt er zur Osloer Straße in Wedding. Dort trifft Amri um 14.31 Uhr mit seinen tunesischen Landsleuten Walid S. und Bilal M. zusammen. (…) Gemeinsam gehen sie am 19. Dezember eine halbe Stunde lang spazieren, ehe sie im Imbiss „Imren Grill 2“ (Berlin-Gesundbrunnen - Buttmannstraße 1, G. P.) eine Kleinigkeit essen. Zwischen 15.39 Uhr und 16.06 Uhr gehen sie zum Gebet in der benachbarten Masjid-Al-Ummah-Moschee (Buttmannstraße 17, G. P.), um danach in den Imbiss zurückzukehren.
Der Weg vom Imbiss führt die drei direkt auf den Alexanderplatz. 16 lange Minuten bis 17.12 Uhr halten sie sich in der Nähe des dortigen Weihnachtsmarktes auf. Zweifeln sie etwa noch, welches Anschlagziel Amri ansteuern soll? Die Antwort auf diese Frage lassen die Ermittler offen. Fest steht: Amri begleitet die beiden Männer anschließend bis Neukölln, fährt danach jedoch allein mit öffentlichen Verkehrsmitteln weiter.
Um 17.59 Uhr trifft er am Bahnhof Westhafen ein. Er läuft zum Friedrich-Krause-Ufer, wo die Lastwagen stehen, kehrt wieder um und geht direkt zur unweit gelegenen Fussilet-Moschee. Um 19.06 Uhr verlässt Amri die Moschee. Laut Handydaten erreicht er um 19.24 Uhr erneut den Bereich, in dem der Scania-Sattelschlepper von Lukasz Urban parkt.“[269]
Die Pressesprecherin der Bundesanwaltschaft behauptete, Anis Amri habe am Vormittag und am Nachmittag des 19. Dezember 2016 versucht, einen seiner Mitbewohner telefonisch zu erreichen.
Am späten Nachmittag besuchte Anis Amri die Fussilet-Moschee in Berlin-Moabit. Möglicherweise hatte er dort seine Pistole gebunkert. Gegen 19.30 Uhr begab er sich zum Friedrich-Krause-Ufer in der Nähe des Westhafens. Dort stahl er einen Schwerlastwagen (amtliches Kennzeichen: GDA 08J5) vom Typ „Scania R450“ (Gewicht: ca. 7 Tonnen). Der Lkw gehörte der „Żurawski“- Spedition im polnischen Gryfino südlich von Szczecin bzw. Stettin. Der Chef der polnischen Spedition Ariel Żurawski sagte, die Zugmaschine mit Auflieger (amtliches Kennzeichen: ZGR US66) hatte 25 t Stahlkonstruktionen aus Turin bzw. Cinisello Belsamo bei Mailand nach Berlin transportiert, die hier bei der „ThyssenKrupp Schulte GmbH“ in Berlin-Moabit (Friedrich-Krause-Ufer 16-21) entladen werden sollten. Wegen einer Verzögerung habe der Fahrer bis zum Dienstag warten müssen und das Fahrzeug in Berlin geparkt. Der Fahrer, Łukasz Urban[270], sei seit Montagnachmittag nicht mehr zu erreichen gewesen. „Ihm muss etwas angetan worden sein.“ Ein leitender Speditionsmitarbeiter, Łukasz Wasik, sagte dem Internetportal „Money.pl“, laut GPS-Daten des Lasters habe jemand das Fahrzeug am Montag dreimal gestartet - obwohl es eigentlich bis zu seiner Entladung am Dienstag stehen bleiben sollte. „Es ist, als hätte jemand geübt, ihn zu fahren“, sagte Wasik.
Anis Amri konnte zwar einen Lkw steuern, er konnte aber keinen Laster trotz Wegfahrsperre kurzschließen, also musste er einen Fahrer überfallen, um in die Gewalt des Lkws zu kommen. Am 19. Dezember 2016 dauerte es rund 6 Minuten, bis Anis Amri einen Lkw gefunden und in seine Gewalt gebracht hatte. Dazu tötete er den Fahrer, der auf seiner Liege im Führerhaus lag, mit einem Kopfsteckschuss.[271] Außerdem brachte er ihm durch mehrere Messerstiche weitere Verletzungen bei. Zu einem Kampf zwischen Mörder und Ermordeten, wie in der Presse spekuliert wurde, ist es allerdings nicht gekommen; jedenfalls ergab die Obduktion der Leiche des Lkw-Fahrers keine Hinweise auf einen Kampf.
Als Schusswaffe benutzte Anis Amri eine kleinkalibrige Pistole Modell „EP 552“ vom Hersteller „Erfurter Maschinen- und Werkzeugfabrik Berthold Geipel GmbH“ (Erma)[272], Kaliber 22 long rifle (lr), die ursprünglich 1990 produziert worden war. Er soll sich die Waffe bei einem somalischen Bekannten in der Schweiz besorgt haben. Nach Angaben von Bundesanwalt Thomas Beck stammt die Pistole möglicherweise von einer Person aus Ex-Jugoslawien.[273] Vielleicht handelte es sich um einen dschihadistischen Veteranen der früheren Arabischen Legion in Bosnien-Herzegowina.
Die Leiche des Lkw-Fahrers wurde nach dem Anschlag im Führerhaus aufgefunden. Aufgrund von fehlerhaften Polizeiinformationen wurde Urban von der Presse über Stunden hinweg als „Beifahrer“ und somit als Mittäter bezeichnet. Um 19.34 Uhr sei der Lkw schließlich in Richtung Innenstadt losgefahren.[274]
In dieser letzten Stunde vor dem Anschlag verschickt Anis Amri viermal über den Messengerdienst „Telegram“ Kurznachrichten an seinen IS-Mentor in Libyen (19.16, 19.33, 19.41 und 20.00 Uhr). So verschickte Anis Amri um 19.41 Uhr, also während der Fahrt zum Anschlagsziel, aus der Führerkabine des Lastwagens eine Kurzmitteilung:[275] „Mein Bruder, alles ist in Ordnung, so Gott will, mein Bruder, alles ist in Ordnung, gepriesen sei Gott. Ich bin jetzt in der Karre, verstehst du? Bete für mich, Bruder, bete für mich!“ Kurz darauf postete der Attentäter noch ein aktuelles Foto an Moadh T.: Es zeigte die Führerkabine des gestohlenen Lkw, ein Stück Lenkrad und Kabel, die zum Zigarettenanzünder führten. Um 20.00 Uhr folgte die Kurznachricht: „Mach für mich Bittgebete! Bitte, mein Lieber, bete für mich!“[276] „Wir schaffen das“, dachte man sich wohl beim Islamischen Staat.
Die Fahrstrecke betrug – je nach gewähltem Weg – 6 bis 7 Kilometer. Zunächst befuhr er die Budapester Straße am Breitscheidplatz vorbei in westlicher Richtung, um noch einmal den Anschlagsort in Augenschein zu nehmen. Durch die Hardenbergstraße fuhr er bis zum Kreisverkehr am Reuterplatz und kehrte dann zum Breitscheidplatz zurück. Um 20.00 Uhr oder 20.01 Uhr raste der Attentäter aus der Hardenbergstraße[277] kommend mit hoher Geschwindigkeit – nach unterschiedlichen Schätzungen 49[278] bis 80 km/h – durch das nordwestliche Gittertor in die Gasse zwischen zwei Budenreihen entlang der Budapester Straße.
Da es sich bei dem „City Weihnachtsmarkt“ um eine öffentliche Veranstaltung der Einzelhändler in diesem Bereich handelte, benötigte er eine Genehmigung des Ordnungsamtes mit entsprechenden Sicherheitsauflagen. Aber das Sicherheitskonzept sah keine Sicherheit vor. Das nordwestliche „Tor“ war zwar aus Gitterelementen zusammengebaut und mit Tannengrün und Lichterketten schön drapiert, aber es fehlte jede Absperrung: Für den Fall eines Anschlags wollte man die Fluchtwege offen halten. Ausgerechnet in diese Lücke raste Anis Amri mit seinem Laster.
Erst nach wenigen Sekunden bzw. 60 bis 80 Metern kam der Schwerlasttransporter durch das automatische Kollisionsvermeidungssystem (Advanced Emergency Braking System – AEBS) des HighTech-Schwerlasters zum Stehen. Anis Amri kannte sich mit modernen Lkw-Technologien offensichtlich nicht aus und hatte den „falschen“ Lkw geklaut. Ohne das automatische Bremssystem wäre der Lkw durch die nördliche Budengasse weitergebraust und erst im Kinderkarussell vor dem Europa-Center zum Stehen gekommen.
Der „Spiegel“ berichtete später zum Tatablauf:
„Um 20.02 Uhr steuert der Terrorist den Sattelschlepper vorbei am Bahnhof Zoo, über die Kreuzung, auf den Breitscheidplatz. Der Lkw schrammt an einem Waffelstand entlang, erfasst Menschen an Stehtischen vor dem „Glühweintreff“ und fährt in ein Zelt vor „Müllers Meisterbratwurst“. Vor der Gedächtniskirche schwenkt Amri den Lkw nach links, walzt die Getränkebude mit der Nummer 55 nieder, durchbricht einen Zaun und reißt Menschen mit auf die Straße. Nach etwa 80 Metern kommt der Sattelschlepper zum Stehen.“[279]
Der Anschlag selbst war auf den Breitscheidplatz begrenzt, aber seine Folgen reichten über Ländergrenzen hinweg: Die Opfer kamen aus folgenden Ländern: Deutschland, USA, Großbritannien, Frankreich, Spanien, Italien, Finnland, Polen, Tschechien, Ungarn, Ukraine, Libanon und Israel. Bei dem Anschlag starben 12 Personen aus Deutschland, Polen, Italien, Tschechien und Israel. Sieben der Todesopfer wohnten in Berlin (darunter jeweils eine Migrantin aus Tschechien und Italien sowie ein Ehepaar aus der Ukraine), zwei Brandenburger und eine Frau aus Nordrhein-Westfalen zählten ebenso zu den Todesopfer, außerdem starben der polnische Lkw-Fahrer und eine Touristin aus Israel. Ein Ur-Berliner war nicht unter den Todesopfern, die meiden eher die Touri-Gegend um den „Kuhdamm“: So ist die Liste der Todesopfer ein Spiegelbild der Bevölkerung in der modernen Multi-Kulti-Metropole.
- Anna Bagratuni stammte aus Kiew (Ukraine) und war die Ehefrau von Georgiy Bagratuni, der ebenfalls ums Leben kam. Beide waren Ingenieure und wohnten seit Jahren in Berlin. Die Eheleute hinterließen die Tochter Valeriya, die in Berlin studiert.
- Georgiy Bagratuni stammte aus Kiew (Ukraine) und war der Ehemann von Anna Bagratuni.
- Sebastian Berlin wohnte im brandenburgischen Ragösen. Der 32-Jährige arbeitete als Industriemechaniker und Prüfer beim Materialeingang der Firma „ZF Getriebe“ in Brandenburg und war Gruppenführer bei der Freiwilligen Feuerwehr. Am Abend des 19. Dezembers feierte er auf dem Weihnachtsmarkt eine bestandene Prüfung.
- Fabrizia Di Lorenzo war eine 31-jährige Italienerin. Sie stammte aus Sulmona (Italien), wohnte aber in Berlin. Hier hatte sie im Rahmen des „Erasmus“-Programms erst an der Freien Universität studiert, danach arbeitete sie bei der Logistikfirma „4flow“. Sie war gerade mit ihrer Kollegin Naďa Čižmárová auf dem Breitscheidplatz angekommen, um nach Feierabend einen Glühwein zu trinken, als der Anschlag passierte. Ihre Leiche konnte erst durch einen DNA-Abgleich identifiziert werden. Noch am 5. Dezember hatte sie getweetet: „Wir dürfen die Einwanderer nicht mit Terroristen in einen Topf werfen.“
- Dalia Eliakim (andere Schreibweisen: Dalia Elyakim oder Daliya Elyakim) war eine Touristin aus Herzlia (Israel). Ihr Ehemann Rami Eliakim wurde schwer verletzt: Er erlitt Knochenbrüche der Hüfte und beider Beine.
- Dr. Christoph Herrlich wohnte in Berlin und war Jurist sowie Gründer eines Start-Up-Unternehmens. Er konnte noch eine Freundin zur Seite schubsen und ihr so das Leben retten, bevor er vom Lkw erfasst wurde.
- Klaus Jacob: über den 65-Jährigen wurde – auf Wunsch der Hinterbliebenen – nichts bekannt.
- Angelika Klösters wohnte in Neuss-Lanzerath und wurde 65 Jahre alt.
- Dorit Krebs stammte aus Eichwalde. Sie arbeitete als Bankangestellte bei der „Deutschen Bank AG“ am Kurfürstendamm in der Nähe vom Breitscheidplatz. Sie soll das erste Opfer gewesen sein, dass vom Lkw erfasst wurde und konnte nur durch einen DNA-Abgleich identifiziert werden. Ihre Freundin wurde schwer verletzt. Dorit Krebs wurde 53 Jahre alt.
- Naďa Čižmárová (andere Schreibweise: Nada Cizmá) stammte aus Sobeslav (Tschechien). Die 34-jährige Mutter arbeitete bei der Logistikfirma „4flow“ in Berlin.
- Łukasz Urban aus Rożnowo (Polen) war der Fahrer, der von Anis Amri überfallen und durch einen Kopfschuss ermordet wurde, weil dieser seinen Lkw als Tatwerkzeug brauchte.
- Peter Völker stammte aus Harlingen (Texas, USA). Sein Lebensgefährte Richard Ramirez aus San Benito (Texas) wurde bei dem Anschlag verletzt. Das Paar war mit einem texanischen Freund, Russell Schulz-Widmar, auf dem Weihnachtsmarkt. Dieser erklärte: „Ich dachte, ich muss sterben. Erst als jemand mich aus den Trümmern befreite verstand ich, dass ich überlebt hatte. Die Schreie, die Gesichter der Toten, wie der LKW über uns drüberraste, gehen mir nie wieder aus dem Kopf. Darauf ist keiner vorbereitet.“[280]
Während die Zahl der Toten beim Anschlag auf den Breitscheidplatz einhellig mit zwölf Menschen angegeben wird, wird die Zahl der Verletzten in den amtlichen Berichten höchst unterschiedlich beziffert. Die Bundespolizei sprach im Januar 2017 davon, dass „49 zum Teil schwer verletzt“ wurden.[281] Die Berliner Senatsverwaltung für Gesundheit, Pflege und Gleichstellung, die es eigentlich genau wissen müsste, gab die Zahl der Verletzten wenige Tage nach dem Anschlag mit 56 an.[282] Die Nachbereitungskommission des Polizeipräsidenten in Berlin sprach in ihrem „Schlussbericht“ von „mindestens 66 Personen“,[283] die Berliner Feuerwehr stellte in ihrem „Jahresbericht 2016“ fest, „67 teilweise Schwerverletzte waren zu beklagen“,[284] der Opferbeauftragte der Bundesregierung, Kurt Beck, sprach in seinem „Abschlussbericht“ davon, dass „annähernd hundert“ verletzt wurden.[285]
Im Arztbericht einer überlebende Patientin hieß es nach der Diagnose „Überrolltrauma“ beispielhaft:
„Hämatopneumothorax und Lungenkontusion links bei Rippenserienfraktur Costae 5-11 links,
Offene distale Unterschenkelfraktur rechts,
Offene Femurfraktur und Tibiakopffraktur im Sinne einer Floating-Knee-Verletzung links,
Becken-B-Verletzung rechts,
Frakturen Endphalanx Dig. Ped. I und Ossa Metatarsalia II bis V rechts.“[286]
18. Zweite Flucht nach Italien
Anscheinend ging Anis Amri davon aus, dass er den Anschlag – wie der Attentäter bei einem ähnlichen Attentat in Nizza am 14. Juli 2016 - selbst nicht überleben werde. Jedenfalls vermutet die Bundesanwaltschaft, dass der Anschlag als Selbstmordaktion (arab.: Istishadi Amaliya, hier: Inghimasi-Variante) geplant war, um größtmöglichen Schaden anzurichten.[287] So erklärt es sich, dass Anis Amri quasi „als Visitenkarte“ sein Portemonnaie mit Bargeld, seinen deutschen Duldungspapieren der Ausländerbehörde Kleve vom 16. August 2017 auf den Aliasnamen „Ahmed Almasri“ und zwei Handys (ein Smartphone der Marke „HTC“ und ein Klapphandy der Marke „Samsung“) am Tatort zurückließ, damit der Islamische Staat in seiner Propaganda die Tat post mortem für sich reklamieren konnte. Für die These von der Selbstmordaktion spricht auch, dass Anis Amri – trotz monatelanger Tatvorbereitungen – seine Flucht nicht geplant hatte, sondern improvisieren musste und spontan agierte.
Dazu erklärte Bundesanwalt Thomas Beck:
„Erst nachdem er realisiert hatte, dass er die Tat überlebte – wenn Nizza sein Vorbild war, konnte er damit nicht rechnen –, begibt er sich ohne Geld, Telefon und Ausweis, aber immer noch mit der Tatwaffe zu seiner Wohnung, packt den Rucksack, zieht andere Schuhe an, nimmt die letzten Geldreserven mit sich und begibt sich sodann auf die Flucht.
Die Hinwendung zunächst nach Emmerich in NRW, wo Amri sich auskennt, scheint folgerichtig. Auch die über mehrere Etappen und Umwege verlaufende weitere Flucht nach Italien ist nachvollziehbar. Dort kennt er sich aus, dort kann er kommunizieren. Und von Italien der Weg nach Tunesien und dort nach Libyen entspricht seinen Vorstellungen.“[288]
Die genannten Beweisstücke wurden erst am Tag nach dem Anschlag von der Polizei aufgefunden, dadurch verzögerte sich die konkrete Personenfahndung. Immerhin konnte die Polizei nach dem Fund den Attentäter über seinen bekannten Aliasnamen „Ahmed Almasri“ als Anis Ben Othman Amri identifizieren.
Nach der Tat flüchtete Anis Amri zu Fuß in Richtung Bahnhof „Zoologischer Garten“, wo er um 20.06 Uhr von einer Überwachungskamera in der Unterführung unter dem Busbahnhof am Hardenbergplatz vor dem Bahnhof Zoo gefilmt wurde. Offenbar kannte er die Videokamera, da er mit einem erhobenen „Tauhid“-Finger[289], dem Erkennungszeichen des Islamischen Staates, „grüßte“. Dazu erklärte die Bundesanwaltschaft:
„Kurz nach dem Anschlag wurde eine männliche Person im Bereich Bahnhof Zoo von einer Videokamera aufgezeichnet. Nach dem gegenwärtigen Stand der Ermittlungen ist davon auszugehen, dass es sich um Anis Amri handelt. Die Bilder legen nahe, dass Amri wusste, dass er aufgezeichnet wird. Er zeigt den sogenannten Tauhid-Finger das ist ein erhobener Zeigefinger in die Richtung der Kamera.“[290]
Anscheinend fuhr Anis Amri gegen 20.07 Uhr mit der U-Bahnlinie „U9“ bis zur Endstation „Osloer Straße“, stieg dort um in die „U8“ und fuhr eine Station weiter bis zur „Pankstraße“. Wenn dies richtig ist, dann müsste er im U-Bahn-Waggon von Überwachungskameras gefilmt worden sein. Normalerweise dauert die Fahrt 17 Minuten; allerdings kam Anis Amri erst nach ca. 80 Minuten in der Pankstraße an. Was er in der fraglichen Zeit gemacht hat, wo er gewesen ist, ist nicht bekannt.
Um 21.32 Uhr wurde er von der Überwachungskamera des „mybet“-Wettbüros in Berlin-Wedding (Prinzenallee 18 / Ecke Bellermannstraße) auf dem Bürgersteig erfasst. Um 21.51 Uhr, zeichnete die Kamera ihn erneut auf, als er sich in Gegenrichtung bewegte. In der Zwischenzeit hatte er seine Wohnung in der Freienwalder Straße aufgesucht, um dort seinen Rucksack abzuholen, wie sein Mitbewohner Kamel A. später gegenüber der Polizei aussagte.[291]
Wo sich Anis Amri in den Stunden danach aufgehalten hat, ist hier nicht bekannt. Am nächsten Morgen gegen 5.16 Uhr zeichnete eine Überwachungskamera am S-Bahnhof Gesundbrunnen auf, wie eine unbekannte Person mit schwarzer Jacke, Kapuze und Rucksack, bei der es sich möglicherweise um Anis Amri handelte, die S-Bahn der Ringlinie 41 verließ. Es war vermutlich kein Zufall, dass zwölf Minuten später der ICE 946 der Bundesbahn vom Gesundbrunnen in Richtung Düsseldorf (4,5 Stunden Fahrzeit) abfuhr. Wo er sich am 20. Dezember aufgehalten hat, wurde nicht bekannt. Am 20. Dezember loggte sich jemand in einem Internet-Café in Emmerich in Amris „Facebook“-Account und löschte diesen - höchstwahrscheinlich der Attentäter selbst. Am Morgen des nächsten Tages, dem 21. Dezember, wurde er um 7.00 Uhr morgens in einem Bus von Emmerich nach Kleve gesehen. Um 9.30 Uhr deckte er sich in einem Textilgeschäft in Kleve-Kranenburg mit neuen Kleidungsstücken (Jogginghose, Boxershorts, schwarzer Schal) ein.[292]
Nach dem Anschlag floh Anis Amri – trotz europaweiter Fahndung – über vier europäische Staatsgrenzen. Von Kleve aus setzte er sich ins benachbarte Ausland ab. Zunächst kam er ins zwanzig Kilometer entfernte Nimwegen in den Niederlanden an, wo er am 21. Dezember um 11.30 Uhr am Hauptbahnhof gefilmt wurde.
Möglicherweise wurde Anis Amri durch eine Indiskretion innerhalb der deutschen Sicherheitsdienste ins Ausland getrieben, da die „Mainzer Allgemeine Zeitung“ am Vormittag des 21. Dezembers den Namen des Tatverdächtigen durchstach:
„Möglicherweise haben, ausgerechnet offizielle Behörden dafür gesorgt, dass Anis Amri auf der Flucht gewarnt wurde. Mutmaßlich reiste er nämlich über seine frühere Wohnregion in NRW Richtung Mailand weiter, wo er am 23. Dezember erschossen wurde.
Am 21. Dezember gegen 11.30 Uhr filmten ihn Überwachungskameras – in unmittelbarer Nähe zu seinem früheren Wohnort Emmerich – in der holländischen Grenzstadt Nijwegen.
Rund eine Stunde zuvor war der Name Anis Amri erstmals öffentlich durchgesickert, und um 11.20 Uhr vermeldete die Deutsche-Presse-Agentur (dpa) per Eilmeldung unter Berufung auf „Sicherheitskreise“ in NRW, dass „unmittelbar“ Maßnahmen der Polizei in dem Bundesland bevorstünden. In Sicherheitsbehörden des Bundes war man bereits direkt nach der Meldung extrem empört über das Leck.
Wurde Amri dadurch aufgeschreckt? Landeskriminaldirektor Dieter Schürmann (NRW, G. P.) teilte gestern mit, dass der Sachverhalt „noch nicht aufgearbeitet worden“ sei. Es ist zu erwarten, dass es Ermittlungen wegen Geheimnisverrats geben wird – wie sie bereits der Berliner Innensenator Andreas Geisel (50, SPD) für seine Behörden angekündigt hat.“[293]
Von Nimwegen reiste er um 13.20 Uhr weiter nach Amsterdam, wo er knapp zwei Stunden später von einer Überwachungskamera gefilmt wurde. Von dort ging es über Brüssel-Nord (Ankunftszeit: 21. Dezember, 19.00 Uhr) weiter nach Lyon-Part-Dieu in Frankreich (Ankunftszeit: 22. Dezember gegen Mittag) und danach mit dem Zug nach Chambéry (Ankunftszeit: 22. Dezember gegen Abend). Von dort reiste er in der Nacht vom 22. auf den 23. Dezember 2016 mit Regionalzügen nach Turin (Ankunft am Bahnhof Porta Nuova: 20.30 oder 22.14 Uhr), von dort weiter nach Mailand (Ankunft: 00.58 Uhr). Schließlich fuhr er von Mailand mit dem Bus nach Sesto San Giovanni. Als zwei Polizeibeamte ihn am 23. Dezember gegen 3.30 Uhr am Bahnhofseingang routinemäßig einer Personenkontrolle unterziehen wollten, eröffnete Anis Amri mit seiner Pistole das Feuer. Der Polizeibeamte Christian Movio wurde dabei durch einen Schuss in die Schulter verletzt. Sein Kollege Guiseppe Scatà[294] erschoss daraufhin den Terrorverdächtigen durch zwei Schüsse in die Brust. In seinem Rucksack fand die Polizei ein Messer und mehrere hundert Euro. Möglicherweise wollte Anis Amri in Sesto San Giovanni eine Kontaktperson treffen, da in der Gegend zahlreiche Salafisten wohnen.
19. Polizeieinsatz
19.1. Vorbereitung der Berliner Polizei auf besondere Lagen
Wie andere Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben (BOS) hat sich auch die Berliner Polizei in Übungen jahrelang auf das Szenario Terroranschlag vorbereitet, dafür die Einsatzplanung „Konzeption Anschläge“ entwickelt. Diese sieht bei einem Terroranschlag folgende Gliederung der Polizeikräfte vor: unter der Leitung durch die Führungsstelle der Direktion Einsatz (Direktion E) werden zehn Einsatzabschnitte (EA Aufklärung/Spezialaufgaben, Ereignisort, Kräftesammelstelle, Verkehr, Einsatzbegleitende Presse-/Öffentlichkeitsarbeit, Taktische Betreuung (gemeint ist hier die Befragung von Zeugen, G. P.), Logistik/Versorgung, Kriminalpolizeiliche Maßnahmen, Raumschutz/Eingreifkräfte, Schutzmaßnahmen) mit insgesamt vierzig Unterabschnitte eingerichtet.[295] In ihren Anlagen befindet sich ein Katalog anlassbezogener Leitlinien und Checklisten: Kontrollstellen, Geiselnahme-/Amoktaten-/Bedrohungslagen-Akten (GAB-Akten) und Maßnahmenkataloge für Risikoobjekte (MkR).[296] Die „Konzeption“ geht von einer akuten Einsatzdauer von 48 Stunden aus, so dass alle taktischen, personellen und technisch-organisatorischen Maßnahmen sind auf diesen Zeitrahmen auszulegen. Allerdings entsprach die „Konzeption“ im Dezember 2016 nicht dem aktuellen Stand, so waren organisatorische Veränderungen des Polizeiapparates noch nicht eingearbeitet worden. Zur Überprüfung der Bestimmungen und zum Training der Einsatzkräfte wurden jahrelang entsprechende Übungen durchgeführt.
Allerdings war die Berliner Polizei psychologisch wohl eher auf eine „Amok-Lage“ als denkbar größtem Einsatzszenario eingestellt und hatte dazu ebenfalls eine „Konzeption zur Bewältigung von Amoktaten und Gefahr von Amoktaten“ ausgearbeitet. So übte die Berliner Polizei am 23. Juli 2015 ihr Eingreifen bei einem Amoklauf in einer Schule. Es war die größte Einsatzübung seit Jahren. An dem Szenario in der Martin-Wagner-Schule in Berlin-Weißensee waren mehr als 350 Personen und rund 80 Polizeifahrzeuge, darunter ein Räumpanzer, beteiligt. Der damalige Innensenator Frank Henkel (CDU) stellte fest, „dass die Übung ein Erfolg war“ und lobte das „außerordentliche professionelle Vorgehen von Polizei und Feuerwehr“. In gleicher Weise befand der Polizeipräsident in Berlin, Klaus Kandt (ex-GSG 9), dass die Übung „ein großer Sprung nach vorn“ war. [297] Und im September 2015 fand eine Übung zur Tatortarbeit (Spurensicherung und –Analyse) statt.
Nach den Terroranschlägen von Paris am 13. November 2015 („Paris II“) und Brüssel am 22. März 2016 wollte es der Berliner Abgeordnete Tom Schreiber (SPD) ganz genau wissen und stellte eine parlamentarische Anfrage „Schutz vor Terrorismus: Was hat Berlin aus den Anschlägen von Paris und Brüssel gelernt?“.
Am 18. Mai 2016 antwortete Staatssekretär Andreas Statzkowski von der Senatsverwaltung für Inneres und Sport wie folgt:
„Nach wie vor muss auch für Berlin eine anhaltend hohe abstrakte Gefahr konstatiert werden, die sich in Einzelsachverhalten nach dem Vorliegen konkreter Erkenntnisse auch zu einer temporären Erhöhung der Gefährdung entwickeln kann. (…) Anschläge sind nicht auszuschließen. (…)
Die Sicherheitsmaßnahmen in Berlin befinden sich auf einem hohen Niveau. Sie werden ständig an die aktuelle Lage angepasst. Der Polizeiliche Staatsschutz des Landeskriminalamtes (LKA) Berlin steht über das Gemeinsame Terrorismusabwehrzentrum im engen Kontakt mit allen dort vertretenen Teilnehmerinnen und Teilnehmern. Es findet ein ständiger Informationsaustausch und ein bundesweiter Abgleich sämtlicher Erkenntnisse statt, sodass eine fortlaufende Aktualisierung der Lageerkenntnisse sowie Fortschreibung der Gefährdungsbewertungen gewährleistet ist.
Aus offenkundigen Gründen werden zu den im Einzelnen durchgeführten umfangreichen Maßnahmen (…) keine Angaben gemacht. (…)
Die Polizei Berlin ist auf die unterschiedlichsten Szenarien konzeptionell vorbereitet. Die Planungen bei der Bewältigung derartiger Lagen werden fortlaufend aktualisiert und an die sich verändernden Strukturen der Polizei, aber auch an technische Entwicklungen angepasst.
Es findet eine kontinuierliche Aus- und Fortbildung statt, die auf die unterschiedlichen Einsatz- und Aufgabengebiete der Dienstkräfte in der Polizei Berlin abgestimmt ist. (…)
Das Konzept „Vorgehen gegen bewaffnete Straftäter“ (VGBS) (gemeint sind Amoklagen, G. P.) wird seit März 2007 kontinuierlich erweitert und angepasst. Die Grundbeschulung zu diesem Themenkomplex ist für alle Angehörigen im Außendienst der Polizei Berlin verpflichtend.“[298]
19.2. Führungsorganisation am Rande des Chaos
Die Berliner Polizei ist durch die Sparmaßnahmen des rot-roten und des schwarz-roten Senats in den letzten Jahren „kaputtgespart“ worden. Es fehlt u. a. an genügend Polizeibeamten und moderner Technik.
Das Stadtgebiet „City-West“ fällt in die Zuständigkeit der Polizei-Direktion 2 (Charlottenburger Chaussee 67), die seit Juli 2015 vom Polizeidirektor Stefan Weis geführt wird. Für den Breitscheidplatz selbst ist der Abschnitt 25 (Bismarckstraße 111) unter Leitung von Polizeidirektor Karsten Schlüter zuständig.[299] Für die Führung eines Polizeieinsatzes sind in Berlin – aufgrund der Größe und Strukturiertheit der Stadt – verschiedene dezentrale und zentrale Einsatzzentralen zuständig. Die Nachbereitungskommission der Berliner Polizei spricht von „acht Leitstellen und das Lagezentrum“.[300]
- In einer Metropole wie Berlin können nicht alle Polizeieinsätze zentral gesteuert werden, stattdessen ist das gesamte Stadtgebiet in 37 (Polizei-)Abschnitte unterteilt. Jeder dieser Abschnitte hat eine eigene Einsatzzentrale, die die kleineren Polizeieinsätze vor Ort steuert.
- Jeweils sechs bis sieben Polizeiabschnitte unterstehen einer Direktion (Dir 1 bis Dir 6). Jede der sechs Direktionen hat einen eigenen Direktionsstab mit der Stabsabteilung St 1 Einsatz, Lagedienst, Einsatztraining und eine Stabsabteilung St 2 Führungs- und Einsatzmittel. Dem Stab steht eine Fernmeldebetriebszentrale (Fmbz) zur Verfügung.
- Beim Polizeipräsidenten in Berlin mit Sitz auf dem früheren Flughafen Tempelhof (Platz der Luftbrücke 6) ist ein Stab angesiedelt, der sich in folgende Abteilungen gliedert:
Stabsabteilung I Steuerung
Stabsabteilung II Vollzug
Stabsabteilung III Servicekoordination
Stabsabteilung IV Kommunikation
Außerdem ist beim Polizeipräsidenten die Direktion Einsatz (Dir E) (Königstraße 5) angesiedelt, die z. Zt. von Polizeidirektor Siegfried-Peter Wulff geleitet wird. Sie betreibt für ganz Berlin das Lagezentrum (LZ) und die Einsatzleitzentrale (ELZ). Mit der eigentlichen Einsatzführung ist Abteilung ELZ 2 Einsatzsteuerung, Bürgerdienste, Notruf, Auskunfts-/Fahndungsstelle zuständig. Ihre Dispatcher nehmen die über „110“ eingehenden Notrufe entgegen und steuern die Einsätze der Funkstreifenwagen im gesamten Stadtgebiet.
- Außerdem hat die Staatsschutzabteilung des Landeskriminalamtes Berlin, LKA 5, noch einen speziellen Führungsdienst (FüD) mit eigener Leitstelle.
- Außerdem gibt es bei der Abteilung LKA 6 Operative Dienste eine Leitstelle zur Führung des diensthabenden Spezialeinsatzkommandos.
- Übergeordnet ist die Zentrale Einsatzleitung (ZELtg) des Innensenators, der so genannte „K-Stab“ aus 30 bis 40 Amtsträgern, der z. B. bei Katastrophenfällen aktiviert werden würde. Er ist allerdings noch nie zusammengetreten, aber seine Lagezentrale (LZ) wird vom Referat III B der Senatsinnenverwaltung einsatzbereit gehalten und nimmt beständig Lagemeldungen entgegen.
Der Polizeipräsident in Berlin wusste seit Jahren, dass die Personaldecke in den verschiedenen Führungsstäben und –Zentren nicht ausreichen würde, um eine Sofortlage bewältigen zu können. Daher hatte er bereits 2013 ein neues „Führungsmodell für Sofortlagen“ in Auftrag gegeben. Dieses lag im Juli 2015 vor, wurde aber bisher nicht umgesetzt.[301]
Im Schlussbericht der Nachbereitungskommission der Berliner Polizei wird diese komplexe aber notwendige Führungsstruktur wie folgt erläutert:
„In der derzeitigen Struktur der Polizei Berlin sind Einsatzkräfte im täglichen Dienst stadtweit an insgesamt acht parallel arbeitenden Leitstellen und das Lagezentrum angebunden. Dabei werden durch die Einsatzleitzentrale der Direktion Einsatz alle Funkwagenstreifen stadtweit koordiniert, während in den sechs örtlichen Direktionen an jeweils einer weiteren Leitstelle vor allem Kräfte der Polizeiabschnitte und des kriminalpolizeilichen Dauerdienstes zugeordnet sind. Eine Leitstelle beim LKA 6 koordiniert grundsätzlich alle organisatorisch beim Landeskriminalamt vorhandenen Spezialeinheiten und Spezialkräfte. Übergeordnet ist das Lagezentrum für die stadtweite Koordination von Einsatzhundertschaften, Verkehrskräften, Diensthundeführerstaffeln und weiterer stadtweit agierender Kräfte zuständig.“[302]
Angesicht dieser Führungsstruktur kann es bei Großlagen mitunter schwierig sein, die verschiedenen Führungs- bzw. Einsatzleitzentralen effektiv zu koordinieren. Daher hat die Berliner Polizei die Regelung getroffen, dass in jedem Fall die Einsatzführung beim Referent des Lagezentrums liegt. So heißt es im „Schlussbericht“ weiter:
„Außerhalb der Erreichbarkeit der zuständigen Führungskräfte obliegt der/dem Referenten*in des Lagezentrums der Polizei Berlin die Weisungsbefugnis gegenüber allen Dienstkräften der Allgemeinen Aufbauorganisation sowie für Maßnahmen aus besonderen Anlässen, sofern in Sofortlagen die/der Referent*in als Polizeiführer*in der Phase 1 führt. Dies beinhaltet auch die entsprechende Alarmierung weiterer Kräfte und Führungsorgane. Dabei erfolgt für die Einsatzhundertschaften des Landes Berlin eine dauerhaft rotierende Priorisierung für den Fall des Freizeitalarms.
Gemäß der Konzeption Anschläge sind mit Beginn der Phase 1 alle benötigten Kräfte der/dem Referenten*in des Lagezentrums als Polizeiführer*in Phase 1 unterstellt. Dieser muss sich zur Aufgabenwahrnehmung einer neu zusammentretenden Führungsgruppe mit zufällig ausgewähltem und überwiegend in der Zusammensetzung ungeübtem Personal bedienen.
Das Alarmieren erfolgt in den bekannten Strukturen über telefonische Alarmierungsketten, welche selbst händisch und in der Regel tradiert nach dem sogenannten Schneeballsystem ausgelöst werden.
Dieses Vorgehen bindet personelle und zeitliche Kapazitäten, insbesondere im Bereich der Leitstellen und Führungsorgane mit ohnehin limitierten Ressourcen, die für die eigentliche Lagebewältigung dringend benötigt werden. Darüber hinaus ist ein derartiges Verfahren störanfällig, ineffizient und unterliegt zum Teil mehr dem Zufall als einem planvollen Handeln.
Neben der formalen Kräftealarmierung durch das Lagezentrum besteht auch bei Anschlägen und der Gefahr von Anschlägen die Möglichkeit der Eigenalarmierung.“[303]
19.3. Polizeiaufmarsch am 19. Dezember
Am Abend des 19. Dezembers 2016 war eine Fußstreife des Polizeiabschnitts 25 auf dem Weihnachtsmarkt präsent. Sie setzte um 20.01 Uhr eine erste Meldung an die Fernmeldebetriebszenrale der Direktion 2 ab: Es hätte einen lauten Knall aus Richtung Hardenberg-/Budapesterstraße gegeben und eine Person sei in Richtung Kurfürstenstraße flüchtig. Anschließend unternahm die Streife erste Versuche, den Bereich abzusperren, und leitete Erste-Hilfe-Maßnahmen ein.
Während der Wachhabende des Polizeiabschnitts 25 mit seiner Führungsgruppe die direkte Einsatzleitung am Tatort übernahm, übernahm der Referent im Lagezentrums um 20.31 Uhr die übergeordnete Führung der involvierten Polizeikräfte in ganz Berlin während der so genannten „Phase 1“. Er bildete organisatorisch folgende Einsatzabschnitte (EA): Schadensort (der Wachhabende des Polizeiabschnitts 25 mit seiner Führungsgruppe, G. P.), Kräftesammelstelle (betrieben durch Führungsgruppe des Polizeiabschnitts 24), Kriminalpolizeiliche Maßnahmen (durch die Schicht- und Inspektionsleitung Direktion 2 Referat Kriminalitätsbekämpfung Inspektion 1 – Kriminaldauerdienst [KDD]) und Öffentlichkeitsarbeit/Pressearbeit. Hinzu kam der Einsatzabschnitt Aufklärung/Spezialaufgaben hinzu, der durch die Führungsgruppe der Abteilung LKA 6 gestellt wurde.
Bei Bedarf wurden weitere Untereinsatzabschnitte (UEA) eingerichtet. So gehörte zum Abschnitt Kriminalpolizeiliche Maßnahmen u. a. der Unterabschnitt Taktische Betreuung zwecks Zeugenbefragung. Die Kräftesammelstelle gliederte sich in den Unterabschnitt Psychosoziale Unterstützung und den Unterabschnitt Sanitätsdienst.
Zeitgleich wurden Mitarbeiter des Führungstabs Schwerstkriminalität des LKA, des Kriminaltechnischen Instituts (KTI), der Personenauskunftsstelle (PAst) und der Ermittlungsgruppe Video (EG Video) der 2. Bereitschaftspolizeiabteilung (2. BPA) alarmiert.
Allerdings war der Polizeiführer im Lagezentrum weit entfernt vom Ort des Geschehens. Seine Führungsgruppe bestand z. T. aus Polizeibeamten, die über keine adäquate Ausbildung verfügten. Außerdem gab es Probleme mit der CITRIX-Software im Lagezentrum: „Eine unmittelbare Arbeitsaufnahme in der Befehlsstelle war aufgrund technischer Probleme am 19.12.2016 nicht möglich und führte zu Verzögerungen bei der Betriebsaufnahme.“[304]
Der Fernmeldeverkehr wurde über den „Amokkanal“ durchgeführt. Enorme Defizite bestanden beim Funkverkehr zwischen dem Polizeiführer im Lagezentrum und dem Polizeiführer vor Ort und. Erst um 21.24 Uhr gelang es, eine Verbindung herzustellen. „Eine gezielte Einflussnahme auf die polizeilichen Maßnahmen und die Einsatzsteuerung war dem Polizeiführer durch diesen Umstand nur sehr eingeschränkt möglich.“[305]
Und:
„Am 19.12.2016 verfügten die beteiligten Leitstellen über Informationen mit unterschiedlicher Detailtiefe, wobei dem Lagezentrum und damit dem designierten Polizeiführer Phase 1 die geringste Informationsdichte zur Verfügung stand. Die Ursache hierfür dürfte in der derzeit praktizierten Informations- und Dokumentationssteuerung zu finden sein. Die Dienstkräfte der Einsatzleitzentrale der Direktion Einsatz und der Fernmeldebetriebszentrale der Direktion 2 erfassten bis zum Ende der Phase 1 nahezu alle vorliegenden Informationen im Einsatzleitsystem PELZ 2013. (…)
Die Dienstkräfte, die während der Phase 1 in der Führungsgruppe tätig waren, nutzten aufgrund fehlender Beschulung die Anwendung EPS.web nicht.
Das Koordinieren und Abgleichen der Leitstelleninformationen erfolgte daher wiederholt und zeitintensiv über Telefon. Die Informationen aus diesen persönlichen Verbindungsaufnahmen mussten händisch erfasst werden, um alle Leitstellen untereinander zu harmonisieren. Der Mehraufwand ist als erheblich zu bewerten. (…)
Insgesamt waren die Informationen für den Polizeiführer Phase 1 eher als rudimentär einzuordnen. Eine zentrale Erfassung, Verbindungsaufnahme und Kommunikation der alarmierten Kräfte erfolgte nicht. Eine Kommunikation mit den Einsatzkräften erfolgte nicht einheitlich und erschwerte den Austausch von Informationen. Wesentliche Informationen und Einsatzhinweise wurden nicht über- mittelt oder es folgten Durchsagen, die nicht gedeutet werden konnten.
Die Kommunikation als wesentlicher Baustein einer erfolgreichen Einsatzbewältigung, war am 19.12.2016 ursächlicher Faktor für mangelhaften Informationsfluss. Insbesondere den Polizeiführer Phase 1 erreichten einsatzentscheidende Lageinformationen nicht oder derart verspätet, dass ein zielgerichtetes Handeln und das Auslösen von Maßnahmen auf Grundlage einer vollumfänglichen Beurteilung der Lage nicht erfolgen konnten.“[306]
Weil die Ablösung der diensthabenden Polizeibeamten nicht in jedem Falle klappte, leisteten einzelne Polizeibeamte einen über 18-Stunden-langen Dienst. Viele Polizeibeamte, die eigentlich Feierabend hatten, machten sich eigenständig zu ihren Dienststellen auf, als sie von dem Anschlag durch die Massenmedien oder durch Kollegen über Smartphone erfuhren. Dies erleichterte die Lagebewältigung, trug aber auch zur Unübersichtlichkeit des Personalaufgebotes bei:
„Für die eigenalarmierten Einsatzkräfte erfolgte weitgehend weder eine zentrale Erfassung noch eine entsprechende Lageeinweisung und Auftragserteilung. Dieser Umstand führte in Verbindung mit einer fehlenden Erreichbarkeit und der Unkenntnis der aktuellen Kommunikations- und Meldewege sowie der erforderlichen Unterstellungsverhältnisse im Einsatzverlauf zu Nahtstellenproblemen, welche bis zum Übergang in die Phase 2 um 23:15 Uhr anhielten. Eine Darstellung und Nachvollziehbarkeit der Gesamtkräftelage mit den vorhandenen Fähigkeiten erfolgte nicht. Die tatsächliche Personal-, Kräfte- und Einsatzmittellage sowie der entsprechende Bedarf war dem Polizeiführer Phase 1 daher zu keiner Zeit vollumfänglich bekannt.“[307]
Um 23.15 Uhr nahm der Führungsstab der Direktion Einsatz unter Führung des stellvertretenden Abteilungsleiters seine Arbeit auf und übernahm damit die Einsatzführung. Damit begann „Phase 2“.
Am 20. Dezember 2016 wurden ab dem Dienstbeginn um 6.00 Uhr folgende Einheiten eingesetzt: die Führungsgruppe des Polizeiabschnitts 21 aus Spandau (Moritzstraße 10), die 11. Einsatzhundertschaft (11. EHu), 15. Einsatzhundertschaft (15. EHu) und die 33. Einsatzhundertschaft (33. EHu).
Die Berliner Polizei bildete die Besondere Aufbauorganisation WEIHNACHTSMARKT (BAO WEIHNACHTSMARKT). Daran waren mindestens siebzig Beamte des LKA BE beteiligt.
Als Präsident des Bundeskriminalamtes amtiert seit Dezember 2014 Holger Münch in der Zentrale in Wiesbaden (Thaerstraße 11). Beim BKA ist die Abteilung Polizeilicher Staatsschutz (ST) in Meckenheim (Paul-Dickkopf-Str. 2) mit einer Außenstellte in Berlin (Am Treptower Park 5-8) für die Terrorismusbekämpfung zuständig. Die Staatsschutzgruppen ST 3 und ST 4 sind zuständig für Islamistischen Terrorismus. Beide residieren in Berlin.[308] Die Staatsschutzgruppe ST 3 Zentralstelle Politisch motivierte Ausländerkriminalität, internationaler Terrorismus – religiös motivierter/islamistischer Extremismus/Terrorismus, gliedert sich in fünf Referate; die Staatsschutzgruppe ST 4 Ermittlungen Politische motivierte Ausländerkriminalität, internationaler Terrorismus – religiös motivierter/islamistischer Extremismus/Terrorismus in sechs Referate. Zur Aufklärung der Tat gründete das Bundeskriminalamt am 21. Dezember 2016 um 17.30 Uhr eine Besondere Aufbauorganisation CITY (BAO CITY) mit über 130 BKA-Leuten. Dazu wurden Teile des Einsatzabschnittes Kriminalpolizeiliche Maßnahmen der Berliner BAO in die BAO des BKAs integriert. Zur Ergreifung des Täters lobte das BKA eine Belohnung von 100.000 Euro aus.
19.4. Falsche Lageeinschätzung durch das Lagezentrum
Trotz aller „Vorbereitungen“ versagte die Berliner Polizei am 19. Dezember 2016, als es galt, das Geübte in die Praxis umzusetzen. Wenn jemand mit einem Lkw in eine Menschenmenge hinein rast, dann spricht man im deutschen Polizeijargon von einer „Überfahrtat“. Dieser Begriff sagt aber noch nichts über die Motivation des Täters. In Berlin brauchte die Polizei Stunden, um zu erkennen, dass es sich bei dem Vorfall nicht um den Amoklauf eines frustierten Ehemannes, sondern um den Terroranschlag eines Dschihadisten handelte. Der Polizei-Einsatzführer im Lagezentrum war mit der Situation offensichtlich völlig überfordert.
Gegen 20.00 Uhr trafen die ersten „110“-Notrufe bei der Polizei ein. Daraufhin stufte der zuständige Referent der Einsatzleitzentrale das Geschehen um 20.02 Uhr als „Verkehrsunfall mit Personenschaden/Verdacht einer Straftat“ ein. Um 20.31 Uhr übernahm der Referent des Lagezentrums die Einsatzleitung der „Phase 1“. Später am Abend ging der Polizeiführer Phase 1 von einer „Amoktat“ aus. Erst Stunden später wurde der Terroranschlag richtigerweise als „terroristischer Anschlag“ eingeordnet. Diese Fehleinschätzung ist aber nicht nur ein semantisches Problem, vielmehr hängt von der jeweiligen Lageeinschätzung ab, welche Maßnahmen eingeleitet werden: Eine falsche Einschätzung führt zu einer falschen Alarmierung und somit zu einem falschen taktischen Einsatz. So werden bei einer Amoktat – im Gegensatz zum Fall eines terroristischen Anschlags - keine Sofortfahndungsmaßnahmen eingeleitet und keine präventiven Schutzmaßnahmen ergriffen.
Um 22.04 oder 22.12 Uhr stellte das Bundeskriminalamt entgegen der Einschätzung der Berliner Polizei bzw. ihres verantwortlichen Einsatzführers fest, es bestehe der „Verdacht eines terroristischen Anschlags mittels eines Lkws“.
Um 00.54 Uhr sprach die Staatsschutzabteilung LKA 5 von einer „terroristischen Gewaltkriminalität“ und löste – verspätet – die „Sofortfahndungsmaßnahme in Fällen Politisch motivierter Kriminalität von länderübergreifender, bundesweiter und internationaler Bedeutung (Maßnahme 300)“ (Kurzname: „M 300“) aus, zur aktuellen Lokalisierung aller „Gefährder“ und Einleitung verschiedener verdeckter und öffentlicher Fahndungsmaßnahmen, darunter die „Landesalarmfahndung“ und die „Tatortbereichsfahndung“.
Die Nachbereitungskommission der Berliner Polizei räumte in ihrem „Schlussbericht“ zwar ein, dass die Polizei von einer völlig falschen Lagebeurteilung ausging, versuchte aber die negativen Folgen dieses gravierenden Fehlers zu relativieren:
„Es bleibt festzustellen, dass die Lage durch den Polizeiführer Phase 1 als „Amoklage“ klassifiziert und dieses über mehrere Stunden aufrechterhalten wurde, während seine Besondere Aufbauorganisation nach der Konzeption Anschläge ausgerichtet war.
In Richtung der Einsatzkräfte vor Ort wurde die Klassifizierung „Amoktat“ nicht kommuniziert und hatte somit keine Auswirkung auf das taktische Verhalten. Intuitiv haben die Kräfte die Lage nach der Konzeption Anschläge bewältigt. In diesem Kontext wird die Bedeutung einer unmissverständlichen taktischen Sprache deutlich. (…)
Bei der Berliner Feuerwehr führte die Klassifizierung als „Amoktat“ zu Irritationen, die in Absprache mit dem Einsatzabschnittsführer Schadensort am Breitscheidplatz verantwortungsvoll im Sinne der vielen Verletzten gelöst wurde. (…)
Im Ergebnis steht fest, dass die Klassifizierung bis zum 20.112.2016 mehrfach geändert und nicht durchgehend kommuniziert worden ist.“[309]
Keinen nachhaltigen Einfluss auf die Lageeinschätzung hatten verschiedene Falschmeldungen bzw. Gerüchte über eine Messerstecherei auf dem Breitscheidplatz, einen Schusswechsel in Charlottenburg oder eine Bombenexplosion in der Ranke-Straße.
19.5. Defizite bei den polizeilichen Ermittlungen
Durch das hohe Arbeitsaufkommen traten Defizite bei den polizeilichen Ermittlungen zu Tage:
„Aufgrund des extrem hohen Arbeitsaufkommens in der Besonderen Aufbauorganisation „Weihnachtsmarkt“ musste die Allgemeine Aufbauorganisation des LKA 5 zeitweise eingestellt bzw. die Bearbeitungstiefe erheblich verringert werden.
Im Unterabschnitt Hinweisbearbeitung zeigte sich Optimierungsbedarf beim sogenannten „Workflow“ von der Hinweisannahme, über die Hinweiseingabe, -bewertung, - steuerung bis zur -abarbeitung. Die Hinweisverarbeitungsmöglichkeiten in CASA (= Computergestützte Anwendung für Sachbearbeitung und Auswertung, ein Datenbanksystem, das dabei hilft, Zusammenhänge sichtbar zu machen, G. P.) waren technisch begrenzt, nicht auf allen PC verfügbar und aufgrund fehlender Beschulungen und/oder entsprechender Berechtigungen nicht durch alle Kräfte nutzbar. Weiterhin kam es teilweise bei der Auftragsdisposition zu Problemen, die sowohl zu Mehrfachbearbeitungen, als auch zu verspäteten Auftragszuweisungen und -abarbeitungen führten. Zudem bemängelten eingesetzte Kräfte eine fehlende Abgrenzung der Zuständigkeit und Aufgaben des Unterunterabschnitt Hinweisbearbeitung und des Unterabschnitt Ermittlungen erkannt zu haben. Der hohe Bedarf an Unterstützungskräften aus den anderen Abteilungen des Landeskriminalamtes und der Referate Kriminalitätsbekämpfung der örtlichen Direktionen über einen langen Zeitraum führte zudem dazu, dass es keinen festen Unterstützungspool, sondern eine hohe Fluktuation bei den zugewiesenen Mitarbeitern*innen gab, immer wieder neue Einweisungen erforderlich machte und hierdurch der Arbeitsfluss und das Abarbeitungspensum beeinträchtigt wurden. Durch die entsendenden Dienststellen wurden in diesem Zusammenhang die kurzfristigen Kräfteanforderungen und Änderungen der Dienstzeiten sowie teilweise hohen Leerlaufzeiten der angeforderten Kräfte bemängelt.“[310]
19.6. Verzögerte Fahndung nach gemeingefährlichen „Gefährdern“
Am 19. Dezember 2016 ordnete die Berliner Polizei erst um 21.20 Uhr die Schließung aller anderen Weihnachtsmärkte in Berlin an, obwohl den ganzen Abend über die Gefahr eines terroristischen Zweitschlages im gesamten Stadtgebiet mit seinen U- und S-Bahnstationen nicht ausgeschlossen werden konnte.
Um 21.40 Uhr behauptete der überforderte Regierende Bürgermeister Michael Müller (SPD): „Die Situation ist unter Kontrolle.“ Da lagen noch mehrere Verletzte auf dem Breitscheidplatz herum und der oder die Täter waren noch nicht gefasst. Auch der Innensenator von Berlin, Andreas Geisel (SPD), der erst seit Dezember 2016 im Amt war, behauptete wenige Stunden nach dem Anschlag, dass keine weitere Gefahr bestehe, obwohl damals die Identität des Täters noch gar nicht feststand.
Um 23.08 Uhr löste der Führer des damals noch im Aufbau befindlichen Unterabschnitts Ermittlungen eigenmächtig, also ohne Rücksprache mit dem Referenten im Lagezentrum, endlich die „Maßnahme 300“ („M 300“) für das Stadtgebiet aus. Daraufhin wurden die Kräfte des Einsatzabschnitts Aufklärung / Spezialaufgaben – Unterabschnitt Fahndung Politisch Motivierte Kriminalität losgeschickt, um die 80 bis 100 registrierten „Gefährder“ unter den damals rund 750 Salafisten im Berliner Stadtgebiet aufzuspüren.[311] Tatsächlich wurden bis zum 20. Dezember, 19.00 Uhr, 34 „Gefährder“ tatsächlich angetroffen. Durch die bis dahin eingetretene Zeitverzögerung von fast drei Stunden, verpasste es die Berliner Polizei, die aktuellen Aufenthaltsorte der polizeibekannten „Gefährder“ kurzfristig festzustellen und diese gegebenenfalls anzusprechen. Da zu dieser „Gefährder“-Liste auch Anis Amri gehörte, wäre bei rechtzeitiger Auslösung der „Maßnahme 300“ nach diesem sofort bundesweit gefahndet worden.
Am 20. Dezember um 00.54 Uhr wurde die Fahndung „Maßnahme 300“ durch den Unterabschnitt Ermittlungen auf das ganze Bundesgebiet ausgeweitet.
Am 20. Dezember um 00.55 Uhr organisierte die Senatsverwaltung für Inneres und Sport eine bundesweite Telefonschaltkonferenz mit Beteiligung der Kommission Staatsschutz, der AG Kripo und des Unterausschuss Führung, Einsatz, Kriminalitätsbekämpfung (UA FEK) der Innenministerkonferenz (IMK). Es wurde erneut die Ausdehnung der „Maßnahme 300“ auf das gesamte Bundesgebiet bestätigt. Dabei wurde verabredet, welche Objekte in welchem Bundesland akut zu überwachen seinen. In der Folge wurden beispielsweise in Nordrhein-Westfalen mindestens sechs Objekte überwacht.
Über die staatlichen Sofortmaßnahmen hieß es in einer Antwort der baden-württembergischen Landesregierung auf eine parlamentarische Anfrage:
„Ergänzend ist anzumerken, dass im Zusammenhang mit dem Terroranschlag vom 19. Dezember 2016 noch in der Nacht zum 20. Dezember 2016 (00:30 Uhr) eine erste gemeinsame Telefonschaltkonferenz der Innenminister und –senatoren der Länder (IML) zusammen mit den Mitgliedern des Arbeitskreises II der IMK (Innere Sicherheit), den Mitgliedern der Arbeitsgemeinschaft der Leiter der Landeskriminalämter mit dem Bundeskriminalamt (AG Kripo) und dem Unterausschuss Führung, Einsatz, Kriminalitätsbekämpfung (UA FEK) des AK II stattfand, im Zuge derer erste Lageerkenntnisse und Maßnahmen zur Gewährleistung der Sicherheit der Bevölkerung in Deutschland erörtert wurden. Bekanntermaßen war Amri zu diesem Zeitpunkt noch nicht als Attentäter identifiziert, und die Informationslage gestaltete sich hoch dynamisch.“[312]
Nicht nur in Berlin, auch in Nordrhein-Westfalen wurden am Morgen des 20. Dezember erste verdeckte Verbleibskontrollen durchgeführt, so am früheren Wohnort von Anis Amri in Emmerich, obwohl zu diesem Zeitpunkt die Identität des Attentäters noch gar nicht bekannt war.
Erst am 21. Dezember um 0.06 Uhr löste das LKA BE – Abteilung 5 eine bundesweite verdeckte Fahndung nach dem mittlerweile identifizierten Anis Amri aus. Das Fahndungsschreiben wurde mit der Vorrangstufe „SOFORT“ verschickt und als „VS – Nur für den Dienstgebrauch“ klassifiziert. Welche konkreten Fahndungsmaßnahmen in welchem Umfang eingeleitet wurden, wurde nicht bekannt.
Zusätzlich zur verspäteten Lokalisierung der „Gefährder“ und zur verzögerten verdeckten Fahnung setzte auch die Öffentlichkeitsfahndung erst zwei Tage nach dem Anschlag, am 21. Dezember um 17.35 Uhr, ein. Schon Stunden zuvor hatten die Medien darüber berichtet, dass ein „Anis Amri“ Tatverdächtiger sein.
Ansonsten reagierte auch die Polizei in Nordrhein-Westfalen, wohin Anis Amri nach dem Anschlag geflüchtet war, mit bürokratischer Behäbigkeit. So wurde die frühere Unterkunft im Flüchtlingsheim in Emmerich erst in den Morgenstunden des 22. Dezembers 2016 durchsucht.[313]
Zu den Verzögerungen trugen verschiedene Faktoren bei:
1. Die erste Meldung, die über den Notruf bei der Berliner Polizei einging, lautete auf „Verkehrsunfall“.
2. Außerdem leitete man kurz nach dem Anschlag eine Fahndung nach einem falschen Tatverdächtigen ein, dem pakistanischen Flüchtling Naved Balluch (andere Schreibweise: Navid Baloch), der wenige Minuten nach dem Anschlag in der Nähe der Siegessäule festgenommen wurde.
Noch am Tag nach dem Anschlag erklärte Bundesinnenminister Thomas de Maizieré gegen dem TV-Sender „Phoenix“: Es ist ein Verdächtiger festgenommen worden, von dem viel dafür spricht, dass er der Fahrer ist. Alles Weitere werden die Ermittlungen zeigen.“[314] So zeigte der Bundesinnenminister wieder einmal, dass er nicht richtig informiert war.
Diese Panne erlaubte es nicht nur dem tatsächlichen Attentäter unterzutauchen, sie trug auch zur falschen Lageeinschätzung bei. Nach seiner Freilassung beschuldigte die Berliner Polizei, er sei misshandelt worden: „When I resisted, they started slapping me.”[315] Diese Meldung wurde vom Polizeipräsidenten in Berlin umgehend dementiert.[316] Es sei – nach dem Terroranschlag – nur „etwas robuster“ zugegangen, erklärte die Berliner Polizei.[317]
3. Trotz zahlreicher Augenzeuge verfügte die Polizei über Stunden hinweg über keine nennenswerte Täterbeschreibung. Dazu hieß es im „Schlussbericht“ der Nachbereitungskommission:
„Nach Sichtung aller Zeugenvernehmungen hinsichtlich einer Täterbeschreibung gab es neun Stunden nach der Tat lediglich die übereinstimmenden Merkmale „männlich“ und „dunkle Kleidung/Jacke“.“[318]
4. Anis Amri ließ im Führerhaus des Lkws sein Portemonnaie mit Bargeld, seine deutschen Duldungspapiere der Ausländerbehörde Kleve vom 16. August 2017 auf den Aliasnamen „Ahmed Almasri“ und zwei Handys (ein Smartphone der Marke „HTC“ und ein Klapphandy der Marke „Samsung“) zurück. Diese wurden aber erst am nächsten Tag um 16.54 Uhr von der Spurensicherung aufgefunden, als diese den Lkw auf dem Stellplatz in der Julius-Leber-Kaserne in Berlin-Wedding genauer untersuchte. Außerdem konnte die Spurensicherung Amris Fingerabdrücke an der Fahrertür und an der B-Säule des Fahrerhauses sicherstellen. Zu diesem Zeitpunkt hielt sich Anis Amri aber bereits irgendwo in Nordrhein-Westfalen auf. Immerhin konnte die Polizei nach dem Fund den Attentäter über seinen bekannten Aliasnamen „Ahmed Almasri“ als Anis Ben Othman Amri identifizieren und eine Europa-weite Fahndung nach ihm auslösen.
In der Presse wurde der allzu späte Fund kritisiert. Dazu behauptete die Berliner Polizei zur Begründung, der späte Fund sei der „Akribie der Tatortarbeit“ geschuldet. Man habe nach dem Prinzip Gründlichkeit vor Schnelligkeit gearbeitet.[319] Zu ihrer Rechtfertigung behauptete die Berliner Polizei hochtrabend:
„Im Sinne einer wissenschaftlichen Untersuchung erfolgte die Absuche spurenschützend und daher zeitaufwendig. Eine sofortige Durchsuchung des Innenraums wäre mit der Gefahr verbunden gewesen, dass etwaige Spuren, die gegebenenfalls zum Täter führen könnten, hätten verwischt, kontaminiert oder vernichtet werden können“[320]
Demgegenüber bewertete der Gutachter der nordrhein-westfälischen Landesregierung Bernhard Kretschmer dieses Versagen der Berliner Polizei folgendermaßen:
„Sicher ist gleichwohl, dass es kein kriminalistisches Glanzstück der Berliner Polizei war, die auf die Aliasidentität Almasri lautende BüMA des Amri sowie dessen Geldbörse erst am Folgetag des Anschlags im Führerhaus des zur Tat verwendeten LKWs zu finden. Dieses durch den Polizeipräsidenten nicht zureichend entschuldigte Versäumnis hat nicht nur die ohnehin üblichen Verschwörungstheorien befeuert, ·sondern die Fahndung nach Amri maßgeblich verzögert. Da sich dieser offenbar erst am Tag nach dem Anschlag aus Berlin abgesetzt hat, wäre er bei suffizienter Durchsicht des Fahrzeugs noch am Tattag namhaft geworden und hätte mit einiger Wahrscheinlichkeit vor bzw. bei seinem Verlassen aus Berlin festgesetzt werden können. Eine Verhaftung hätte wiederum erleichtern können, Mitbeteiligte, Hintermänner und Unterstützer dieser Tat besser zu detektieren, zu überführen und sodann ihrer gerechten Bestrafung zuzuführen. (…)
Ausgelöst bzw. zur Umsetzung vorbereitet wurden daher die zuvor gewissenhaft entworfenen Polizeimaßnahmen, zu denen namentlich Verbleibskontrollen hinsichtlich jener islamistischer Gefährder des Landes gehören, denen solcherlei Anschläge zugetraut werden. Auf dieser Liste („Reaktion") von ungefähr 73 Personen, die in NRW wohnhaft bzw. aufhältig sind (oder hätten sein sollen), befand sich auch der Name des Amri. Nachdem dann bekannt geworden ist; dass dieser der Terrortat dringend verdächtig ist, wurden von den Polizeibehörden des Landes die für diese Fälle entworfenen Fahndungsroutinen abgerufen und umgesetzt. Dazu gehörte sowohl die Überwachung möglicher Transitwege als auch der · Wohnstätten, in denen sich Amri womöglich hätte aufhalten können, darunter die Unterkunft Tackenheide in Emmerich.“[321]
Landeskriminaldirektor Dieter Schürmann vom Landesinnenministerium berichtete zu den eingeleiteten Fahndungsmaßnahmen gegenüber dem Parlamentarischen Untersuchungsausschuss in Düsseldorf. In dessen „Zwischenbericht“ hieß es diesbezüglich:
„Am Abend des 20. Dezember 2016 habe das LKA Berlin dem LKA NRW zunächst telefonisch mitgeteilt und dann auch schriftlich bestätigt, dass auf den Namen „Almasri“ ausgestellte Identitätspapiere gefunden worden seien und man davon ausgehe, dass es sich dabei um eine Person handle, die in NRW bereits unter verschiedenen Identitäten in Erscheinung getreten sei. Darüber habe das LKA dann unverzüglich das MIK und Schürmann persönlich informiert.
Daraufhin sei am 21. Dezember 2016 das LKA NRW mit der Einsatzleitung der vonseiten NRW durchzuführenden Maßnahmen beauftragt und die Ermittlungen am 22. Dezember 2016 an das Polizeipräsidium Dortmund als örtlich für Anis Amri und sachlich für die Bearbeitung von Anschlagsgeschehen im terroristischen Spektrum zuständige Kriminalhauptstelle übergeben worden. Unmittelbar damit verbunden sei die Auslösung der Fahndungsmaßnahme „Abpass“ gewesen; entsprechend seien die Kontaktadressen verschiedener in Zusammenhang mit dem „Fall Amri“ stehender Personen und Objekte zusammengeführt und Einsatzkräfte – darunter auch solche des SEK – alarmiert bzw. disloziert worden, insbesondere an der letzten Wohnadresse Amris in Emmerich und an Orten, von denen man am ehesten habe annehmen können, dass Amri dort Unterschlupf suche. Durch diese Maßnahmen habe man sich einerseits auf die Verhinderung möglicher Personenbewegungen vorbereiten wollen, andererseits habe man dadurch die Grundvoraussetzungen für weitere operative bzw. strafprozessuale Maßnahmen geschaffen.“[322]
Im „Schlussbericht“ der Nachbereitungskommission der Berliner Polizei findet sich der erkenntnisschwangere Satz: „Mit dem bestätigten Tod von AMRI aufgrund eines Schusswechsels anlässlich einer Polizeikontrolle bei Mailand am 23.12.2016 wurden die zu ihm eingeleiteten Fahndungsmaßnahmen beendet.“[323]
20. Einsatz des Rettungsdienstes
20.1. Erstversorgung der Verletzten
Die Leitung des Rettungsdienstes in Berlin obliegt der Berliner Berufsfeuerwehr. Deren Zentrale mit dem Büro und Stab der Behördenleitung befinden sich in der Hauptfeuerwehrwache (Voltairestraße 2).
Dem Leiter des Feuerstabes unterstehen folgende Stabsabteilungen:
S 1 Personal / Innerer Dienst
S 2 Lage
S 3 Einsatz
S 4 Versorgung
S 5 Presse und Medien
S 6 Information und Kommunikation (IuK-Wesen)
Hingegen befindet sich die Feuerwehr-Leitstelle (FwLtS) am Nikolaus-Groß-Weg 2 (Haus H). Insgesamt 141 Feuerwehrmänner sind für den Einsatz in der Leitstelle ausgebildet. Der Saal (400 qm) der FwLtS ist mit dem Einsatzleitsystem IGNIS-Plus (seit dem 18. September 2017 in Betrieb) und einem Einsatzleitrechner (ELR) mit insgesamt 45 multifunktionalen Computerarbeitsplätzen ausgestattet, von denen 9 nur bei einem Großschadensereignis in Betrieb genommen werden. Jeder Platz ist mit zwei Bildschirmen ausgestattet. Bei einem eingehenden Notruf kann der Disponent sich mit einem grafischen Informationssystem (GIS) einen Stadtplanausschnitt vom Zielort anzeigen lassen. Auf dem zweiten Touchscreen-Bildschirm kann der Leitstellenbeamte die Einsatzkräfte über eine Funk-Draht-Vermittlungsanlage (FDV) führen. Notrufe werden von den Disponenten entgegengenommen; ihre Gesprächsführung richtet sich nach Standardisierten Notfallabfrage Protokoll (SNAP), damit bei der Aufregung der Anrufer keinen wichtigen Informationen verloren gehen.
In Wahrnehmung des Rettungsdienstes wird die Berliner Feuerwehr unterstützt durch die privaten Hilfsorganisationen (HiOs) unterstützt: Arbeiter-Samariter-Bund (ASB), Deutsches Rotes Kreuz (DRK) bzw. Berliner Rotes Kreuz (BRK), Johanniter Unfallhilfe (JUH) und Malteser Hilfsdienst (MHD). Außerdem stellt das Bundeswehrkrankenhaus (BWK) in Berlin einen Rettungswagen (RTW) zur Verfügung. Für die Einsatzkräfte kommt es darauf an, bei jedwedem Schadensgroßereignis die „Chaosphase“, wenn einerseits die Schadensursache und das Schadensausmaß und andererseits die Stärke der präsenten und mobilisierungsfähigen Einsatzkräfte noch unklar sind, möglichst schnell zu überwinden, um möglichst effektiv Hilfe leisten zu können. Dazu werden für alle denkbaren Szenarien Einsatzpläne entworfen, deren Bestimmungen und Abläufe in wiederholten Übungen überprüft und trainiert werden. So entwickelten die Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben (BOS) in Berlin eine „Konzeption zur Bewältigung von Anschlägen und der Gefahr von Anschlägen“.[324] In zahlreichen Übungsserien und Einzelübungen, wie z. B. der „Länderübergreifende Krisenmanagementübung/ Exercise“ (LÜKEX), wurden die zu treffenden Maßnahmen immer wieder getestet und trainiert. So simulierte die Stabsrahmenübung „LÜKEX 2004“ im Dezember 2004 einen Bombenanschlag auf ein Fast-Food-Restaurant am Kurfürstendamm; „LÜKEX 2009/10“ im Januar 2010 simulierte einen Terroranschlag; „LÜKEX 2013“ im November 2013 ging von einem Anschlag mit einer Bio-Waffe (Rizin und Tularämie) in Berlin aus.
Obwohl 2016 der Terroranschlag vom „11. September“ bereits fünfzehn Jahre zurücklag, hatte man sich bei den Hilfsorganisationen – trotz der verschiedenen Übungen - noch nicht wirklich auf die neue Bedrohungslage eingestellt. So veranstaltete das damalige BRK-Ausbildungszentrum (seit 1.1.2017: „Landesschule“) am 22./23. Oktober 2016 sein erstes Fortbildungsseminar zum Thema „Terrorlagen“. Rund dreißig Teilnehmer nahmen an dem Fortbildungskurs teil. Am ersten Tag wurden verschiedene Referate zum Thema „Terrorismus“ und dessen politische Einordnung abgehalten, dabei ging es auch um die Unterscheidung zwischen „Terror“ und „Amok“. Am zweiten Tag wurden die Teilnehmer darin unterrichtet, wie sie sich bei einer „Polizeilage“ taktisch richtig verhalten sollten. Dabei ging es insbesondere um die Bedrohung, dass Terroristen mit einem Anschlag Polizei und Rettungskräfte zum Tatort anlocken, um diese mit einem zweiten, zeitversetzten Anschlag gezielt anzugreifen. Um dieser besonders hinterhältigen Gefährdung zu begegnen, hat das Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe (BKK) in Bonn „Handlungsempfehlungen zur Eigensicherung für Einsatzkräfte der Katastrophenschutz- und Hilfsorganisationen bei einem Einsatz nach einem Anschlag“ (HEIKAT) herausgegeben.[325] Die Veranstalter und Teilnehmer des Seminars befanden, dass sie „gut vorbereitet auf das Unfassbare“ seien.[326]
Am 1ß. Dezember übernahmen die überlebenden Weihnachtsmarktbesucher, soweit sie trotz des Schocks noch handlungsfähig waren, die lebenserhaltende „Erste Hilfe“. Zu diesen Ersthelfern gehörte auch die Ärztin Pelsin Bars. Auch für die überlebenden „First Responder“ war ihr spontaner Rettungseinsatz nicht ungefährlich, so wurde Sascha Hüsges von einem Holzbalken einer einstürzenden Weihnachtsbude getroffen. Seitdem ist er durch eine schwere Gehirnblutung vom Hals ab gelähmt und kann nicht einmal mehr sprechen, sondern nur noch mit den Augen blinzeln. Seine medizinischen Behandlungskosten im Krankenhaus in Tegel beliefen sich allein im Jahr 2017 auf rund 750.000 Euro. Im Januar 2018 soll er - nach über einem Jahr - erstmals das Krankenhaus verlassen dürfen.[327] Um 20.04 Uhr meldete ein erster Anrufer über „112“ der Leitstelle der Berliner Berufsfeuerwehr einen Verkehrsunfall; diese Meldung stufte der Disponent in der Feuerwehrleitstelle als „Notfall Hilfeleistung mit Notarzt“ (NOTF HNA) und schickte ein Notarzteinsatzfahrzeug (NEF), einen Rettungswagen (RTW) und ein Lösch- und Hilfeleistungsfahrzeug (LHF) zum vermeintlichen Unfallort los. Um 20.07 Uhr wurde der Vorfall präzisiert: ein Lkw sei in eine Menschenmenge gefahren. Ein Mitarbeiter der Johanniter-Unfallhilfe (JUH) meldete einen „Massenanfall an Verletzten“ (MANV). Daraufhin löste der Feuerwehr-Disponent um 20.07 Uhr einen Alarm mit dem Stichwort „NOTF H + MANV“ aus. Zunächst wurde allerdings nur ein einfacher „MANV 1“ ausgelöst und somit lediglich 2 NEFs, 5 RTWs, 2 LHFs, 1 GWSan (= Gerätewagen Sanität) und 1 Einsatzleitwagen Typ C für den Leiter des Rettungsdienstes vor Ort (ELW-ORGL) losgeschickt. Um 20.09 Uhr änderte der Disponent in der Feuerwehrleitstellte noch einmal seine Alarmierung und löste nun „MANV Gefahrenlage Polizei“ aus. Zusätzlich erging an die Einsatzkräfte irgendwann die Warnung „Gasaustritt aus den beschädigten Weihnachtsmarktbuden“. So mussten die Rettungskräfte zu ihrer Eigensicherung auf ausströmendes Propangas und abgerissene Stromleitungen, die von den zerstörten Weihnachtsbuden herabhingen, achten.
Um 20.11 Uhr trafen die ersten Kräfte des Feuerwehr-Rettungsdienstes vor Ort ein. Erster Feuerwehrmann vor Ort soll – nach einem Medienbericht - Frank Hoedt von der Feuerwache 3301 in Charlottenburg (Suarezstraße 9-10)[328] gewesen sein, der die Triage bzw. die Rettungsmaßnahmen bei diesem Massenanfall an Verletzten (MANV) einleitete. Ihm folgten Kräfte der Feuerwache 3500 (Rankestraße 10-12) und der Feuerwache 1400 in Berlin-Moabit (Jagowstraße 31-34).
Um 20.12 Uhr wurden die Führungskräfte des Rettungsdienstes über eine automatisierte Telefonschleife unterrichtet: „LKW in Weihnachtsmarkt, mindestens zehn rote Patienten“. Der Feuerwehr-Einsatzleiter vor Ort schickte über Funk eine ebenso kurze aber klare Anweisung im inoffiziellen Amtsdeutsch an alle Kameraden: „Schickt alles, was ihr könnt.“[329]
Im Verlauf des Abends wurden gemäß dem Alarmierungsstichwortkatalog der Alarm- und Ausrückeordnung (AAO) der Feuerwehr nach und nach (20.09 Uhr, 20.18 Uhr, 20.28 Uhr, 20.35 Uhr, 20.46 Uhr, 20.50 Uhr und 21.04 Uhr) weitere Einsatzkräfte nachalarmiert.[330] So wurde um 2018 Uhr eine Schnelleinsatzgruppe des Leitenden Notzarztes (LNA), eine Schnelleinsatzgruppe Rettungsdienst und Betreuung (SEG) des Kreisverbandes City des Berliner Roten Kreuzes alarmiert. Und um 20.46 Uhr forderte die Feuerwehrleitstellte den Technischen Dienst (TD) der Feuerwehrwache 3600 in Charlottenburg-Nord (Nikolaus-Groß-Weg 2) an, die einen Rüstwagen 3 (RW 3) und einem Feuerwehrkran (FWK) entsandten, damit der verunglückte Lkw angehoben und die drei Leichen darunter geborgen werden konnten.
Dieses Vorgehen zeigte, dass man flexibel auf die Lage reagierte, es zeigt aber auch zugleich, wie sehr man das Ausmaß des Schadens unterschätzte. Schließlich waren Berliner Feuerwehr, Berliner Rotes Kreuz und andere HIOs mit einem Großaufgebot an Einsatzkräften vor Ort tätig: Es handelte sich um 240 Einsatzkräfte der Feuerwehr und der HIOs mit 9 LHFs, 24 Rettungswagen RTWs, 4 NEFs, 5 Sonderfahrzeugen und 9 Fahrzeugen des Führungsdienstes. Die Feuerwehr konnte 16 Reserve-RTWs nur dadurch aufbieten, indem auf den Wachen diensthabende Feuerwehrleute von den Löschfahrzeugen abgezogen und den RTWs zugeteilt wurden.[331]
Das hohe Fahrzeugaufkommen der Hilfskräfte musste organisiert werden. So wurde auf dem Parkplatz vor dem Bahnhof Zoo ein Bereitstellungsraum für die ankommenden RTWs eingerichtet. Bei Anforderung fuhren diese dann zur Ladezone am nördlichen Rand des Breitschaftplatzes, um die Verletzten aufzunehmen. Diese waren zuvor in drei Sanitätszelten vor dem neuen Bikini-Haus auf der Nordseite der Budapester Straße, am Europa-Center und westlich der Gedächtniskirche notversorgt worden. Die Gesamteinsatzleitung (GELtg) vor Ort war kurzfristig in dem Hotel „Waldorf-Astoria“ untergebracht worden.
Die „Geschäftsanweisung MANV“ der Feuerwehr von 2015 sieht eine Einteilung der Opfer gemäß der Schwere der Verletzungsmuster in verschiedene Sichtungskategorien vor: Sichtungskategorie I (rot) gleich „vital bedroht“, Sichtungskategorie II (gelb) gleich „schwer verletzt“ und Sichtungskategorie III (grün) gleich „leicht verletzt“. Darüber hinaus gibt es noch eine „Kategorie IV“ (blau), die gerne vergessen wird. Sie umfasst alle Patienten „ohne Überlebenschance“ und sieht lediglich eine „betreuende (abwartende) Behandlung“ vor.[332] Als Faustregel gilt, je lauter ein Verletzter vor Schmerzen schreien kann, desto gesünder ist er. Wichtig ist, dass in den Trümmerhaufen niemand übersehen wird, der sich vielleicht selbst nicht mehr bemerkbar machen kann.
Zur Durchführung dieser problematischen Triage erklärte der Berliner Brandoberamtsrat Rolf-Dieter Erbe:
„Für eine Ersteinschätzung zählt man die Verletzten. Zu jedem Patienten beantworten wir einen kurzen Fragenkatalog. Das geschieht anhand einer Checkliste. In eine Anhängekarte, die wir an dem Verletzten befestigen, tragen wir eine der drei Sichtungskategorien ein. (…)
Die Sichtung mit der Checkliste pro Patient dauert weniger als eine Minute. Kritisch Verletzte, die zuerst vorsorgt werden müssen, werden so schneller gefunden.
Lebensrettende Handgriffe gehören zur Sichtung. Man lässt niemanden sterben. Wenn es eine starke Blutung gibt, wird man diese stillen. Da geht man natürlich nicht weiter. Ansonsten gibt es aber eine klare Aufgabenteilung. Eine weitere Versorgung wie einen venösen Zugang legen oder Wunden versorgen, das machen andere Einsatzkräfte.“[333]
Neun der zwölf Toten verstarben noch an den beiden Tatorten durch Kopfschuss bzw. multiples Organversagen etc.. „Wenn ein Lkw über eine Menschen fährt, ist das nicht überlebbar,“ versicherte dazu Brandoberamtsrat Rolf-Dieter Erbe von der Berliner Feuerwehr.[334] Immerhin wurden alle Schwerverletzten innerhalb von ca. einer Stunde abtransportiert und alle Leichtverletzten innerhalb von ca. zwei Stunden. Es zeigte sich, dass alle Verletzten, die am Tatort lebend in einen RTW eingeladen wurden, die Aufnahmekrankenhäuser auch lebend erreichten. In den Hospitälern verstarben dann „nur“ drei Schwerstverletzte.[335] In diesem Sinne hat der Rettungsdienst mehr oder weniger gut funktioniert.
Dass im Chaos der ersten Minuten nicht bekannt wurde, dass es sich um einen Terroranschlag handelte, hatte für die Menschenrettung durchaus positive Folgen: „Nur so konnten wir so viele Leute retten“, sagte später Hoedt. Wäre von Anfang an eine Terrorlage ausgerufen worden, hätte die Polizei erst den Einsatzort freigeben müssen. Die Verletzten hatten dann auf ihre medizinische Versorgung solange warten müssen. So aber konnten nach etwas mehr als zwei Stunden nachdem die ersten Rettungskräfte auf dem Breitscheidplatz angekommen waren, alle Krankentransporte abgeschlossen werden.
Zum Einsatz auf dem Breitscheidplatz hieß es in einer Presseerklärung der Berliner Feuerwehr am späten Abend des Anschlags:
„Die Berliner Feuerwehr wurde kurz nach 20 Uhr um Weihnachtsmarkt auf dem Breitscheidplatz nach Berlin-Charlottenburg alarmiert. Zahlreiche Anrufer schilderten in Notrufen, dass ein LKW in die Marktfläche fuhr und dabei mehrere Personen schwer verletzte.
Die Leitstelle entsendete daraufhin zum Alarmierungsstichwort MANV (Massenanfall von Verletzten/ Erkrankten) mehrere Rettungswagen, Notärzte und Löschfahrzeuge, um die zu erwartenden Patienten möglichst schnell und effizient versorgen zu können.
Die ersten Rettungskräfte sichteten und behandelten die Unfallopfer an der Einsatzstelle und forderten weitere Rettungswagen und Notärzte nach
Insgesamt wurden neun Menschen so schwer verletzt, dass sie noch an der Einsatzstelle verstarben. 40 Menschen wurden zum Teil schwer verletzt und mit Rettungswagen in 22 Krankenhäuser transportiert. (Stand nach Transport aller Verletzten durch den Rettungsdienst gegen 22:30 Uhr.)“[336]
In ähnlicher Weise berichtete Brandoberrat Thomas Kirstein, der Einsatzabschnittsleiter Technische Rettung, im „Jahrbuch 2016“ der Berliner Feuerwehr:
„Es war kurz nach 20:00 Uhr, als die ersten Notrufe die Disponenten der Leitstelle der Berliner Feuerwehr erreichten. Aufgrund der ersten Schilderungen der Anrufer wurde zunächst von einem normalen Verkehrsunfall im Bereich des Breitscheidplatzes ausgegangen und die ersten Kräfte entsandt. Dann jedoch stieg die Zahl der Anrufer rasant an und aus einer Notrufmeldung eines vor Ort befindlichen Rettungsdienstmitarbeiters gab es sehr konkrete Hinweise: Es handelte sich um einen Massenanfall von Verletzten. Zu diesem Zeitpunkt war der erste RTW der Feuerwache Ranke schon auf der Anfahrt. Der Lagedienst stimmte sich zeitgleich zügig mit der Leitstellenaufsicht ab und wertete die Anrufe aus. Nun war klar: es konnte nicht ausgeschlossen werden, dass es sich um einen Anschlag handelte und für die entsandten Kräfte eine besondere Gefahr bestand. Aus der abstrakten Gefahr war nun eine befürchtete möglicherweise konkrete Gefahr geworden. Aufgrund nicht auszuschließender weiterer Anschläge – auch eines „Second Hit“ – wurden nun weitere Maßnahmen eingeleitet: Leitstellenalarm, Indienstnahme zusätzlicher RTW, auch aus Brandenburg, Alarmierung der Freiwilligen Feuerwehren, Abstimmung mit dem Lagezentrum der Polizei, Alarm für die Krankenhäuser, Meldewege an die Führungskräfte, das Lagezentrum der Senatsverwaltung für Inneres und Sport und die Hilfsorganisationen einschalten; eine Herausforderung für alle Kolleginnen und Kollegen der Leitstelle.
Konzepte und Führungsorganisationen greifen Die ersten Einsatzkräfte der Wachen Ranke, Moabit und Suarez gaben schnell eine Rückmeldung: „Schickt alles was ihr könnt!“. Die Schwere der Verletzungen und die hohe Anzahl der Betroffenen erforderte, dass zunächst priorisiert/gesichtet werden musste. (…)
Ob es sich tatsächlich um einen Anschlag und nicht „nur“ einen Unfall handelte – und ob die Einsatzstelle absolut sicher war, konnte erst Stunden später beantwortet werden. (…)
„Man hätte eine Stecknadel fallen hören können“, wurde Landesbranddirektor Gräfling in den folgenden Tagen zitiert. Er übernahm selbst ab 20:45 Uhr die Einsatzleitung und koordinierte die mittlerweile definierten Einsatzabschnitte Verletztenversorgung/Sichtung, Technische Rettung und Bereitstellungsraum. Es gelang, alle Schwerverletzten innerhalb von anderthalb Stunden in die geeigneten Kliniken zu transportieren. Da der Einsatzleitung und dem Leitenden Notarzt die nachalarmierten Transportressourcen des Notfallrettungsdienstes bekannt waren, entschloss man sich, die Verweildauer in der Einsatzstelle selbst und auch an der Verletztenablage so kurz wie möglich zu halten. Die Besatzung des Gerätewagens Sanität registrierte alle Patienten vor dem geordneten Transport in die Kliniken in der Verletztenablage, die in einem aufgebauten Zelt vor dem Bikini-Haus errichtet worden war.“[337]
Aufgrund ihrer jahrelangen Berufserfahrung und der Integration in ihre Teams sind die Notärzte, Rettungsassistenten und Rettungssanitäter hartgesottene Typen, aber der Einsatz auf dem Breitscheidplatz zwischen Blut, Urin und Glühwein, zwischen zerfetzten Holzbrettern und mehr oder weniger geschmackvollem Weihnachtsschnickschnack forderte den Helfern einiges ab. Respekt! Zur Betreuung der Feuerwehrleute nach dem schweren Einsatz wurde auf einer nahegelegenen Feuerwehrwache ein Einsatznachsorgeteam (ENT) eingesetzt. Nach dem Einsatz registrierte die Berliner Berufsfeuerwehr 64 Dienstunfallanzeigen. Oft handelt es sich um eine Posttraumatische Belastungsstörung (PTBS) der Einsatzkräfte, wie auch bei Frank Hoedt der zur Bewältigung seiner Intrusionen[338] psychotherapeutische Hilfe in Anspruch nahm.[339]
20.2. Aufnahmekrankenhäuser
Bei der Senatsverwaltung für Gesundheit, Pflege und Gleichstellung unter der Senatorin Dilek Kolat ist die Unterabteilung ID Krankenhauswesen, Notfallvorsorge und Gesundheitsschutz unter Leitung von Herrn Franz für die Notfallplanung zuständig. Die Senatsverwaltung residiert in Berlin-Kreuzberg (Oranienstraße 106), sie verfügt im Dachgeschoss im 5. Stock über einen eigenen Krisenstab, der bei Großschadensereignissen und Seuchenfällen die medizinische Versorgung koordiniert.
Am 19. Dezember 2016 gegen 20.15 Uhr wurden die Mitarbeiter des Katstrophenschutzes der Senatsgesundheitsverwaltung darüber informiert, dass es am Breitscheidplatz zu einem Schadensereignis gekommen war. Daraufhin entschieden die Mitarbeiter die 12 Stabsmitglieder zu alarmieren. Ab 21.10 Uhr war der Stab in seinem Quartier unter dem Dachgeschoss der Senatsgesundheitsverwaltung einsatzbereit.
Die Katastrophenschutzplanung in Berlin sieht vor, dass im Falle eines „Massenanfalls an Verletzten“ (MANV) die Opfer auf ca. 39 „Aufnahmekrankenhäuser“ im gesamten Stadtgebiet verteilt werden.[340] Dabei handelt es sich um größere Krankenhäuser mit einer Rettungsstelle, einem OP-Trakt, einer Intensivstation und einem breiten Spektrum verschiedener medizinischer Abteilungen, die eine bestmögliche Versorgung der Verletzten ermöglichen sollen. Bundeswehrkrankenhaus (Mitte), Charité Campus Mitte (Mitte), Charité – Campus Rudolf Virchow (Wedding), Charité – Campus Benjamin Franklin (Steglitz), DRK-Kliniken Westend (Westend) etc.. Um 20.25 Uhr löste die Feuerwehr für die Aufnahmekrankenhäuser Voralarm aus. Dieser Alarm wird üblicherweise über ein Fax-Gerät übermittelt, das an diesem Tag allerdings streikte. So wurden die Faxe erst verzögert und nur seriell verschickt. Als dies bemerkt wurde, wurden die Krankenhäuser zusätzlich über Telefon alarmiert. Es dauerte bis zum 20. Dezember, 1.00 Uhr, dass von allen 39 Notfallkrankenhäusern Rückmeldungen über das Patientenaufkommen eingingen.
Stationäre Aufnahme der Verletzten:
Krankenhaus
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Adresse
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Schwer-verletzte1
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Leicht-
verletzte
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Auguste-Viktoria-Klinikum (AVK)
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Rubensstraße 125
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-
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2
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Bundeswehrkrankenhaus (BWK)
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Scharnhorststraße 13
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3
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1
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Charitè – Campus Benjamin Franklin (CBF)
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Hindenburgdamm 30
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3
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1
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Charité Campus Mitte (CCM)
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Charitéplatz 1
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1
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-
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Charité – Campus Rudolf Virchow-Klinikum (CVK)
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Augustenburger Platz 1
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4
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1
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DRK-Kliniken Westend
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Spandauer Damm 130
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1
|
1
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DRK-Kliniken Mitte
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Drontheimer Str. 39 – 40
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-
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-
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Ev. Elisabeth-Klinik
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Lützowstraße 24 - 26
|
1
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-
|
Franziskus-Krankenhaus
|
Budapester Str. 15-19
|
-
|
1
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Sankt-Gertrauden-Krankenhaus
|
Paretzer Str. 12
|
2
|
3
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Sankt Hedwig-Krankenhaus
|
Große Hamburger Str. 5-11
|
-
|
1
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Sankt Joseph-Krankenhaus
|
Bäumerplan 24
|
-
|
-
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Jüdisches Krankenhaus
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Heinz-Galinski-Straße 1
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-
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-
|
KFH
|
?
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1
|
-
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Vivantes Klinikum Spandau
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Neue Bergstraße 4
|
-
|
1
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Martin-Luther-Krankenhaus (MLK)
|
Caspar-Theyß-Straße 27-31
|
-
|
1
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Schlosspark-Klinik
|
Heubnerweg 2
|
1
|
1
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Vivantes Klinikum am Urban
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Dieffenbachstraße 1
|
1
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-
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Vivantes Wenckebach-Klinikum (WBK)
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Wenckebachstraße 23
|
-
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1
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|
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18/102
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15/122
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Anmerkung: (1) Unter den Schwerverletzten sind auch die drei Patienten aufgeführt, die im Krankenhaus verstarben. (2) Zahl der Patienten/Zahl der Krankenhäuser
Darüber hinaus wurden mehrere Leichtverletzte in sechs weiteren Krankenhäusern ambulant behandelt, die hier nicht aufgeführt wurden. Bei elf Patienten handelte es sich um Selbsteinweiser, die ohne fremde Hilfe oder RTW ein Krankenhaus aufsuchten, darunter war auch ein Schwerverletzter. Nur ein Bruchteil der vorgehaltenen OP-Säle und Intensivbetten wurde tatsächlich benötigt. Allerdings war die Patientenverteilung nicht optimal: 5 Kliniken meldeten kritische OP-Kapazitäten, 3 Krankenhäuser kritische Kapazitätsgrenzen auf ihrer Intensivstation und in 6 Hospitälern drohten Engpässe bei der Blutversorgung.[341]
20.3. Psychosoziale Betreuung
Neben den sichtbaren physischen Verletzungen gab es auch die unsichtbaren psychischen Verletzungen. Diese können sich zu einer ernsten Erkrankung ausweiten. Psychologen sprechen dann von einer Post-traumatischen Belastungsstörung (PTBS). Ein großer Bevölkerungskreis kann betroffen sein:
1. Überlebende des Anschlags, die auch eine physische Verletzung erlitten.
2. Überlebende, die keine weiteren Schäden erlitten, aber Zeugen des Anschlags wurden und anschließend mit der Notfallsituation konfrontiert waren.
3. Angehörige der Polizei und der Rettungsdienste, die am Anschlagsort für die Versorgung der Patienten und die Aufnahme der kriminalistischen Fakten zuständig waren.
4. Hinterbliebene der Todesopfer und Angehörige der Verletzten und Versehrten.
Um die Personen, die diesem Stress ausgesetzt waren, psychisch aufzufangen, gibt es die Psychosoziale Notfallversorgung (PSNV) beispielsweise durch Kriseninterventionsteams (KIT). Die psychosoziale Betreuung ist eine besondere Form der Nachsorge, Opfer- und Angehörigenhilfe (NOAH).
Um die Bedeutung der psychischen (Nach-)Betreuung zu unterstreichen, widmete der Opferbeauftragte der Bundesregierung diesem Aspekt in seinem Bericht ein eigenes Kapitel:
„Für die psychische Verarbeitung einer hochbelastenden Extremsituation wie eines Terroranschlags sind zwei Aspekte besonders wichtig: Den Betroffenen muss sofort eine professionelle psychosoziale Unterstützung angeboten werden und es dürfen keine Betreuungslücken entstehen. Je früher die psychosoziale Akuthilfe für Verletzte und ihre Angehörigen, für die Hinterbliebenen der Toten und für die Zeugen vor Ort an der Unglückstelle, in den Krankenhäusern oder bei den Betroffenen zuhause oder auch online einsetzt, desto eher werden die Weichen für eine rasche psychische Stabilisierung gestellt und zusätzliche gravierende Belastungen verhindert. Als wissenschaftlich gesichert gilt, dass das Risiko, psychisch zu erkranken, durch eine frühzeitige psychosoziale Betreuung deutlich vermindert wird. Ebenso bedeutsam ist es, den Betroffenen in den ersten Tagen und Wochen kontinuierlich unterstützende und kompetente Ansprechpartner für psychosoziale und administrative Bedarfe und Fragen zur Verfügung zu stellen. (…)
Weil die Bedürfnisse und Unterstützungsbedarfe der einzelnen Betroffenengruppen sehr verschieden sind und sich zudem auch noch im Zeit und Bewältigungsverlauf ändern, ist hohe Flexibilität und spezielle Fachlichkeit erforderlich. Hinzu kommt, dass einsatzbezogene Faktoren einkalkuliert werden müssen. So kommt es insbesondere darauf an, welches Ausmaß der Anschlag hat oder welche Einsatzstrukturen vor Ort bestehen. Auch die Wahrnehmung des Ereignisses in der Öffentlichkeit und die Berichterstattung spielen eine Rolle.“[342]
In Berlin gibt es seit 1995 die Möglichkeit einer psychosozialen Akutversorgung bei Unglücks- und Katastrophenfällen. Die rund 150 ausgebildeten, ehrenamtlichen Mitglieder verteilen sich auf insgesamt acht Organisationen: fünf HiOs, die evangelische und die katholische Kirche und die Muslimische Notfallseelsorge. Ständig ist ein diensthabender Notfallseelsorger erreichbar, der seine Mitarbeiter bei Bedarf alarmieren kann.
Am 9.Dezember um 20.25 Uhr alarmierte die Leitstelle der Berliner Feuerwehr die diensthabende Notfallseelsorgerin: Ein Lkw sei in den Weihnachtsmarkt am Breitscheidplatz gerast und die Situation sei sehr unübersichtlich. Zum Ausmaß der Notlage wurden keine weiteren Angaben gemacht. Um 21.00 Uhr waren 20 PSNV-Kräfte vor Ort einsatzbereit. Sie verteilten sich auf zwei Betreuungsplätze, die die Feuerwehr eingerichtet hatte: Eine mobile Betreuungsstelle in ihrem Feuerwehrbus MTF 3 (= Mannschaftstransportfahrzeug), eine zweite im Ballsaal des Hotels „Waldorf-Astoria“. Eine dritte Betreuungsstelle wurde von der Berliner Polizei eingerichtet. Zwar forderte auch die Polizei PSNV-Kräfte an, allerdings wurden den entsprechenden Mitarbeitern – trotz Ausweis und Einsatzweste – der Zutritt verweigert!
Der Landespfarrer der Evangelischen Kirche und Sprecher des Arbeitskreises PSNV in Berlin, Justus Müller, berichtete über den Einsatz auf dem Breitscheidplatz:
„Die ersten Reaktionen der Betroffenen waren – wie wir es aus allen Schadenslagen mit Toten und Verletzten kennen – sehr unterschiedlich, einige waren sehr aufgewühlt und sind emotional sehr nach außen gegangen. Wir haben ihnen zugehört und versucht, sie durch unsere Anwesenheit und durch Gespräche zu beruhigen. Auch haben wir mit ihnen überlegt, wer in der Familie oder im Freundeskreis in den nächsten Tagen für sie da sein kann.
Aber auch sehr in sich versunkene Angehörige waren unter den zu betreuenden Personen. Mit ihnen haben wir die Situation der Ohnmacht ausgehalten und versucht, sie in ein Gespräch zu bringen, um sie aus ihrer Handlungsunfähigkeit herauszuführen. Auch mit ihnen haben wir überlegt, welche unterstützenden Ressourcen es für sie in den nächsten Stunden und Tagen gibt.“[343]
Zwar beendeten die letzten PSNV-Kräfte am 20. Dezember um 2.00 Uhr ihren Einsatz, aber weitere Nachfolgekräfte waren in den nächsten Tag vor Ort. Außerdem stand natürlich die herkömmliche Telefonseelsorge den Bedürftigen zur Verfügung, wie Justus Müller berichtete:
„In den ersten Stunden und Tagen nach dem Anschlag am Breitscheidplatz haben sowohl die Berliner Telefonseelsorge als auch der Berliner Krisendienst ihre Kapazitäten wesentlich erhöht. Beide Organisationen wurden und werden stark nachgefragt. Allein in den ersten acht Wochen hatte der Berliner Krisendienst rund 130 Kontakte und Betreuungsaufträge, die in direkter Verbindung mit dem Anschlag zu sehen sind. Die Kirchliche Telefonseelsorge hatte mindestens 120 Anrufe zu diesem Thema.“[344]
Andreas Schwartz, der als Verkäufer an einem Glühweinstand den Terroranschlag überlebte, setzte sich folgendes Ziel: „Ich kann nur hoffen und beten, sage ich mal, dass ich das schaffe, über dieses schreckliche Erlebnis drüber wegzukommen und versuchen, irgendwie wieder Normalität wieder reinzubringen. Das ist das Wichtigste: Normalität.“[345]
21. Behördenversagen und Politische Schuldzuweisungen
Während der achtzehn Monate, in denen Anis Amri in der Bundesrepublik Deutschland weilte, verübte er ein Dutzend verschiedener Straftaten, beschäftigte über sechzig Sicherheitsbehörden, stand elfmal auf der Tagesordnung der GTAZ, wurde observiert, beobachtet und abgehört. Dennoch konnte Anis Amri am 19. Dezember 2016 ein Massaker an einem prominenten Ort in der Berliner Innenstadt verüben. Es war der zweitschwerste Anschlag innerhalb der BRD in deren fast siebzig-jährigen Geschichte. Nur das „Oktoberfestattentat“, bei dem am 26. September 1980 am Haupteingang der Theresienwiese in München durch eine Gruppe von Neonazis 13 Menschen getötet und 211 Personen verletzt wurden, war noch grauenhafter.[346] Noch verheerender war nur der Terroranschlag am 11. April 2002 in Djerba (Tunesien): „Sayf al-Din al-Tunisi“ alias Nizar ben Mohammed Naouar (andere Schreibweise: Nizar Bin Muhammad Nasar Nawar), der eine militärische Ausbildung im Al-Qaida-Camp Khalden (Afghanistan) absolviert hatte, verübte mittels eines Gastransporters (5.000 Liter Flüssiggas) einen Brandanschlag auf die Synagoge al-Ghriba in Djerba. Dabei kamen 21 Menschen, darunter 14 Deutsche, ums Leben. Eineinhalb Stunden vor dem Anschlag hatte der Selbstmordattentäter mit Christian Manfred Ganczarksi in Duisburg telefoniert, der z. Zt. in Vendin-le-Vieil in Frankreich eine 18-jährige Haft verbüßt und demnächst an die USA ausgeliefert werden soll.
Im Nachhinein fasste der „Spiegel“ seine Recherchen zum Fall Anis Amri im Juli 2017 wie folgt zusammen:
„Die Recherchen ergaben das Bild eines beispiellosen Behördenwirrwarrs, eines Versagens des deutschen Rechtsstaats und seiner starren, föderalistischen Struktur. Eines Systems, in dem viele zuständig waren, aber keiner verantwortlich.
Mehrere Hundert Beamte in mindestens 64 Behörden waren mit Amri befasst. Am Ende gelang es ihnen nicht, Amri zu stoppen. „Unstetigkeit ist die Konstante im Bewegungsmuster des Amri“; notierte ein Mitarbeiter des Landeskriminalamts (LKA) Berlin. Mit dieser Unstetigkeit kamen die staatlichen Organe nicht zurecht.
Anis Amri konnte monatelang mit bis zu 14 verschiedenen Identitäten hausieren gehen. Er konnte Handys klauen, prügeln und mit Drogen dealen. Er konnte schwarzfahren, Papiere fälschen und sich Sozialleistungen erschleichen. Er konnte tricksen, täuschen, lügen. Und niemand bestrafte ihn.
Vor allem aber konnte er sich weiter radikalisieren und eine Wut auf das Land entwickeln, das ihn so offen empfangen hatte. Er sprach mit Kämpfern vom „Islamischen Staat“ (IS), besuchte drei der radikalsten Moscheen Deutschlands, las Anleitungen zum Bombenbau im Internet. Und niemand störte ihn dabei.“[347]
Es gab mehrfach Hinweise, dass Anis Ben Othman Amri einen Anschlag plante und vorbereitete. Fest steht aber, dass er mehrfach durchs Raster der Fahnder und Ermittler fiel: Die Bundestagsabgeordnete Martina Renner (Die Linke) kritisierte: „Die Behörden hatten konkrete Anhaltspunkte, dass Amri schwere Straftaten plante. Trotzdem gab es keine Durchsuchungsmaßnahme, keinen Haftbefehl."[348] Ebenso kritisierte der frühere Bundesrichter Dieter Deiseroth:
„Der Attentäter des Berliner Weihnachtsmarktes war also im Vorfeld des Terroranschlags über viele Monate auf dem „Radarschirm“, ja in den Händen deutscher Sicherheitsbehörden, denen er sogar seine terroristischen Vorstellungen und Gewaltziele offenbart hatte. Und dennoch konnte der Terroranschlag auf den Weihnachtsmarkt am 19. Dezember 2016 erfolgen. Das ist ein offensichtliches Desaster, ein Super-GAU der beteiligten deutschen Sicherheitsbehörden.“ (…)
Angesichts der dargelegten Umstände ist die zentrale Frage in diesem Zusammenhang: Wer hat entschieden und zu verantworten, dass in der Zeit von September 2016 bis zum Anschlag am 19.12.2016 diese Gefahrenabwehraufgabe der Polizei nicht effektiv wahrgenommen und nicht einmal die erforderlichen „sach- und personenbezogenen Auskünfte, Nachrichten und Unterlagen“ von den Verfassungsschutzbehörden des Bundes und der betroffenen Länder weiter beschafft und ausgewertet wurden? Denn der Attentäter konnte weitgehend ungehindert agieren und seine Ziele verfolgen. (…)
Für mich handelt sich um einen schlimmen Fall von „Staatsversagen“, genauer gesagt um ein Versagen der zuständigen staatlichen Stellen des Bundes und der Länder bei der Erfüllung ihrer Schutzverpflichtungen gegenüber den Bürgerinnen und Bürgern.“[349]
Der Berliner Journalist und Terrorexperte Ulrich Kraetzer stellte dazu eine Liste von zehn gravierenden Fehlern der deutschen Sicherheits- und Justizbehörden zusammen:
1. Behördenchaos bei Amris Einreise am 6. Juli 2015,
2. V-Mann stiftete als agent provocateur Salafisten zu Anschlägen an,
3. das am 18. Februar 2016 beschlagnahmte Handy wurde nicht bzw. nur oberflächlich ausgewertet,
4. gegen die Fussilet 33-Moschee in Berlin ging der damalige Innensenator Frank Henkel (CDU) nicht entschlossen genug vor,
5. nachdem der Abschiebungsbeschluss am 11. Juni 2016 rechtskräftig wurde, ging das Bamf nicht entschlossen genug vor, zumal es die Polizeibehörden verpassten, dem Bamf die daktyloskopischen Daten zur Verfügung zu stellen,
6. trotz der Bedrohung durch den „Gefährder“ Anis Amri stellte die Berliner Polizei am 15. Juni 2016 seine Observation einfach ein, weil es einen Personalmangel gab,
7. nach seiner vorübergehenden Inhaftierung in der JVA Ravensburg wurde der Straftäter – trotz Fluchtgefahr – am 1. August 2016 laufen gelassen,
8. über ein halbes Jahr konnte Anis Amri in Berlin seinen Drogengeschäften nachgehen, ohne einmal von der Berliner Polizei gestoppt zu werden,
9. trotz der Bedrohung durch den „Gefährder“ Anis Amri stellte die Berliner Polizei am 21. September 2016 seine Telefonüberwachung einfach ein,
10. nach dem Anschlag vom 19. Dezember dauerte es einen Tag, bis der Täter identifiziert wurde, und zwei Tage, bis eine Öffentlichkeitsfahndung nach diesem eingeleitet wurde.[350]
Fehler wurden insbesondere von den Landesbehörden in Berlin gemacht, wo Anis Amri die letzten Monate lebte und den Anschlag ungehindert planen, vorbereiten und ausüben konnte: Der Sonderermittler des Berliner Senats, Bundesanwalt a. D. Bruno Jost, erhob schwere Vorwürfe gegen die Staatsschutzabteilung des Landeskriminalamts, diese hätte eine rechtzeitige Festnahme von Anis Amri versäumt und dieses Versagen durch eine kriminelle Manipulation der Ermittlungsanten im Nachhinein vertuschen wollen:
„In letzter Konsequenz stellt sich bei Zutreffen dieser Vorwürfe die Frage, ob bei sachlich richtiger, vollständiger und rechtzeitiger Unterrichtung der Staatsanwaltschaft über die ermittelten Sachverhalte vielleicht sogar eine Inhaftierung Amris und so eine Verhinderung des Anschlags vom 19. Dezember 2016 möglich gewesen wären.“[351]
Insgesamt stellte der Berliner Sonderermittler den Landesbehörden ein vernichtendes Urteil aus:
„Zum einen gab es in fast allen Bereichen Fehler, Versäumnisse, Unregelmäßigkeiten oder organisatorische und strukturelle Mängel unterschiedlicher Schwere. Das bedeutet nicht in allen Fällen ein individuell vorwerfbares Fehlverhalten. Die besonderen Umstände der Jahre 2015/2016 und die daraus resultierende Arbeitsbelastung gebieten eine differenzierte Betrachtung.
Im Wesentlichen handelt es sich um
• mangelhafte, fehlende und/oder verzögerte Feststellung der Identität AMRIs, vor allem durch unterbliebene oder verzögerte erkennungsdienstliche Behandlung und verspätete oder unterbliebene Weitergabe bzw. Abgleich der Fingerabdruckdaten;
• unzureichende Auswertung der TKÜ-Erkenntnisse und unterlassene oder verspätete Umsetzung dieser Erkenntnisse z.B. durch Weitergabe an andere Stellen wie Observationseinheiten oder Ausländerbehörden;
• vorzeitige, nicht sachlich begründbare Beendigung der Observation sowie schematische, nicht an den Besonderheiten der Zielperson orientierte Durchführung der Observation;
• verspätete und damit faktisch unterbliebene Zusammenführung aller durch TKÜ und Observation gewonnenen Erkenntnisse zum Rauschgifthandel AMRIS sowie deren unterbliebene Weiterleitung an die Staatsanwaltschaft;
• mangelhafte Dienstaufsicht innerhalb des LKA trotz automatischer Fristerinnerung;
• mangelhafte, wenn nicht sogar unterbliebene Auswertung des am 18.2.2016 bei AMRI in Berlin sichergestellten Handys;
• unzureichende Wahrnehmung der Sachleitungsbefugnis durch die Generalstaatsanwaltschaft gegenüber dem LKA sowie unterlassene Zusammenführung der bei der Staatsanwaltschaft Berlin gegen AMRI anhängigen Verfahren mit dem bei der Generalstaatsanwaltschaft geführten Ermittlungsverfahren;
• mehrfach fehlerhafte bzw. unzureichende Behandlung des Ausreiseversuchs AMRIs vom 30.7.2016 nicht nur durch Berliner Behörden;
• mangelnde Koordination, Kooperation und gegenseitige Ergebniskontrolle von Polizeibehörden untereinander und mit den Nachrichtendiensten im GTAZ sowie mangelnde Nutzung, möglicherweise auch Erbringung nachrichtendienstlichen Wissens.
Zum anderen erlauben die festgestellten Unzulänglichkeiten, Fehler und Versäumnisse, einschließlich der im Zwischenbericht beschriebenen Manipulationen, in keinem Fall die sichere Aussage, dass bei Unterlassung der Fehler und Vornahme der Unterlassungen der Anschlag vom 19.12.2016 hätte verhindert werden können. Das gilt sowohl für jedes einzelne Fehlverhalten als auch für die Summe aller festgestellten Fehler.
Dies hat seine Ursache zum einen darin, dass der Anschlag keiner besonderen Planung und Vorbereitung bedurfte, keine großen logistischen Voraussetzungen und auch nicht die Beteiligung oder Einbindung Dritter erforderte. Sobald AMRI den Entschluss zur Begehung des Verbrechens gefasst hatte, konnte er ihn relativ schnell und problemlos umsetzen. Dies bedeutet, dass ein rechtzeitiger Einblick in die Überlegungen und Planungen AMRIs, etwa anhand äußerlich wahrnehmbarer Vorbereitungen, kaum möglich war, was wiederum das Ergreifen wirksamer Maßnahmen zur Verhinderung des Anschlags erschwerte.“[352]
Entgegen der Behördenkritik zeigte sich der Präsident des Bundesamtes für Verfassungsschutz, Hans-Georg Maaßen, mit der Performance der Sicherheitsbehörden im Fall Amri hoch zufrieden:
„Die Kollegen im GTAZ gehen hochprofessionell und erfahren an die Sache heran. Und ich kann bisher jedenfalls nicht erkennen, dass die Verantwortlichen in den Ländern Fehler gemacht haben. Die Beweislage war dünn. Und man muss auch immer die Ressourcen sehen, die wir haben, um Observationen oder Telekommunikationsüberwachung in großem Umfang durchzuführen.“[353]
Der BfV-Präsident hat leicht reden, schließlich hat seine Behörde gar nichts unternommen, um den damals gefährlichsten Terroristen in Deutschland unschädlich zu machen. So stellte die Bundesregierung in Beantwortung einer parlamentarischen Anfrage fest: „AMRI wurde nicht vom BfV mit nachrichtendienstlichen Mitteln überwacht.“[354]
Der Leiter des Berliner Verfassungsschutzes, Bernd Palenda, äußerte sich gleich gar nicht zu dem Terroranschlag auf den Breitscheidplatz.
Bisher wurde kein einziger Beamter oder Angestellter im Öffentlichen Dienst wegen seines persönlichen Fehlverhaltens juristisch zur Verantwortung gezogen, obwohl der Berliner Sonderermittler Bruno Jost von „der im Sommer 2015 offensichtlichen Diskrepanz zwischen dem vorgeschriebenen und dem damals tatsächlich erfolgten und möglichen Behördenhandeln“ sprach.[355] Der frühere Bundestagsabgeordnete Christian Ströbele (Bündnis 90/Die Grünen) forderte folgerichtig eine strafrechtliche Verfolgung der Verantwortlichen in den Staatssicherheitsorganen: „Man hätte alle, die versagt haben, aus dem Verkehr ziehen müssen. Da ist nichts geschehen: (…) Wir können doch nicht dieselben Leute weitermachen lassen, die so versagt haben.“[356] In gleicher Weise erklärte der Jurist Nikolaos Gazeas gegenüber dem TV-Magazin „Report“: „Im Fall Amri bin ich durchaus verwundert, dass es bislang noch keine Strafanzeige gegen Verantwortliche innerhalb des Sicherheitsapparates gibt, nämlich wegen fahrlässiger Tötung und fahrlässiger Körperverletzung.“[357]
Die mangelnde Bereitschaft der politischen Klasse, den Fall Anis Amri aufzuklären und Konsequenzen zu ziehen, schlug sich nieder in einer verheerenden öffentlichen Beurteilung der „Inneren Sicherheit“. Bei einer Umfrage im Auftrag des „Spiegels“ ein Jahr nach dem Anschlag antworteten die Befragten auf die Frage „Wie gut sind Sicherheitsbehörden Ihrer Meinung nach heute in der Lage, Anschläge wie am Berliner Breitscheidplatz zu verhindern?“, mit:
„Sehr gut“: 1,4 Prozent
„Eher gut“: 19,3 Prozent
„Unentschieden“: 14,8 Prozent
„Eher schlecht“: 45,2 Prozent
„Schlecht“: 19,3 Prozent[358]
Nur jeder Fünfte hat noch Vertrauen in die Staatssicherheitsorgane, zwei Drittel der Befragten halten die Sicherheitsbehörden eher für einen Sauhaufen. Selbst in Kreisen der CDU-Anhänger hatten nur noch ein Drittel (= 33,7 %) Vertrauen in die Sicherheitsorgane, über die Hälfte (= 52,1 %) äußerten ihre Zweifel. Am größten war die Skepsis unter den AfD-Anhängern: 3,4 % äußerten sich positiv, aber 87,3 bewerteten die Leistungsfähigkeit und Leistungsbereitschaft der Sicherheitsbehörden negativ.
21.1. Parlamentarische Aufarbeitung in NRW
21.1.1. Rotgrüne Vertuschungsversuche
In Nordrhein-Westfalen bemühte sich die damalige rot-grüne Landesregierung unter Führung der Ministerpräsidentin Hannelore Kraft (SPD), ihre Verantwortung durch entsprechende Sprachregelungen herunterzuspielen. In dem internen Schreiben einer Abteilungsleiterin an eine andere Abteilungsleiterin hieß es:
„MIK (gemeint ist das Landesinnenministerium, G. P.) bitten die Internetinfo zu optimieren, z. B. Chronologie des Geschehens unter besonderer Berücksichtigung auch der Verfahrensschritte, die außerhalb NRW stattfanden“ (…) Die von Amri aufgesuchten Moscheen seinen (ganz überwiegend) nicht solche, die im Zusammenhang mit Salafismus bekannt seien, MCdS (gemeint ist der Chef der Staatskanzlei Franz-Josef Lersch-Mense, G. P.) fragt, ob diese Info nicht auch an die Öffentlichkeit geraten sollte.“[359]
Nachdem die Regierungsparteien eine Sondersitzung des Innenausschusses des Landtags verweigerten, forderten Oppositionspolitiker, dass ein Untersuchungsausschuss in den letzten Monaten der gegenwärtigen Legislaturperiode die Polizei- und Geheimdienstpannen im Fall Amri aufarbeiten sollte.
Daraufhin machte die rotgrüne Landesregierung in Düsseldorf einen Rückzieher und genehmigte, dass sich der Innenausschuss des Landtages wiederholt mit dem Fall Anis Amri beschäftigte, um die Einsetzung eines speziellen Untersuchungsausschuss zu verhindern.
In den Sitzungen machten die Oppositionspolitiker den damaligen Innenminister Ralf Jäger (SPD) wegen der Ermittlungs- und Fahndungspannen politisch verantwortlich. Dieser räumte zwar Fehler ein, wies aber alle Rücktrittsforderungen zurück: „Mit dem Wissen von heute ist uns allen klar, Anis Amri wurde falsch eingeschätzt,“ erklärte er am 19. Januar 2017 im Innenausschuss. Auch Ministerpräsidentin Hannelore Kraft räumte zwar frühzeitig Fehler im Fall Anis Amri ein, forderte aber zugleich: „Ich glaube, wir sollten niemanden einen persönlichen Vorwurf machen“.
21.1.2. Sonderermittler als Untersuchungsausschussersatz
Angesichts der bevorstehenden Landtagswahl am 14. Mai 2017 setzte die rot-grüne Landesregierung einen „regierungspartei-unabhängigen Sondermittler“ ein. Es handelte sich um Dr. Bernhard Kretschmer, Professor für Strafrecht an der Universität Giessen, dem umfangreiche Akteneinsicht gewährt worden sein soll. Am 27. März legte Kretschmer sein Gutachten „Wissenschaftliche Analyse und Bewertung im Fall Anis Amri“ (105 Seiten plus 27 Seiten Anlage Chronologie) der Landtagspräsidentin vor.[360] In seiner „Zusammenfassung der Ergebnisse“ hieß es erfreulicherweise:
„Im Zuge meiner Überprüfung habe ich im Hinblick auf den durch Anis Amri verübten Anschlag vom 19.12.2016 keine durchgreifenden Anhaltspunkte für ein relevantes Fehlverhalten oder für relevante Versäumnisse von Stellen und Behörden des Landes Nordrhein-Westfalen gefunden. Das betrifft sowohl die strafrechtliche, aufenthaltsrechtliche als auch polizeiliche Beurteilung. Zwar erfolgte das behördliche Handeln nicht in jedweder Hinsicht fehlerfrei, doch wäre es lebensfremd, einen derartigen Erwartungshorizont für menschliches Handeln aufzubauen. Festzuhalten ist, dass hier keine Mängel festzustellen waren, die entweder erheblich waren oder die das spätere Anschlagsgeschehen beeinflusst haben. (…)
Für ein polizeiliches oder sonstiges Behördenversagen nordrhein-westfälischer Stellen, welches sich im Nachgang zum terroristischen Anschlag bei der Fahndung nach dem mutmaßlichen Täter zugetragen hätte, habe ich jedenfalls in den mir durch das MIK zugeleiteten Akten- und Dateibeständen keine Anhaltspunkte gefunden. Belegt ist vielmehr das Gegenteil, nämlich ein rasches und zielgerichtetes polizeiliches Fahndungsvorgehen. Dass sich der Erfolg solcher Maßnahmen nicht garantieren lässt; liegt auf der Hand.“[361]
So kam der Herr Professor in seiner „wissenschaftlichen Analyse“ zu der Erkenntnis, dass Anis Amir mit seinen Anschlagsdrohungen „erst einmal nur beeindrucken und sich als wichtig aufspielen wollte“.[362] Dazu war der Professor sichtlich bestrebt, die vermeintlichen Anschlagspläne herunterzuspielen:
„Gewichtige Verdachtsmomente ergaben sich jedoch vor allem aus seinen Äußerungen gegenüber der Vertrauensperson VP-01, aus denen dieser wiederum seinen Führungsbeamten berichtete. Danach habe Amri ihn aufgefordert, mit ihm nach Paris zu fahren, wo er AKs-47 (Kalaschnikow) besorgen könne, mit denen sie einen Anschlag verüben könnten. Dafür, dass Amri solch relevante Kontakte nach Paris gehabt hätte, geschweige denn dort wirklich solche Waffen hätte besorgen können - was sich als Vorbereitungshandlung des § 89a Abs. 2 Nr. 2 StGB hätte figurieren können - bestanden indessen nach mir verfügbarer Aktenlage sonst keine belastbaren Anhaltspunkte (vorbehaltlich etwaig zurückgehaltenen Wissens des GBAs). Dabei ist schon nicht zu sehen, dass Amri an solchen Schnellfeuerwaffen ausgebildet worden wäre, zumal er Tunesien bereits als knapp 18jähriger gen Lampedusa verlassen hatte. (…)
Es spricht daher fast alles dafür, dass sich Amri mit seinen damaligen Äußerungen den in der Szene gut vernetzten und dort geschätzten VP-01 erst einmal nur beeindrucken und sich als wichtig aufspielen wollte. Dass eine Beschaffung von Schnellfeuerwaffen in der Folge jemals konkret geworden wäre, ist nicht zu sehen und liegt auch vor dem Hintergrund des Anschlags vom 19.12.2016 fern, zumal dort keine Waffen dieser Art eingesetzt worden sind. Verwendet worden ist dort offenbar „nur'' eine Pistole, die vor über 20 Jahren in die Schweiz eingeführt worden ist und von dort auf dunklen Wegen irgendwann in die Hände des Amri gelangt ist.
Mangelnde Aussagekonstanz zeigt sich zudem darin, dass sich Amri bei späterer Gelegenheit berühmt hat, solcherlei Schnellfeuerwaffen, also AKs-47, in Neapel besorgen zu können. Auch insofern gibt es allerdings keinerlei substantiellen Anhaltspunkte für derartige Kontakte (wiederum vorbehaltlich etwaig zurückgehaltenen Wissens des GBA). (…)
Gewichtig ist dagegen die aus der Überwachung gewonnene Erkenntnis, dass Amri am 13./14.12.2015 im Internet bezüglich der Herstellung von Sprengstoff und zum Bau von Handgranaten recherchiert hat. Diese Instruktionen erfolgten offenbar durch einen ISIS-Angehörigen. Die Befassung mit diesem Sujet offenbart eine erhebliche Themenaffinität, die darauf schließen lässt, dass sich Amri gedanklich in irgendeiner Weise mit einem Sprengstoffanschlag befasst hat. (…)
Jedenfalls gibt es keinerlei Anhaltspunkte, dass Amri in der Folge irgendwie dazu angesetzt hätte, solche Anschlagspläne durch Beschaffung von benötigten Materialien zu konkretisieren.“[363]
Der damalige Oppositionsführer Armin Laschet (CDU) kritisierte zunächst, dass es für die Einsetzung dieses Sonderermittlers „keine ausreichende Rechtsgrundlage“ gab. Erst später stellte sich heraus, dass sich Bernhard Kretschmer zur damaligen Zeit um eine Anstellung in Nordrhein-Westfalen bewarb, was Zweifel an seiner „Unabhängigkeit“ aufkommen ließ. So hatte Kretschmer in seinem Gutachten behauptet, der Generalbundesanwalt Peter Frank hätte nicht all seine Informationen zum Fall Amri an das Landesinnenministerium in Düsseldorf weitergeleitet, so dass eine Abschiebung nicht möglich gewesen. Dieser Darstellung widersprach der Generalbundesanwalt in seiner Vernehmung vor dem Untersuchungsausschuss des Landtages am 31. März 2017, seine Behörde hätte die Akten freigegeben.[364]
Daraufhin kritisierte der Vorsitzende der CDU-Fraktion im Düsseldorfer Landtag Armin Laschet:
„Einen befangenen Gutachter mit falschen Grundlagen los zu schicken und das Opfern und Öffentlichkeit als Aufklärung zu verkaufen – damit bekommt die übliche Schönrednerei von Frau Kraft eine neue Dimension: Krasse Täuschung. Damit treibt sie die Vertuschungspolitik ihres Vertrauten Jäger auf die Spitze.“[365]
21.1.3. Untersuchungsausschuss statt Sonderermittler
Die Oppositionsparteien CDU, Linke und Piraten konnten sich schließlich gegen die rot-grüne Landesregierung durchsetzen und einen Parlamentarischen Untersuchungsausschuss (PUA) „zum Vorgehen der nordrhein-westfälischen Landesregierung und ihrer Sicherheitsbehörden im Fall des islamistischen Attentäters Anis Amri“ einsetzen. Im Februar 2017 nahm der Untersuchungsausschuss unter der Leitung des Abgeordneten Sven Wolf (SPD) seine Arbeit auf. Ihm gehören zwölf Landtagsabgeordnete (SPD: 5, CDU: 3, Bündnis 90/Die Grünen: 2, FDP: 1 und Piraten: 1) an. Der Ausschuss hat folgenden Auftrag:
„Der Ausschuss erhält den Auftrag, mögliche Versäumnisse, Unterlassungen, Fehleinschätzungen und etwaiges Fehlverhalten der Landesregierung, einschließlich des Ministeriums für Inneres und Kommunales, des Justizministeriums und der Staatskanzlei, und der ihrer Fach-, Rechts- und Dienstaufsicht unterliegenden Sicherheits-, Justiz-, Kommunal- und sonstigen Behörden im Land Nordrhein-Westfalen beim Umgang mit dem tunesischen Islamisten Anis Amri, seinem Umfeld und möglichen Unterstützern vor dem Anschlag in Berlin am 19. Dezember 2016 sowie im Hinblick auf die Reaktionen von Mitgliedern der Landesregierung, innerbehördliche und inner- und interministerielle Informationsflüsse und die Presse- und Öffentlichkeitsarbeit sowie die Kommunikation gegenüber dem Parlament aller beteiligten Stellen des Landes NordrheinWestfalen nach dem Anschlag zu untersuchen.“[366]
Dabei geht es auch um die Frage, ob Polizeibedienstete interne Informationen zur Personenfahndung nach Amri an die Presse weitergegeben haben.
Am 4. April 2017 legte der Untersuchungsausschuss dem Landtag einen „Zwischenbericht“ (Drucksache 16/14550) (175 Seiten) vor.[367]
Die Landtagswahlen am 14. Mai 2017 führten zu einem Politikwechsel in Nordrhein-Westfalen. Die rot-grüne Landesregierung von Ministerpräsidentin Hannelore Kraft (SPD) wurde abgewählt (SPD: – 79 %, Bündnis 90/Die Grünen: - 4,9%); stattdessen übernahm Armit Laschet (CDU) als Spitze einer schwarz-gelben Regierung die Amtsgeschäfte. In wieweit die wiederholten Skandale des nordrhein-westfälischen Landesinnenministers Ralf Jäger (SPD) (Kölner Sylvesternacht 2015/16, Fall Anis Amri, etc.) zu der Wahlniederlage beigetrugen, kann hier nicht bestimmt werden.
Am 12. Juli 2017 wurde der damalige Direktor des Landeskriminalamtes Uwe Jacob zum Polizeipräsidenten in Köln ernannt. Ob diese Versetzung in einem Zusammenhang mit dem Versagen des LKAs im Fall Anis Amri steht, wurde nicht bekannt.
21.2. Verspätete Aufarbeitung in Berlin
21.2.1. Sonderermittler statt Untersuchungsausschuss
In Berlin verweigerte das Abgeordnetenhaus zunächst die Einsetzung eines parlamentarischen Untersuchungsausschusses. Ein entsprechender Antrag der FDP war lediglich von der AfD-Fraktion unterstützt worden. Als danach entsprechende Forderungen erneut laut wurden, versuchte der rot-rot-grüne Berliner Senat (R2G) unter Führung des Regierungen Bürgermeisters Michael Müller (SPD) dies zu verhindern, indem er im April 2017 den Bundesanwalt a. D. Bruno Jost als „Sonderermittler“ einsetzte und bei der Senatsverwaltung für Inneres und Sport ansiedelte. Der Sonderermittler beschrieb die Rahmenbedingungen seiner Nachforschungen folgendermaßen:
„Angesichts der rechtlich weitgehend unklaren Stellung eines Sonderbeauftragten und wegen des Fehlens jeglicher gesetzlicher Befugnisse war ich bei meiner Tätigkeit in der Praxis allerdings durchaus gewissen Beschränkungen ausgesetzt. Spezialgesetzliche Regelungen, z.B. die eng gefassten Vorschriften der Strafprozessordnung zur Akteneinsicht, datenschutzrechtliche Bestimmungen und andere Gründe führten mehrfach dazu, dass Anfragen und Ersuchen zu einzelnen Themen und Fragen gar nicht, nur teilweise oder verzögert beantwortet wurden. Das ist bedauerlich, angesichts der Rechtslage aber hinzunehmen. Es ist mir wichtig zu betonen, dass ich in keinem Fall den Eindruck hatte, die von mir angefragten Stellen würden die erbetene Mitarbeit und Unterstützung aus sachfremden oder rechtlich nicht haltbaren Erwägungen verweigern oder verzögern.“[368]
Der Sonderermittler legte am 3. Juli 2017 gegenüber dem Ausschuss für Inneres, Sicherheit und Ordnung (InnSichO) des Berliner Abgeordnetenhauses zunächst einen „Zwischenbericht“ und am 10. Oktober schließlich einen „Abschlussbericht des Sonderbeauftragten des Senats für die Aufklärung des Handelns der Berliner Behörden im Fall AMRI“ vor. Dieser „Abschlussbericht“ hat einen Umfang von 72 Seiten, hinzu kommen eine „Anlage 1“, die geheimgehalten wird, eine „Anlage 2 Übersicht zu Aktenanforderungen und Auskunftsersuchen“ (13 Seiten) und eine Anlage 3 Chronologie des Handelns der Berliner Behörden aus dem Bereich der Senatsverwaltung für Inneres und Sport mit Bezug zur Person Anis AMRI bis zum Attentat vom Breitscheidplatz („Berliner Chronologie“) ARBEITSSTAND (Stand Entwurf: 23. März 2017) (65 Seiten).[369] Da wegen der nachträglichen Manipulation von Ermittlungsakten im Landeskriminalamt ein Strafverfahren anhängig ist, wurden die entsprechenden Berichtsteile im veröffentlichten Report geschwärzt.
21.2.2. Untersuchungsausschuss statt Sonderermittler
Am 22. Mai 2017 einigten sich die Mitgliedsparteien des neuen Senats (SPD, Grüne und Linkspartei) doch noch auf die Einsetzung eines Parlamentarischen Untersuchungsausschusses: Neben „gravierenden Einzelfehlern“ gebe es „strukturelle Fragen des Berliner LKA und unserer gesamten Sicherheitsarchitektur, auch im Zusammenspiel zwischen Bund und Ländern, die eine parlamentarische Befassung erfordern“.[370] Am 6. Juli 2017 fasste das Abgeordnetenhaus Berlin einen entsprechenden Beschluss zur „Einsatzung eines Untersuchungsausschusses zur Untersuchung des Ermittlungsvorgehends im Zusammenhang mit dem Terroranschlag am Breitscheidplatz am 19. Dezember 2016“ („Einsetzungsbeschluss“). Dazu einigten sich die Parteien auf einen Katalog von 95 Fragen.[371]
Der „1. Untersuchungsausschuss der 18.Wahlperiode“ (1.UntA18.WP) umfasst zwölf Abgeordnete aus sechs Parteien. Ausschuss-Vorsitzender ist Burkhard Dregger (CDU), sein Stellvertreter Karsten Woldeit (AfD). Zunächst sollte der Ausschuss im Herbst 2017 seine Arbeit aufnehmen, aber angesichts des öffentlichen Druck fand die konstituierende Sitzung bereits am 14.Juli 2017 statt.
21.2.3. Kriminalität im Landeskriminalamt
Bundesanwalt a. D. Bruno Jost fand Mitte Mai 2017 heraus, dass mindestens zwei Mitarbeiter des Landeskriminalamtes Berlin Ermittlungsakten zum Fall Anis Amri gefälscht und zurückdatiert hätten, um eigenes Behördenversagen zu vertuschen. Er warf dem Leiter des Staatsschutzkommissariats LKA 541 Führungsversagen vor, Zu den Tätern gehörte u. a. Kriminaloberkommissar L…,[372] der im November 2016 vom LKA 541 zum LKA 544 gewechselt war, aber seine Zuständigkeit für den Vorgang „Anis Amri“ beibehalten hatte..[373] Diese beiden Kommissariate gehören zum Dezernat 54 „Politisch motivierte Kriminalität Ausländer (Islamismus)“.[374] Bei der Aktenmanipulation ging es um die Frage, ob Anis Amri bei Zeiten als Drogendealer hätte abgeschoben oder verhaftet werden können:
So hatte eine Kriminalkommissarin W. vom Kommissariat LKA 541 am 1. November 2016 einen „Einleitungsbericht“ (zehn Seiten) verfasst, der auf 72 abgehörten Telefonaten basierte. Demnach betrieb Amri mit zwei Komplizen einen „gewerbsmäßigen, bandenmäßigen“ Drogenhandel. Kopf des Trio sei „Montassir“ alias Mohmad K. gewesen. Der Bericht wurde in das polizeiliche Informationssystem (POLIKS) eingespeist aber nicht weitergeleitet.[375] Darauf basierend fertigte ihr unmittelbarer Vorgesetzter, Kriminaloberkommissar L., einen weiteren Kurzbericht, der nur noch auf 6 der 72 Telefonate beruhte, die beiden anderen Drogendealer völlig ausblendete, den Gesamtumfang der Drogenkriminalität herunterspielte und zudem noch vom 17. Januar 2017 auf den 1. November 2016 zurückdatiert hatte. So wurde Anis Amri in den LKA-Akten von einem „gewerbsmäßigen Drogenhändler“ (Aktenvermerk vom 1. November 2016) zu einem Dealer der „seit Mai 2016 möglicherweise Kleinsthandel mit Betäubungsmitteln betrieben haben könnte. Hierbei könnte es sich lt. Telekommunikationsüberwachung eventuell um Amphetamine, Kokain und Cannabis handeln. Eine eindeutige Zuordnung auch hinsichtlich der Tatsache, ob es sich tatsächlich um Betäubungsmittel handelt, ist in den meisten Fällen schwierig bis unmöglich, da die Kommunikation zum größten Teil sehr konspirativ ist.“ (Aktenvermerk vom 17. Januar 2017, zurückdatiert auf den 1. November 2016).[376] Außerdem wurde die Autorin des eigentlichen „Einleitungsberichts“, Kriminalkommissarin W., Ende Dezember 2016 zu einer anderen Dienststelle versetzt, und am 18. Januar 2016 entzog ihr der Kriminaloberkommissar L. die Online-Berechtigung zum Zugriff auf den fraglichen Aktenvorgang,[377] so dass die Kriminaloberkommissarin den von ihr selbst geschriebenen Bericht nicht einmal mehr hätte lesen dürfen.
Der Sonderermittler des Berliner Senats, Bundesanwalt a. D. Bruno Jost, erklärte dazu gegenüber dem Ausschuss für Inneres, Sicherheit und Ordnung (InnSichO) des Berliner Abgeordnetenhauses am 3. Juli 2017:
„Der vom LKA 544 am 19. Januar 2017 der Staatsanwaltschaft vorgelegte zweiseitige Bericht mit Datum 1. November 2016 zu den Betäubungsmittelaktivitäten Amris ist inhaltlich fehlerhaft, unvollständig und tatsächlich erst am 18. Januar 2017 erstellt worden. Er ist die – in Anführungszeichen – überarbeitete, das heißt, inhaltlich stark verkürzte und rechtlich erheblich veränderte Kopie eines tatsächlich am 1. November 2016 erstellten zehnseitigen Berichts zum selben Thema. Dieser zehnseitige Originalbericht sowie 66 der insgesamt 72 ihm zugrunde liegenden TKÜ-Protokolle aus der TKÜ Amri und die sich daraus ergebenden rechtlichen Möglichkeiten und Konsequenzen wurden bei der Vorlage des Vorgangs an die Staatsanwaltschaft verschwiegen. Alle für den Originalbericht verwendeten Erkenntnisse lagen dem LKA 541 nach Abschluss der TKÜ am 21. September 2016 vor und waren seit dem 1. November 2016 zusammengefasst, aufgearbeitet und mit Beweismitteln unterlegt, sodass der Bericht Anfang November 2016 der Staatsanwaltschaft über das weitere strafprozessuale Vorgehen hätte vorgelegt werden können und müssen. (…)
Anders als zwischen Generalstaatsanwaltschaft und LKA vereinbart, gelangten weder der von Frau W. gefertigte zehnseitige Bericht vom 1. November 2016 noch die von Herrn L. verfasste Strafanzeige rechtzeitig, das heißt, vor Ende der Geltungsdauer der Beschlüsse im Ursprungsverfahren, an die Staatsanwaltschaft. Damit war also die eigentliche Intention, nämlich nahtlos an die vorangegangenen Maßnahmen anknüpfen zu können, schon nicht mehr zu erreichen.
Erst am 19. Januar 2017, also nach Amris Tod, gingen dort eine Strafanzeige sowie ein von KOK L. unterschriebener zweiseitiger – künftig „kleiner Bericht“ – mit dem Datum 1. November versehener Bericht ein, in dem die Betäubungsmittelaktivitäten Amris, in Inhalt und Diktion sehr zurückhaltend, häufig im Konjunktiv und mit deutlichen Zweifeln an der Tragfähigkeit der Mittelung, beschrieben wurden. Der Bericht kam zu der Schlussfolgerung, dass Amri allenfalls ein Kleinhandel mit Drogen nachzuweisen sei. Als Erfassungsgrund der Strafanzeige war ohne weitere Spezifizierung „Unerlaubter Handel mit Kokain“ angegeben. Der von der Kriminalkommissarin W. verfasste große Bericht war der Anzeige weder beigefügt noch wurde er überhaupt erwähnt. Dem kleinen Bericht waren ohne weitere Erklärungen lediglich die Kurzauswertungen von sechs insgesamt weitgehend nichtssagenden Telefonaten Amris beigefügt, als Beispiel: Montasser gibt Anis auf, zum Café von Nabil zu gehen. Dort wartet ein Dritter. Anis solle ihm „Dings“ in die Hand drücken, das Geld entgegennehmen und fertig ist die Sache. – Von dem im Bericht von Kriminalkommissarin W. hervorgehobenen bandenmäßigen und gewerbsmäßigen Handeltreiben war keine Rede. Die ebenfalls dort im großen Bericht als mögliche Mittäter Amris genannten Personen, darunter auch der seit August 2016 identifizierte Mohamad K. alias Montasser wurden überhaupt nicht erwähnt.
Mit diesem Kurzbericht als Grundlage wäre es – abgesehen davon, dass das nach Amris Tod natürlich ohnehin obsolet war – sehr schwierig geworden, ein Verfahren wegen der o. g. Verbrechenstatbestände einzuleiten, denn sowohl das Merkmal der Gewerbsmäßigkeit – wegen des zu geringen Umfangs – als auch das der Bande – wegen Fehlens von Bandenmitgliedern – fehlten. Damit wäre auch die Möglichkeit weiterer TKÜ-Maßnahmen entfallen, da der – in Anführungszeichen – einfache Betäubungsmittelhandel keine Katalogtat im Sinne von § 100a StPO darstellt. Ein Haftbefehl wegen eines solchen einfachen Delikts wäre damit im Herbst 2016 wesentlich unwahrscheinlicher gewesen als wegen des ursprünglich angenommen Verbrechens mit einer Mindestfreiheitsstrafe von einem Jahr.“[378]
Als der frisierte Bericht verspätet endlich bei der Generalstaatsanwaltschaft Berlin eintraf, leitete diese gegen den bereits verstorbenen Anis Amri noch ein Ermittlungsverfahren (Aktenzeichen: 273 Js 310/17) wegen Drogenhandels ein.
Am 21. Dezember 2016 forderte die Abteilung II der Senatsinnenverwaltung (SenI) einen ersten Bericht an. Am folgenden Tag unterrichtete der obige Kommissariatsleiter den damals neuen Innensenator Andreas Geisel und dessen Staatssekretär Torsten Akmann in einer 15-Seitigen Führungsinformation (FI) fehlerhaft, indem er Anis Amri mal als „Kleinhändler“, mal als „Kleinsthändler“ bezeichnete. Der Bericht wurde vom Kriminalhauptkommissar O. unter Beteiligung von Kriminaloberkommissar L., die beide zum Kommissariat LKA 541 gehörten, ausgearbeitet. Am 26. Dezember gab Staatssekretär Akmann diese Falschmeldung an die Abgeordneten des Innenausschusses des Berliner Abgeordnetenhauses so weiter. Anis Amri habe sich „vermutlich auch mit Betäubungsmittelkleinhandel beschäftigt“, erklärte Akmann.[379]
Die Berliner „Morgenpost“ berichtete zu dieser Aktenmanipulation:
„So war die Staatsanwaltschaft zwar tatsächlich bereits im Mai 2016 über Amris Drogenhandel informiert. Sie kannte aber keine Einzelheiten. Am 19. August regte der zuständige Staatsanwalt daher an, die Polizei solle die bisherigen Erkenntnisse „zum Gegenstand gesonderter Ermittlungen“ machen.
Am 1. November verfasste eine Beamtin den zehnseitigen Vermerk über Amris „gewerbsmäßigen Drogenhandel“. Doch der Staatsanwaltschaft wurde das Verfahren erst nach Amris Tod übermittelt: am 18. Januar 2017. Anders als in dem ursprünglichen Vermerk war in dem nun beigefügten Bericht allerdings nicht mehr von „gewerbsmäßigen Drogenhandel“ die Rede – sondern nur noch vom Verdacht des „Kleinsthandels“.
Bagatellisierte der Verfasser Amris Drogengeschäfte, um zu verschleiern, dass das LKA es versäumt hatte, die Erkenntnisse über einen „gewerbsmäßigen Drogenhandel“ bereits im November weiterzuleiten? Einiges spricht dafür. So lagen dem zehnseitigen Ursprungsbericht 73 Protokolle aus Amris Telekommunikationsüberwachung bei. Bei dem im Januar verfassten mageren Zwei-Seiten-Bericht waren es nur sechs Protokolle. Vor allem aber: Der Verfasser datierte seinen Bericht auf den 1. November 2016 – obwohl er laut Computersystem der Polizei erst im Januar verfasst wurde. Ein klarer Hinweis auf einen Vertuschungsversuch, so vermuteten nicht nur Geisel und Sonderermittler Jost.“[380]
Der „Spiegel“-Journalist Jörg Diehl berichtete dazu:
„Am 17. Januar 2017 erstellt ein Kriminaloberkommissar des Berliner LKA 544 ein als „Bericht“ tituliertes Dokument, das er auf den 1. November 2016 datiert. Darin heißt es nach Informationen des SPIEGEL, im Rahmen der Telefonüberwachung des Amri sei aufgefallen, dass der "seit Mai 2016 möglicherweise Kleinsthandel mit Betäubungsmitteln betrieben haben könnte". Eine „eindeutige Zuordnung“, ob in den abgehörten Gesprächen wirklich Drogen gemeint seien, sei gleichwohl „schwierig bis unmöglich“.
In der ursprünglichen Fassung des Berichts, wie er sich offenbar im Computersystem der Polizei hat rekonstruieren lassen, war hingegen noch von einem gravierenderen Delikt und einem sehr viel stärkeren Tatverdacht gegen Amri die Rede. Nach Informationen des SPIEGEL schrieb ein Kollege des Oberkommissars zunächst, es sei aus der Telefonüberwachung „bekannt geworden“ und „erwiesen“, dass Amri gewerbs- und bandenmäßiges Dealen „betreibt“. Seltsam muten allerdings der Indikativ und die Tatsachenbehauptungen an, die in solchen Dokumenten eher unüblich sind.
Es könnte also sein, dass der Oberkommissar den Bericht am Ende schlicht korrigiert hat. Oder aber, auch das ist denkbar: Er schreibt im Januar einen Vorgang "klein", wie es im Polizeijargon heißt, der wohl unerledigt geblieben ist.
Am 18. Januar übersendet der Beamte jedenfalls das womöglich entschärfte Schriftstück zusammen mit einer bereits am 20. Oktober 2016 gefertigten Anzeige an die Staatsanwaltschaft. Aus Sicherheitskreisen verlautet, die Generalstaatsanwaltschaft habe im Herbst beim Staatsschutz des LKA eine solche Anzeige angeregt, um weiterhin Amris Telefone abhören zu können.
Ermittler aus Polizei und Justiz zweifeln an der Interpretation des Innensenators, dass sich Amri auf der Grundlage des ursprünglichen, schärferen Berichts wohl in Untersuchungshaft hätte nehmen lassen.“[381]
Die staatsanwaltschaftlichen Ermittlungen gegen die beiden Aktenmanipulateure verunsicherten deren Kollegen und zeitigten im Verlauf des Jahres 2017 einen Niedergang der ohnehin begrenzten Arbeitseffizienz, wie die Wochenzeitung „Die Zeit“ berichtete:
„Während der Fall Amri einigen leitenden Beamten im LKA also bisher offenbar nicht geschadet hat, geht es vielen einfachen Mitarbeitern dort schlecht. Im Islamismus-Dezernat herrsche Verunsicherung, sagt Michael Böhl von der Gewerkschaft Bund Deutscher Kriminalbeamter. Die Beamten fühlten sich alleingelassen und wagten kaum, Berichte in der Polizeidatenbank zu bearbeiten, weil sie fürchteten, das könne ihnen später als Manipulationsversuch ausgelegt werden. (…)
Ein Ermittler berichtet, seit dem Anschlag werde es zwar ernster genommen, wenn jemand zu viel Arbeit auf dem Tisch habe. Dafür sei die psychische Belastung enorm gestiegen. „Jeder hier arbeitet am Limit.“ Schon immer sitze ihnen die Angst im Nacken, dass sich ein Verdächtiger, den sie beobachteten, zu einer Tat entschließe. Nun komme die Angst hinzu, für Fehler persönlich verantwortlich gemacht zu werden.
Die Arbeit der Beamten habe sich komplett verändert, sagt der Ermittler: „Wir sind inzwischen so viel mit Dokumentieren beschäftigt wie mit Ermitteln. Wir schreiben nicht nur auf, was gemacht wird und warum, sondern auch, was nicht gemacht wird. Wir geben nicht mehr nur unser Bestes, um eine Tat zu verhindern, sondern auch alles, um uns für den Fall der Fälle abzusichern.“[382]
21.2.4. Polizeiinterne Nachbereitungen
Der Polizeipräsident in Berlin, Klaus Kandt, setzte am 25. Januar 2017 eine Nachbereitungskommission unter Leitung des Polizeidirektors Michael Krömer ein, die am 6. Februar 2017 ihre Arbeit aufnahm. Die Nachbereitungskommission setzte sich aus neun weiteren Polizeibeamten zusammen: Polizeidirektor Andreas Weiß, Kriminalrätin Beate Ostertag, Erster Polizeihauptkommissar Matthias Müller, Erster Polizeihauptkommissar Jörg Neuhaus, Polizeihauptkommissar Michael Jahn, Polizeihauptkommissar Tobias-Nils Pletat, Polizeihauptkommissar Björn Zirkel, Polizeioberkommissar Steffen Rückheim und Polizeikommissar Thomas Hähnel.
Um zu verhindern, dass wichtige Einsatzakten oder –Daten (irrtümlich) vernichtet oder gelöscht wurden, setzte die Senatsinnenverwaltung am 13. Januar 2017 eine Arbeitsgruppe Berichtswesen ein, die die fraglichen Datenbestände sichern sollte. So standen der Nachbereitungskommission u. a. die Auszüge aus dem „Einsatz-Protokoll-System“ (EPS) und aus dem Einsatzleitsystem „PELZ 2013“ der Notrufzentrale („110“) zur Verfügung.
Daraufhin erstattete der neue Berliner Innensenator Andreas Geisel (SPD) Strafanzeige gegen mindestens einen Polizeibeamten wegen Urkundenfälschung und Strafvereitelung im Amt. Der Innensenator setzte im Mai 2017 eine „Task Force Lupe“ aus 14 Beamten ein, um die Performance der Berliner Polizei und den Kriminalfall in den eigenen Reihen aufzuklären. Die Gruppe wird von Kriminaldirektor Dennis Golcher aus der Polizeidirektion 6 geleitet. Sie überprüfte noch einmal alle abgefangenen Telefonate und SMS. „Wir können einer Behörde nur vertrauen, wenn sie bereit ist, konsequent in den eigenen Reihen zu ermitteln,“ erklärte Innensenator Geisel. Ab dem 26. Mai 2017 wurden die Wohnungen und Arbeitsräume von insgesamt 5 LKA-Beamten durchsucht. Beschlagnahmt wurden Handys, Laptops und Speichermedien.[383]
Bei der Staatsanwaltschaft Berlin, die z. Zt. von den Leitenden Oberstaatsanwalt Jörg Raupach geführt wird, ist wegen der Aktenmanipulation ein Ermittlungsverfahren anhängig. Ob daran auch das LKA-Fachkommissariat für Amtsdelikte beteiligt ist, wurde nicht bekannt.
21.2.5. Bullenpädagogik: Loben statt Strafen
Um die angespannte Personalsituation in der Staatsschutzabteilung LKA 5 zu mildern, wurde die 7. Mordkommission in Berlin-Tiergarten (Keithstraße 30) im Juni 2017 komplett aufgelöst und ihre Beamten zur Staatsschutzabteilung am Tempelhofer Damm versetzt, um zukünftig gegen Islamisten zu ermitteln.[384]
Im Lauf des Jahres 2017 wurde lediglich gegen zwei Kommissare des Landeskriminalamtes von Seiten der Berliner Staatsanwaltschaft ermittelt. Die Nachforschungen richteten sich aber nicht gegen Kommissare, die bei den Ermittlungen gegen Anis Amri im Verlauf des Jahres 2016 schwere Dienstvergehen begangen hätten, sondern lediglich gegen die beiden Beamten, die nach dem Anschlag eine Manipulation an den Ermittlungsakten durchgeführt hatten.
Alle weiteren Staatsschutzbeamten blieben unbehelligt; mehrere wurden sogar noch befördert, wie die Wochenzeitung „Die Zeit“ berichtete:
„(Das Landeskriminalamt unter der Führung von Christian Steiof) hat eine Reihe jener Führungskräfte befördert, die in der zuständigen Staatsschutzabteilung gearbeitet haben. Einige durften in höhere Besoldungsgruppen aufrücken, andere auf bessere Posten innerhalb des Amtes wechseln. (…) Nach Informationen von ZEIT ONLINE soll Innensenator Geisel einige im LKA schon verkündete Beförderungen vorübergehend gestoppt haben.“
So berichtete die Wochenzeitung „Die Zeit“, dass der Leiter des für die Bekämpfung des dschihadistischen Terrors zuständigen Dezernats 54 Politisch motivierte Kriminalität – religiöse Ideologie – (Islamismus) nach dem größten dschihadistischen Anschlags in der Geschichte der BRD zum Leiter der LKA-Abteilung 1 Delikte am Menschen befördert wurde. „Solche Beförderungen setzen voraus, dass der Beamte von der Führung des Amtes eine hervorragende Beurteilung bekommen hat“, bemerkte dazu die Wochenzeitung.[385]
Auch der Kommissariatsleiter, dem der Berliner Sonderermittler Versagen bei der Führungsaufsicht vorwarf, soll nach dem Anschlag im April 2018 befördert worden sein:
„Im LKA Berlin war das Dezernat 54 der Staatsschutzabteilung für Amri zuständig. Gegen zwei Kriminalbeamte aus diesem Dezernat ermittelt die Staatsanwaltschaft. Einer der Polizisten wird beschuldigt, die Akte zu Amri nach dem Anschlag verändert zu haben. (…)
Der unmittelbare Vorgesetzte dieses Beamten hatte nur drei Tage nach dem Anschlag einen Bericht für den Innensenator geschrieben. Schon in dem Bericht stellt er Amri als Kleindealer dar, obwohl in der Polizeidatenbank zu diesem Zeitpunkt nur Anhaltspunkte dafür zu finden waren, dass Amri gewerblich mit Drogen handelte. Sonderermittler Jost kommt zu dem Schluss, dass der Beamte dies absichtlich verschwieg.
Dieser vorgesetzte Polizist, ein Kommissariatsleiter aus dem Mittelbau des LKA, wurde nach dem Anschlag zum Kriminalhauptkommissar ernannt. Der Beamte erhielt seine Beförderungsurkunde im April 2017, also kurz nachdem der Sonderermittler seine Untersuchung begonnen hatte. [386]
21.2.6. Verspäteter Ausbau der Anti-Terror-Einheiten
In den Jahren 2015/16 hatte die Berliner Polizei noch den Aufbau einer Anti-Terror-Einheit zusätzlich zu den vorhandenen Sondereinsatzkommandos (SEK) abgelehnt, weil der Berliner Senat dies nicht für notwendig hielt: „Es gibt derzeit keine Pläne der Polizei Berlin zur Schaffung einer Spezialeinheit Terrorismusbekämpfung“, antwortete die Senatsinnenverwaltung auf eine Anfrage des SPD-Abgeordneten Tom Schreiber im Juni 2016. Die Polizei sei auf die unterschiedlichsten Szenarien vorbereitet, die entsprechenden Konzepte würden fortlaufend aktualisiert. Wie seit längerem bekannt gebe es eine anhaltend hohe abstrakte Terrorgefahr, erklärte der schwarz-rote Senat. „Anschläge sind nicht auszuschließen.“ Aber bei den Spezialeinheiten der Berliner Polizei gebe es nach terroristischen Anschlägen üblicherweise Auswertungen, Informationsaustausch und Bewertungen. „Die aktuellen Terroranschläge haben mithin zu taktischen und technischen Anpassungen geführt“, schrieb der Senat. Auch die Inhalte der Aus- und Fortbildung zum Themenkomplex „Vorgehen gegen bewaffnete Straftäter“ würden als Reaktion auf die Anschlagsszenarien von Paris erweitert.[387]
Angesichts dieser Borniertheit der Landesregierung stellte die Bundespolizei am 16. Dezember 2015 eine eigene Sondereinheit Beweis- und Festnahmeeinheit plus (BFE+) bei der Bundespolizeiabteilung Blumberg in Ahrensfelde bei Berlin offiziell in Dienst. Allerdings verfügt die Truppe nicht über das Einsatzpotential der GSG 9 und wurde daher als „GSG 4½ verspottet. Mit dem Anschlag vom 19. Dezember hat sich die Bedrohungsbeurteilung für die Hauptstadt offenbar geändert: Nun plant die Bundespolizei, ein Drittel ihrer Anti-Terror-Einheit GSG 9 von Sankt Augustin-Hangelar bei Bonn nach Berlin-Spandau zu verlegen, um die Anfahrtswege und –Zeiten zu verringern. So erklärte GSG 9-Kommandeur Jerome Fuchs: „Wir müssen uns auf jeden Fall in der Hauptstadt besser aufstellen. Die Zielrichtung ist klar: eine schnelle Reaktionsfähigkeit der GSG 9 in der Hauptstadt.“[388] Damit einher geht ein weiterer personeller Ausbau dieser paramilitärischen Sondereinheit.
21.2.7. Denkmal und Gedenkveranstaltung
Nach dem Anschlag legten die Berliner am Tatort – wie üblich - zahlreiche Blumen nieder, zündeten Seelenlichter an und hinterließen Grußbotschaften: „Warum?“ Aber diesmal waren die Flächen der Gedenkstellen größer als sonst und wurden über Wochen und Monate immer wieder erneuert. Die Anteilnahme und Betroffenheit entfachte den alten Widerstandswillen der (West-)Berliner.
Zum ersten Jahrestag des Terroranschlags am 19. Dezember 2017 wurden in die Stufen der Kaiser-Wilhelm-Gedächtniskirche die Namen der zwölf Todesopfer montiert. Außerdem wurde ein 17 Meter langer Riss aus Bronze in den Steinboden auf dem Breitscheidplatz eingefräst. Es handelt sich um eine Arbeit des Kunstschmied Michael Hammers. An der Gedenkveranstaltung zum 1. Jahrestag des Terroranschlags nahm auch die politische Prominenz der Hauptstadt teil, daher war der Breitscheidplatz durch die Polizei weiträumig abgesperrt. Ein Bündnis „Berlin gegen Islamismus“ nutzte den Gedenktag für eine Demonstration. Auch die Nationaldemokratische Partei (NPD) meldete eine Veranstaltung an, dagegen demonstrierte das „Berliner Bündnis gegen Rechts“.
21.3. Untersuchungsausschuss im Bundestag
Das Parlamentarische Kontrollgremium (PKGr) des Bundestages zur Kontrolle der Nachrichtendienste befasste sich unter der damaligen Führung von Clemens Binninger (CDU) mehrfach mit der Causa Anis Amri. Am 17. Januar 2017 beschloss das Gremium die Einsetzung einer „Task Force“.[389] Diese erstellte bis Ende März 2017 einen Bericht (102 Seiten), der als GEHEIM eingestuft wurde.
Ende 2017 wurde unter den Mitgliedern des Bundestages diskutiert, ob man ebenfalls einen Untersuchungsausschuss einberufen solle, zumal die Bundesregierung dem Bundestag zahlreiche Informationen bisher vorenthält:
„Die oben dargestellten Hinweise auf mögliche Anschlagspläne wie auch mögliche Kontakte und Verbindungen AMRIs in Deutschland und im Ausland sind Gegenstand der laufenden Ermittlungen. Weitere Auskünfte müssen im Hinblick auf die noch laufenden Ermittlungen unterbleiben. Trotz ihrer grundsätzlichen verfassungsrechtlichen Pflicht, Informationsansprüche des Deutschen Bundestages zu erfüllen, tritt hier nach sorgfältiger Abwägung der betroffenen Belange im Einzelfall das Informationsinteresse des Parlaments hinter das berechtigte Geheimhaltungsinteresse zurück. Eine Auskunft zu Erkenntnissen aus dem Ermittlungsverfahren würde konkret weitergehende Ermittlungsmaßnahmen erschweren oder gar vereiteln, weshalb aus dem Prinzip der Rechtsstaatlichkeit folgt, dass das betroffene Interesse der Allgemeinheit an der Gewährleistung einer funktionstüchtigen Strafrechtspflege und Strafverfolgung (vgl. dazu BVerfGE 51, 324 343 f.) hier Vorrang vor dem Informationsinteresse hat.“[390]
Im Januar 2018 verabschiedeten die GroKo-Parteien CDU/CSU und SPD einen gemeinsamen Einsetzungsantrag, die anderen Parteien brachten jeweils einen eigenen Entwurf ein. Strittig sind u. a. die Frage, wieviele Mitglieder der UA haben soll und welcher Untersuchungszeitraum abgedeckt werden soll. Der Regierungsentwurf forderte eine zeitliche Begrenzung bis zum Tod des Attentäters, dagegen verwehrt sich die Abgeordnete Irene Mihalic (Bündnis 90 / Die Grünen):
„Durch eine solche Begrenzung würde das Handeln der Bundesregierung und Sicherheitsbehörden nach dem Anschlag verschleiert. Der Ausschuss soll aber nicht Regierungsschutz betreiben, sondern maximal aufklären.“[391]
Das sich Anis Amri eine Zeitlang in Baden-Württemberg aufgehalten hatte, beschäftigte sich auch der Landtag in Stuttgart am Rande mit dem Fall Anis Amri.[392] Die verspätete Einleitung der Fahndungsmaßnahmen war Gegenstand einer parlamentarischen Anfrage in der Bürgerschaft Hamburg.[393]
22. Verschärfung der Gesetze
Der Anschlag führte zu einer Diskussion über eine Verschärfung der Gesetze zur Inneren Sicherheit und zu einer parteipolitischen Auseinandersetzung: So erklärte der saarländische Innenminister Klaus Bouillon (CDU) am Morgen des 20. Dezember: „Wir müssen konstatieren, wir sind in einem Kriegszustand.“ In einer Stellungnahme erklärte die Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) am Tag nach dem Anschlag, als der geflüchtete Pakistaner Navid Baloch unschuldig in Polizeigewahrsam festgehalten wurde: „Ich weiss, dass es für uns alle besonders schwer zu ertragen wäre, wenn sich bestätigen würde, dass ein Mensch diese Tat begangen hat, der in Deutschland um Schutz und Asyl gebeten hat.“ Der bayerische Ministerpräsident und CSU-Vorsitzende Horst Seehofer forderte am selben Tag: „Wir sind es den Opfern, den Betroffenen und der gesamten Bevölkerung schuldig, dass wir unsere gesamte Zuwanderung- und Sicherheitspolitik neu justieren.“[394]
Deutschlands führender Terrorismusbekämpfungsversager, Bundesinnenminister Thomas de Maizière (CDU), forderte in einem Gastbeitrag für die „Frankfurter Allgemeine Zeitung“, „Leitlinien für einen starken Staat in schwierigen Zeiten“, am 3. Januar 2017 die Umsetzung einer Reihe von alten Gesetzesvorschlägen:
1. die Integration der Landesämter für Verfassungsschutz als weisungsgebundene Außenstellen in das Bundesamt für Verfassungsschutz,
2. einen Einsatz der Bundeswehr im Innern und
3. die Einführung einer Schutzhaft für abgewiesene Asylbewerber, die von den Sicherheitsbehörden als „Gefährder“ eingestuft werden.
Wörtlich erklärte der Bundesinnenminister:
„Angesichts denkbarer Krisen und Katastrophen auch in Deutschland, angesichts der digitalen Weiterentwicklung und der wachsenden Globalisierung müssen wir feststellen, dass unser Staat auf schwierige Zeiten noch besser vorbereitet werden muss als bisher. (...)
Es ist an der Zeit, die Fähigkeiten Deutschlands zur Krisenbewältigung zukunftsfähig zu machen. Deutschland muss stark bleiben. Und stark bleibt, wer sich auf schwierige Zeiten vorbereitet. (…)
Beim Verfassungsschutz sollten wir diskutieren, die gesamte Aufgabe in die Bundesverwaltung zu übernehmen. Die Arbeit beim Verfassungsschutz ist letztlich allein auf gesamtstaatliche Schutzgüter bezogen. Kein Gegner unserer Verfassung strebt die Beseitigung der Verfassung in nur einem Bundesland an. (…)
Auch die Bundeswehr ist seit Dekaden anerkannter Partner im Katastrophenschutz. Kommt die Polizei mit ihrer Kapazität an Grenzen, sollte die Bundeswehr auch dort ihren Platz finden - etwa beim bewaffneten Objektschutz. Die Debatten dazu mögen früher verständlich gewesen sein. Jetzt sind sie es nicht mehr. (…)
Darüber hinaus bin ich für eine räumliche Zusammenlegung von Ausreisepflichtigen. Insbesondere denjenigen, die ihr Ausreisehindernis selbst zu vertreten haben oder denen es zugerechnet werden muss, sollten wir damit deutlich signalisieren, dass für sie eine Integration nicht gewollt ist und die Ausreise bevorsteht. Ausreisezentren sind gesetzlich bereits möglich und könnten vorzugsweise in der Nähe deutscher Verkehrsflughäfen errichtet werden. Die Länder müssen auch ausreichend Plätze für die Abschiebehaft und den Ausreisegewahrsam zur Verfügung stellen, wenn für Einzelne eine geschlossene Unterbringung notwendig wird. Für den Ausreisegewahrsam müssen wir die derzeitige Grenze von maximal vier Tagen deutlich erhöhen. Wir brauchen einen praxistauglichen Haftgrund für eine Abschiebehaft von gefährlichen Ausreisepflichtigen.“[395]
Auch der Präsident des Bundesamtes für Verfassungsschutz, Hans-Georg Maaßen, wandte sich im Dezember 2017 in einem dreiseitigen, vertraulichen Brief an seine Kollegen in den Ländern mit der Forderung, dem BfV solle eine „Zentralstellenfunktion“ zugewiesen werden.
Tatsächlich ist es durch die Causa Amri zu einzelnen Neuregelungen gekommen: So wurde bei der Registrierung Geflüchteter der so genannte „Kerndatenbestand“ bundesweit eingeführt, d. h., alle Informationen zu einer Person werden in einer gemeinsamen Datei gespeichert und sind dann zugriffsfähig für alle, die mit der Person zu tun haben. So soll eine Mehrfachregistrierung unter verschiedenen Aliasnamen zukünftig vermieden werden.
In der Presse wurden Stimmen laut, die spekulierten, der Anschlag vom 19. Dezember könne Angela Merkel, die erst am 6. Dezember 2016 auf dem Essener CDU-Parteitag zur Spitzenkandidaten gekürt worden war, ihre Wiederwahl zur Bundeskanzlerin bei den Bundestagswahlen im August/September 2017 kosten, so Axel Vornbäumen im „Stern“:
„Als habe sich ein Drehbuchautor einen besonders platten Plot ausgedacht, um die Naivität eines allzu liberalen Rechtsstaates gegenüber dem islamistischen Terrorismus zu dokumentieren. Als Geschichte eines gleich dreifachen Versagens: Erst schaffte es der Staat nicht, den Tunesier Anis Amri an der Einreise zu hindern. Dann schaffte es der Staat nicht, ihn abzuschieben. Und anschließend verlor man den als islamistischen Gefährder eingestuften Amri auch noch aus den Augen.
Staatsversagen auf allen Ebenen. So steht Angela Merkel kurz vor Beginn des Wahljahres schwer angeschlagen auf der politischen Bühne, hilflos eingeklemmt, mit ihrer eigenen Haltung ringend. (…)
Die Hoffnung auf einen Wahlkampf in dem ihre Flüchtlingspolitik eine Nebenrolle spielt und sie sich als Stabilitätsanker in der aus den Fugen geratenen Welt stilisiert, kann Merkel sich abschminken.“