Militärforschung
  Thomas de Maizière und der Tiefe Staat
 

 

Grüße vom Tiefen Staat – Der Innenminister, sein V-Mann und der Terrorist

Gerhard Piper

20. November 2019

Kriminalhauptkommissar Rasmus M.* war der Leiter der Ermittlungskommission VENTUM beim Landeskriminalamt in Düsseldorf. Im Visier der Fahnder standen der Chef des „Islamischen Staates“ in Deutschland Ahmad Abdulaziz Abdullah Abdullah und Anis Ben Othman Amri, der am 19. Dezember 2016 den verheerendsten Anschlag islamistischer Dschihadisten in Deutschland verübte. Wichtigste Quelle der Fahnder war der V-Mann „VP01“. Auf die Frage, warum der Anschlag auf dem Berliner Breitscheidplatz nicht verhindert werden konnte, wurde von Seiten der Sicherheitsorgane in den letzten drei Jahren immer nur bürokratisches „Behördenversagen“ ins Felde geführt. Mit seiner aktuellen Zeugenaussage vor dem Untersuchungsausschuss des Bundestages am 14. November 2019 legte KHK M. offen, dass die Führungsspitze des Bundesinnenministeriums und der Staatsschutzabteilung des BKAs die Terrorismusbekämpfung der EK VENTUM gezielt sabotieren wollten. Bei einer gemeinsamen Besprechung am 23. Februar 2016 sei es damals zum Eklat gekommen. BIM und BKA dementierten die schweren Beschuldigungen sogleich. Es steht Aussage gegen Aussage. Der vorliegende Artikel rezipiert die Zeugenaussage und ordnet die Anschuldigungen in ihren zeitgenössischen Zusammenhang ein.

Ein höchst erfolgreicher V-Mann

Ein der wichtigsten V-Leute innerhalb der dschihadistischen Szene war „VP-01“ bzw. „MURAD“ (andere Schreibweise: „MURAT“). Er wurde geführt von der Ermittlungskommission VENTUM (EK VENTUM), die beim Dezernat 21 Islamistischer Terrorismus des nordrhein-westfälischen Landeskriminalamtes (LKA NW) in Düsseldorf angesiedelt war.
Der V-Mann stand in Verbindung mit dem „Emir“ des Islamischen Staates in Deutschland, „Abu Walaa“ alias Ahmad Abdulaziz Abdullah Abdullah, der in
der Masjid-Moschee des Deutschsprachigen Islamkreises (DIK) in Hildesheim-Nordstadt (Martin-Luther-Str. 41a) sein Unwesen trieb. Außerdem hatte der V-Mann Kontakt zu Anis Ben Othman Amri, der am 7. Februar 2016 von der Polizei in NRW als „Gefährder (Funktionstyp: Akteur)“ eingestuft wurde und am 19. Dezember 2016 den Anschlag auf den Weihnachtsmarkt am Berliner Breitscheidplatz mit 12 Toten und rund 70 Verletzten verübte.
Mitte November 2015 kam es in Duisburg zum ersten Kontakt zwischen Anis Amri mit dem V-Mann. Ein weiteres Treffen fand am 30. November 2015 statt. Der V-Mann berichtete, dass ein „Anis“ „was machen“ wolle. Somit wurde Anis Amri spätestens seit November 2015 von der Staatsschutzabteilung (ST) des Bundeskriminalamtes „überwacht“. Während die Kontakte des V-Mannes zu verschiedenen Personen des IS-Netzwerkes in Deutschland kaum bekannt wurden, liegen einige Informationen bzgl. seiner Kontakte zu Anis Amri vor. Dazu berichtete der Journalist Thomas Moser:
„Mitte November 2015 soll „Murat“ dann auf Anis Amri gestoßen sein. Der Kontakt soll bis Mitte 2016 bestanden haben und dann abgebrochen sein, weil Amri nicht mehr in der Gruppierung um Abu Walaa verkehrt haben soll. Amri, so die VP 01 nach dem VP-Führer, soll von Anfang an „rigoros“ aufgetreten sein. Sie bezeichnete ihn als „radikal“ und „brandgefährlich“. Am 3. Dezember 2015 beispielsweise berichtete sie, Amri sei fest entschlossen in Deutschland einen Anschlag zu begehen. Er habe erklärt, er könne aus Paris Waffen beziehen. Ein anderes Mal, er könne einen Sprengstoffgürtel auftreiben. (…)
Ende Februar 2016 chauffierte der Spitzel den Tunesier persönlich im Auto nach Berlin. Einmal half „Murat“ Amri ein Handy zu kaufen, ein andermal begleitete die Quelle den Gefährder zum Sozialamt in Oberhausen. Durch eine Indiskretion seitens der Polizei wäre „Murat“ dabei beinahe aufgeflogen. Dasselbe drohte, nachdem Amri am Zentralen Omnibusbahnhof in Berlin bei seiner Ankunft durch die Polizei kontrolliert wurde. Einer derjenigen, die von der Busfahrt wussten, war „Murat“.
Diese wiederholt fahrlässige Führung der Quelle ist auffallend. Jedenfalls wuchs bei Amri der Verdacht, dass „Murat“ ein Spitzel sei. Er beschimpfte ihn und drohte ihm, ihn zu „schlachten“.“ (1)
„VP-01“ berichtete damals über drei verschiedene Anschlagsvorhaben, die geplant wurden:
„Im Sommer 2015 habe der V-Mann über Pläne berichtet, Anschläge auf Polizeibeamte, öffentliche Einrichtungen und Veranstaltungen zu verüben. Mitte November meldete er, dass in der Gruppe die Rede von einem „kleinen“ und einem „großen Wumms“ sei. Mit dem „kleinen Wumms“ seien Attentate auf einzelne Polizeibeamte gemeint gewesen, mit dem „großen Wumms“ ein „strategischer“ Anschlag im Namen des Islamischen Staates (IS) in Deutschland. Ende November habe VP01 über die Absicht Amris berichtet, Schnellfeuergewehre für ein Attentat zu beschaffen.“ (2)
Von dieser Anschlagsdrohung erfuhr die deutsche Öffentlichkeit damals nichts:
Auf eine parlamentarische Anfrage der Linksfraktion im Bundestag berichtete das Bundesinnenministerium am 1. August 2015 lediglich, „dass der IS im Bundesgebiet derzeit über keine operativ handlungsfähigen, hierarchisch organisierten Strukturen verfügt. (…) Demzufolge wird den Drohungen des IS gegen die Bundesrepublik aktuell noch eine eher geringere gefährdungsrelevante Bedeutung beigemessen.“ (3)
Damit widersprach das Bundesinnenministerium zugleich seiner eigenen, geheimen Sicherheitseinschätzung:
In dem Bericht zur „Sicherheitslage in Deutschland“ (VS-NfD) vom 1. Mai 2015 hatte es geheißen: „Deutschland ist erklärtes und tatsächliches Ziel jihadistisch motivierte Gewalt.“ Es bestehe „sowohl im Bundesgebiet als auch für deutsche Einrichtungen und Interessen im Ausland eine hohe abstrakte Gefahr“. Die Gefährdung könne sich „jederzeit in Form von terroristischen Anschlägen und Entführungen konkretisieren“, die von Tätern „mit einem Anschlagsauftrag oder einer Anschlagsabsicht“ ausgeht. Eine „kaum kalkulierbare Gefahr“ stellen „selbstradikalisierte Personen oder autonom handelnde Gruppen“ dar, die in Kontakt zum Islamischen Staat stehen. Diese können sich „weiter radikalisieren und nahezu beliebige Anlässe als Tatauslöser missbrauchen“. Die Täter könnten „mit allgemein zugänglichen oder leicht zu beschaffenden Tatwaffen gegen nahezu willkürlich gewählte Ziele“ vorgehen. (4)
Der „kleine Wumms“ der damals 15-Jährigen Safia Schmitter am 26. Februar 2016 am Hauptbahnhof in Hannover, als sie dem Bundespolizisten Stefan K. ein Gemüsemesser in den Hals rammte, wurde zunächst als die Tat eines pubertierenden Mädchens heruntergespielt. Schließlich übernahm
der Generalbundesanwalt am 15. März 2016 die Ermittlungen in diesem Fall.
Das Informationsaufkommen insbesondere durch den V-Mann „VP-01“ war enorm: Von der EK VENTUM, die seit dem 9. Juli 2015 Leitung von Kriminalhauptkommissar Rasmus M. geführt wurde, (5) wurden seit Dezember 2015 im Rahmen eines Ermittlungsverfahrens des Generalbundesanwalts (Aktenzeichen: 2BJs 116/15-3) rund 15.000 Seiten Ermittlungsakten angelegt. (6) Im gegenwärtigen Prozess gegen die „Abu Walaa Brigade“ vor dem Oberlandesgericht Celle erklärte einer der V-Mann-Führer: „Murat war immer zuverlässig, was er uns gebracht hat war immer tippitoppi.“ (7)

Eine fragwürdige Personenkontrolle

Am 18. Februar 2016 informierte das LKA NW die Kollegen in Berlin darüber, dass Anis Amri am selben Tag mit einem „Flixbus“ von Dortmund nach Berlin unterwegs sei. In Hannover legte er zunächst einen Zwischenstopp ein, um sich mit jemandem zu treffen. Es handelte sich um einen „Bilel“, der bisher nicht identifiziert werden konnte.
Dazu berichtete der Journalist Thomas Moser auf „Telepolis“:
„Am 18. Februar 2016 war Amri im Fernbus von Dortmund nach Berlin gereist. Die Berliner Polizei nahm ihn nach der Ankunft kurzzeitig fest. Das war nicht im Interesse des nordrhein-westfälischen LKA, das Amri überwachte.
Durch die Kontrolle der Berliner sei „der weitere Einsatz der VP gefährdet“ gewesen, befanden die Düsseldorfer. Unklar ist bis heute, wer mit der VP (Vertrauensperson) gemeint war und ob Amri alleine nach Berlin gefahren war. Unterwegs soll er nämlich in Hannover einen "Bilel" getroffen haben.
Bisher hieß es offiziell immer, Amri sei alleine nach Berlin angereist, alleine mit aufs Polizeirevier genommen und alleine verhört worden. Allerdings findet sich in den Ermittlungsunterlagen der irritierende Satz: „Den PIN-Code des Handy kannte Herr Bilel nicht genau.“ Wer war mit „Herrn Bilel“ gemeint - und war Amri doch nicht alleine?
Als der Amri-Ausschuss des Abgeordnetenhauses jene Kriminalbeamtin des LKA als Zeugin vorlud, die den fraglichen Satz in ihren Bericht geschrieben hatte, erlebte man einen befremdlichen Auftritt. Zunächst stellte die Zeugin den Antrag, die Öffentlichkeit komplett auszuschließen. Dem folgte der Ausschuss allerdings nicht.
Auf den Satz mit „Herrn Bilel“ angesprochen erklärte sie dann, es habe sich bei „Bilel“ um einen „Schreibfehler“ ihrerseits gehandelt, gemeint gewesen sei Amri, der sich damals aber unter dem Namen al-Masri vorgestellt habe. Mit einem Herrn Bilel habe sie an diesem Tag nicht zu tun gehabt, Amri sei nicht in Begleitung gewesen.“ (8)
Bei Amris Ankunft in Berlin war kein Mobiles Einsatzkommando (MEK) verfügbar, das eine Observation hätte durchführen können. Stattdessen passten die Berliner – sehr zum Missfallen der Kollegen aus NRW – „Almasri“ alias Anis Amri am Zentralen Omnibusbahnhof (ZOB) neben dem Funkturm zur Personenkontrolle ab.
Anis Amri gab sich als „Ahmad Zaghloul“ aus, legte aber dilettantischer Weise Personalpapiere auf den Namen „Ahmed Almasri“ vor. (9) Die Polizeibeamten beschlagnahmen sein Handy vom Typ „Samsung A3“, das Anis Amri zweieinhalb Monate zuvor von einem Mitbewohner im Asylheim gestohlen hatte. Bis heute ist unklar, ob die Berliner Polizeibeamten am ZOB vorschnell zugriffen, wie die Presse berichtete, oder ob dies eine (nachrichtendienstlich) inszenierte Operation war, um über die Handy-Daten an die libyschen Hintermänner (
Mahir D., „Moadh Tounsi“, „Achref Abdaoui“, etc.) zu gelangen. Auf dem Handy befanden sich zwei Telefonnummern in Libyen. In den Akten der Ermittlungsgruppe VENTUM wurde der offene Polizeieinsatz des LKA BE kritisiert, da dadurch der V-Mann „VP-01“ beinahe aufgeflogen wäre: „Entgegen der Absprachen wurde Amri durch Kräfte des LKA Berlin offen kontrolliert. Hierdurch Gefährdung des Weiteren Einsatzes der VP.“ (10)
Der Sonderermittler des Berliner Senats berichtete in seinem „Abschlussbericht“, dass die beteiligten Behörden ihre Handlungsoption wechselten:
„Das LKA Berlin wurde darum gebeten, AMRI zu observieren, aber nicht an ihn heranzutreten. So sollte eine Offenlegung der in NRW gegen AMRI laufenden Maßnahmen vermieden werden. Dies wäre allerdings ohnehin nicht von erheblichem Gewicht gewesen. Das konspirative Gesprächsverhalten AMRIs bei seinen Kontakten mit den oben erwähnten mutmaßlichen IS-Angehörigen lässt vermuten, dass er ohnehin mit der Überwachung seiner Kommunikation rechnete.
Da wegen des kurzen zeitlichen Vorlaufs die Bereitstellung von Observationskräften ad hoc nicht zu leisten war, entschloss man sich beim LKA zu einer Personenkontrolle sowie der anschließenden Verfolgung AMRIs. Der traf gegen 12.00 Uhr am Zentralen Omnibusbahnhof Berlin (ZOB) ein, wurde durch eine Streife des LKA 62 in der Nähe des ZOB kontrolliert und anschließend auf ein Präsidium gebracht.
Dieses Vorgehen entsprach zwar nicht den Wünschen des LKA NRW, deckte sich aber mit den Vorgaben der in der Arbeitsgruppe (AG) „Operativer Informationsaustausch“ im GTAZ am 4.2.2016 einvernehmlich beschlossenen Fahndungsausschreibung AMRIs: „intensive Kontrolle der Person, mitgeführter Gegenstände und Begleiter, Feststellung der Reiseroute.“
Die Kontrolle AMRIs führte u.a. zur Auffindung eines der beiden Handys, die AMRI im Oktober 2015 zwei Mitbewohnern in der Flüchtlingsunterkunft in Emmerich entwendet hatte. Nachdem das LKA NRW zunächst telefonisch darum gebeten hatte, das Mobiltelefon nicht in die Maßnahme einzubeziehen, ersuchte es später um die Beschlagnahme des Handys, da es in Sachfahndung stehe. Dem kam das LKA Berlin nach.
Die unmittelbar im Anschluss an die offenen Maßnahmen ab 16.00 Uhr ermöglichte Observation, die nach § 25 ASOG Berlin (= Allgemeines Sicherheits- und Ordnungsgesetz, G. P.) zur Gefahrenabwehr angeordnet wurde, führte an diesem Tag zu keinen weiteren Erkenntnissen; AMRI nutzte die BVG im abendlichen Berufsverkehr und entzog sich geschickt der Observation. Die polizeirechtlichen Observationsmaßnahmen dauerten insgesamt bis zum 17.3.2016, wurden an 15 Tagen durchgeführt (von denen AMRI an 13 Tagen tatsächlich beobachtet werden konnte) und zeigte, dass AMRI sich in Berlin häufig im Bereich der Fussilet-Moschee in Moabit sowie einer Moschee in Charlottenburg aufhielt. Beide sind (bzw. waren) als Treffpunkte von Angehörigen des salafistischen Spektrums bekannt. Der Trägerverein der Fussilet-Moschee wurde am 8.2.2017 verboten.“ (11)
Da Anis Amri gegen die Beschlagnahme des Handys Widerspruch einlegte, verzögerte sich die Auswertung des Geräts. Die Auswertung mit Hilfe der Computergestützten Anwendung für Sachbearbeitung und Auswertung (CASA) durch die Berliner Dienststelle LKA 54 AE 2 ergab, dass Anis Amri telefonischen Kontakt zu zwei Tunesiern aus der Heimatstadt hatte, die zu IS-Mitgliedern in Libyen gehörten.
In dem Datenbestand auf dem Handy befanden sich – nach unterschiedlichen Angaben - 10.000 bis 12.000 Dateien, darunter mehrere tausend Fotos, von denen mehrere Anis Amri bewaffnet zeigten: mal mit Pistole, mal mit Machete oder einem Taschenmesser. Allerdings wurden die Bilddateien durch eine Kriminaloberkommissarin B. vom LKA NW nur durch den automatischen Datenfilter ausgewertet, so dass die fragwürdigen „Waffen-Selfies“ zunächst nicht bemerkt wurden. Erst bei einer Nachauswertung 2017 durch andere LKA-Beamte mittels einer neueren Bildauswertungssoftware wurden die fraglichen Fotos entdeckt. (12)
Dazu erklärte der Leiter des Kommissariats, dass für die Ermittlungen gegen Anis Amri zuständig war, vor dem Untersuchungsausschuss des Berliner Abgeordnetenhauses:
„Der Ermittler sagte vor dem Untersuchungsausschuss, er habe sich „sehr intensiv“ mit den Daten befasst. „Ich habe jedes Bild mit einer bestimmten Größe mir angeschaut.“ Im Nachhinein habe er erfahren, dass auf dem Handy auch ein sehr kleines Bild gespeichert war, das Amri mit einer Schusswaffe zeigt. „Demnach kann ich nicht sagen, dass ich alles gesichtet habe“, sagte der Mann, der in der Zeit bis kurz vor dem Anschlag 2016 Leiter des für Amri zuständigen Kommissariats war. (…)
Der Ermittler sagte nun aus, dass er zuständig war und er die mehr als 10.000 Bilder und die Videos, Kontakte und Chats ausgewertet hatte. Zwei Tage habe er damit verbracht. Chats auf Arabisch habe er zur Übersetzung weitergegeben und die Rufnummern in einer Tabelle zusammengefasst. Diese Kontakte habe er auch an die Abteilung weitergegeben, die die V-Personen der Polizei führt, mit der Frage, ob sie davon jemanden identifizieren können. Ein Bild, auf dem Amri mit Messern zu sehen gewesen sei, habe er intern veröffentlicht, „zur Sensibilisierung der Kräfte“.“ (13)
Der Berliner Sonderermittler kommentierte diese Verfahrensweise des LKAs im Nachhinein:
„Dieses Vorgehen des LKA Berlin war in der Gesamtschau in mehrfacher Hinsicht unprofessionell und der Bedeutung des Falles und der Person AMRI sowohl aus heutiger als auch aus damaliger Sicht völlig unangemessen. (…)
Ob sich bei der gebotenen Auswertung tatsächlich weiterführende Erkenntnisse über AMRI und eine möglicherweise von ihm ausgehende Gefahr ergeben hätten, ist spekulativ. Die nach dem Anschlag in AMRIs dann genutzten Handy gesicherten tatrelevanten Daten, über die z.B. der Abteilungsleiter des Generalbundesanwalts am 3.7.2017 im Innenausschuss des Abgeordnetenhauses berichtet hat, lassen dies jedenfalls als denkbar erscheinen. Unabhängig davon entsprach der Umgang des LKA mit den Handydaten AMRIs in keiner Weise dem, was zu einer umfassenden Aufklärung AMRIs und der von ihm eventuell ausgehenden Gefahr möglich und notwendig gewesen wäre. Bemerkenswert ist in diesem Zusammenhang allerdings auch, dass ausweislich der Sitzungsprotokolle keine der weiteren Stellen, die an den Besprechungen im GTAZ vom 19. und 26.2.2016 teilgenommen hatten, das Ausbleiben der vereinbarten Auswertung beanstandet oder bemerkt hat. (…)
Die Auswertung des am 18.2.2016 bei AMRI sichergestellten Handys war fehlerhaft und unzureichend. Die Behandlung im GTAZ erfolgte nach Aktenlage sehr schematisch und ohne substanziellen Informationsaustausch zwischen den beteiligten Sicherheitsbehörden.“ (14)

- Kontroverse unter den Sicherheitsorganen in der GTAZ in Berlin

Die Untergrundaktivitäten der so genannten „Abu Walaa Brigade“ erstreckten sich über die Bundesländer NRW, Niedersachsen, Hessen und Berlin. Zwar hatte Ahmad Abdulaziz Abdullah seinen amtlichen Hauptwohnsitz in Tönisvorst (NRW), aber das Zentrum seiner Aktivitäten lag in Hildesheim (Niedersachsen). Auch angesichts der klammen Personalsituation bei der Polizei mochte das LKA NW in Düsseldorf nicht einsehen, warum ausgerechnet es selbst die Aktivitäten von „Abu Walaa“ in Hildesheim überwachen sollte.
Am 17. November 2015 stellte das LKA NW bei einer Besprechung im Gemeinsamen Terrorismusabwehrzentrum (GTAZ) in Berlin-Treptow (
Am Treptower Park 5-8) den Antrag, dass Bundeskriminalamt sollte die Ermittlungen übernehmen. Dieses lehnte jedoch ab.
Die Problematik verschärfte sich noch, als Anis Ben Othman Amri, eine Randfigur des „Abu Walaa“-Netzwerkes, seine Aktivitäten von Nordrhein-Westfalen auf Niedersachsen und Berlin ausweitete. So stellte das LKA NW am 19. Februar 2016, einen Tag nach Amris Personenkontrolle am Zentralen Omnibusbahnhof in Berlin, nochmals im GTAZ den Antrag, das BKA möge die Ermittlungen an sich ziehen. Auch diesmal erhielten die Düsseldorfer eine Abfuhr, da ihr V-Mann „VP-01“ angeblich nicht glaubwürdig sei. (15)
Der Kriminaldirektor und Verbindungsbeamte des BKA beim GTAZ, Kriminaldirektor Martin Kurzhals, wies bereits im Mai 2019 vor dem Bundestagsuntersuchungsausschuss diese Darstellung des LKA NW zurück. Daraufhin nutzte Kriminalhauptkommissar M. bei seiner Zeugenaussage vor dem Untersuchungsausschuss die Gelegenheit, um seinerseits Kriminaldirektor Kurzhals „einer Falschaussage“ zu beschuldigen. (16) Somit steht hier Aussage gegen Aussage.

- Gescheiterter Clearing-Versuch in Karlsruhe

Vor dem Hintergrund der Auseinandersetzungen im GTAZ und fünf Tage nach dem Vorfall am Zentralen Omnibusbahnhof in Berlin fand am 23. Februar 2016 eine Besprechung zwischen Mitarbeitern des Bundeskriminalamtes und des LKAs NW beim Generalbundesanwalt in Karlsruhe
(Brauerstr. 30) statt. Es ging um die Frage, wie mit Anis Amri, der zwischen Nordrhein-Westfalen, Hildesheim in Niedersachsen und Berlin hin- und her pendelte, weiter verfahren werden sollte.
An dem Gespräch nahmen zwölf Personen teil, die nur z. T. identifiziert werden konnten:
- Oberstaatsanwalt K. (Bundesanwaltschaft),
- ? (Bundesanwaltschaft),
- ? (Bundesanwaltschaft,)
- ? (Bundesanwaltschaft),
- Philipp Klein (BKA-ST),
- ? (BKA-ST),
- Kriminalhauptkommissar Rasmus M. (Dezernat 21, LKA NRW),
- Dezernatsleiter W. (LKA NRW),
- ? (V-Mann-Führer „VP-01“ [LKA NW]),
- ? (V-Mann-Führer „VP-01“ [LKA NW]),
- ? (LKA Niedersachsen),
- ? (LKA Niedersachsen).
Vertreter des LKA Berlins nahmen trotz des Vorfalls am Omnibusbahnhof - überraschender Weise - nicht an der Besprechung teil, obwohl sich Anis Amri seit dem 28. Juli 2015 mehrfach in der Bundeshauptstadt aufgehalten hatte und gerade dabei war, seinen Lebensmittelpunkt von Dortmund nach Berlin zu verlegen. Die Berliner trafen sich erst am nächsten Tag untereinander: In der wöchentlichen Besprechung zur Sicherheitslage in der Stadt referierte der Berliner LKA-Direktor Christian Steiof über die Person Anis Amri. Anwesend waren u. a. Innensenator Frank Henkel (CDU), dessen
Staatssekretär Bernd Krömer (CDU), der Leiter des Berliner Verfassungsschutzes Bernd Palenda und Polizeipräsident Klaus Kandt. (17) Details dieser Gesprächsrunde wurden nicht bekannt.
Innerhalb der Gesprächsrunde in Karlsruhe kam es zu einer hitzigen Debatte zwischen den Vertretern der verschiedenen Sicherheitsbehörden. Damals soll Philipp Klein (BKA) gefordert haben, „VP-01“ „kaputtzuschreiben“. Der an dem Gespräch beteiligte Kriminalhauptkommissar Rasmus M., Leiter der EK VENTUM beim LKA NRW, berichtete darüber am 14. November 2019 dem BT-Untersuchungsausschuss. Da ein Wortprotokoll der Sitzung des Untersuchungsausschusses nicht vorliegt, kann die Aussage des Zeugen nur auf Basis der verschiedenen Presseberichte rekonstruiert werden. Die Erfahrung lehrt, dass es dabei zu leichten Abweichungen in den verschiedenen Darstellungen kommt. Nichtsdestotrotz berichten die Journalisten übereinstimmend, wie professionell Kriminalhauptkommissar M. im Untersuchungsausschuss auftrat und alle an ihn gerichteten Fragen sachlich beantwortete.
So berichtete die „Welt“:
„Der Vorwurf, den M. erhebt: Innenministerium und Bundeskriminalamt (BKA) sollen zehn Monate vor dem Anschlag angewiesen haben, die engste eigene Quelle aus dem Umfeld des späteren Attentäters Anis Amri loszuwerden. Und diese Entscheidung sei, so berichtet der NRW-Ermittler, von „ganz oben“ autorisiert gewesen. Konkret nennt M. den Namen eines leitenden BKA-Abteilungsleiters – und den damaligen Bundesinnenminister: Thomas de Maizière.
Die entscheidende Besprechung, auf die M. seine Darstellung stützt, fand am 23. Februar 2016 statt. Damals soll ihm ein BKA-Beamter in einem Vieraugengespräch mitgeteilt haben, dass die Quelle – die Vertrauensperson mit der amtlichen Bezeichnung „VP-01“ – „zu viel Arbeit“ verursache. Darum müsste der Informant des LKA Nordrhein-Westfalen „kaputtgeschrieben“ werden. Der Entschluss sei „ganz oben“ gefallen.
M. sagt, er habe seinem Vorgesetzten von dem Gespräch erzählt. „Ich war konsterniert und geschockt.“ Denn die Quelle – „VP-01“ – sei für die Ermittler in NRW jene gewesen, „die am tiefsten in solche Szenen eingestiegen“ sei. Verlässlich habe der Mann ihnen über Jahre Informationen aus dem islamistischen Milieu geliefert. Mitunter seien die Infos sogar in Strafverfahren eingeflossen. (…)
Bis zum Frühling 2016, als Amri dann nach Berlin zog, lieferte „VP-01“ Informationen. Schon damals gab es wohl jedoch bereits Personen in deutschen Behörden, die an der Glaubwürdigkeit der Vertrauensperson zweifelten. Im Kern sollen zwei Vorwürfe laut geworden sein: Zum einen seien die Infos von „VP-01“ bei Anschlagsplanungen fast unheimlich detailliert gewesen. Zum anderen sei es nicht ausgeschlossen, dass der Mann selbst junge Männer wie Amri anstiftet, Taten zu begehen. Womöglich, um selbst bessere Infos geben zu können.
Bislang gibt es öffentlich jedoch keinen Beleg dafür, dass „VP-01“ Amri zu seiner Tat am Breitscheidplatz anstiftete. Der Zeuge, der am Donnerstag im Untersuchungsausschuss befragt wurde, verteidigte die Quelle hingegen. Ihm seien die vielen Vorwürfe bekannt gewesen: „Ich habe zu keiner Zeit Zweifel an ihr (Vertrauensperson, d. Red.) gehabt.““ (18)
Im Kurzbericht der Bundestagsdokumentationsredaktion zur Zeugenbefragung im Untersuchungsausschuss hieß es zur Begründung der BKA-Forderung, dem V-Mann „kaputtzumachen“:
„Das „Totschlagargument“ habe gelautet: „Das hat es in der Geschichte noch nie gegeben, dass eine VP zu drei Anschlagsszenarien belastbare Angaben gemacht hat.““ (19)
Daniel Lücking, der für den „Freitag“ die Sitzung des BT-Untersuchungsausschuss ebenfalls verfolgte, betonte, dass M. seine Aussagen auf sein privates Gedächtnisprotokoll stützte, das er damals nach dem Gespräch angefertigt hatte:
„Es ist ein Herr Klein vom Bundeskriminalamt, der nach der Sitzung mit KHK M. unter vier Augen spricht. Es gäbe „Anweisung von ganz oben“, dass die Quelle VP-01 „kaputt zu machen“ sei. Und das LKA NRW gleich mit, weil es immer wieder so unliebsame Informationen lieferte. KHK M. fertigt eine Gesprächsnotiz an, notiert, die Anweisung sei vom Bundesinnenministerium gekommen. Präzise schildert der 59-jährige KHK M., dass er „de Maiziére“ notiert hat. Aus der Erinnerung vermag er aber nicht mehr zu sagen, ob das für die Ministeriumsspitze oder die Person des damaligen Innenministers steht. Handschriftlich, zeitnah dokumentiert in einem Notizbuch.“ (20)
Demgegenüber berichtete ein Journalist des „Bayerischen Rundfunks“, M. hätte im BT-Untersuchungsausschuss gesagt, Philipp Klein hätte die Namen des damaligen Bundesinnenministers Thomas de Maizière und von Sven Kurenbach, der damals wie heute Leitender Kriminaldirektor beim BKA-Staatsschutz (BKA-ST) war und ist, genannt. (21)
Außerdem notierte Daniel Lücking die Zeugenaussage M., dass das BKA damals wollte, dass der V-Mann abgeschaltet, ja sogar – leichtfertig oder absichtlich - einem hohen Gefährdungsrisiko ausgesetzt werden sollte:
Über fünfzehn Jahre hinweg wurde die VP-01 überwiegend im Bereich Organisierte Kriminalität eingesetzt und lieferte stets zuverlässige Informationen.
Informationen, die das Bundeskriminalamt nicht glauben will. Herr Rehkopf erteilt KHK M. Anfang Februar 2016 den Auftrag, die scheinbar unglaublichen Hinweise der VP-01 zu verifizieren. Dazu solle die VP-01 mit einem Mikrofon verkabelt und erneut in das Gespräch mit den radikalen Islamisten geschickt werden. KHK M. erkennt das Todesurteil, das damit ausgesprochen wird und unterbindet es. Zu diesem Zeitpunkt ist bekannt, das radikale Islamisten vor relevanten Gesprächen nach Mikrofonen suchen.
„Das Bundeskriminalamt hat uns am 04.02.2016 aufgefordert, belastbare Belege zu den Informationen zu liefern, wollte eine verkabelte VP-01. Das ist natürlich quatsch! Es war nicht möglich konspirative Technik einzubringen ohne zu gefährden", lässt KHK M. den Atem von Obleuten, Medienvertretern und Zuschauern stocken.
“ (22)
Darüber hinaus vermerkte Kriminalhauptkommissar M. in seinem Gedächtnisprotokoll die Stichworte: „Problem in Nordrhein-Westfalen beseitigen“.
Nach dem Gespräch mit Philipp Klein hielt Kriminalhauptkommissar M. Rücksprache mit weiteren Anwesenden der Gesprächsrunde:
Nach dem Vier-Augen-Gespräch mit dem BKA-Kollegen habe er seinen mit anwesenden Dezernatsleiter W. sowie Oberstaatsanwalt K. von der Bundesanwaltschaft (BAW) informiert und ein oder zwei Tage später telefonisch den Bundesanwalt Horst Salzmann. Salzmann ist heute in der BAW der Verantwortliche für das Breitscheidplatz-Verfahren. Alle seien genauso konsterniert und geschockt gewesen wie er selber.“ (23)
In diesem Zusammenhang ist von Bedeutung, wie der Generalbundesanwalt Dr. Peter Frank damals reagierte: Am 10. und am 19. Februar 2016 hatte er zunächst nur einen „Beobachtungsvorgang“ gegen Anis Amri eingeleitet, weigerte sich aber, ein „Ermittlungsverfahren“ einzuleiten, da es sich bei Anis Amri nur um einen minderschweren Fall handeln würde. Nachdem das LKA NW beim GBA insistiert hatte, dieser möge doch ein Ermittlungsverfahren wegen Vorbereitung einer schweren staatsgefährdenden Straftat ($ 89a StGB) einleiten, gab Franke am 23. März 2016 schließlich nach und leitete ein entsprechendes Verfahren ein, dass er sogleich an die Generalstaatsanwaltschaft Berlin zur Bearbeitung weiterleitete. (24)
Nach der aktuellen Zeugenaussage von Kriminalhauptkommissar M. blieb dem heutigen Bundesinnenminister Horst Seehofer (CSU) nichts anderes übrig, als dessen Ausführungen zu dementieren:
„Das Bundesinnenministerium dementiert die Vorwürfe mittlerweile. „Diese Aussage wurde weder wörtlich noch sinngemäß durch den Beamten des BKA getätigt“, so heißt es in einer Stellungnahme an den Untersuchungsausschuss. „Bereits ein inhaltliches Vier-Augen-Gespräch hat es nicht gegeben.“ Auch die Aussagen zum damaligen Bundesinnenminister de Maizière und dem damaligen BKA-Gruppenleiter K. seien unzutreffend. „Derartige Weisungen“ habe es nicht gegeben, teilte das Ministerium mit.“ (25)
BKA-Mann Philipp Klein wies in einer „dienstlichen Erklärung“ die Behauptungen M. zurück. Das Vier-Augen-Gespräch hätte nie stattgefunden. (26)
So steht bisher Aussage gegen Aussage. Nun müssten Dezernatsleiter W., Oberstaatsanwalt K. und Bundesanwalt Salzmann befragt werden, um die Vorwürfe zu klären.
In diesem Zusammenhang ist vielleicht von Bedeutung, dass sich das Gemeinsame Terrorismusabwehrzentrum (GTAZ) drei Tage nach der Besprechung in Karlsruhe am
26. Februar 2016 erneut mit dem Fall Anis Amri beschäftigte.
Der frühere Bundesinnenminister Thomas de Maizière hat sich zu den direkten/indirekten Vorwürfen gegen seine Amtsführung nicht geäußert. Immerhin musste er einmal, am 27. März 2017, vor dem Amri-Untersuchungsausschuss des nordrhein-westfälischen Landtags in Düsseldorf aussagen. Dabei äußerte er sich auch dazu, wie die EK VENTUM den Terrorverdächtigen Amri einschätzte und damit indirekt zum V-Mann „VP-01“. Im
„Zwischenbericht“ des Ausschusses (Drucksache 16/14550) vom 4. April 2017 hieß es:
„Zur Arbeitsweise des GTAZ führte der Zeuge aus, dass das im Jahr 2004 vor dem Hintergrund der Ereignisse des 11. September 2001 gegründete und seitdem fortentwickelte GTAZ keine eigenständige Behörde, sondern ein institutionalisiertes Treffen der teilnehmenden Behörden des Bundes und der Länder sei. Besondere Relevanz für die operative Fallbearbeitung der Sicherheitsbehörden habe dabei die AG „Operativer Informationsaustausch“, in der sich die jeweils betroffenen Behörden über konkrete Einzelfälle, so siebenmal im Jahr 2016 über Anis Amri, austauschen. Der Zeuge betonte, dass Gegenstand der Besprechungen und Bewertungen dieser AG nicht Personen, sondern Gefährdungssachverhalte seien. Die Bewertung, dass ein von Amri ausgehendes schädigendes Ereignis eher unwahrscheinlich sei, habe sich auf das den Sicherheitsbehörden aus der EK „Ventum“ bekannte Anschlagsszenario und nicht die Person Amri bezogen. Die AG folge dem Grundprinzip, nach Abwägung aller vorliegenden Informationen zu einem gemeinsamen Ergebnis zu kommen und verständige sich auf bestimmte Maßnahmen, die dann in Verantwortung der federführenden Behörden durchgeführt werden würden. Im Fall Amri sei es die meiste Zeit das Land NRW gewesen. Weiter wies der Zeuge darauf hin, dass in der Vergangenheit trotz steigender Anzahl von Gefährdungshinweisen in vielen Fällen Anschläge haben verhindert werden können. Obwohl dies zeige, dass das GTAZ prinzipiell gut aufgestellt sei, erfordere die zunehmende Dynamik und Komplexität der terroristischen Bedrohungen eine Weiterentwicklung der Arbeitsmethoden des GTAZ.“ (27)

Die Abschaltung des V-Manns

Seit Mitte 2014 wurden von der Polizeiinspektion Hildesheim im Rahmen der so genannten „Gefahrenerforschung“ niederschwellige Ermittlungsmaßnahmen durchgeführt. (28) Das Landeskriminalamt Niedersachsen in Hannover richtete damals zur Aufklärung der Moschee die Ermittlungsgruppe PARADIES (EG PARADIES) ein. Anfang Juni 2015 ging bei der Polizei ein anonymer Brief ein, in dem die Polizei darauf aufmerksam gemacht wurde, dass sechs junge Hildesheimer, die in der Moschee wohnen ins Kriegsgebiet nach Syrien ausreisen wollten. Daraufhin wurde den jungen Männern die Pässe entzogen. Zudem lagen dem Landeskriminalamt Niedersachsen in Hannover Hinweise vor, dass Personen aus dem Umfeld des DIK sich an Hilfskonvois für Syrien beteiligten. „Es besteht der Verdacht, dass diese Syrienkonvois der Unterstützung des bewaffneten Dschihad in Syrien dienen“, hieß es in den Unterlagen des LKA, das damals ein „Gefahrenermittlungsverfahren“ einleitete.
Im Oktober 2015 wollte das Landeskriminalamt Niedersachsen umfassende Personenkontrollen im Umfeld der Moschee durchführen. Die Ermittler wollten vor der Moschee die Personalien der Besucher aufnehmen, um sich einen Überblick zu verschaffen, wer zu den regelmäßigen Gästen gehörte, da „Anhaltspunkte zu islamistisch-terroristischen Strukturen“ vorlagen, wie das LKA befand. (29) Dies wurde der Polizei durch den Landesinnenminister Boris Pistorius (SPD) untersagt, das Begehren sei „nicht genehmigungsfähig“ und man erhoffte sich dadurch keine „weiteren unverzichtbaren Erkenntnisse“, hieß es aus dessen Ministerium. (30) So blieb VP-01 zunächst die wichtigste Quelle bzgl. des DIK.
Am 27. Juli 2016, mittlerweile waren 19 Moscheebesucher ins IS-Kampfgebiet ausgereist., führten 400 Polizeibeamte eine Razzia in der Moschee des DIK durch. Dabei wurden die Räume der Moschee sowie die Wohnungen von acht Personen durchsucht. Eine Schreckschusspistole, eine Luftpistole, Bargeld in Höhe von 25.000 Euro, Computer und Speichermedien wurden beschlagnahm. Mittlerweile waren 19 Moscheebesucher ins IS-Kampfgebiet ausgereist. Die Aktion gegen den „bundesweiten Hot-Spot der radikalen Salafisten-Szene“ sei ein wichtiger Schritt zum Verbot des Vereins, tönte damals der Landesinnenminister Boris Pistorius (SPD). „Ich bin zuversichtlich, dass die akribisch vorbereitete Aktion unserer Polizei und des Verfassungsschutzes ein voller Erfolg wird.“ Die Aktion wurde vorzeitig durchgeführt, da ein Artikel in der „Neuen Presse“ am 26. Juli 2016 von einer bevorstehenden Razzia gesprochen hatte. Gegen die anonyme Quelle der Tageszeitung wurde daraufhin wegen Verrats von Dienstgeheimnissen ermittelt. (31)
Durch die Polizeiaktionen bestand eine wachsende Gefahr, dass „VP-01 MURAD“ auffliegen könnte. Er musste schließlich im Sommer 2016 angesichts der weiteren geplanten Polizeirazzien zurückgezogen werden. Am 9. August 2016 wurde „VP-01“ abgeschaltet und in das Zeugenschutzprogramm des BKA-Referats OE 44 übernommen. Am 8. August 2019 wurde „Abu Walaa“ erstmals festgenommen. Das Ermittlungsverfahren trug das Aktenzeichen 2 BJs 116/15-3. Dazu berichtete Thomas Moser auf „Telepolis“:
„Im Sommer 2016 wurde der Informant „Murat“ aus dem Umfeld von Abu Walaa abgezogen - vorsorglich, um ihn nicht in Verbindung mit den vorbereiteten polizeilichen Maßnahmen gegen Leute aus der Gruppe bringen zu lassen. Das passierte dann aber doch, weil die Maßnahmen auf Quellen-Informationen gestützt waren. Der VPF 02 sprach im Ausschuss davon, dass das eine „erwartbare Situation“ gewesen sei. Das aber hieße: Die Polizei hat die V-Person sehenden Auges geopfert. Warum? War das der Preis für den Prozess gegen Abu Walaa?
Die Ermittler waren gegenüber der Abu-Walaa-Gruppierung in die sogenannte „offene Phase“ getreten, wie sie genannt wird: Es kam zu Durchsuchungen und ersten Festnahmen und im November 2016 schließlich zu Verhaftungen von fünf Beschuldigten. Seit September 2017 läuft der Staatsschutzprozess gegen Abu Walaa, Boban S., Hasan C., Mahmoud O sowie Ahmed F.Y.. Nachdem „Murat“ enttarnt war, rief Abu Walaa dazu auf, ihn zu töten.“ (32)
Einen Monat nach seiner Festnahme wurde auch Ahmad Abdulaziz Abdullah Abdullah schließlich klar, wer ihn ausgespäht hatte. Dazu berichtete „Erasmus Monitor“:
„Dass die Geheimdienste ihn schon lange im Fokus und in seinem Umfeld auch V-Leute eingesetzt hatten, das erkannte er offenbar erst, als es schon zu spät war. Im September schrieb Abu Walaa bei seinen Anhängern einen Mann zur Fahndung aus. Ein „buckliger“ Mann namens Murad, etwa 35 Jahre alt, Türke „mit großen Augen“, „oft am Lügen“ und in Seminaren und bei Vorträgen häufig anwesend, sei wohl ein „Spion“ gewesen, schrieb er auf Facebook. An anderer Stelle wurde sogar zum Mord an dem Mann aufgerufen. „Wer diesen Murtadd kennt, soll ihn zuerst zur Taubah (Reue) aufrufen. Wenn er verweigert oder den Aufruf ignoriert, dann gibt es für ihn keine andere Wahl mehr, außer die Reaktion eines Löwen zu spüren!“ Für jeden „Stich“ bot man 200 Euro.“ (33)
Am 26. September 2017 begann der Prozess gegen Ahmad Abdulaziz Abdullah Abdullah, Hasan Çelenk, Ahmed Fifen Youssouf, Mahmoud Omeirat und Boban Simeonovic vor dem Oberlandesgericht Celle unter dem Vorsitzenden Richter Frank Rosenow. Die Gerichtsakten umfassen mehrere zehntausend Seiten; im Verfahren sollen über 70 Zeugen und Sachverständige gehört werden. Die Anklage wird durch die Bundesanwälte Dieter Killmer, Holger Schneider-Glockzin und Nadine Robe vertreten. Die Rechtsanwälte von Ahmad Abdulaziz Abdullah Abdullah sind Mutlu Günal (Bonn) und Peter Krieger (Bonn). Mit einem baldigen Urteil wird gerechnet.

- Konsequenzen?

Die aktuelle Zeugenaussage des Kriminalhauptkommissars Rasmus M. vor dem Bundestagsuntersuchungsausschuss wirft nicht nur ein bezeichnendes Licht auf den Umgang der Sicherheitsbehörden mit ihren V-Männern. Sollten die Anschuldigungen von Kriminalhauptkommissar M. zutreffend seien, dass das Bundesinnenministerium und das Bundeskriminalamt bereits im Februar 2016 weitere polizeiliche Ermittlungen gegen Anis Amri unterdrücken wollten, verstärkt sich der durch zahllose „Polizeipannen“ und „Behördenversagen“ längst vorhandene Eindruck, dass die deutschen Sicherheitsbehörden den Terroristen nicht verfolgt, sondern gedeckt haben. Gemäß der Standardfrage „cui bono?“ stellt sich dann die Frage: Warum? Wer war Anis Ben Othman Amri, und welche Funktion führte er für wen aus? War sein Freund Bilel Ben Ammar, den die damalige Führungsriege des Bundesinnenministeriums (
Dr. Emily Margarethe Haber, ihr persönlicher Referent Regierungsdirektor Dr. Günter Drange und der Leiter des Referats ÖS II/2 Internationaler Terrorismus und Extremismus Ministerialrat Jens Koch) überhastet am 1. Februar 2017 abschob, tatsächlich ein Agent des marokkanischen Geheimdienstes Mudīriyyat Murāqabat at-Turāb al-Waṭanī bzw. Direction générale de la surveillance du territoire? In diesem Zusammenhang sei daran erinnert, dass der DGST viermal (19. September und am 11., 14. und 26. Oktober 2016) die marokkanische Dependance des Bundesnachrichtendienstes und den lokalen Vertreter des Bundeskriminalamtes (BKA-VB Rabat), Herrn Robin O. Debie, vor den Umtrieben von Anis Ben Othman Amri gewarnt hatte. In welchem Umfang war die schwarz-rote Bundesregierung und ihr Behördenapparat zumindest durch Unterlassung verstrickt in die Ermordung der zwölf Opfer des Anschlags auf dem Breitscheidplatz? Ein Teil der Antworten würde die Bevölkerung verunsichern.
Bereits ein Jahr nach dem Anschlag hatte der damalige Bundestagsabgeordnete und Rechtsanwalt Christian Ströbele (Bündnis 90 / Die Grünen) im Hinblick auf die vermuteten oder tatsächlichen (US-)Geheimdienstverstrickungen seinen Eindruck in einem Satz zusammengefasst: „
Ich fürchte, dass da im Hintergrund eine ordnende Hand war.“ (34)
Damals kritisierten auch die Hinterbliebenen der Todesopfer die Bundeskanzlerin Dr. Angela Merkel (CDU) persönlich, zumal diese eine lückenlose Aufklärung versprochen hatte. In einem „Offenen Brief“ hieß es:
„Frau Bundeskanzlerin, der Anschlag am Breitscheidplatz ist auch eine tragische Folge der politischen Untätigkeit Ihrer Bundesregierung. In einer Zeit, in der die Bedrohung durch islamistische Gefährder deutlich zugenommen hat, haben Sie es versäumt, rechtzeitig den Ressourcenausbau und die Reformierung der wirren behördlichen Strukturen für die Bekämpfung dieser Gefahren voranzutreiben. (…)
Sie sind in der Verantwortung, die für die Bekämpfung des Terrors erforderlichen Ressourcen im Bund mit Priorität bereitzustellen. (…)
In Bezug auf den Umgang mit uns Hinterbliebenen müssen wir zur Kenntnis nehmen, Frau Bundeskanzlerin, dass Sie uns auch fast ein Jahr nach dem Anschlag weder persönlich noch schriftlich kondoliert haben. Wir sind der Auffassung, dass Sie damit Ihrem Amt nicht gerecht werden. (…)
Auch Ihre bisherigen Aktivitäten zur Unterstützung unserer Familien sind nicht ausreichend.“ (35)
In Berlin fragt man sich nun, ob nach dem Verfassungsschutzpräsidenten Hans-Georg Maaßen nun auch der Direktor des Bundeskriminalamtes Holger Münch in den Ruhestand entlassen wird, um weiteren Schaden vom deutschen Volk abzuwenden.

Quellen:
(1) Moser, Thomas: Amri und die V-Leute, Telepolis Online, München, 28. Oktober 2019, o. S. www.heise.de/tp/features/Amri-und-die-V-Leute-4570071.html?seite=all
(Download am 29. Oktober 2019)
(2) Deutscher Bundestag: Offenherzigkeit des Attentäters Amri überraschte auch Ermittler, Berlin, o. D., o. S., Online: www.bundestag.de/dokumente/textarchiv/2019/kw46-pa-breitscheidplatz-666832
(Download am 19. November 2019)
(3) N.N.: IS-Kämpfer kommen nicht als Flüchtlinge nach Deutschland, Zeit Online, Hamburg, 7. August 2015, o. S., Online: www.zeit.de/politik/deutschland/2015-08/islamischer-staat-
fluechtlinge-deutschland-bundesregierung (Download am 21. Januar 2018)
(4) Solms-Laubach, Franz: Geheimbericht: Anschläge drohen auch in Deutschland, Bild, Berlin, 27. Juni 2015, S. 3
(5) Korfmann, Matthias: Fall Amri: LKA-Mann belastet Bundesinnenministerium schwer, Westdeutsche Allgemeine Zeitung Online, Essen, 15. November 2019, o. S., Online: www.waz.de/politik/landespolitik/fall-amri-lka-mann-belastet-bundesinnen
ministerium-schwer-id227662379.html (Download am 16. November 2019)
(6) Kretschmer, Bernhard: Wissenschaftliche Analyse und Bewertung im Fall Anis Amri, Gutachten, Justus-Liebig-Universität – Fachbereich 01 Rechtswissenschaft, Giessen, 27. März 2017, S. 36, Online: www.land.nrw/sites/default/files/asset/document/unabhaengige_wissen
schaftliche_analyse_und_bewertung_im_fall_anis_amri_0.pdf (Download am 28. Dezember 2017)
(7) Henkel, Angelika: IS-Prozess in Celle: „Großer“ oder „kleiner Bumms“?, Norddeutscher Rundfunk Online, Hamburg, 14. Februar 2018, o. S., Online: www.ndr.de/nachrichten/niedersachsen/hannover_weser-leinegebiet/
IS-Prozess-in-Celle-Grosser-oder-kleiner-Bums,isprozess114.html
(Download am 20. Februar 2018)
(8) Moser, Thomas: Amri und Ben Ammar: Terror-Zwillinge mit Geheimdienstkontakt?, Telepolis Online, München, 24. Februar 2019, o. S., Online: www.heise.de/tp/features/Amri-und-Ben-Ammar-Terror-Zwillinge-mit-
Geheimdienstkontakt-4316888.html?seite=all (Download am 26. Februar 2019)
(9) Kretschmer, Bernhard: Wissenschaftliche Analyse und Bewertung im Fall Anis Amri, a. a. O., Anhang S. 9
(10) Moser, Thomas: Black Box Amri: Hatte ein zweiter V-Mann Kontakt zu dem Attentäter?, Telepolis Online, München, 18. Februar 2018, o. S., Online: www.heise.de/tp/features/Black-Box-Amri-Hatte-ein-zweiter-V-Mann-
Kontakt-zu-dem-Attentaeter-3972439.html?seite=all (Download am 19. Februar 2018)
(11) Jost, Bruno: Abschlussbericht des Sonderbeauftragten des Senats für die Aufklärung des Handelns der Berliner Behörden im Fall AMRI, 72 Seiten, Berlin, 10. Oktober 2017, S. 29f, Online: www.berlin.de/sen/inneres/presse/weitere-informationen/
artikel.638875.php (Download am 31. Dezember 2017)
(12) N.N.: Fotos zeigen den späteren Attentäter mit Waffen, Rundfunk Berlin-Brandenburg Online, Berlin, 27. November 2017, o. S., Online: www.rbb24.de/politik/beitrag/2017/11/amri-ermittlungspanne-waffe-
foto.html (Download 22. Dezember 2017)
(13) Thurm, Frida: Polizei übersah Bild mit Waffe auf Anis Amris Handy, Zeit Online, Hamburg, 12. Oktober 2018, o. S., Online: www.zeit.de/gesellschaft/zeitgeschehen/2018-10/breitscheidplatz-berlin-
anis-amri-terroranschlag-polizei-waffe-daten (Download am 21. Oktober 2018)
(14) Jost, Bruno: Abschlussbericht des Sonderbeauftragten des Senats für die Aufklärung des Handelns der Berliner Behörden im Fall AMRI, a .a. O., S. 33f
(15) Deutscher Bundestag: Offenherzigkeit des Attentäters Amri überraschte auch die Ermittler, Berlin, o. D., o. S., Online: www.bundestag.de/dokumente/textarchiv/2019/kw46-pa-
breitscheidplatz-666832 (Download am 19. November 2019)

(16) Moser, Thomas: Der Amri-Skandal erreicht Ex-Innenminister De Maizière, Telepolis Online, München, 18. November 2019, o. S., Online: www.heise.de/tp/features/Der-Amri-Skandal-erreicht-Ex-Innenminister-
De-Maiziere-4587763.html?seite=all (Download am 18. November 2019)
(17) Moser, Thomas: Der Amri-Skandal erreicht Ex-Innenminister De Maizière, ebd.
(18) Naber, Ibrahim / Bewarder, Manuel: Kriminalhauptkommissar erhebt schweren Vorwurf gegen Innenministerium, Welt Online, Berlin, 15. November 2019, o. S., Online: www.welt.de/politik/deutschland/article203521854/Anschlag-in-Berlin-
Kommissar-wirft-Innenministerium-schwere-Fehler-vor.html
(Download am 15. November 2019)
(19) Deutscher Bundestag: Offenherzigkeit des Attentäters Amri überraschte auch die Ermittler, a .a. O.
(20) Lücking, Daniel: Kaputtmachen, Freitag Online, Berlin, 15. November 2019, o. S., Online: www.freitag.de/autoren/daniel-luecking/kaputtmachen (Download am 16. November 2019)
(21) N.N.: Aussage im U-Ausschuss: Eklat um Attentäter Amri, Bayerischer Rundfunk Online, München, 15. November 2019, o. S., Online: www.br.de/nachrichten/deutschland-welt/aussage-im-u-ausschuss-
eklat-um-attentaeter-amri,RhuJ6xj (Download am 19. November 2019)

(22) Lücking, Daniel: Kaputtmachen, a.a.O.
(23) Moser, Thomas: Der Amri-Skandal erreicht Ex-Innenminister De Maizière, a. a. O.
(24) Kretschmer, Bernhard: Wissenschaftliche Analyse und Bewertung im Fall Anis Amri, a.a.O., S. 8
(25) N.N.: Aussage im U-Ausschuss: Eklat um Attentäter Amri, a. a. O.
(26) https://twitter.com/WDRinvestigativ/status/1196754342822449153
(27) Landtag Nordrhein-Westfalen: Zwischenbericht des Parlamentarischen Untersuchungsausschusses V, Drucksache 16/14550, Düsseldorf, 4. April 2017, S. 103, Online: www.landtag.nrw.de/portal/WWW/dokumentenarchiv/Dokument/
MMD16-14550.pdf (Download am 7. Mai 2017)
(28) Niedersächsischer Landtag – 17. Wahlperiode: Kleine Anfrage zur schriftlichen Beantwortung mit Antwort der Landesregierung, Gefährdeten Berichterstattung und Pressemitteilung den Erfolg polizeilicher Maßnahmen gegen salafistische Gruppierung?, Drucksache 17/6175, Hannover, 5. September 2016, S. 2, Online: https://kleineanfragen.de/niedersachsen/17/6509-gefaehrdeten-
berichterstattung-und-pressemitteilung-den-erfolg-polizeilicher-
massnahmen-gegen-salafistische.txt (Download am 29. September 2019)
(29) Randermann, Heiko: Terrorverdacht - aber Ministerium lehnte Razzia ab, Hannoversche Allgemeine Online, Hannover, 11. April 2017, o. S., Online: www.haz.de/Nachrichten/Der-Norden/Uebersicht/Polizei-
wollte-2015-eine-Hildesheimer-Moschee-ueberpruefen-aber-Ministerium-
lehnte-Razzia-ab (Download am 29. September 2019)
(30) N.N.: Islamkreis: LKA wolle bereits 2015 Kontrolle, Norddeutscher Rundfunk Online; Hamburg, 12. April 2017, o. S.
(31) Wolters, Christian: Großrazzia gegen Salafisten in Hildesheim, Hannoversche Allgemeine Online, 27. Juli 2016, o. S., Online: www.haz.de/Nachrichten/Der-Norden/Uebersicht/Salafismus-
400-Polizisten-durchsuchen-Moschee-und-Wohnungen-in-Hildesheim
(Download am 3. August 2016)
(32) Moser, Thomas: Amri und die V-Leute, a .a. O.
(33) N.N.: Abu Walaa und der "al-Baghdadi-Fanclub", Erasmus Monitor Online, o. O., 17. November 2016, o. S., Online: http://erasmus-monitor.blogspot.de/2016/11/abu-walaa-
der-al-baghdadi-fanclub.html#more
(Download am 20. November 2016)
(34) Huld, Sebastian: Ströbele: „Ordnende Hand“ schützte Amri, n-tv Online, Köln, 5. Dezember 2017, Online: www.n-tv.de/politik/Stroebele-Ordnende-Hand-schuetzte-
Amri-article20166785.html (Download am 24. Dezember 2017)
(35) Mitglieder aller zwölf Familien der Todesopfer vom Breitscheidplatz: „Eine Frage des Respekts“, Spiegel, Hamburg, 2. Dezember 2017, S. 36-37, hier S. 36

* Name ist öffentlich bekannt, wurde auf Wunsch des LKA NW gelöscht (2. Dezember 2019).