Militärforschung
  Der Fall "Abu Walaa"
 

Der Fall „Abu Walaa“

Gerhard Piper

26. Februar 2021

„Abu Walaa“ alias Ahmad Abdulaziz Abdullah Abdullah war der führende Vertreter des „Islamischen Staates“ in Deutschland. Von seiner Moschee in Hildesheim aus rekrutierte er rund zwei Dutzend Kämpfer für den Dschihad in Syrien, davon sind mindestens sechs umgekommen. Außerdem stand er in Kontakt mit dem Anis Amri, dem Attentäter vom Berliner Breitscheidplatz. In dem längsten Terrorprozess in der Geschichte der BRD wurde er nun vom Oberlandesgericht Celle zu einer Haftstrafe von 10 Jahren und sechs Monaten verurteilt.

Abu Walaa“ alias Ahmad Abdulaziz Abdullah Abdullah ist gebürtiger Iraker aus Al-Tamim oder Kirkuk[1]. Er wurde am 5 Februar 1984 geboren. Er kam als Minderjähriger nach Deutschland. Er wohnte mit seiner „Erstfrau“ Sadika A. und drei bis vier Kindern in Tönisvorst, Ortsteil St. Tönis,[2] mit einer „Zweitfrau“ und drei Kindern wohnte er in Bad Salzdetfurth bei Hildesheim. Ahmad Abdulaziz Abdullah betreibt/betrieb drei Textil- und Schmuckläden „Dejavu Jeans & More“ in Braunschweig, Salzgitter-Lebenstedt und Wolfsburg. Außerdem verkaufte er „Sultan-Cola“ in den Nordirak. Im Herbst 2013 wurde er wegen Betrugs zu einer Geldstrafe (80 Tagessätze zu 30 Euro) verurteilt. Im Laufe seines Aufenthalts in Deutschland lebte er an verschiedenen Orten: Tönisvorst, Hildesheim, Bad Salzdetfurth, Braunschweig und Wolfsburg.

- Der „Emir“ des „IS“ in Deutschland

Ahmad Abdulaziz Abdullah Abdullah gilt als der „Emir“ des „Islamischen Staates“ in Deutschland und war somit „die Nummer eins des IS in Deutschland“, so bezeichnete ihn Ende der ex-Dschihadist und Kronzeuge Anil Oykun in einem Interview mit dem „NDR“, „WDR“ und der „Süddeutschen Zeitung“ in der Türkei im September 2016, in dem er „Abu Walaa“ schwer belastete.[3] Dazu berichtete der „Focus“:

„Laut Ermittlungsakten reichten seine Kontakte bis in die oberste Führungsspitze der Kalifatskrieger. Demnach gäbe es keine Handlung des IS in Deutschland, von der der Iraker nichts wisse und der er nicht seine Zustimmung gegeben habe. Als Einziger dürfe er im Namen des IS neue Kämpfer rekrutieren oder als Gelehrter auftreten und Rechtsgutachten fertigen. „Wer anders als ich soll das denn tun?“, behauptete er selbst über sich.“[4]

Wiederholt reiste er nach Syrien/Irak. So weilte er vom 4. August bis zum 25. September 2015 mit Frau und Kind im Irak. Dazu bemerkte der Journalist und ex-Polizist Stefan Schubert:

„Insgesamt sind Abu Walaa und seine islamistischen Umtriebe den deutschen Behörden schon seit mehr als 10 Jahren bekannt, darunter auch die Tatsache, dass Walaa während dieser Zeit mehrfach aus Deutschland in den Irak ausreiste und nach vorliegenden Zeugenaussagen an Kampfhandlungen teilnahm. Doch hatte er offenbar keine strafrechtlichen Sanktionen zu befürchten. Warum diese beunruhigenden Fakten keinerlei Auswirkung auf den Aufenthaltsstatus des Asylanten gehabt haben, bleibt eine weitere offene Frage, deren Antwort Behörden und Politiker der Bevölkerung bis heute schuldig geblieben sind.“[5]

- Das „Abu Walaa Bataillon“

Ahmad Abdulaziz Abdullah Abdullah betätigte sich als (Hass-)Prediger. Er sympathisierte zunächst mit der Dawa Gruppe Frankfurt (Dawa FFM). Zu seinem Hauptbetätigungsfeld wurde allerdings die Masjid-Moschee des Deutschsprachigen Islamkreises e. V. (DIK) in Hildesheim-Nordstadt (Martin-Luther-Str. 41a), einem Viertel mit einem hohen Anteil von Migranten, insbesondere von Mhallamiye-Kurden. Der Moscheeverein erwarb das Gebäude 2013 für 135.000 Euro, Ende 2015 verkaufte er die Immobilie für 40.000 Euro an zwei Sympathisanten (Omar Rasheed und Yasin Hama Karim), behielt sich aber weiterhin das Nießbrauchsrecht vor.

Der Vorstand des Moscheevereins umfasste acht Personen. Offizieller Vorsitzender des Vereins war zunächst der Kasache Rafail A., später der Libanese Ahmad Siala. Als Schriftführer fungierte zeitweise Oğuz G., zeitweise Rabih O.. Zu den Freitagsgebeten kamen zeitweise 350 bis 400 Muslime, die aus Deutschland, Frankreich, Schweiz, Spanien und Bulgarien kamen. Zum „harten Kern“ des Islamkreises in Hildesheim gehörten etwa 50 Personen gehört, darunter auch einige „Gefährder“, wie z. B. Anis Ben Mustafa Ben Othman Amri, der am 19. Dezember 2016 den Anschlag auf den Breitscheidplatz in Berlin (12 Tote, ca. 100 Verletzte) verübte. Vom 24. bis 27. Dezember 2015 und vom 12. bis 13. Februar 2016 nahm er an zwei „Islamseminaren“ in der Moschee teil. Zu den weiteren Besuchern der Moschee zählten u. a. Ahmed Feredaws A., Emre A., Kaoukab A., Mohamad A., Bilal B., Kanan B., Alexander B., Lirim B., Muhamed H., Mohamad Hassan K., Iwan K., Martin Lemke, Julie Maninchedda, Abdullah M., Marcia M., Zouher M., Mahmoud Omeirat, Anil Oykun, Christoph S., Safia Sch., Radwan T., Anzor W., Dasbar W. und Dominik W..

Auch in anderen Moscheen trat „Abu Walaa“ als Agitator auf, so am 6. Mai 2016 in der Majid Al-Madina-Moschee in Kassel (Schäfergasse 2) („Wochenendseminar Frohe Botschaft“) und in der Ehlu-Sunnah-Moschee in Bocholt (Moselstraße 29). Außerdem verbreitete er seine Predigten über „Facebook“, „Youtube“ und zehn verschiedenen „Telegram“-Kanälen, wie z. B. „Meine Rache“. Darüber erreichte er zeitweise rund 25.000 Interessierte. Über seine Medien forderte er seine „Follower“ u. a. dazu auf: „Mein Bruder, nimm einfach ein Messer und töte einfach die Kuffar die du begegnest oder locke sie in den Hinterhalt, ganz gleich wer diese Kuffar sind. Räche deine Geschwister.“[6] Nach Erkenntnissen der Bundesanwaltschaft soll seine Anhängerschaft mehr als zwei Millionen Euro an die „IS“-Kämpfer transferiert haben.[7] Das Geld stammte den Ermittlungen zufolge aus Spenden, Einbrüchen und Betrügereien mit Handyverträgen.[8]

Er leitete ein Netzwerk, das sich „Abu Al-Walaa Bataillon“ nannte.[9] Seine Anhängerschaft verteilt sich auf die Bundesländer Nordrhein-Westfalen, Niedersachsen, Berlin und Bayern. So stand er – laut Personagramm – mit 23 Personen in engerem Kontakt. Mindestens 24 Personen aus seinem Umfeld gingen nach Syrien/Irak, um sich am Dschihad zu beteiligen.

So unterstützte er die Ausreise von Martin Lemke und seinen beiden Ehefrauen Julie Maninchedda und Sabina Lemke am 2. November 2014 mit 2000 Euro. Am 31. Januar 2019 floh er aus Al-Bāġūz Fawqānī. Er wurde in der Nähe an der syrisch-irakischen Grenze von der kurdischen Miliz Yekîneyên Parastina Gel (YPG) gefangen genommen. Martin Lemke lebt heute in einem Gefängnis des kurdischen Nachrichtendienstes der Hêzên Sûriya Demokratîk (int.: Syrian Defense Forces - SDF) bei Qamischli in Nordsyrien. Sein Gesundheitszustand ist erheblich angeschlagen.

Im Juli 2016 ging auch Dasbar W. in den Irak, um dort eine Militärausbildung zu machen und sich den Dschihadisten anzuschließen. Vier Monate später wurde er von kurdischen Peshmergas gefangengenommen. Im Juli 2017 kehrte er nach Deutschland zurück. Am 2. Dezember 2020 verurteilte ihn der 5. Strafsenat des Oberlandesgerichts Stuttgart wegen Mitgliedschaft und Unterstützung des „Islamischen Staates“ in sechs Fällen zu einer Haftstrafe von fünfeinhalb Jahren; vom Vorwurf, einen Anschlag auf die Eisbahn am Schloss Karlsruhe geplant zu haben, sprach ihn das Gericht frei (Aktenzeichen: 5 – 2StE 8/18).

Von den Syrienkämpfern sind mindestens sechs Personen mittlerweile durch Kampfeinsätze oder Selbstmordanschläge verstorben: darunter die Brüder Kevin Knoop und Mark Knoop ais Castrop-Rauxel. So verübte Mark Knoop Ende April 2015 verübte einen Selbstmordanschlag mit einem gepanzerten Lastkraftwagen bzw. Transportpanzer und sieben Tonnen Sprengstoff gegen eine Kaserne des 4. Regiments des irakischen Heeres nördlich von Bagdad. Die Französin Julie Maninchedda kam im Oktober 2018 bei einem Luftangriff auf Al-Shaafa in Ostsyrien ums Leben. Ihre Leiche wurde erst einen Monat später unter den Kriegstrümmern entdeckt.

Außerdem organisierte er für alle Syrienreisenden falsche Pässe und Flugtickets. Er bürgte für alle Dschihad-Reisenden und gab ihnen einen „Vorbereitungsplan“ an die Hand: „Fit halten, Schlafrhythmus aufbauen, letzten Monat mit der Familie verbringen, Abschiedsbilder machen, PC löschen, Schulden abbezahlen, neues Handy besorgen.“[10]

Mit der Zunahme seiner „Popularität“ in salafistischen Kreisen wuchs auch die Zahl seiner islamistischen Neider. Seinen islamistischen Werdegang und seine zunehmenden Konflikte mit anderen Salafisten skizzierte der Internetblog „Erasmus Monitor“ im November 2016:

„Ab etwa 2008/2009 zog Abdullah durch seine Koran-Rezitationen und vorgetragenen Anashids (islamische Lieder) zunehmend Interessierte an. Vor allem die Frankfurter Szene-Größen wurden auf ihn aufmerksam und warben bei dem Iraker darum, sich stärker bei ihnen zu engagieren. Und das tat er auch.

„DawaFFM, die Brüder aus Frankfurt, Walahi, müssen wir Brüder unterstützen!“, warb der Prediger bei seinen Jüngern und forderte sie zu Spenden auf. (...)

Im Rahmen von „Benefiz-“ und Spendengalas für salafistische Hilfsorganisationen wie „Helfen in Not“ zwischen 2012 und 2013 tauchte sein Name häufiger auf Flyern auf. Ob in Hamburg, Dortmund oder Duisburg: Abdullah trat neben den bekanntesten Predigern wie Pierre Vogel, Said El-Emrani, Brahim Belkaid, Ahmad Armih und Sven Lau vor einem größeren Publikum auf. (...)

Mit dem Verbot von „DawaFFM“ 2013 durch den damaligen Bundesinnenminister Hans-Peter Friedrich hatte die Zusammenarbeit zwischen Abdullah und den Predigern nur formal ein Ende. Im Rahmen des damaligen Verbots- und Durchsuchungsverfahrens wurde auch er in seinem Braunschweiger Textilladen von der Polizei besucht. Doch auch danach trat Ahmad Abdullah gemeinsam mit anderen Predigern auf, verkehrte besonders häufig in der marokkanischen Bilal-Moschee in Frankfurt und in der Ar-Rahman-Moschee in Kassel. (…)

Seine Stamm-Moschee befand sich in der Kleinstadt Hildesheim in Niedersachsen. Seit 2012 hatte sich hier ein „Deutschsprachiger Islamkreis“ (DIK) gegründet und in der Nähe eines großen Friedhofs ein Haus bezogen. Zahlreiche meist junge Männer aus Hildesheim und den benachbarten Städten pilgerten zu den Freitagspredigten und Seminaren von Abdullah. Es waren vor allem unerfahrene Leute mit geringem religiösem Hintergrundwissen, die sich von dem geheimnisvollen, fast schon prophetischen Gehabe des Predigers angezogen fühlten. (...)

Mit dem Aufstieg des „IS“ Mitte 2014 zur Regionalmacht in Syrien und Irak, kam es allmählich in der deutschen Prediger-Zunft zu Unstimmigkeiten. Denn der „IS“ hatte sich als vormals wichtiger Verbündeter der syrischen Rebellen gegen genau diese gewandt. Alle Gruppen, die nicht den Treueschwur auf den selbsternannten Kalifen Abu Bakr al-Baghdadi geleistet hatten, wurden zu Abtrünnigen erklärt und rücksichtslos massakriert. Zu den „Feinden Allahs“ gehörten auch diejenigen, die in den Ländern der „Kuffar“ lebten und nicht die Hijra in den „IS“ vollziehen wollten. Dazu zählte also auch die versammelte salafistische Prediger-Gemeinde in Deutschland. Umso schneller distanzierte sich ein Prediger nach dem anderen von der irakischen Terrororganisation. Aber nicht Ahmad Abdullah. (...)

Abu Walaa ging seinen eigenen Weg. 2015 startete er ein Online-Portal namens „Al-Manhaj“, auf dem die „lieben Geschwister“ kostenlos per Livestream seinen Lehren folgen konnten. Von Montag bis Sonntag boten er und seine Helfer abends Kurse dort an. Nicht nur dadurch stieg der Bekanntheitsgrad von Abdullah, sondern auch mit seinen Videos auf Plattformen wie Youtube und Facebook verschaffte er sich Gehör. (...)

Dann kam der Jahreswechsel und Abdullah beging einen wohl folgenschweren Fehler. Er holte einen bekannten Medienprofi ins Boot, den Kölner Sabri Ben Abda. Der hatte sich mit seinem äußerst rüpelhaften Verhalten gegenüber Journalisten Anfang der 2010er Jahre einen Namen in der Salafisten-Szene gemacht. (...)

Abdullah und Ben Abda betitelten Vogel (gemeint ist Pierre Vogel, G. P.) im IS-Jargon als „Kreuzritter“, „Verräter“ und „Murtad“ (Abtrünniger). Den einst „geliebten Bruder“ Bilal Gümüs bezeichnete Ben Abda als „Fitna-Panzer“. („Fitna“ sind schwere Zeiten, in denen verstärkt mit Glaubensspaltungen zu rechnen ist, G. P.) (…)

Die Vogel-Fraktion schlug hart zurück. Auf Facebook warnte der Frankfurter Prediger in aller Deutlichkeit vor dem „al-Baghdadi-Fanclub“ und den „Hunden der Hölle“ aus Hildesheim. Anfang September organisierte er sogar eine „Anti-IS-Demo“ in Bremen. (…)

Nachdem Spezialkommandos der Polizei im Juli dieses Jahres das DIK Hildesheim gestürmt hatten, suchte Ahmad Abdullah die Schuld vor allem bei Pierre Vogel. Er sei ein Spion und habe mit den Behörden kooperiert.“[11]

So standen „Abu Walaa“ und der DIK im Zentrum des Machtkampfes um den Führungsanspruch innerhalb der deutschen Dschihadisten-Szene, der zum Schisma innerhalb der deutschen Szene führte, das mal theologisch, mal rhetorisch und mal physisch ausgetragen wurde. Es war die regionale Ausgabe des Machtkampfes zwischen dem „ad-dawlat Al-islamiyya fi-l-iraq wa sch-scham“ (Daesh, dt. Kurzname: „Islamischer Staat“) und der „tandhim qaidat Al-dschihad“ (Kurzname: „Al Qaida“).

Der Generalbundesanwalt erklärte zu den Aktivitäten von „Abu Walaa“:

„Die fünf Beschuldigten bildeten ein überregionales salafistisch-jihadistisches Netzwerk, innerhalb dessen der Beschuldigte Ahmad Abdulaziz Abdullah A. die zentrale Führungsposition übernommen hatte. (…) Ziel des von ihm angeführten Netzwerks war es, Personen an den „IS“ nach Syrien zu vermitteln. Dabei kam den Beschuldigten Hasan C. und Boban S. die Aufgabe zu, Gleichgesinnten und Ausreisewilligen neben der arabischen Sprache auch radikal-islamische Inhalte zu lehren. Der Unterricht diente dazu, die ideologischen und sprachlichen Grundlagen für eine zukünftige Tätigkeit beim „IS“, insbesondere für die Teilnahme an Kampfhandlungen, zu schaffen. Dem Beschuldigten Ahmad Abdulaziz Abdullah A. war es vorbehalten, Ausreisen zu billigen und zu organisieren, wobei er mit der konkreten Umsetzung die Beschuldigten Mahmoud O. und Ahmed F. Y. beauftragte.“[12]

Über die Anschlagspläne seiner Truppe aus dem Jahr 2015 berichtete der „Focus“:

„Im November vergangenen Jahres plauderte ein enger Vertrauter über mögliche Anschlagspläne in Deutschland, die der „Emir“ (gemeint ist Ahmad Abdulaziz Abdullah, G. P.) schon abgesegnet haben soll. Angeblich verfügte die Truppe bereits über Handgranaten und Pistolen mit Schalldämpfer.

Es gebe Pläne, so der Eiferer, Polizeistationen anzugreifen oder über gefälschte Notrufe Streifenbeamte in einen tödlichen Hinterhalt zu locken. Dabei gestikulierte der Gehilfe des „Emirs“, als würde er den Abzug einer Pistole durchdrücken. Im Gespräch sei außerdem gewesen, 15 Sturmgewehre vom Typ AK-47 für 15.000 Euro anzukaufen. Noch ist unklar, ob die Waffen beschafft wurden. Und wer keine Waffe besitze, könne „auch mit einem Lkw voller Benzin und mit einer Bombe ausgestattet in eine Menschenmenge fahren“.

Gezielt radikalisierte die Clique um Abu Walaa junge Männer. Dazu hatte der „Emir“ ein Netz so genannter Zulieferer in Niedersachsen und im Ruhrgebiet aufgebaut. In eigens angemieteten Wohnungen, richteten diese geheime Koranschulen ein, in der Schüler die militante Ideologie der IS-Terror-Garden paukten. Alles nach dem Lehrplan Abu Walaas, der in seinen Seminaren dem IS und „unserem Kalifen“ Abu Bakr al-Baghdadi huldigte. (…)

Wer am Unterricht teilnehmen wollte, brauchte zwei Bürgen.“[13]

- Die polizeilichen Ermittlungen

Das Landesamt für Verfassungsschutz in Hannover führte seit 2012/13 eine „Sachakte“ über den Moscheeverein, Außerdem richtete das Landeskriminalamt Niedersachsen in Hannover 2014 die Ermittlungsgrupe PARADIES (EG PARADIES) ein, die den DIK aufklären sollte..

Ahmad Abdulaziz Abdullah Abdulah selbst wurde vom Landeskriminalamt Düsseldorf seit November 2015 als „Gefährder“ eingestuft. Die Sicherheitsbehörden leiteten gegen ihn umfangreiche Ermittlungen ein. Ein GPS-Ortungsgerät, das die Sicherheitsbehörden unter seinen Opel klebten, wurde 2016 von irgendjemandem entdeckt und entfernt, ohne dass die Beamten dies sogleich bemerkten. Sein Behörden-Personagramm umfasste 13 Seiten (Stand: 2016). Zuständig war die BKA-Dienststelle "8b".

Das Landeskriminalamt NRW in Düsseldorf bildete die Ermittlungskommission VENTUM (EK VENTUM). Diese wurde seit dem 9. Juli 2015 von Kriminalhauptkommissar Rasmus M….. geleitet. Zu den weiteren Mitarbeitern der EK VENTUM beim Landeskriminalamt NW in Düsseldorf gehörten u. a. Kriminaloberkommissar E…[14], Kommissar L., Kriminaloberkommissarin S., die seit Juli 2015 in dem für radikalislamischen Terrorismus zuständigen Dezernat 21 arbeitete, und Kriminalhauptkommissar Z (November 2015 bis Ende Mai 2016). Von Seiten des Bundesamtes für Verfassungsschutz war ein Herr Müller am Rande an den Ermittlungen beteiligt, insoweit er Internetquellen für eine Auswertung zusammenstellte.[15] Im Rahmen eines Strukturverfahrens des Generalbundesanwalts (Aktenzeichen: 2BJs 116/15-3) wurden seit Dezember 2015 rund 15.000 Seiten Ermittlungsakten angelegt.

Wie am 12. Dezember 2019 durch die Anhörungen im BT-Untersuchungsausschuss zum Anschlag auf den Breitscheidplatz - nebenbei – bekannt wurde, soll das Bundesamt für Verfassungsschutz in der Moschee des Deutschsprachigen Islamkreises in Hildesheim drei V-Männer geführt haben.[16] So spionierte seit 2016 eine Frau im Umfeld des DIK als V-„Mann“ des Verfassungsschutzes. Sie war von Marcia M., die sich von Hildesheim zum „Islamischen Staat“ nach Raqqa (Syrien) abgesetzt hatte, rekrutiert worden, um einen „IS“-Kämpfer zu heiraten, damit dieser nach Deutschland einreisen konnte, um hier Anschläge zu begehen.[17] Über die beiden anderen V-Männer des Verfassungsschutzes wurde nichts bekannt. Außerdem setzte das LKA in Düsseldorf seit 2015 auf ihn seine Vertrauensperson „MURAT CEM“ alias „VP-01“ alias Muhamet D. aus Wülfrath an. Nicht zuletzt war auf Ahmad Abdulaziz Abdullah Abdullah die Vertrauensperson „VP-02“ des LKA Hessen angesetzt.

Dazu berichtete Thomas Moser auf „Telepolis“:

„Aus den Ermittlungsakten zum Abu-Walaa-Verfahren geht hervor, wie Martina Renner erklärte, dass es nach der VP 01 mindestens die V-Personen 02, 03, 04 sowie einen verdeckten Ermittler in dem dschihadistischen Netzwerk gegeben hat. Der verdeckte Ermittler sollte ein Ladengeschäft anmieten, über das Ausschleusungen organisiert werden sollten, eine der VPs sollte ihn absichern. Die VP 02 war bereits einmal vom hessischen LKA eingesetzt worden, VP 03 wurde vom nordrhein-westfälischen LKA geführt, ebenso wie die VP 04, die zusätzlich für belgische Behörden gearbeitet haben soll. Bei fünf Beschuldigten eine relativ hohe Quellendichte, so Renner, die die Frage aufwirft: Haben alle diese Informanten auch über Amri berichtet?“[18]

Ahmad Abdulaziz Abdullah Abdullah wurde duch den ex-Dschihadisten Anil Oykun und zwei weitere V-Leute belastet, wie der „Focus“ berichtete:

„Entscheidende Hinweise gegen den Imam lieferten nach FOCUS-Informationen zwei V-Leute aus der Salafisten-Szene und ein IS-Veteran. So berichtete eine Quelle des Landeskriminalamts (LKA) Hessen mit dem Kürzel „VP02“, dass Abu Walaa in der Medina-Moschee in Kassel während eines Seminars am 6. Mai vor 100 Zuhörern zum bewaffneten Kampf für die Kalifatsbrigaden gegen die Ungläubigen (Kuffar) aufgerufen habe.

Ferner schilderte ein Informant des LKA NW (Deckname: „VP01“), dass die Gruppe dschihadistische Seminare in einer Dortmunder Wohnung (gemeint ist die Wohnung von Boban Simeonovic und seiner Freundin Nadine H., G. P.) abhielt. Dort soll der inzwischen inhaftierte Hilfsprediger Abu Abdurrahman, 36, jungen Muslimen die radikalen IS-Lehren eingebläut haben. Während des Unterrichts spielte der Eiferer auch Hinrichtungsvideos der „Gotteskrieger“ vor. Die Gräueltaten, hetzte er, seien die Rache für das Leiden der Muslime im Krieg in Syrien gegen die Ungläubigen. (…)

Nach Aussage des IS-Rückkehrers Anil O., ehemals Medizinstudent, folgte auf diese erste Rekrutierungsstufe der Besuch beim mutmaßlichen Kopf des Netzwerks in der Moschee des Deutschsprachigen Islamkreises (DIK) in Hildesheim. Dort habe ihm Imam Abu Walaa Anfang Juli 2015 klar gemacht, so O., dass er seine Tour zum IS organisieren und für ihn bürgen werde.“[19]

Nicht zuletzt wurde der DIK bzw. „Abu Walaa“ durch Alexander B., den Sohn des Zweiten Vorsitzenden, ausspioniert. Er betätigte sich spätestens seit März 2016 und mindestens bis zum 9. Mai 2018 als Agent des jordanischen Geheimdienstes Da´irat al Muchabarat Al-Amma (int.: General Intelligence Directorate - GID).[20] Alexander B. musste sich für seine Agententätigkeit für einen ausländischen Geheimdienst vor Gericht verantworten. Am 22. Oktober 2019 begann der Prozess vor dem Oberlandesgericht Thüringen in Jena unter dem Vorsitzenden Richter, Martin Giebel. In seiner Einlassung zu Beginn des Prozesses gestand Alexander B. ein, dass er Informationen über die Salafisten vom DIK weitergegeben habe: „Das waren Islamisten, die gesagt haben, sei wollen im Namen Gottes töten und Nichtgläubigen den Kopf abschlagen.“ Mit der Weitergabe seiner Informationen habe er verhindern wollen, dass die Islamisten nach Jordanien einreisten.[21] Eigentlich waren drei Verhandlungstage vorgesehen, aber schon am ersten Tag kam es zu Verlesung der Anklage, Beweiserhebung und Urteilssprechung – der kürzeste Terrorprozess in der Geschichte der BRD. Alexander B. wurde zu einer Haftstrafe von 1 Jahr auf Bewährung verurteilt (Aktenzeichen: 3 St 3 BJs 20/17).[22]

Zu seinem Urteil teilte das Gericht in einer Presserklärung mit:

„Im Rahmen der Hauptverhandlung hat der Angeklagte die Anklagevorwürfe im Wesentlichen bestätigt.

Im Zentrum der Strafzumessungserwägungen des Oberlandesgerichts standen die für eine Agententätigkeit atypischen Umstände des festgestellten Tatgeschehens, nach denen von den ausspionierten Personen selbst eine erhebliche Gefahr für die Sicherheit der Bundesrepublik Deutschland ausging und die Motivation des Angeklagten bei der Tatbegehung maßgeblich von dem Willen der Bekämpfung dieser Gefährder getragen war.“[23]

- Drohungen gegen Spitzel

Ahmad Abdulaziz Abdullah Abdulah war sich wohl bewusst, dass er überwacht wurde: Zu Weihnachten 2015 führte er in der Al-Madina-Moschee in Kassel (Schäfergasse 2) ein Islamseminar mit ca. 200 Zuhörern durch. Aus Gründen des Geheimschutzes wurden alle Fenster geschlossen, Foto und Tonbandaufnahmen waren verboten. Jedem, der dagegen verstoßen würde, drohte er damit, ihm seine Knochen zu brechen. Außerdem forderte „Abu Walaa“ seine Zuhörer auf, mögliche Verräter zu lynchen. Wer mit der Polizei oder dem Verfassungsschutz zusammenarbeite, dürfe die Moschee nicht lebend verlassen.

Bei einem weiteren Islam-Seminar am 6. Mai 2016 drohte er erneut allen Spitzeln und forderte seine Anhänger auf: „Schnappt ihn euch und tötet ihn, auch wenn ihr dann ins Gefängnis gehen müsst. Das ist unsere Pflicht. (…) Schlachtet seinen Kopf, damit die anderen es sehen und das nicht nachmachen. (…) Danach kämpfen wir gegen die Polizei und die Kuffar in Deutschland, die unsere Brüder und Schwestern töten.“[24] Außerdem rechtfertigte er Verbrechen, da man sich mit Deutschland im Kriegszustand befände. Es handele sich lediglich um legitime „Ghanima“ (= Kriegsbeute).[25]

Für jeden Messerstich sollte es 200 Euro geben. Dazu berichtete „Erasmus Monitor“:

„Dass die Geheimdienste ihn schon lange im Fokus und in seinem Umfeld auch V-Leute eingesetzt hatten, das erkannte er offenbar erst, als es schon zu spät war. Im September schrieb Abu Walaa bei seinen Anhängern einen Mann zur Fahndung aus. Ein „buckliger“ Mann namens Murad, etwa 35 Jahre alt, Türke „mit großen Augen“, „oft am Lügen“ und in Seminaren und bei Vorträgen häufig anwesend, sei wohl ein „Spion“ gewesen, schrieb er auf Facebook. An anderer Stelle wurde sogar zum Mord an dem Mann aufgerufen. „Wer diesen Murtadd kennt, soll ihn zuerst zur Taubah (Reue) aufrufen. Wenn er verweigert oder den Aufruf ignoriert, dann gibt es für ihn keine andere Wahl mehr, außer die Reaktion eines Löwen zu spüren!“ Für jeden „Stich“ bot man 200 Euro.“[26]

Außerdem verbreitete er 2016 über „Instagramm“ die Sprachnachricht „Der abtrünnige Spion“. Darin hieß es: „Gott der Allmächtige möge diesen Abtrünnigen (gemeint ist Muhamet D., G. P.) vernichten“.[27]

- Festnahme und Prozess

Am 27. Juli 2016 führten nicht weniger als 400 Polizeibeamte eine Razzia in der Masjid-Moschee des DIK durch. Dabei wurden die Räume der Moschee sowie die Wohnungen von acht Personen durchsucht. Die Beschlagnahme einer Schreckschusspistole, einer Luftpistole, Bargeld in Höhe von 25.000 Euro, Computer und Speichermedien waren die großartige Bilanz dieser Aktion unserer wundervollen Polizei!

Am 10. August 2016 folgte eine Hausdurchsuchung,[28] Ahmad Abdulaziz Abdullah Abdullah wurde am selben Tag in Braunschweig vorübergehend festgenommen. Ende August 2016 zog Ahmad Abdulaziz Abdullah Abdullah aus Hildesheim fort und kündigte an, in der Masjid-Moschee nicht mehr predigen zu wollen.

Am 8. November 2016 wurde Ahmad Abdulaziz Abdullah zeitgleich mit Hasan Çelenk (Duisburg), Ahmed Fifen Youssouf (Dortmund/Hildesheim), Mahmoud Omeirat (Hildesheim) und Boban Simeonovic (Dortmund) wegen des dringenden Verdachts der Unterstützung der ausländischen terroristischen Vereinigung „Islamischer Staat“ („IS“) festgenommen. Er verbrachte seine U-Haft in einer Einzelzelle im Sicherheitstrakt der JVA Sehnde (Niedersachsen). Da er die Gefängniskost als „halal“ ablehnte, ernährte er sich u. a. mit Thunfisch aus Dosen. Bei der Essenausgabe in der JVA Sehnde beschimpfte er einmal einen Aufseher als „Nazi“ und „Rassisten“. Dieser erstattete daraufhin Strafanzeige wegen Beleidigung. Im Januar 2018 wurde der Vorfall vor dem Amtsgericht Lehrte verhandelt.

Am 26. September 2017 begann der Prozess gegen Abdullah, Çelenk, Youssouf, Omeirat und Simeonovic vor dem 4. Strafsenat des Oberlandesgerichts Celle unter dem Vorsitzenden Richter Frank Rosenow. Der Prozess sollte fast dreieinhalb Jahre dauern und fast 250 Verhandlungstage umfassen. Er dauerte somit wesentlich länger als der Terrorprozess gegen Andreas Baader, Gudrun Ensslin, Ulrike Meinhof und Jan-Carl Raspe von der Roten Armee Fraktion (RAF) in den siebziger Jahren (192 Verhandlungstage von 1975 bis 77). Die Gerichtsakten des aktuellen Verfahrens umfassten mehrere zehntausend Seiten; im Verfahren sollten über 70 Zeugen und Sachverständige gehört werden. Allein bis November 2020 verursachte der Prozess Kosten in Höhe von ca. 10 Millionen Euro: 3,5 Millionen Euro Personalkosten der Polizei, 2,7 Millionen Euro für Pflichtverteidiger, 3,1 Millionen für Reisekosten von Zeugen und Sachverständigen sowie Honorare für Dolmetscher, hinzu kamen die Arbeitsstunden der Richter und Wachmeister.[29]

Die Anklage wurde durch die Bundesanwälte Dieter Killmer, Holger Schneider-Glockzin und Nadine Robe vertreten. Die Rechtsanwälte von Ahmad Abdulaziz Abdullah Abdullah waren Mutlu Günal (Bonn) und Peter Krieger (Bonn). Günal hielt die Vorwürfe des Kronzeugen und der V-Leute gegen seinen Mandanten für „konstruiert“; Krieger nannte Anil Oykun einen „Hochstapler“.[30]

Am 8. November 2017 sagte Anil Oykun im Prozess als Kronzeuge aus und wiederholte seine Aussage, dass „Abu Walaa“ der „Repräsentant des Islamischen Staates (IS) in Deutschland“ sei. Die Anhörung des Zeugen dauerte 21 Tage. Anschließend ergriff Rechtsanwalt Ali Aydin am 7. Februar 2018 das Wort, stellte die Glaubwürdigkeit des Kronzeugen massiv in Frage und erhob heftige Angriffe gegen die Ermittlungstätigkeit der Bundesanwaltschaft, wie der „NDR“ berichtete:

„„Die Behörde war geblendet von den Aussagen des Kronzeugen“, sagt er - Anil O. habe nur „liefern“ müssen. Es habe keinerlei Bemühen gegeben, einen Faktencheck zu machen, man habe seine Aussage dringend gebraucht, um Ahmad A. und die vier anderen Angeklagten dingfest zu machen. (…) Der 24-Jährige war nach eigener Aussage geläutert aus Syrien zurückgekehrt und in der Türkei wegen Mitgliedschaft beim IS freigesprochen worden. So jedenfalls hatte er es dargestellt.

Tatsächlich gibt es Zweifel, ob das stimmt. Aydin hat nach eigenen Angaben herausgefunden, dass es sehr wohl eine Verurteilung gab, und zwar zu stattlichen sechs Jahren und drei Monaten Haft. Und dass es zwei Handys in den Asservaten der türkischen Gerichte gibt, auf denen mögliche Beweismittel aus der Zeit beim IS sein dürften. „5.000 Bilder, 326 Audioaufnahmen, 80 Kontakte“, zählt Aydin genüsslich auf. Würden sie ausgewertet, könnten sie eine andere Seite des Kronzeugen zeigen“[31]

Der V-Mann „MURAT CEM“ alias „VP-01“ alias Muhamet D. durfte vor Gericht nicht persönlich aussagen – nicht einmal aus einem anderen Raum per Video. Begründet wurde dies damit, dass das Leben des V-Manns gefährdet sei, als würde dies für den Kronzeugen Anil Oykun nicht in gleichem Maße gelten. Vermutlich hatte die amtliche Aussageverweigerung andere Gründe: Nachdem Muhamet D. durch die Polizei Ende 2016 „abgeschaltet“ worden war, war er für die Behörden nutzlos. So erhebt Muhamet D. heute schwere Vorwürfe gegen die Polizei, diese habe ihn erst ausgenutzt und dann fallen gelassen. Er versackte wieder in dem kriminellen Milieu, aus dem er einst zum V-Mann aufgestiegen war. In seinen publizistischen Ausführungen geht er soweit zu sagen, dass er jedem davon abraten würde, zum V-Mann zu werden. Dies kann der Polizei nicht gefallen.

Am 11. Februar 2020, dem 180. Verhandlungstag, fing einer der Mitangeklagten plötzlich an zu reden. Der gebürtige Kameruner „Ahmed Fifen Youssouf, der in Dortmund und Hildesheim lebte, belastete „Abu Walaa“ schwer: „Ich war dabei, als Abu Walaa offen zum IS aufgerufen hat. (…) Ich schäme mich zutiefst, dass ich sein Begleiter war“, bezeugte er.[32] Seine Aussagen waren glaubwürdig, weil er sich dadurch selbst belastete, obwohl er sich damit zugleich ein milderes Urteil erhoffte. Daraufhin wurde das Verfahren gegen Ahmed Fifen Youssef abgetrennt (Aktenzeichen: 4 StS 2/20), während das Verfahren gegen die übrigen drei Angeklagten fortgesetzt wurde (Aktenzeichen: 4 StE 1/17 und 4 StS 2/17). Ahmed Fifen Youssouf wurde am 26. Februar 2020 aus der U-Haft entlassen. Er wurde am 29. April 2020 zu einer Freiheitsstrafe von drei Jahren und drei Monaten verurteilt (Aktenzeichen: 4 StS 2/20).

Am 26. Januar 2021 forderte die Bundesanwaltschaft für den Hauptangeklagten Ahmad Abdulaziz Abdullah Abdullah eine Haftstrafe von elfeinhalb Jahre, für zwei weitere Angeklagte neuneinhalb bzw. zehn Jahre und für den vierten Angeklagten eine Haftstrafe von viereinhalb Jahren. Am 2. Februar 2021 forderte seine Verteidigung einen Freispruch. Dreieinhalb Jahre nach Prozessbeginn, am 246. Verhandlungstag, dem 24. Februar 2021, verurteilte ihn das Gericht „wegen mitgliedschaftlicher Beteiligung an einer terroristischen Vereinigung im Ausland in zwei Fällen, davon in einem Fall in Tateinheit mit Beihilfe zur Vorbereitung einer schweren staatsgefährdenden Gewalttat und mit Terrorismusfinanzierung“ zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von zehn Jahren und sechs Monaten.[33]

Das Urteil stützt sich im Wesentlichen auf die Informationen, die der V-Mann „MURAT CEM“ alias „VP-01“ alias Muhamet D. der Polizei lieferte, und die Aussage des Kronzeugen Anil Oykun. Dazu berichtete die Prozessbeobachterin des „Spiegel“: „Die Annahme der Verteidigung, „dass zwei notorische Lügner sich identische Lügengeschichten erdacht haben“, sei „schlichtweg abwegig“, sagt der Richter. Zumal auch die Aussagen zweier weiterer Zeugen zu ihren Angaben „ohne nennenswerte Widersprüche“ passten.“[34]

Zugunsten von Ahmad Abdulaziz Abdullah Abdullah wertete das Gericht, dass dieser nicht vorbestraft war. Im Gegensatz zur Bundesanwaltschaft kam das Gericht zu der Auffassung, dass „Abu Walaa“ kein strukturiertes Netzwerk mit fester Rollenaufteilung aufgebaut hat, sondern nur ein Beziehungsgeflecht mit zahlreichen Personen unterhielt. Sein Verteidiger Peter Krieger kündigte gegen das Urteil Revision an.

Die Mitangeklagten erhielten ebenfalls lange Haftstrafe: Hasan Çelenk (sechs Jahre und sechs Monate), Mahmoud Omeirat, der bereits am 16. Dezember 2020 aus der U-Haft entlassen worden war, (vier Jahre und zwei Wochen) und Boban Simeonovic (acht Jahre).

- Verbot des DIK

Im Oktober 2015 wollte das Landeskriminalamt Niedersachsen umfassende Personenkontrollen im Umfeld der Moschee durchführen. Die Ermittler wollten vor der Moschee die Personalien der Besucher aufnehmen, um sich einen Überblick zu verschaffen, wer zu den regelmäßigen Gästen gehörte, da „Anhaltspunkte zu islamistisch-terroristischen Strukturen“ vorlagen, wie das LKA befand.[35] Dies wurde der Polizei durch den Landesinnenminister Boris Pistorius (SPD) untersagt, das Begehren sei „nicht genehmigungsfähig“ und man erhoffte sich dadurch keine „weiteren unverzichtbaren Erkenntnisse“, hieß es aus dessen Ministerium.[36] In der Presse wurde damals spekuliert, dass die Weigerung der rot-grünen Landesregierung auf deren Koalitionspapier aus dem Jahr 2013 zurückzuführen wäre, das solche „Moscheekontrollen“ strikt untersagte: „Die Kontrolle von Moscheen wird keinesfalls zugelassen.“

Heiko Randermann von der „Hannoverschen Allgemeinen Zeitung“ (HAZ) berichtete dazu:

„Es war eine heikle Entscheidung, die das Innenministerium zu treffen hatte. Immer wieder gingen Mails zwischen den Referaten hin und her, Details wurden geändert, Textstellen gestrichen oder ergänzt. Es ging um den Wunsch der Polizei, vor einer radikal-islamistischen Moschee Personen zu kontrollieren. Am Ende kam es nicht dazu - und der interne Hinweis im Ministerium, dass SPD und Grüne eine harte Linie gegen Moscheen nicht wünschten, spielte dabei offenbar eine wichtige Rolle. (…)

Tatsächlich lehnte das Ministerium im Herbst 2015 den Wunsch der Polizei ab. Einen Monat später wurde das Länderspiel gegen die Niederlande in Hannover nach einer Terrorwarnung abgesagt. Offiziell hieß es immer, dass der Koalitionsvertrag bei der Entscheidung keine Rolle gespielt habe. Doch diese Behauptung lässt sich wohl nicht aufrechterhalten.

In dem Vermerksentwurf, der vom Rechtsreferat und dem Kriminalitätsreferat mitgetragen wurde, heißt es zu den Personenkontrollen: Es müsse beachtet werden, „dass diese aktuell noch gültige gesetzliche Grundlage geändert werden soll“. Und weiter: „Nach Abstimmung mit den Regierungsfraktionen sollen im künftigen [Polizeigesetz, d. Red.] NGefAG zum § 12 (6) Konkretisierungen aufgenommen werden, die dazu führen, dass die sog. Moscheekontrollen künftig ausgeschlossen sind.“ Das sei auch in der Koalitionsvereinbarung festgehalten.

Das setzt Innenminister Boris Pistorius (SPD) unter Druck, denn er hatte stets bestritten, dass die politische Agenda von Rot-Grün Einfluss auf die Polizeiarbeit gehabt habe. „Es hat zu keinem Zeitpunkt eine Weisung gegeben, die dazu führen konnte, dass die Polizei glaubte, sie dürfe nicht gegen Moscheegemeinden oder deren Besucher vorgehen“, sagte Pistorius noch im April im Landtag.

Das gelte nach wie vor, erklärte ein Ministeriumssprecher Mittwoch auf Anfrage. Der fragliche Passus „beinhalte nur die persönliche Einschätzung des Referenten“, der den Vermerksentwurf verfasst habe. Die Abteilungsleitung habe die Einschätzung aber bereits nicht mehr geteilt.“[37]

Im Oktober 2018 kritisierte der niedersächsische FDP-Fraktionsvorsitzende Stefan Birkner die rot-grüne Landesregierung und ihren Innenminister: „Mindestens bis zum Frühjahr 2017 haben die damalige Landesregierung und besonders das Innenministerium die Gefahren, die von der Moschee des „Deutschsprachigen Islamkreises Hildesheim“ ausgingen, massiv unterschätzt. Es zeigt sich jetzt immer deutlicher, dass diese Moschee ein Dreh- und Angelpunkt für terroristische Aktivitäten war.“[38]

Am 14. März 2017 wurde der DIK schließlich verboten.[39] Die Verbotsverfügung des Landesinnenministeriums hatte einen Umfang von 67 Seiten. Nach Verstreichen der Widerspruchsfrist wurde die Moschee am 18. April 2017 von der Polizei geräumt. An der Polizeiaktion waren rund 370 Einsatzkräfte beteiligt.[40] Das von der Polizeidirektion Göttingen beschlagnahmte Gebäude wurde Anfang 2019 an den Verein Lebenshilfe e. V. verschenkt

Quellen:

 


[1] Diehl, Jörg / Knobbe, Martin / Schmid, Fidelius / Wiedmann-Schmidt, Wolf: Der Hassmacher, Spiegel, Hamburg, 16. September 2017, S. 59

[2] Kellers, Rainer: Alle fünf IS-Verdächtigen in U-Haft, Westdeutscher Rundfunk Online, Köln, 10. November 2016, o. S., Online. www1.wdr.de/nachrichten/landespolitik/razzien-nrw-salafisten-100.html (Download am 12. November 2016)

[3] N.N.: Ermittler nehmen fünf mutmaßliche IS-Rekrutierer fest, Spiegel Online, Hamburg, 8. November 2016, o. S., Online: www.spiegel.de/politik/deutschland/islamischer-staat-ermittler-nehmen-fuenf-
mutmassliche-is-rekrutierer-fest-a-1120248.html (Download am 13. November 2016)

[4] Elflein, C. / Kutzim, J. / Spilcker, A.: Der Verdächtige und sein Emir, Focus, München, 23. Dezember 2016, S. 37

[5] Schubert, Stefan: Anis Amri und die Bundesregierung - Was Insider über den Terroranschlag vom Breitscheidplatz wissen, Kopp-Verlag, Rottenburg, Januar 2019, S. 101

[6] Hunfeld, Frauke: Unterm Radar, Stern, Hamburg, 29. Dezember 2016, S. 36

[7] Saal, Johannes: „Kauf dir einen Platz im Paradies“: Izzuddin Jakupovic und die Syrienhilfe, The German Jihad Online, Luzern, Schweiz, 20. März 2017, o. S.

[8] Spilcker, Axel: LKA wusste seit Monaten von Amris Anschlagsplänen, Focus Online, München, 22. Dezember 2016, o. S., Online: www.focus.de/politik/deutschland/gesuchter-terror-verdaechtiger-lka-
wusste-seit-monaten-von-amris-anschlagsplaenen_id_6392775.html (Download am 26. Dezember 2016)

[9] N.N.: Amris Neffe gibt Behörden Auskunft über seinen Onkel, Welt Online, Berlin, 25.Dezember 2016, o. S., Online: www.welt.de/politik/deutschland/article160591927/Amris-Neffe-gibt-
Behoerden-Auskunft-ueber-seinen-Onkel.html (Download am 26. Dezember 2016)

[10] Mahrholz, Britta: Der „Scheich von Hildesheim“ wollte den „großen Bums“, Neue Presse Online, Hannover, 18. Juli 2017, o. S., Online: www.neuepresse.de/Nachrichten/Niedersachsen/Uebersicht/Der-Scheich-von-Hildesheim-
wollte-den-grossen-Bums
(Download am 19. Juli 2017)

[11] N.N.: Abu Walaa und der "al-Baghdadi-Fanclub", Erasmus Monitor Online, o. O., 17. November 2016, o. S., Online: http://erasmus-monitor.blogspot.de/2016/11/abu-walaa-der-al-baghdadi-fanclub.html#more (Download am 20. November 2016)

[14] Lücking, Daniel: 18. Sitzung vom 14.03.2019 – Tatort Krefeld: Der Anruf des Herrn Elka, Freitag Online, Berlin, 15. März 2019, o. S., Online: https://uapod.berlin/17-sitzung-vom-14-03-2019-tatort-krefeld-der-anruf-
des-herrn-elka/ (Download am 2. Dezember 2019)

[15] N.N.: Erneut Eklat im Amri-Ausschuss, tagesschau Online, Norddeutscher Rundfunk, Hamburg, 14. Januar 2020, o. S., Online: www.tagesschau.de/investigativ/ndr-wdr/amri-u-ausschuss-105.html (Download am 15. Januar 2020)

[16] Moser, Thomas: Was hatte das BKA gegen die Quelle, die Amri beschattete? Telepolis Online, München, 13. Dezember 2019, o. S., Online: www.heise.de/tp/features/Was-hatte-das-BKA-gegen-die-Quelle-
die-Amri-beschattete-4614690.html?seite=all (Download am 21. Dezember 2019)

[17] Stark, Holger / Musharbash, Yassin: Willkommen zurück, Zeit Online, Hamburg, 17. Oktober 2018, o. S., Online: www.zeit.de/2018/43/islamischer-staat-syrien-rueckkehr-verhandlung (Download am 18. Oktober 2018)

[18] Moser, Thomas: Amri und die V-Leute, Telepolis Online, München, 28. Oktober 2019, o. S., Online: www.heise.de/tp/features/Amri-und-die-V-Leute-4570071.html?seite=all (Download am 29. Oktober 2019)

[19] Spilcker, Axel: V-Männer überführen den Hassprediger Abu Walaa und sein Netzwerk, Focus Online, München, 12. November 2016, o. S., Online: www.focus.de/politik/deutschland/hinrichtungsvideos-im-hinterzimmer-v-leute-
belasten-inhaftierten-salafisten-prediger-abu-walaa_id_6190022.html
(Download am 12. November 2016)

[20] Hemmerling, Axel / Kendzia, Ludwig: Spionageprozess am Oberlandesgericht Jena, Mitteldeutscher Rundfunk Online, Leipzig, 29. Mai 2019, o. S., Online: www.mdr.de/thueringen/ost-thueringen/jena/spionage-verdacht-
olg-jena-100.html (Download am 29. Mai 2019)

[21] N.N.: 34-Jähriger gesteht Weitergabe von Informationen nach Jordanien, Südthüringer Zeitung Online, Suhl, 22. Oktober 2019, o. S.

[22] N.N.: Thüringer Agentenprozess endet mit Überraschung, Video, Mitteldeutscher Rundfunk Online, Leipzig, 22. Oktober 2019, Online: www.insuedthueringen.de/region/thueringen/thuefwthuedeu/34-Jaehriger-gesteht-
Weitergabe-von-Informationen-nach-Jordanien;art83467,6961989 (Download am 22. Oktober 2019)

[23] Thüringer Oberlandesgericht: Bewährungsstrafe für Alexander B. wegen geheimdienstlicher Agententätigkeit, Jena, 22. Oktober 2019, o. S., Online: www.thueringen.de/th4/olg/pressemitteilungen/data/110963/index.aspx (Download am 23. Oktober 2019)

[24] Mahrholz, Britta: Der „Scheich von Hildesheim“ wollte den „großen Bums“, a.a.O.

[25] Spilcker, Axel: Bundesanwaltschaft erhebt Anklage gegen Hassprediger, Focus Online, München, 12. Juli 2017, o. S., Online: www.focus.de/politik/deutschland/mentor-vom-berliner-attentaeter-amri-hassprediger-
abu-walaa-muss-sich-vor-oberlandesgericht-celle-verantworten_id_7348944.html
(Download am 13. Juli 2017)

[26] N.N.: Abu Walaa und der „al-Baghdadi-Fanclub“, a.a.O.

[28] N.N.: Tatverdächtige sollen IS-Kämpfer rekrutiert haben, Rheinische Post Online, Düsseldorf, 10. August 2016, o. S., Online: www.rp-online.de/nrw/panorama/razzia-in-nrw-tatverdaechtige-sollen-is-kaempfer-
rekrutiert-haben-aid-1.6175627 (Download am 10.
August 2016)

[30] Diehl, Jörg / Knobbe, Martin / Schmid, Fidelius / Wiedmann-Schmidt, Wolf: Der Hassmacher, a.a.O.

[31] Henkel, Angelika: Terrorprozess: Vorwürfe gegen Bundesanwaltschaft, Norddeutscher Rundfunk Online, Hamburg, 7. Februar 2018, o. S., Online: www.ndr.de/nachrichten/niedersachsen/hannover_weser-leinegebiet/Terrorprozess-
Vorwuerfe-gegen-Bundesanwaltschaft,celle646.html
(Download am 8. Februar 2018)

[32] Schiebold, Karin: Überraschendes Geständnis im Abu-Walaa-Prozess, Braunschweiger Zeitung Online, Braunschweig, 11. Februar 2020, o. S., Online: www.braunschweiger-zeitung.de/niedersachsen/article228400389/Ueberraschendes-
Gestaendnis-im-Abu-Walaa-Prozess.html (Download am 27. November 2020)

[34] Ramm, Wiebke: Wie ein V-Mann und ein Ex-Islamist Abu Walaa hinter Gitter brachten, a.a.O.

[36] N.N.: Islamkreis: LKA wolle bereits 2015 Kontrolle, Norddeutscher Rundfunk Online; Hamburg, 12. April 2017, o. S.,

[37] Randermann, Heiko: War Kontrolle von Islamisten nicht gewollt?, Hannoversche Allgemeine Zeitung Online, Hannover, 8. Juni 2017, o. S.

[40] N.N.: Islamkreis Hildesheim war Rekrutierungsort für den IS, Hannoversche Allgemeine Zeitung Online, 19. April 2017, o. S., Online: https://www.haz.de/Nachrichten/Politik/Niedersachsen/Deutschsprachiger-
Islamkreis-Hildesheim-verboten (Download am 27. September 2019)