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Erste Verurteilung wegen Anschlagsplänen gegen NATO-Basen Geilenkirchen und Spangdahlem

Gerhard Piper

27. Januar 2021

Am 26. Januar 2021 verurteilte der Staatsschutzsenat des Oberlandesgerichts Düsseldorf Ravsan Boqiev zu einer Haftstrafe von sieben Jahren. Er war der Anführer der tadschikischen „Takim“-Zelle, die im Auftrag des „Islamischen Staates“ 2020 Terroranschläge auf die NATO-Flugplätze in Geilenkirchen und Spangdahlem verüben wollte.

 

Der Migrant Ravsan Boqiev

Ravsan Boqiev (andere Schreibweise: Ravshan Boqiev) ist tadschikischer Staatsbürger. Er wurde in Duschanbe geboren und ist 31 Jahre alt. In Tadschikistan hatte er Jura studiert, schloss das Studium aber nicht ab. Nach eigenen Angaben war er angeblich Mitglied der Demokratischen Partei Tadschikistans und wurde deshalb politisch verfolgt, allerdings war diese „politische Verfolgung“ nur vorgeschoben, da er – im späteren Strafverfahren - weder den Vorsitzenden noch sonst einen prominenten Politiker der Partei namentlich nennen konnte.

Ravsan Boqiev kam im April 2011 mit seiner Mutter und seinem Bruder als „Flüchtlinge“ über Russland nach Deutschland. In Dortmund stellte er einen Asylantrag. Über Bielefeld und eine Asylunterkunft im Kreis Paderborn ging es dann nach Wuppertal, seinem späteren Wohnort. Seine Aufenthaltsberechtigung erhielt er im Juli 2012. In einer Flüchtlingsunterkunft wurde er das Ziel eines Messerangriffs, seitdem leidet er unter Alpträumen.

In Deutschland heiratete er eine Polin, mit der er zwei Söhne hat. Weil Boqiev zeitweise spielsüchtig war, zerbrach die Ehe und die Frau ging mit den Kindern zurück nach Polen. Damals wollte sich Ravsan Boqiev das Leben nehmen. Zunächst lebte Ravsan Boqiev von Sozialhilfe bzw. Arbeitslosengeld II, später hatte er zahlreiche Jobs, u. a. als „Security“-Kraft in einer Diskothek. Neben seiner Spielsucht konsumierte er Alkohol, Kokain und Speed, seine Familie litt unter ständigen Geldsorgen.

 

Die „Takim“-Zelle

Spätestens im Jahr 2018 begann sich Ravsan Boqiev zu radikalisieren. Er besuchte die Abu-Bakr-Moschee in Wuppertal-Barmen (Wittensteinstraße 190). Er wurde zum „Anführer“ der mindestens siebenköpfigen, tadschikischen „Takim“-Terrorzelle des „Islamischen Staates“ in NRW. Zu den Mitgliedern der Zelle gehörten außerdem Azizjon B., Muhammadali Ghumolov, Farhodshoh K., Sunatullokh Karimov, Komron Zukhurov, und der Schweizer Daniel D.. Die meisten Mitglieder der Zelle waren zwischen 2011 und 2017 als vermeintliche „Flüchtlinge“ von Tadschikistan nach Deutschland eingereist. „Wir haben bei der Bearbeitung dieses Falles auch erstmals tadschikische Strukturen verstärkt ins Visier genommen. (…)  Wir werden den tadschikischen Anteil an der islamistischen Szene und die Verbindungen von Tadschiken zum IS weiter intensiv beleuchten,“ tönte der Präsident des Bundesamtes für Verfassungsschutz, Thomas Haldenwang. (1) Die Zellen-Mitglieder wohnten in Nordrhein-Westfalen, zuletzt in Essen, Kreuztal, Neuss, Selfkant, Solingen, Werdohl und Wuppertal.

Zum Umfeld der Gruppe gehörte der Österreicher Magomed D.; möglicherweise stand die Zelle auch mit der Gruppierung um Sergo P. in Österreich in Kontakt. Der Verwandte eines Zellenmitglieds betrieb ein Subunternehmen, das für den „Porsche“-Konzern 2019/20 ein Lackierwerk in Stuttgart-Zuffenhausen abbauen sollte. Das Zellenmitglied konnte so rund sechzig tschetschenische „Brüder“ aus Deutschland und Frankreich auf der Baustelle unterbringen und Spendengelder für zwei in Österreich inhaftierte Islamisten einsammeln.

Die Zelle verwendete die Messenger-Dienste „Telegram“ und „Zello“. In ihrer Kommunikation untereinander benutzten sie verschiedene Codes: „Real Madrid“ stand für den „Islamischen Staat“, „Fußballspiel“ für einen Anschlag. Zumindest der Anführer Ravsan Boqiev stand über Messenger-Dienste mit mehr als fünfzig Personen in Kontakt. Spätestens seit dem 14. Januar 2019 gehörten zu diesem Personenkreis auch zwei führende Funktionäre des „Islamischen Staates“:

1. „Abu Fatima Al-Jaheishi“ alias Arsen Mukhazhirov, ein Vertrauter von Gulmorad Khalimov, dem früheren Oberst der tadschikischen Anti-Terror-Einheit Otrjad Mobilny Ossobowo Nasnatschenija (OMON). Er hielt sich damals in Syrien – vermutlich im Raum Aleppo - auf. Arsen Mukhazhirov hatte schon beim Lkw-Anschlag, den der Usbeke Rakhmat Akilov am 7. April 2017 in Stockholm-Norrmalm (Schweden) durchführte, im Hintergrund die Fäden gezogen. Damals fuhr Akilov mit dem Lastwagen durch die Fußgängerzone Drottninggatan und tötete fünf Menschen und verletzte vierzehn weitere Personen.

2. der Tadschike „Usto 1984“, so der User-Name bei „Zello“, der als religiöser „Einpeitscher“ fungierte. Sein Aufenthaltsort ist nicht bekannt – vermutlich Afghanistan.

Im Lauf von Wochen weitete sich der Zweck der „Takim“-Zelle aus – von einer bloß unterstützen zu einer operativ-aggressiven Rolle. In einem Beschluss des Bundesgerichtshofs vom 22. Juli 2020 (Aktenzeichen: AK 16/20) wird dieser Prozess so beschrieben:

„Während zu Beginn die finanzielle Unterstützung der Kämpfer in Syrien im Vordergrund stand und deren Organisation in Chats mit weiteren IS-Mitgliedern konkret besprochen wurde, gewannen die Überlegungen, der Angeschuldigte und die gesondert Verfolgten könnten zur Umsetzung der Ziele des IS selbst in Deutschland „Jihad machen“, zunehmend an Raum. Der dem IS angehörende Gesprächspartner des Angeschuldigten gab diesem entsprechende Instruktionen zum Aufbau einer Zelle, die unter anderem den Rat enthielten, die Gruppe solle sich einen Anführer suchen, sich dessen Befehlsgewalt unterwerfen und somit in die Befehlsstrukturen des IS einordnen. Diese Ideen und Instruktionen gab der Angeschuldigte unter anderem über „Telegram“ an weitere gesondert Verfolgte weiter.“ (2)

Und in einer Pressemitteilung des Generalbundesanwaltes vom 15. April 2020 hieß es ergänzend:

„Die Beschuldigten haben sich im Januar 2019 dem „Islamischen Staat“ als Mitglieder angeschlossen. In dessen Auftrag gründeten sie gemeinsam eine sogenannte Zelle in Deutschland. Zunächst hatten sie vor, nach Tadschikistan auszureisen, um dort im Rahmen des bewaffneten „Jihad“ an Kämpfen gegen die Regierung teilzunehmen. Nachdem die Beschuldigten von diesem Vorhaben Abstand genommen hatten, beabsichtigten sie nunmehr in Deutschland tödliche Anschläge zu begehen. Sie standen dabei - wie bereits zuvor - in Kontakt mit zwei hochrangigen IS-Führungsmitgliedern in Syrien und Afghanistan, von denen sie entsprechende Anweisungen erhielten.

Anschlagsziele sollten dabei Einrichtungen von US-amerikanischen Streitkräften in Deutschland oder auch Einzelpersonen sein. Insbesondere planten sie einen Mordanschlag auf eine Person, die sich aus Sicht der Beschuldigten islamkritisch in der Öffentlichkeit geäußert hatte. Vor diesem Hintergrund wurde das ins Auge gefasste Mordopfer bereits durch den Beschuldigten Sunatullokh K. ausgespäht. Ausgekundschaftet wurden zudem US-amerikanische Luftwaffenstützpunkte in Deutschland.

Zur Durchführung der Anschlagspläne verfügte die Zelle bereits über scharfe Schusswaffen nebst Munition. Zudem verschaffte der Beschuldigte Ravsan B. Anleitungen für die Herstellung sogenannter unkonventioneller Spreng- und Brandvorrichtungen (USBV). Einige der hierfür notwendigen Komponenten wurden bereits im Wege des Internet-Versandhandels erworben.

Zur Finanzierung ihrer Planungen sowie des „Islamischen Staates“ in Syrien sammelten die Beschuldigten Geld in Deutschland und transferierten dieses über in der Türkei ansässige Finanzagenten an die Vereinigung. Um ihr noch weitere Mittel zukommen lassen zu können, nahm der Beschuldigte Ravsan B. einen mit 40.000 US-Dollar (ca. 36.000 Euro, G. P.) dotierten Auftrag für einen Mordanschlag in Albanien an. Zur Umsetzung dieses Vorhabens reisten die Beschuldigten Ravsan B. sowie Farhodshoh K. nach Albanien. Die Ausführung des Auftrages scheiterte allerdings kurzfristig, woraufhin sich die Beschuldigten Ravsan B. und Farhodshoh K. zurück nach Deutschland begaben.“ (3)

 

Geplanter Mordanschlag auf Islamkritiker

Zunächst wollte man in Tadschikistan Anschläge begehen, entschied sich dann aber für Terrorakte in Deutschland. So plante man die Ermordung des Islam-Kritikers Amir Masoud Arabpour M. in Neuss. Dieser betrieb den „Youtube“-Kanal „Ex-Muslime klären auf TV“. Sein Wohnsitz wurde am 14. März 2019 durch Sunatullokh Karimov ausgespäht. Den Auftrag hierzu erteilte ihnen ihr „IS“-Hintermann.

Nach „Focus“-Journalist Axel Spilcker wird Amir Masoud Arabpour M. seit längerem durch Islamisten bedroht. Über den verhinderten Mordanschlag berichtete er:

„Im Netz macht ein Blogger aus Neuss von sich reden. Amir D., ein 35-jähriger gebürtiger Iraner, ist zum Christentum konvertiert. Er verteilt auf der Straße Bibeln. Über seinen Youtube-Kanal nimmt er die Lehren des Islam aufs Korn. Mitunter auch in derber Manier. In einem Fall unterstellte er strenggläubigen Anhängern einen Hang zur Pädophilie, da der Prophet Mohammed im siebten Jahrhundert ein sechsjähriges Mädchen geheiratet habe.

In der Hardcore-Salafisten-Szene stoßen solche Töne auf herben Widerspruch. Für sie ist es eine Pflicht, solche Abtrünnigen zu töten. Später wird Amir D. bei der Polizei berichten, dass er in der Vergangenheit bereits häufiger Morddrohungen erhalten habe. In einem Fall seien gar 5000 Euro auf seinen Kopf ausgesetzt worden. Zudem weist der Iraner auf einen islamistischen Hetzer aus Berlin hin, der in stundenlangen Netzbeiträgen gegen den Konvertiten im Rheinland agitiert.

Offenbar ist dies der Anlass für die Tadschiken-Zelle die Jagd auf den Neusser Blogger zu eröffnen. Am 14. März 2019 meldet sich ein Bekannter der Truppe: Er habe den Sheitan (den Teufel) in einem Fitnessstudio entdeckt, in dem er auch trainieren gehe. Einer aus der Zello-Gruppe möge so schnell wie möglich herkommen.

Als Amir D. aus dem Club tritt, beginnt eine Verfolgungsfahrt. Die Telefone innerhalb der Zelle laufen heiß. Der Verfolger schlägt vor, einen anderen Wagen zu nehmen und „es zu machen“. Dann aber verliert er den Islam-Kritiker aus den Augen. Er gibt sich allerdings zuversichtlich, ihn wiederzufinden. Zu diesem Zweck, so die Ermittler, beschafft er sich über Ravsan B. eine großkalibrige Pistole, „damit es leichter gehe“. Die Ermittlungskommission Takim der Polizei Düsseldorf, die seit Längerem die Handys der Tatverdächtigen belauscht, ist alarmiert. Zumal die Beamten später mithören, wie einer der Kombattanten eine Schusswaffe geräuschvoll entsichert. Tags darauf stürmen die Staatsschützer die Wohnung des Ravsan B.. Dort finden sich zwei Pistolen. Der mutmaßliche Terrorlogistiker aus Wuppertal und ein Komplize wandern in Untersuchungshaft.“ (4)

Das potentielle Opfer schimpfte nach der Festnahme der potentiellen Attentäter: „Diese Geisteskranken hatten sich sogar schon Waffen besorgt gehabt. (…) Diese Leute haben versucht, mich zu ermorden. Um Haaresbreite hätten sie es geschafft.“

 

Militärische Angriffsziele

Außerdem wollte man zwei Luftstützpunkte der U. S. Air Force in Deutschland angreifen, darunter den NATO-Fliegerhorst Geilenkirchen bei Aachen und die Spangdahlem AB in der Eifel:

Der Militärflugplatz liegt 6 km westlich von Geilenkirchen-Teveren (Lilienthal Allee / NATO Avenue), hat Fläche von 620 Hektar und eine Start- und Landebahn von 3.051 m Länge. Auf dem Fliegerhorst sind ca. 3.000 Personen aus 17 NATO-Staaten beschäftigt. Der Fliegerhorst besitzt ein modernes Intrusion Detection System und wird durch Fuß- und Jeep-Streifen bewacht.

Hier ist das NATO Airborne Early Warning and Control Force Command (NAEW&CF) disloziert, das seit dem 1. Juli 2018 vom deutschen Generalmajor Jörg Wilhelm Lebert geführt wird. (5) Sein Hauptelement ist die NATO Early Warning Force (NAEWF) mit 1.400 Mann, davon stellt die Bundeswehr rund ein Drittel des Personals. Die NAEWF wurde bereits 1980 aufgestellt und nutzt den Fliegerhorst als ihre „Main Operating Base“ (MOB). Sie ist der einzige Flugverband der NATO und gliedert sich unter dem Kommando von US-Brigadegeneral Charles Brian McDaniel in fünf Untereinheiten: das Operations Wing, das sich in zwei Fliegerstaffeln aufteilt, die Logistics Wing, Base Support Wing, Training Wing und Information Technology Wing zur IT-Datenverarbeitung. Der Verband verfügt gegenwärtig noch über 14 Aufklärungsmaschinen des Typs Boeing „E-3A Sentry“ auf Basis des zivilen Passagierflugzeuges „Boeing 707“. Allerdings sind die Flugzeuge mittlerweile 26 bis 29 Jahre alt. Für ihren operativen Zweck sind die Jets mit dem „Airborne Warning & Control System“ (AWACS) ausgestattet, deren Kernstück ist die drehbare Antenne Westinghouse „AN/APY-1“ mit einem Durchmesser von 9,1 m auf dem Rücken des Flugzeugrumpfes, die den Maschinen ihr typisches Aussehen verleiht. Die Besatzung besteht aus vier Mann fliegendem Personal im Cockpit, zwölf Soldaten der Einsatzmission arbeiten im Kabinenraum. Ihre Aufgaben: Erstellung der Luftlage, Aufklärung von Bodenzielen, Einsatzführung und taktische Unterstützung für Jagdflugzeuge und Jagdbomber. (6) Die NAEWF beteiligte sich an der Luftraumüberwachung im Irak (Operation CRESCENT GUARD) und seit dem 20. Oktober 2016 an der Terroristenbekämpfung in Syrien.

Die US-Basis Spangdahlem (Code: SP) befindet sich 7 km östlich der Gemeinde Speicher im Landkreis Bitburg-Prüm. (7) Der Fliegerhorst erstreckt sich über eine Fläche von 6.600 Hektar mit über 500 Gebäuden darunter 72 Bunkeranlagen. Er hat eine Start- und Landebahn von 3055 m und einen parallel verlaufenden Rollweg von 2.461 m Länge. Auf der Basis arbeiten ca. 4.000 US-Amerikaner und etwa 650 bis 800 deutsche Zivilbedienstete, hinzu kommen ca. 7.000 amerikanische Familienangehörige. Von der Militärbasis geht eine erhebliche Umweltbelastung aus. Die Basis beherbergt das 52nd Fighter Wing unter dem Kommando von Colonel David C. Epperson (seit dem 17. September 2019 im Amt). Das Verbandsmotto lautet „Seek, Attack, Destroy“. Das Geschwader verfügt über eine einzelne Kampfeinheit, die Jagdstaffel 480th Fighter Squadron (480th FS). Diese Staffel ist mit etwa zwei Dutzend Kampfflugzeugen General Dynamics / Lockheed Martin „F-16CM/DM Block 50 Fighting Falcon“ ausgerüstet. Hinzu kommen die Führungs- und Unterstützungseinheiten des Geschwaders, darunter die 52nd Munitions Maintenance Group (52nd MMG) unter dem Kommando von Colonel Greg D. Buckner (seit Juli 2018), die das Personal zur Bewachung der US-Atomwaffen in Europa stellt, u. a. die 702 Munitions Support Squadron (702 MNSS) in Büchel. (8) Für die Sicherheit auf dem Stützpunkt ist das Detachment 518 (DET 518) des Air Force Office of Special Investigations (AFOSI) zuständig. Zu seinem Aufgabenbereich gehört vor allem die Drogenbekämpfung, aber auch Sexualstraftaten, Diebstähle und – nicht zuletzt – Terrorabwehr.

Das Geschwader war an mehreren US-Kriegen im Nahen und Mittleren Osten beteiligt: Operation ODYSSEY DAWN (2011, Libyen), Operation IRAQI FREEDOM (2001, Irak) und Operation ENDURING FREEDOM (seit 2001, Afghanistan). Der frühere US-Präsident Donald Trump wollte im Verlauf des Jahres 2021 die Kampfstaffel aus Deutschland abziehen und nach Italien verlegen, aber der US-Kongress hat diese Pläne im Dezember 2020 vorerst verworfen. Außerdem wird Spangdahlem als Umschlagplatz für den militärischen US-Lufttransport genutzt.

Die Anschlagspläne der Takim-Zelle standen in Zusammenhang mit einem Anschlagsplan, über den der Schweizer „IS“-Kämpfer „Abdullah Funsu Al-Swissri“ alias „Abu Ilias Al-Swissri“ alias „Abu Maryiam“ alias Daniel D. nach seiner Gefangenahme durch die kurdische Yekîneyên Parastina Gel (YPG) seinen Vernehmern in Nordsyrien im Juni 2019 berichtete:

„There are close similarities between the “soccer team” plot and a plot in Germany reportedly described by a senior Swiss Islamic State operative during an interrogation. The interrogation was conducted with a Swiss-born Islamic State fighter Daniel D. after his capture by Kurdish forces in eastern Syria in June 2019. Considered a dangerous operative, Daniel D. was once part of the external operations arm of the Islamic State in Syria. He reportedly stated in an interrogation that in December 2018, the Islamic State had deployed a team of 11 fighters to Turkey, from where they were supposed to travel to Germany posing as refugees for cover, to carry out attacks there.The German newspaper Kölner Stadt-Anzeiger reported that the leader of the dispatched team probably had already established close contacts with the Takim cell, which was apparently spying out potential targets. Although no other details about the fate of the 11-man cell in Turkey have been revealed, and it is not publicly known whether they reached Germany, the Swiss Islamic State operative’s reported claims point toward the Islamic State cell deployed to Turkey having some links to the “soccer team” terror plot, which allegedly involved Syrian refugees and Turkish individuals as well as Boqiev and some of his associates.“ (9

Das Bundeskriminalamt eröffnete damals den Ermittlungsvorgang REUSE. Genaueres wurde nicht bekannt.

Nicht zuletzt nahm die „Takim“-Zelle auch Sportgroßveranstaltungen ins Blickfeld.

 

Geplante Geldbeschaffung durch Auftragsmord

Um Geld für Anschläge zu beschaffen, wollte sich Ravsan Boqiev als „Auftragskiller“ betätigen. Im Auftrag eines unbekannten, möglicherweise aserbaidschanischen Geschäftsmannes mit Decknamen „Musab Tojik“, der sich zumindest zeitweise in Schweden aufhielt, reiste er zusammen mit Farhodshoh K. Ende Februar 2019 über Österreich nach Albanien, um den Unternehmer Albano Aliko auszuspähen. Dieser war angeblich in eine Betrugsaffäre um eine bekannte amerikanische Tankstellenkette verwickelt, bei dem ein Schaden von 5 Millionen Euro entstand, und sollte dafür sterben. Zunächst trafen sie in Österreich zwei ihnen bekannte Tschetschenen, von denen man eine Pistole mit Schalldämpfer erwarb. Anschließend reiste man weiter nach Albanien. Die avisierten 40.000 Euro Kopfprämie wollte man zum Teil dem „IS“ spenden, zum Teil für eigene Terroranschläge verwenden.

Der Völkerrechtler Nodirbek Soliev vom International Centre for Political Violence and Terrorism Research (ICPVTR) in Singapur bemerkte zur Bedeutung dieses Falles:

„Boqiev’s alleged involvement in the “soccer team” plot in Germany as a weapons supplier and his team’s later procurement of firearms from Chechens in Austria for the alleged murder plots in Albania and Germany show the Takim cell’s access to criminal networks through which these weapons can be acquired.

Notwithstanding existing strict gun regulations, Europe’s free borders make it difficult to stop the flow of illegal firearms, particularly from the Western Balkans, where up to six million small arms left over from the conflicts that raged there in the 1990s are reported to be in circulation.“ (10)

Da sich das Killer-Duo nicht über die Identität der Zielperson klar werden konnte, brach man das Mordvorhaben ab Über den gescheiterten Mordanschlag berichtete der „Focus“-Journalist Axel Spilcker:

„Am 18. Februar übermitteln die Auftraggeber ein Bild des Geschäftsmannes, der eine markante Halskette trägt. Ravsan B. und zwei Komplizen sind bereits auf dem Weg in die albanische Hauptstadt Tirana. Im Auto führen sie ein Butterflymesser und eine Schusswaffe mit sich. Vier Tage lang streifen die angeheuerten Killer durch die Straßen, checken Cafes und angebliche Aufenthaltsorte des Geschäftsmannes.

Am Abend des 24. Februar wähnen sie sich am Ziel. Einer der Auftragsmörder macht Fotos und schickt sie an die Auftraggeber. Zugleich geht das Killer-Kommando per Sprachnachricht den Plan für das Attentat durch: „Ich werde mit der Person sprechen, und Du kommst von hinten auf die linke Seite, wo sein Herz ist – dort machst Du einige Male rein.“ Doch es kommt anders. Die Auftraggeber kabeln zurück, dass die Fotos den falschen Mann zeigen. Frustriert bricht Ravsan B. den Einsatz ab und kehrt nach Wuppertal zurück.“ (11)

Am 2. November 2020 legte Ravsan Boqiev ein Teilgeständnis ab und räumte diesen Attentatsplan vor Gericht ein. (12)

 

Waffenbeschaffung

Pläne zum Bau von Bomben beschaffte man sich über das Internet: Zwei Mitglieder der Zelle waren im Februar 2019 mit der Herstellung von Sprengstoff beschäftigt, hatten aber Probleme mit der „Rezeptur“. Für den Bau der Bombe besorgten sie einen Gas-Druckregler, Schweißkleber und eine Lichterkette. Geplant war die Durchführung einer Probesprengung in einem Wald:

„It is alleged that in the course of their attack plotting, the cell members downloaded several bomb-making manuals from Telegram channels allegedly linked tot he Islamic States. (…) However, the plotters did not have sufficient skills and expertise on how to properly put together the necessary components. In order to troubleshoot, they reportedly planned to conduct tests on their explosives in the deep forest once all the ingredients were available.

It is alleged that the suspects were learning from the down-loaded online manuals about how to carry out an asssassination by poisoning and looked into chemical artillery shells and dropping munitions from drones. Their online purchase orders reportedly included a gas pressure regulator and welding glue.“ (13)

Für die Anschläge auf die Militäranlagen sollten ferngesteuerte Drohnen, Gleitschirme oder Fallschirme eingesetzt werden. (14) Aus Syrien ist bereits bekannt, dass der „IS“ dort verschiedene Drohnen einsetzt hat, so z. B. die Skywalker „X8“. Im Rahmen ihrer Anschlagsplanung schaute sich die „Takim“-Zelle im Internet auch das Angebot an Ausbildungskursen für das Gleitschirmfliegen in Bitburg und am Tegernsee an, (15) und man interessierte sich für die Kurse der Fallschirmsprungschule in Bitburg. Der Ort liegt nur zwölf Kilometer vom US-Fliegerhorst Spangdahlem entfernt. Angesichts des technischen Aufwandes hatte man anscheinend etwas größeres im Sinn.

Zum Stand der Anschlagsvorbereitungen hieß es in der Presse:

„Die Terrorplanungen der Zelle waren also weit vorangeschritten. Ein unmittelbarer Anschlag stand offenbar trotzdem nicht bevor. Dies lag auch daran, dass die Verdächtigen durch die Festnahme ihres mutmaßlichen Anführers Ravsan B. im vergangenen Jahr bereits ausgebremst wurden. Die Behörden in NRW hatten die Islamisten also über Monate im Visier.“ (16)

 

Festnahmen

Seit Februar 2019 ermittelte die Staatsschutzabteilung des Polizeipräsidium Düsseldorf gegen die tadschikische Salafisten-Szene in Deutschland. In abgehörten Telefonaten entdeckte man versteckte Gesprächshinweise auf Sprengstoff und Waffen; eine Chatgruppe aus sechs Männern konnte identifiziert werden, die später als besagte „Takim“-Zelle bekannt wurde. Eigentlich rechnete die Polizei mit langandauernden Ermittlungen, doch dann kam „Kommissar Zufall“ der Polizei zur Hilfe:

Am 29. März 2019 raste ein 19-jähriger Autofahrer, ein deutscher Staatsbürger tadschikischer Abstammung, mit seinem „Opel Astra“ mit erhöhter Geschwindigkeit durch Essen – von der Fußgängerzone am Kennedyplatz, über die Limbecker- und Kreuzeskirchstraße bis hin zur Straße Schwarzes Horn. Er gefährdete dabei mehrere Passanten. Daraufhin löste die Polizei Terroralarm aus. Der Fahrer wurde durch das SEK in der Gneisenaustraße festgenommen. Daraufhin wurden in mehreren Städten (Castrop-Rauxel, Dülmen, Düsseldorf, Duisburg, Essen, Lotte, Leichlingen, Mönchengladbach, Selfkant, Ulm, Wuppertal) elf Personen tadschikischer Abstammung unter dem Verdacht, sie seien eine Terrorzelle des „Islamischen Staates“ und wollten einen Anschlag in Düsseldorf begehen, festgenommen. Der vermeintliche Terroranschlag erwies sich als Fehlalarm, es handelte sich lediglich um ein Verkehrsdelikt eines pubertären Heranwachsenden. Alle Inhaftierten wurden am folgenden Tag wieder freigelassen. Allerdings kamen jetzt die Ermittlungen gegen die tadschikische Szene nach und nach richtig in Gang.

Da die Terrorverdächtigen ihre Kommunikation verklausuliert und verschlüsselt über die Messengerdienste „Telegram“ und „Zello“ abwickelten, brauchte die Polizei Wochen und Monate, um das ganze Ausmaß der Bedrohung zu erfassen. Dies zeigte sich an den verschiedenen Haftbefehlen, die nach und nach mehrfach erneuert, angepasst und präzisiert werden mussten:

Ravsan Boqiev wurde am 15. März 2019 – zusammen mit zehn weiteren Männern überwiegend tadschikischer Herkunft - festgenommen. Bei einer Hausdurchsuchung fand die Polizei – zu ihrer Überraschung - gleich zwei Pistolen (chinesische Norinco 45 ACP und serbische Zastava 32 ACP) samt Munition. Der erste Haftbefehl des Amtsgerichts Neuss vom 16. März 2019 lautete daher auf illegalen Waffenbesitz. Am 26. September 2019 erweiterte das Oberlandesgericht Düsseldorf den Haftbefehl um den Vorwurf der Unterstützung einer ausländischen terroristischen Vereinigung (Aktenzeichen: ErmRi Gs 76/19). Zur Begründung hieß es, Ravsan Bogiev habe seinem „IS“-Hintermann im Januar und Februar 2019 Geld überwiesen. Zunächst war von 736 Euro die Rede, später nannte die Polizei einen Betrag von insgesamt 1090 Euro, die über „RIA Euronet Payments Ltd.“ transferiert wurden. Am 9. April 2020 wurde der Haftbefehl noch einmal ausgeweitet (Aktenzeichen: 2 BGs 192/20):

„Gegenstand des neuen Haftbefehls ist der Vorwurf, der Angeschuldigte habe sich mitgliedschaftlich an der ausländischen terroristischen Vereinigung IS beteiligt, indem er zusammen mit sechs anderen Beschuldigten ebenfalls tadschikischer Herkunft in Deutschland eine Zelle gegründet habe, um im Namen des IS im Inland und/oder Ausland den bewaffneten Kampf gegen „Ungläubige“ aufzunehmen und in Deutschland oder Tadschikistan Anschläge, auch unter Einsatz von Schusswaffen und Sprengstoff, zu begehen.“ (17)

Die Festnahme ihres Anführers machte auf die übrigen Zellenmitglieder offensichtlich wenig Eindruck; setzten sie doch unverfroren ihre Anschlagsvorbereitungen unbeirrt fort.

Am 18. Dezember 2019 kam es schließlich zum Durchbruch bei den Ermittlungen, als Ravsan Boqiev in der Untersuchungshaft begann, in einer dreitägigen Vernehmung „auszupacken“. Seine eigenen Ausführungen wurden mit den damals vorhandenen nachrichtendienstlichen Erkenntnissen ausländischer Geheimdienste abgeglichen. In einem Beschluss des Bundesgerichtshofs hieß es dazu:

„(E)r stand in unmittelbarem Kontakt mit wesentlichen Führungspersönlichkeiten des IS, mit denen er sich beriet und von denen er sich anleiten ließ. Die nach ausführlichen Erörterungen mit diesen Personen getroffene Entscheidung der Gruppe, Anschläge in Deutschland zu begehen, ist dabei auch vor dem Hintergrund der dem Bundeskriminalamt durch ausländische Sicherheitsbehörden übermittelten Erkenntnisse zu bewerten, der Anführer des IS habe Anfang 2019 angeordnet, dass als Vergeltung für die zu diesem Zeitpunkt in Syrien und dem Irak erlittenen Gebietsverluste Anschläge in den Ländern Europas durch sich dort befindende Zellen begangen werden sollen.“ (18)

Am 31. März 2020 zog der Generalbundesanwalt die Terrorermittlungen an sich. Daraufhin wurden vier weitere Mitglieder der Zelle, die sich als Fußballteam ausgab, am 15. April 2020 an verschiedenen Wohnorten in NRW festgenommen. Am 29. April 2020 folgte schließlich die Festnahme von Komron Zukhurov in Albanien. Zwei weitere Zellenmitglieder „entkamen“, das sie zuvor schon durch die deutschen Sicherheitsbehörden in ihr Herkunftsland abgeschoben worden waren. Drei Zellen-Mitglieder waren als „Gefährder“ eingestuft worden, zwei als „relevante Personen“:

 

Prozess vor dem OLG Düsseldorf

Im Juli 2020 erhob die Bundesanwaltschaft Anklage vor dem 6. Strafsenat des Oberlandesgerichts Düsseldorf gegen Ravsan Boqiev (Aktenzeichen: III-6 StS 4/20). Der Prozess unter dem Vorsitzenden Richter Jan van Lessen begann am 22. September 2020. Die Anklage wurde durch Staatsanwalt Michael Klemm vertreten. Als Strafverteidiger fungierte zumindest zeitweise Georg Strittmatter (Düsseldorf).

Vor Gericht erklärte Ravsan Boqiev wiederholt, er habe seine Männergruppe nur gegründet und die Propaganda-Videos des „Islamischen Staates“ nur heruntergeladen, um den Witwen und Waisen des Bürgerkrieges in Syrien zu helfen. Allerdings konnte er diese Rolle nicht bis zum Schluss durchhalten:

„Am späten Montagnachmittag (2. November 2020, G. P.) aber unterlief Ravsan B. ein grober Patzer: Plötzlich räumte er ein, einen später nicht ausgeführten Auftragsmord an einem albanischen Geschäftsmann angenommen zu haben, weil ihm gesagt wurde, der Mann sei ein „dreckiger Ungläubiger“. Der Senatsvorsitzende reagierte sofort: „Und weiter? Nur weil er ein dreckiger Ungläubiger ist? Deswegen sollte er getötet werden?“ Ravsan B. geriet ins Stocken und wirkte unsicher. Dann schob er schnell nach, ihm sei auch gesagt worden, „der dreckige Ungläubige habe schlimme Dinge getan“. Kurz darauf beantragten seine Anwälte eine Unterbrechung, um sich mit ihrem Mandanten zu besprechen.

Aber bereits am Dienstag hatte sich Ravsan B. wieder gefangen und beteuerte erneut, er habe „nur Frauen und Kindern“ sowie „Witwen und Waisen“ helfen wollen. Als ihm entgegengehalten wurde, das seien wohl „IS-Witwen“ gewesen, antwortete der Tadschike: „Ja, aber die Kinder können doch nichts dafür.“ Selbst nachdem ein Vertreter der Bundesanwaltschaft ihm vorhielt, er habe in einem Chat einen Treueeid auf den damaligen IS-Anführer Abu Bakr al-Baghdadi geleistet, blieb Ravsan B. dabei, er habe nur Frauen und Kindern helfen wollen. „Das war das einzige Ding, dass mich zum Spenden bewegt hat“, rechtfertigte er seine Finanztransaktionen.“ (19)

Immerhin räumte er ein, dass ihm bekannt gewesen sei, dass sein „Telegram“-Chatpartner ein Terrorist war, da dieser im Internet mit „IS“-Fahne und Kalaschnikow aufgetreten war. (20)

Der Fall habe „riesige Dimensionen“, bekannte Landesinnenminister Herbert Reul (CDU) in Düsseldorf. (21) Die Ermittlungsakten haben einen Umfang von mindestens 258 Stehordnern (Stand: 22. Juli 2020); allein die Abschriften der 54 „Telegram“-Chats haben einen Umfang von 2.200 Seiten. Aber trotz der komplexen Tatvorwürfe verfolgten die „Mainstream-Medien“ den Terrorprozess mit Desinteresse, so wurde über die konkreten Tatbestände im Einzelnen kaum etwas öffentlich bekannt.

Die Justizplanung veranschlagte für den Prozess vierzig Verhandlungstage und eine Dauer bis zum 18. Mai 2021, aber das Gericht konnte die Beweisaufnahme vorzeitig beenden. Schon am 11. Januar 2021 hielt die Staatsanwaltschaft Düsseldorf ihr Abschlussplädoyer und forderte darin eine Haftstrafe von 8 Jahren und 6 Monaten. Demgegenüber behaupteten die Verteidiger, ihr Mandant sei weder „IS“-Mitglied gewesen noch seien ihm ein geplanter Auftragsmord in Albanien sowie der geplante Mord an einem Islamkritiker in Düsseldorf zuzurechnen. Sie verzichteten darauf, einen konkreten „Strafantrag“ zu stellen. In seinem Schlusswort bekundete der Angeklagte: „Das tut mir alles schrecklich leid, ich entschuldige mich.“ Am 26. Januar 2021 verurteilte das Gericht Ravsan Boqiev zu einer Haftstrafe von sieben Jahren. (22)

 

Quellen:

(1) www.rheinische-anzeigenblaetter.de/region/anschlaege-vereitelt-
mutmassliche-is-terrorzelle-in-nrw-ausgehoben-36563412

(2) https://juris.bundesgerichtshof.de/cgi-bin/rechtsprechung/document.py?Gericht=
bgh&Art=en&sid=0479bf6d0437b6cf80c36182e35adc00&nr=109176&pos=0&anz=1

(3) www.generalbundesanwalt.de/SharedDocs/Pressemitteilungen/DE/aktuelle/
Pressemitteilung-
vom-15-04-2020.html;jsessionid=F01443BB307C3E31
226F209D18C745DF.intranet672?nn=478184

(4) www.focus.de/panorama/welt/terrorprozess-in-duesseldorf-bewaffnet-mit-dschihadis
tischer-gesinnung-wollte-ravsan-b-die-gottlosen-bekaempfen_id_12457603.html

(5) https://awacs.nato.int/

(6) https://de.wikipedia.org/wiki/Boeing_E-3#NATO

(7) www.spangdahlem.af.mil/

(8) www.spangdahlem.af.mil/About-Us/Fact-Sheets/Display/Article/293616/
52d-munitions-maintenance-group/

(9) https://ctc.usma.edu/wp-content/uploads/2021/01/CTC-SENTINEL-012021.pdf)

(10) https://ctc.usma.edu/wp-content/uploads/2021/01/CTC-SENTINEL-012021.pdf

(11) www.focus.de/panorama/welt/terrorprozess-in-duesseldorf-bewaffnet-mit-dschihadis
tischer-gesinnung-wollte-ravsan-b-die-gottlosen-bekaempfen_id_12457603.html

(12) www.zeit.de/news/2020-11/02/mutmasslicher-is-terrorist-legt-teilgestaendnis-ab

(13) https://ctc.usma.edu/wp-content/uploads/2021/01/CTC-SENTINEL-012021.pdf

(14) www.focus.de/politik/deutschland/terror-razzia-in-nrw-drohnenangriffe-
auf-us-stuetzpunkte-die-plaene-der-tadschikischen-is-zelle_id_11886826.htm

(15) www.focus.de/politik/deutschland/ermittlungen-zu-in-nrw-verhafteter-terror-
gruppe-neue-anschlagsplaene-der-is-ruft-zu-gasexplosionen-in-mietwohnungen-
auf_id_12349922.html

(16) www.welt.de/politik/deutschland/article207280109/Terrorverdacht-
Wen-sie-toeten-wollten-wussten-die-Islamisten-offenbar-ganz-genau.html

(17) https://juris.bundesgerichtshof.de/cgi-bin/rechtsprechung/document.py?Gericht=
bgh&Art=en&sid=0479bf6d0437b6cf80c36182e35adc00&nr=109176&pos=0&anz=1

(18) https://juris.bundesgerichtshof.de/cgi-bin/rechtsprechung/document.py?Gericht=
bgh&Art=en&sid=0479bf6d0437b6cf80c36182e35adc00&nr=109176&pos=0&anz=1

(19) https://vunv1863.wordpress.com/2020/11/04/radikalisierung-in-zmd-moschee/

(20) www.zeit.de/news/2020-11/02/mutmasslicher-is-terrorist-legt-teilgestaendnis-ab

(21) www.zeit.de/news/2020-04/15/generalbundesanwalt-geht-gegen-is-terrorzelle-in-nrw-vor

(22) www.azonline.de/NRW/4353219-Terrorismus-Sieben-Jahre-Haft-fuer-IS-Terroristen